Neues aus dem Fernsehrat (42): Rundfunkbeitrag zwischen Indexierung, Flexibilität und Aufsicht

Wer von ARD und ZDF mehr digitale Innovation fordert, muss ihnen auch die Möglichkeit geben, Geld von linearen in neue Online-Angebote umzuschichten. Eine Indexierung des Rundfunkbeitrags sowie Reformen der Aufsicht sind wiederum die Voraussetzung für das Gelingen einer flexibleren Rundfunkfinanzierung.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ibrahim Rifath

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Angesichts von bislang über 40 Blogeinträgen in dieser Reihe ist es eigentlich erstaunlich, dass sich noch kein einziger davon primär mit dem vielleicht meistdiskutierten Thema rund um öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst hat: dem Rundfunkbeitrag. Nirgends toben die Framing-Kämpfe so heftig, echauffieren sich die einen über die „Zwangsgebühr“ während Elisabeth Wehling im ARD-Framing-Manual vorschlägt, von einer „Beteiligung“ am „gemeinsamen Rundfunkkapital“ zu sprechen: Rundfunkgebühren seien „nichts anderes als das Beitragen zum gemeinsamen Rundfunkbudget oder auch Rundfunkkapital.“

Die Framing-Fehden enden jedoch nicht bei unterschiedlichen Bezeichnungen für die Haushaltsabgabe. Auch in der Diskussion über die angemessene Beitragshöhe wird fleißig herumgeframed. Wenn sich zum Beispiel Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für „Beitragsstabilität“ ausspricht, meint er damit tatsächlich eine jährliche reale Senkung des Rundfunkbeitrags in Höhe der Inflationsrate. Verfechter eines „Indexmodells“ wie der Chef der hessischen Staatskanzlei Axel Wintermeyer (CDU) wiederum sprechen sich ebenfalls für „größtmögliche Beitragsstabilität“ aus, verstehen darunter aber jährliche Anpassungen orientiert an der Inflationsrate. Und selbst unter den Befürworter:innen einer Indexierung des Rundfunkbeitrags herrscht Uneinigkeit darüber, welcher Index (z.B. allgemeine Teuerungsrate oder Teuerungsrate im Mediensektor) und welcher Ausgangswert herangezogen werden sollte.

Wie wird über Höhe des Rundfunkbeitrags entschieden?

Als Mitglied des Fernsehrats bin ich bei diesen Debatten vor allem interessierter Zaungast. Aufsichtsgremien wie Rundfunk- und Fernsehräte haben auf die Gestaltung und Höhe von Rundfunkbeiträgen quasi keinen Einfluss. Dass es einen ausreichend finanzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, folgt aus Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Für die Höhe des Rundfunkbeitrags waren und sind bis auf weiteres Empfehlungen der KEF maßgeblich. Dieser „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ obliegt es zu beurteilen, ob der von von den Sendern alle vier Jahre angemeldete Finanzbedarf angemessen ist.

Die KEF ist damit eine Art Rundfunkrechnungshof. Und wie andere Rechnungshöfe auch, beschränkt sich die KEF keineswegs nur aufs Rechnen, sondern hat und nutzt ihre beträchtlichen Interpretationsspielräume. Konkret führt die KEF die Höhe des Rundfunkbeitrags auf drei Komponenten zurück, die den politischen Charakter von KEF-Empfehlungen schon erahnen lassen:

  • Feststellung und Fortschreibung des Bestandes
  • Feststellung des Entwicklungsbedarfs und
  • Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Angesichts dieses Dreiklangs verwies MDR-Rundfunkrat Heiko Hilker in seinem täglichen Mediennewsletter darauf, dass

[d]ie Medienpolitik ohne großen Aufwand die Höhe des Beitrages senken [könnte], wenn sie beschließt, welche Angebote des Bestandes nicht mehr benötigt werden.

Genau an diesem Punkt zeigt sich jedoch eine große Schwachstelle im bisherigen Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – vor allem wenn es um die Finanzierung von Investitionen in neue, digitale Angebote geht. Derzeit werden den öffentlich-rechtlichen Anbietern gesetzlich detaillierte Vorgaben gemacht, welche Angebote sie liefern müssen. ARD und ZDF können deshalb nicht einfach entscheiden, lineare Spartensender wie ZDFInfo oder ARD-alpha zu Gunsten neuer Online-Angebote einzustellen, wie das beim Jugendangebot „Funk“ der Fall war: sowohl die Einrichtung des Jugendangebots als auch dessen Gegenfinanzierung durch die Einstellung zweier Spartensender mussten erst im Zuge von langwierigen Verhandlungen auf Länderebene mit Einstimmigkeitserfordernis gesetzlich beauftragt werden.

