Polizeigesetz Mecklenburg-VorpommernStaatstrojaner im neuen Polizeigesetz sind nur ein Teil der Überwachungspläne

Mecklenburg-Vorpommern soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das zahlreiche Überwachungsbefugnisse enthält: Die Polizei dürfte erstmals Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die in der Zukunft mutmaßlich Straftaten begehen könnten. Außerdem dabei: Bestandsdaten und Drohneneinsätze.

Die Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ unterstützt das Bündnis gegen das geplante neue Polizeigesetz. – Alle Rechte vorbehalten Feine Sahne Fischfilet

Der Rapper Marteria und die Punkband Feine Sahne Fischfilet hören sich zwar unterschiedlich an, haben aber eines gemeinsam: Ihnen stinken die Pläne für ein neues Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern gewaltig. Sie riefen daher dazu auf, gegen das Vorhaben der Regierung in ihrem alten Zuhause zu protestieren. Erst letztes Jahr bekam die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Erlaubnis, „elektronische Fußfesseln“ einzusetzen. Jetzt will die rot-schwarze Landesregierung die Polizei erneut mit Überwachungsbefugnissen ausstatten. Der Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz hat die erste Hürde im Parlament genommen. Nun arbeitet der Innenausschuss am Entwurf. Der größte Streitpunkt: Die Polizei soll präventiv und heimlich Staatstrojaner einsetzen dürfen. Auch die Datenauskunft von Unternehmen an die Polizei, der Einsatz von Drohnen und der finale Rettungsschuss werden neu geregelt.

Staatstrojaner

Das heimliche Aufspielen von Spionagesoftware in Form von Trojanern auf Handys und Computer ist eines der wirkungsmächtigsten Überwachungsinstrumente der Polizei. Geht es nach der Landesregierung in Schwerin, soll die Polizei dieses Werkzeug schon einsetzen können, wenn Personen noch keine Straftat begangen haben. Es würde reichen, wenn sie verdächtigt werden, das in der Zukunft zu tun.

Die Ermittler*innen verschaffen sich dabei vollständigen Zugriff auf IT-Systeme. Wie der Staatstrojaner auf ein Handy oder einen Computer kommt, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach dem geplanten Gesetz würde die Polizei die Befugnis bekommen, Wohnungen von verdächtigten Person heimlich zu betreten und zu durchsuchen, um die spätere Infiltrierung mit der Spähsoftware „vorzubereiten“.

Staatstrojaner führen auch dazu, dass Sicherheitslücken vom Staat offen gehalten werden, statt sie dem Hersteller zu melden. Denn sie sind eine Möglichkeit, die Spähsoftware auf Geräten zu installieren. Der Generalsekretär der FDP in Mecklenburg-Vorpommern, David Wulff, sagt:

Das ist so, als ob ein Polizeibeamter an ihrem Haus den vorhandenen Einbruch- und Diebstahlschutz prüft, ihnen aber nicht mitteilt, dass die Kellertür defekt ist. Nur für den Fall, dass die Polizei dort selbst einmal rein muss.

Sobald der Zugriff erfolgt ist, gibt es für die Ermittler*innen rechtlich zwei Möglichkeiten: Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) werden laufende Unterhaltungen mitgelesen, bevor sie verschlüsselt werden und für die Polizei nicht mehr zugänglich sind. Damit wollen die Ermittler*innen etwa Schwierigkeiten bei Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal umgehen. Die Online-Durchsuchung geht noch weiter. Hier kann die gesamte vergangene elektronische Kommunikation eingesehen werden, auch Fotos und Standorte. Technisch sind die beiden Varianten nicht zu trennen. Ein Trojaner, der das eine kann, kann auch das andere. Experten vom Chaos Computer Club bezeichneten das als „künstliche Trennung“.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen beide Formen des Staatstrojaners erlaubt sein, das gibt es bisher in nur vier Bundesländern: Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Lorenz Caffier, Innenminister und CDU-Abgeordneter im Landtag von Schwerin, sagt, die Polizei benötige Staatstrojaner:

Sollten wir da [Messengerdienste] nicht endlich rankommen und reinkommen, können die Länderpolizeien ihren Laden dichtmachen.

Es ist nicht klar, ob der derzeitige Einsatz von Staatstrojanern auf Bundesebene verfassungskonform ist. Beim Bundesverfassungsgericht sind noch Verfassungsbeschwerden gegen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung anhängig. Die Statistik zur Strafverfolgung zeigt, dass Telekommunikationsüberwachung, inklusive Staatstrojaner, in fast 40 Prozent der Fälle zur Verfolgung von Drogendelikten eingesetzt werden. Politisch begründen die Befürworter der invasiven Überwachung die Maßnahme jedoch vorrangig mit der Bekämpfung von Terrorismus.

Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Sachverständiger zum brandenburgischen Polizeigesetz, hält Staatstrojanern in Länderpolizeigesetzen für unnötig. Er sieht die Expertise und Ressourcen zum Staatstrojaner beim bundesweiten Terrorismus-Abwehrzentrum und beim Bundeskriminalamt (BKA). Polizist*innen sollten daher angehalten werden, Fälle an die ausgewiesenen Stellen weiterzuleiten. Mehrfachzuständigkeiten hält er sogar für hinderlich. Buermeyer fasst zusammen: „Es ist zwar schon alles ermittelt, aber noch nicht von jedem.“ Sicherheitspolitik solle „kein Platz für regionale Eitelkeiten“ sein.

Weitere Befugnisse

Staatstrojaner sind nur ein Punkt im geplanten Polizeigesetz des Küstenlandes. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen werden, könnte die Polizei zukünftig von Providern und Dienstanbietern im Internet die Herausgabe von Verkehrs- und Bestandsdaten von Verdächtigten und deren Kontaktpersonen verlangen. Dazu zählen beispielsweise Suchmaschinen, Datingseiten und Webshops. Sie wären dann verpflichtet, Bestandsdaten wie Adressen, aber auch Passwörter preiszugeben.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen, dürfte die Polizei Bildaufnahmen anfertigen. Zudem würde der Einsatz von Drohnen erlaubt. Beides kritisierte der Landesdatenschutzbeauftragte. Außerdem würde der sogenannte finale Rettungsschuss gesetzlich geregelt.

Unterstützung durch die SPD

Unterstützung für sein Vorhaben bekommt Innenminister Caffier vom Koalitionspartner SPD. Insbesondere der polizeipolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Manfred Dachner, verteidigt den geplanten Ausbau der polizeilichen Befugnisse. Dachner ist selbst ehemaliger Polizist, seine Argumente sind jedoch nicht immer faktenbasiert. In einer Aussprache im Landtag im Juni 2018 sprach Dachner von einer „prekären Sicherheitslage“ in Mecklenburg-Vorpommern:

Wenn man mal die Polizeigesetze der letzten 30 Jahre, 50 Jahre aus der Bundesrepublik betrachtet, sind die Eingriffsmaßnahmen der Polizei immer mehr reduziert worden, sie sind nicht erhöht worden, auf keinen Fall.

Tatsächlich ist die Zahl der registrierten Straftaten jedes Jahr gesunken und die polizeilichen Eingriffsbefugnisse kontinuierlich erweitert worden. Auf Nachfrage von netzpolitik.org räumt Dachner ein, dass die Kriminalität gesunken sei, aber das „subjektive Sicherheitsgefühl nicht gestiegen“ sei.

Beschwichtigung durch Evaluation

Die SPD-Fraktion verweist zudem darauf, das Gesetz solle bis zum Dezember 2024 evaluiert werden. Dachner sagte: „Das, was wir da reinschreiben wollen, hat keine Ewigkeitsklausel. Wenn die Terrorgefahr nachlässt oder verändert wird, werden diese Maßnahmen auch nicht mehr gelten.“

Die Landesregierung selbst soll den Erfolg des Gesetzes prüfen, keine unabhängige Stelle. Um eine Befugnis wieder abzuschaffen, ist eine Mehrheit im Parlament nötig. Peter Ritter, Abgeordneter der Linksfraktion, sagt: „Was einmal eingeführt worden ist, wird in den seltensten Fällen wieder herausgenommen. Das ist eine Lehre, die wir hier in unserer Mitarbeit im Landtag und auch in der Landesregierung in den acht Jahren leider erfahren mussten.“ Folgerichtig wäre eine umgekehrte Regelung: Das Gesetz müsste außer Kraft treten, es sei denn, eine unabhängige Prüfung ergibt, dass die Regelungen sinnvoll und verhältnismäßig sind.

Erst im April 2018 hatte der Landtag ein Gesetz verabschiedet, das der Polizei das Anlegen von „elektronischen Fußfesseln“ bei Verdächtigen erlaubt. Die Landesregierung argumentierte, dass die Polizei damit terroristische Anschläge verhindern kann, indem sie den Aufenthaltsort vermuteter potenzieller Terrorist*innen rund um die Uhr beobachtet. Bis heute hat die Polizei von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht, wie ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber netzpolitik.org bestätigte.

Bündnis „Sogenannte Sicherheit“

Am Sonntag demonstrierten in Schwerin rund 1.000 Menschen gegen die geplante Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Das Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ hatte dazu aufgerufen. Sie lehnen den geplanten Einsatz von Staatstrojanern ab und fordern eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Polizei. Die Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ und der Rapper „Marteria“ unterstützen den Protest.

Zuletzt gab es erfolgreiche Proteste in Brandenburg, wo die Linkspartei den Staatstrojaner aus dem geplanten Polizeigesetz herausverhandelte. In Bremen wurde das geplante Polizeigesetz nach Protesten komplett auf Eis gelegt.

Der Innenausschuss wird nun Expert*innen zum Gesetzentwurf anhören und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. Um das geplante Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen, müssten auch Abgeordnete aus den Regierungsparteien SPD und CDU dagegen stimmen. Ob das passiert, wird sich nach der Sommerpause zeigen.

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