6 Ergänzungen

  1. Ich würde dafür plädieren, nicht jugendfreien Content erst gar nicht in die Mediathek aufzunehmen, wenn der Jugendschutz wirklich Priorität haben soll. Ich würde als Erwachsener lieber auf solchen verzichten, als persönliche Daten für Registrierung und Kontrolle preiszugeben. Die Mediathek muss so anonym nutzbar sein wie die Nutzung von TV über Antenne.

    1. Das Angebot bleibt ja weiterhin wie bisher zwischen 22 und 6 Uhr auch anonym nutzbar. Registrieren muss sich nur, wer außerhalb dieses Zeitfensters nicht-jugendfreie Inhalte konsumieren möchte.

      1. Wenn Jugendschutz um 22.00 Uhr endet, kann man diesen kaum ernst nehmen. Das bringt nicht wenig Jugendliche um wertvolle Schlafenszeit. Das mag zwar für Fernsehen einigermaßen der Lebenspraxis entsprechen, wenn der Fernseher von den Erziehungsberechtigten kontrolliert wird.

        Zugangsberechtigungen im Internet aber zeitlich zu beschränken halte ich so sinnfrei wie unwirksam.

  2. Hierzu eine Frage: Im Text wird gesagt:

    „sofern sie den Wohnsitzmitgliedstaat prüfen. Im konkreten Fall […] eine Prüfung der Entrichtung der Haushaltsabgabe“

    Aber warum? Der Rundfunkbeitrag ist ja keine Nutzungsgebühr sondern ein Beitrag. Erhalte ich etwa ALG II oder andere Sozialleistungen, entrichte ich keine Haushaltsabgabe, sollte aber dennoch am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen können.

    Faktisch findet ja schon jetzt eine Wohnsitzprüfung statt, da man ja ein Dokument, das Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis nachweist, haben muss. Sollte der Wohnsitz nicht zur Berechtigung reichen? Rechtlich gesehen zahlt ja jeder mit Wohnsitz den Beitrag.

    1. Danke für die Frage. Zwei Punkte:
      a) Natürlich soll auf die Berechtigung, nicht auf die Bezahlung der Haushaltsabgabe abgestellt werden.
      b) die Portabilitätsverordnung sieht eine entsprechende Prüfung in Artikel 5 Abs. 1 Lit. d) vor: „Beleg für die durch den Abonnenten erfolgende Zahlung einer Lizenzgebühr für sonstige Dienste, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, wie etwa für den öffentlichen Rundfunk;“

      Ausgeschlossen wären demnach z.B. deutsche Staatsbürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben und deshalb auch keine Haushaltsabgabe bezahlen. Aus der Logik der Portabilitätsverordnung heraus ist das auch logisch, weil sie ja nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat greift.

  3. Diese „Auslandsaufenthalte“ werden doch anhand der IP-Adresse „erkannt“, oder? Das ist ein Problem, denn erstens sind GeoIP-Zuordnungen ungenau und fehleranfällig (siehe NSAUA) und zweitens nutze auch ich als Deutscher IP-Adressen aus dem “ Ausland“ per VPN und Tor (siehe Snowden). Ist das Problem im Fernsehrat bekannt? Gibt es eine Position dazu?

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