Ohne gesetzliche Regelung: Bundesregierung will Upload terroristischer Onlineinhalte verhindern

Der Christchurch-Anschlag hat die Diskussionen zur verpflichtenden Entfernung terroristischer Internetinhalte befördert. Die Bundesregierung beteiligt sich hierzu an mehreren weltweiten Initiativen. Übertriebene Auforderungen des BKA finden aber wenig Verständnis.

Mit „Tech Against Terrorism“ befassen sich auch die Vereinten Nationen mit „terroristischen Online-Inhalten“. Ergänzend hat das Weltweite Anti-Terrorismus-Forum die „Zürich-London-Empfehlungen“ veröffentlicht. – Alle Rechte vorbehalten Tech Against Terrorism

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist bei der Entfernung von terroristischen Internetinhalten wenig erfolgreich. Mit 2.800 Dateien oder Postings wurde nicht einmal die Hälfte aller deutschen Meldungen von den Internetdienstleistern nach einer Prüfung entfernt. Das schreibt das Bundesministerium des Innern in der Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Damit liegt das BKA deutlich unter der Quote von 85 Prozent, wie sie von der EU-Polizeiagentur Europol für Meldungen an die Firmen erreicht wird. Europol versendet seit 2015 Löschbitten über ihre „Meldestelle für Internetinhalte“. Im Oktober 2018 richtete auch das BKA eine „nationale Meldestelle für Internetinhalte“ ein und hat seitdem mehr als 6.000 Meldungen über den Europol-Kanal an die Internetdienstleister geschickt.

Rechtsextremistische Postings werden nicht behandelt

Weshalb nur weniger als die Hälfte der Videos, Bilder, Textdateien oder Webseiten auf deutschen Wunsch gelöscht wurden, schreibt das Ministerium nicht. Ein Grund könnte darin liegen, dass das BKA auch Meinungsäußerungen als terroristisch oder extremistisch einstuft. Bislang befassen sich die europäischen Meldestellen lediglich mit islamistischen Inhalten, seit einiger Zeit werden auch Internetauftritte von Schleusern entfernt. Rechtsextremistische Internetauftritte oder Kommentare verfolgen die Meldestellen nicht.

Keine einzige der Meldungen enthielt einen richterlichen Beschluss. Ob Inhalte tatsächlich entfernt werden, können die Firmen deshalb auf Basis ihrer Geschäftsbedingungen freiwillig entscheiden. Die Europäische Union will jedoch eine Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ verabschieden. Meldungen würden dann durch Anordnungen ersetzt, denen die Firmen innerhalb einer Stunde entsprechen müssen. In der Diskussion ist außerdem, dass die Internetdienstleister Uploadfilter für bereits entferntes Material einrichten sollen.

Landeskriminalämter sollten zu Christchurch-Anschlag tätig werden

Im Dezember hatten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verhandlungsposition zu der Verordnung geeinigt. Für die Bundesregierung hat das Vorhaben eine hohe Priorität, sie hat auch den im Verordnungsvorschlag geforderten Uploadfiltern zugestimmt. Das frühere Europäische Parlament verweigert diesen „proaktiven Maßnahmen“ jedoch seine Zustimmung.

Dissens gibt es auch bei der Frage, ob die Entfernungsanordnungen auch über Grenzen hinweg verschickt werden dürfen. Die EU-Abgeordneten fordern, dass hierfür der übliche internationale polizeiliche Meldeweg eingehalten wird. Polizeibehörden könnten demnach nur die Provider im eigenen Land zur Befolgung der Anordnungen verpflichten.

Offensichtlich funktioniert dieses Verfahren schon heute, denn nach dem Christchurch-Anschlag in Neuseeland hatten deutsche Behörden Hinweise auf Webseiten, auf denen das Tatvideo veröffentlicht wurde, über diesen internationalen Meldeweg an die zuständigen ausländischen Polizeien weitergeleitet. Das BKA bat auch die Landeskriminalämter, die nationale Meldestelle in Wiesbaden über entsprechende Videos zu informieren. Nur wenn diese Dateien bei deutschen Provider gefunden würden, sollten die Landesämter in eigener Zuständigkeit tätig werden.

Verhandlungen in Kalifornien

Viele der großen Internetfirmen haben ihren Sitz in den USA. Die geplante EU-Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ wird deshalb auch mit den US-Firmen verhandelt. Die Europäische Kommission hat hierzu das EU-Internet Forum gestartet, das zuletzt am 6. Mai 2019 getagt hat. Auch dort sind deutsche Behörden aktiv. Im Vorfeld des Treffens reisten Angehörige des Bundesinnenministeriums mit der Kommission nach Kalifornien, um den „Umgang der jeweiligen Unternehmen mit terroristischen Online-Inhalten“ zu diskutieren. Verabredet wurde die Entwicklung eines „Krisenreaktionsprotokolls“, nach dem die Firmen auf Echtzeitübertragungen von Tatvideos reagieren sollen. Es soll unter anderem Kommunikationswege zwischen Internetunternehmen und Strafverfolgungsbehörden regeln.

Neben dem EU-Internet-Forum wird die „Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ in zahlreichen weiteren Formaten behandelt. Wichtigster Akteur ist das Globale Internetforum zur Terrorismusbekämpfung (GIFCT), das vornehmlich von den Internetfirmen betrieben wird und eine Datenbank mit entfernten Inhalten betreibt. Diese Hashwert-Datei mit einer Art „elektronischem Fingerabdruck“ ist das technische Rückgrat für Uploadfilter.

Zusammenarbeit mit Anti-IS-Koalition

Im März hatte das Weltweite Anti-Terrorismus-Forum (GCTF) die „Zürich-London-Empfehlungen“ zu extremistischen und terroristischen Online-Inhalten veröffentlicht. Die zuständige Arbeitsgruppe soll einen Werkzeugkasten zum Umgang mit entsprechenden Postings entwickeln. Auch die Vereinten Nationen befassen sich mit „terroristischen Online-Inhalten“. Deren Abteilung für Terrorismusbekämpfung hat hierfür die Initiative „Tech Against Terrorism“ gestartet, von Regierungen und der Internetwirtschaft finanziert wird.

Eine weitere Plattform existiert in der Globalen Anti-IS-Koalition mit der „Arbeitsgruppe Kommunikation“. Die dort zusammengeschlossenen Regierungen wollen mit Internetfirmen „die Sichtbarkeit der Propaganda des sog. Islamischen Staates“ verringern. Ein ähnliches Ziel verfolgt der „Aqaba-Prozess“, den das Königreich Jordanien im Februar gestartet hat. Auch die Europäische Union ist daran beteiligt.

4 Ergänzungen

  1. Volksverhetzung ist doch bereits jetzt schon strafbar und muss gelöscht werden. Genauso wie Aufrufe zur Gewalt und ähnliches.

    Wenn dafür nun neue Gesetze gefordert werden dann wohl doch auch mit dem Hintergedanke so automatisierte Zensursysteme bzw. ein Löschregime zu legitimieren welches über die bisher eindeutig strafbaren Inhalte weit hinaus geht. Ich halte das für sehr Besorgnis erregend. Da wäre es doch besser die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen konsequenter anzuwenden als hier neue Standards zu erzwingen welche am Ende ein Risiko für die Freiheit sind.

  2. Gibt es denn wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich terroristischen Inhalten im Netz?

    Ich denke da an eine Frage, wie zum Beispiel: „Wie viele Personen wurden radikalisiert?“

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