Weder Parteipolitisierung noch ‚Rechnungshofisierung‘

Deshalb sind Vorwürfe mangelnder Agilität und Innovationsbereitschaft der öffentlich-rechtlichen Sender zwar nicht falsch, aber bis zu einem gewissen Grad voreilig: erst wenn die Gestaltung der Finanzierung größere Freiräume für Umschichtungen, Experimente und digitale Lernkurven vorsieht, kann man auch größere Flexibilität bei der Schaffung neuer digitaler Angebote verlangen (von Einschränkungen wie dem anachronistischen Verbot presseähnlicher Angebote im Telemedienauftrag einmal abgesehen).

Damit eine größere Flexibilisierung beim Mitteleinsatz funktionieren kann, braucht es jedoch zweierlei. Einerseits wird an irgendeiner Form der Indexierung kein Weg vorbeiführen. In der Vergangenheit war es so, dass die Länder den KEF-Empfehlungen gefolgt sind und mehr oder weniger regelmäßig die Beiträge erhöht haben. Wenn aber zukünftig nicht mehr einzelne Angebote gesetzlich beauftragt und deren Finanzbedarfe evaluiert werden sollen, fehlt es am rechtlichen Fundament für die bisherigen KEF-Berechnungen (so bereits 2017 Rundfunkrechtsexperte Matthias Knothe in der Medienkorrespondenz zum Thema). Eine Indexierung der Beitragshöhe würde hingegen einen klaren finanziellen Rahmen vorgeben, in dem die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihren Auftrag erfüllen müssen. Die KEF würde dann erst im Nachgang die ordnungsgemäße und sparsame Mittelverwendung kontrollieren. So ein Modell würde die Unabhängigkeit und Staatsferne der Öffentlich-Rechtlichen stärken. Eine Flexibilisierung ohne Indexierung hingegen könnte entweder zu einer Parteipolitisierung (z.B. Blockaden einzelner Länder) oder einer Rechnungshofisierung (z.B. Ausdehnung des inhaltlichen Einflusses der KEF) führen.

Flexibilisierung und Indexmodell brauchen bessere Aufsicht

Andererseits stellen größere finanzielle Freiheitsgrade auch höhere Anforderungen an Rundfunkaufsicht. Wenn die ARD und ZDF freier in der Verausgabung ihrer Mittel sind, müssen Aufsichtsgremien in die Lage versetzt werden, diesbezügliche Entscheidungen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Bis zu einem gewissen Grad ist das heute bereits bei der Verabschiedung von Telemedienkonzepten, also der Gestaltung von Online-Angeboten, der Fall: diese werden von den Aufsichtsgremien und nicht vom Gesetzgeber verabschiedet. Bei einer Flexibilisierung der Mittelverwendung wären derartige Verfahren aber von viel größerer Relevanz und Reichweite.

Dieser Aufgabe können Aufsichtsgremien aber nur dann gerecht werden, wenn sie sowohl staatsferner (z.B. durch Einführung von per Los ausgewählten Rundfunkschöffen) als auch senderferner (z.B. durch klare Trennung von Gremienarbeit und Sendermarketing) organisiert werden als bislang. Insofern sind sich Fragen der Rundfunkaufsicht und der Rundfunkfinanzierung letztlich doch näher, als es auf den ersten Blick scheinen mag.

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10 Ergänzungen

  1. Das wachsende Aufsichtsproblem bei sich weiter aufblähenden
    Rundfunkbudgets ließe sich wohl mit einer strikten Beitragsbegrenzung mit
    gleichzeitigem Rückschnitt auf ein gesundes Niveau abfedern.
    Dazu wäre allerdings eine andere Diskussion nötig:
    Statt dem Deutschen ÖR-Apparat weiter beim Jammern auf höchstem
    europäischen Niveau zuzusehen, sollte besser die Frage geklärt werden, wie der grundgesetzliche Auftrag mit monatlichen 5 Euro pro Haushalt zu erfüllen wäre.

    Kreative Lösungen ohne Denkverbote wären dabei hilfreich:
    – Mehr pan-europäische Inhalte-Kooperationen.
    – Auflösung der länderspezifischen „Sendeanstalten“.
    – Den Anachronismus „Fernsehprogramm“ durch
    Software ersetzen (YouTube zeigt uns seit Jahren ein Beispiel)

    Alleine die Umleitung der Finanzierung von Verwaltungswasserköpfen in Technik und Programminhalte wäre schon ein Gewinn.
    Bei der Gelegenheit wäre auch nochmal zu diskutieren, ob nicht doch eine
    Steuerfinanzierung akzeptabel wäre.
    Immerhin haben wir ja schon heute inhaltliche Kontrollgremien.
    Mit den bereits diskutierten Verbesserungen (etwa Rundfunkschöffen in
    großer Zahl) sollte sich die gebotene Staatsferne erreichen lassen.

  2. Grundsätzlich kann man ja eine Indexierung machen. Aber vorher müssen erst andere Dinge geklärt werden.

    Es braucht eine Gesellschaftliche Debatte welchen Umfang und wieviel der ÖR Rundfunk leisten soll. Von diesem Konsens kann dann eine Indexierung stattfinden aber nicht von unserem jetzigen gewachsenen System.

    Dann muss die Aufsicht grundlegend reformiert werden damit überhaupt eine Flexibilisierung des Auftrags zu rechtfertigen ist. Die jetzige Aufsicht die in Teilzeit von größtenteils Laien gemacht wird kann nicht Milliarden von öffentlichen Geldern kontrollieren. Vom parteipolitischen Einfluss ganz zu schweigen.

    Erst wenn diese Punkte erledigt sind kann man über eine Indexierung nachdenken. Aber bestimmt nicht als ersten Schritt. Deshalb ist diese Idee von den Ministerpräsidenten auch abzulehnen.

  3. Zu überdenken wären auch die Übertragungen von Sportveranstaltungen, die ja auch nicht umsonst sind und teilweise nur einen geringen Zuschauerkreis interessieren. Letztendlich ist das ein Beitrag dazu, dass Millionäre noch reicher werden-dafür gibt es Bezahlsender!Wenn man z.B.zu hören bekommt , dass Fußballspieler mit 38 Millionen gekauft u.verkauft werden und das alles am Fiskus vorbei, kann man sich nur fragen: WO LEBEN WIR?

  4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  5. ,,Dass es einen ausreichend finanzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, folgt aus Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.´´

    GG Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Der Artikel 5 des Grundgesetzes gewährt die Pressefreiheit, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss steht da nicht.

  6. So lange nicht über eine komplette Neueinstufung der Ruhestandsgehälter gesprochen wird, sind alle Diskussionen über die GEZ-Gelder obselet.
    Es kann nicht sein, dass Pensionsansprüche von 70 % und mehr ausgezahlt werden und die jährlichen Gesamtzahlungen überproportional einen immer größeren Gesamtanteil an den Geldern haben.
    Jedes Jahr werden wichtige Entscheidungen verschoben, jedes Jahr steigt der aufzubringende Betrag erheblich.
    Aber niemand wagt darüber zu reden…

  7. Zum Thema „Indizierung“: Warum werden die Pensionsanspüche nicht auch an die aktuellen Rentenansprüche angepasst? Warum orientieren sich die Gehälter nicht an denen des öffentlichen Dienstes? Warum wird das Thema Kosteneinsparung maximal kurz am Rande erwähnt – es wurden für die nächsten 10 Jahre (schon vor längerer Zeit) 1,2 Milliarden angekündigt, warum werden nicht einmal diese umgesetzt?

  8. Ihr Artikel ist für mich nichts weiter als eine große Spielerei im Elfenbeimturm. Ich habe seit Jahren keinen Fernseher mehr und schaue ganz sicher auch nicht online das Seniorenprogranmm von ARD und ZDF. Mit dem Einstellen der Serie „Lindenstraße“ trifft dies dann auch auf meine 79-jährige Mutter zu. Insofern frage ich mich, wer diese Sender überhaupt noch schaut.

    Der Rundfrunkbeitrag gehört komplett abgeschafft!

    Ich habe es satt, dass mir von meinem sauer verdienten Geld jeden Monat 17,50€ gstohlen werden, die man dann großzügig Leuten wie Volker Herres in den Rachen wirft. Wieviel das tatsächlich ist, darüber schweigt er sich aus, wenn aber bereits einzelne Intendanten mit fast 400.000€ pro Jahr nach Hause gehen, dürfte sich der Herr Programmdirektor gut und gerne noch mal 100.000€ mehr gönnen, oder 200.000€? Ach machen wir doch 250.000€!

    Da frage ich mich: Wofür eigentlich? Wenn Fußballer oder Moderatoren im Privatfernsehen sogar noch mehr verdienen, ist das in Ordnung. Wenn ich heute Herrn Özil mehrere Millionen biete, damit er in meinem Verein spielt, ist das meine private Angelegenheit. Dasselbe gilt für Managergehälter. Große Firmen argumentieren stets damit, dass sie ihren Managern exorbitant hohen Summen zahlen müssten, da diese sonst in die USA abwanderten. Schon da frage ich mich, ob dem wirklich so ist, schon alleine aus dem Grund, weil die USA doch auch selbst Manager ausbilden. Allerdings gilt auch hier: Privatunternehmen dürfen ihr Geld ausgeben, wie sie es für richtig halten. Grundsätzlich ist es auch richtig, dass Fehler im Management zu großen Schäden bis hin zur Insolvenz führen können.

    Kommen wir zurück zu unserem Frühstücksprogrammdirektorchen Volker Herres: Er darf das mit Steuergeldern finanzierte Fernsehprogramm gestalten. Sicher, er kann sich mal täuschen, z.B. mit seinem Beschluss zur Einstellung der „Lindenstraße“ (Offiziell wurde das von einer Konferenz aller Intendanten einschließlich ihm beschlossen, es gilt aber als erwiesen, dass er die treibende Kraft hinter der Aktion war, da er das Geld doch braucht, um via Serien à la Babylon Berlin mit Netflix mithalten zu können). Finanzielle Einbußen oder gar eine Insolvenz wären jedoch auch bei schweren Managementfehlern seinerseits nicht zu befürchten. Die 8,1 Milliarden Rundfunkbeitrag sprudeln ja weiterhin. Schlussendlich stellt sich auch die Frage welche Alternativen der Herres hätte, würde man ihm sein Gehalt einfach mal um die Hälfte kürzen: Ein deutscher Programmdirektor kann nicht plötzlich zu einem US-Unternehmen wechseln. Es gibt für solche Leute mit einem geisteswissenschaftlichen Orchiddeenstudium überhaupt keinen Markt. Alle Alternativen wären deutlich schlechter vergütet. So ganz nebenbei wird also auch noch das Prinzip von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt. Also: Wie rechtfetigt sich sein astronomisch hohes Gehalt? Jeder Schuldirektor trägt mehr Verantwortung.

    Der Rundfunkbeitrag ist nichts weiter als Feudalismus im 21. Jahrhundert. Man nimmt es von den Armen und gibt es den Reichen. Bevor nun das Mantra von Qualität und unabhängigem Journalismus folgt: Beides bekomme ich auch durch meine Tageszeitung. Die Argumentation ist ohnehin hinfällig, wenn ein immer größerer Teil der Bevölkerung damit nicht mehr erreicht wird. Abgesehen davon handelt es sich hierbei doch auch eher um eine Marketungstrategie: Was den Intendanten nicht gefällt, wird auch nicht gesendet und falls doch mal jemand von der Linie abweicht, hagelt es Kritik von allen Seiten ( Ich erinnere mich da an einen AfD Politiker, der bei Markus Lanz etwas zu vorteilhaft dargestellt wurde).

    Wenn der Beitrag nun auch noch indexiert und somit fortlaufend automatisch erhöht wird, gehe ich davon aus, dass die Leidensgrenze erreicht ist. Wir einfachen Leute werden dann mit Hochdruck diesen anachronistischen Laden der öffentlich-rechtlichen hinwegfegen. Ich bin bereits Teil einer entsprechenden Initiative und so ganz nebenbei: Die AfD braucht nach dem Abschwellen der Flüchtlingskrise auch wieder ein neues Thema. Dies darf nun durchaus als Warnung an die alten Herrn verstanden werden.

    Kurz zu mir:
    Mir ist schon wieder die Miete erhäht worden. Sie beträgt nun genau 48% meines Gehalts. Aktuell schreibe ich Bewerbungen für Stellen in anderen Teilen Deutschlands. Ich habe keine Lust mehr auf Berlin. Meine Geburtsstadt frisst mein Geld auf und zehrt an meinen Nerven. Wenn alles klappt, gibt es in Berlin zum Jahreswechsel einen Sachbearbeiter weniger . Wo die Berliner irgendwann mal ihre Pässe beantragen, ist nicht mein Problem. (Wen ic’s mir so recht überlege: Selbst ich trage mehr Verantwortung als der olle Herres: Wenn ich ausversehen den Safe mit den Passrohlingen und dann noch ein Fenster offen stehen lassen, sind mal kurz ein paar hunndert solcher Teile in den falschen Händen. Dort können sie dann ein Baustein zum Anrichten eines Schadens sein, der es in seiner in Höhe locker mit den 8,1 Miliarden € Fernsehgebühren aufnehmen könnte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.