Massenhafte Reiseüberwachung: 500 neue Stellen für deutsches Fluggastdatensystem

Die EU-weite Überwachung von Flugreisenden nimmt an Fahrt auf. Eine Kleine Anfrage zeigt: Im ersten Jahr überprüfte das BKA nach der automatisierten Rasterfahnung zehntausende Passagiere manuell. Bei 277 Personen haben die Behörden Folgemaßnahmen angeordnet. Hierzu gehören Festnahmen, offene oder verdeckte Kontrollen.

Mittlerweile sind 20 Firmen an das deutsche Fluggastdatensystem angeschlossen. Ihre Zahl nimmt stetig zu. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com NeONBRAND

Deutsche Behörden suchen weiterhin nach Personal für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten. Von den über 500 vorgesehenen Stellen für das neue System sind derzeit rund ein Drittel besetzt. Das schreibt das Bundesministerium des Innern in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten.

Das 2016 beschlossene Gesetz soll für eine flächendeckende Überwachung von Flugreisenden sorgen. Airlines, Reisebüros und andere Reiseanbieter müssen vor jedem internationalen Flug „Passenger Name Records“ (PNR) an die zuständige Fluggastdatenzentralstelle übermitteln. Dort werden sie aufgehoben und analysiert. Zu den routinemäßig ausgewerteten Informationen zählen bis zu 60 Einzeldaten, unter anderem Name, Anschrift, Flugverbindung, Sitzplatz, Essenswünsche oder IP-Adressen.

Die meisten der 500 Stellen entstehen im Bundesverwaltungsamt (BVA), das zur Entgegennahme und Speicherung von Fluggastdaten ein Informationssystem betreibt. Von den dort vorgesehenen 256 SachbearbeiterInnen, TechnikerInnen und leitenden Angestellten sind derzeit rund die Hälfte eingestellt. Für die Lagerung der Daten in einem Rechenzentrum hat das BVA einen Vertrag mit dem neuen Informationstechnikzentrum Bund abgeschlossen.

Manuelle Überprüfung beim BKA

An das Fluggastdaten-Informationssystem sind mittlerweile 20 Fluglinien angeschlossen, die Hälfte davon allerdings im Testbetrieb. Vor einem halben Jahr waren zunächst drei Firmen Teil der Anlage, ihre gelieferten Daten dienten aber auch nur zur Erprobung des Systems.

Die jetzt im Regelbetrieb eingehenden Fluggastdaten werden über ein „Abgleichbearbeitungssystem“ des Bundeskriminalamtes (BKA) mit der deutschen INPOL-Datei und dem Schengener Informationssystem gerastert. Auch die Abfrage von Interpol-Datenbanken wäre möglich, hierzu fehlt es aber an einem Vertrag zwischen der internationalen Polizeiorganisation und der EU-Kommission.

In 94.098 Fällen hat das „Abgleichbearbeitungssystem“ einen Treffer gefunden und die deutsche Zentralstelle für Fluggastdaten beim BKA darüber informiert. 41 BeamtInnen des BKA, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes haben dort über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem Zugriff auf die sensiblen Personendaten.

Die gefundenen Treffer dürfen gemäß dem Fluggastdatengesetz nicht automatisiert mit weiteren Datenbanken abgeglichen werden. Deshalb wird in der Fluggastdatenzentralstelle jede verdächtige Person manuell überprüft. Vorher sucht eine „komplexes Suchverfahren“ genannte Software nach doppelten Datensätzen oder Übereinstimmungen.

Fast alle Treffer entpuppen sich als Datenmüll

Laut der Antwort des Ministeriums produziert das System umfangreichen Datenmüll. Von den 94.098 Treffern hielten nur 277 der manuellen Durchsicht stand. Das BKA übergibt solche „fachlich positiv überprüften Treffer“ anschließend an die „Leitstelle PNR-Folgemaßnahmen“ bei der Bundespolizei. Die Betroffenen werden dann besonders kontrolliert, befragt oder festgenommen. Gemäß dem Schengener Grenzkodex kann eine Kontrolle auch verdeckt erfolgen.

In Zukunft rechnet die Bundesregierung mit einem erheblichen Mehraufwand für Kontrollen von Personen und Sachen in Zusammenhang mit der Reiseüberwachung. Insgesamt 210 Stellen sind für die Bundespolizei geplant, weitere 41 bei der Zollverwaltung. Weil die Ausbildung der neu einzustellenden Einsatzkräfte bis zu drei Jahre dauert, wird diese Aufgabe derzeit aus dem vorhandenen Personalbestand übernommen. Dem Innenministerium zufolge geht dies „zulasten anderer Aufgaben“.

Nicht alle Mitgliedstaaten setzen Richtlinie um

Als EU-Richtlinie muss für die Umsetzung des Fluggastdatensystems in jedem Mitgliedstaat ein Gesetz erlassen werden. 24 Regierungen haben dies gegenüber der EU-Kommission mitgeteilt, nur 19 von ihnen haben jedoch mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten begonnen. Die nationalen Systeme müssen einheitliche Datenformate und Protokolle nutzen, an deren Festlegung das Bundesverwaltungsamt beteiligt war.

Für die Schaffung einheitlicher Standards nimmt die deutsche Behörde an Arbeitsgruppen der Europäischen Union und des internationalen Dachverbands der Fluggesellschaften (IATA) teil. Sie sollen die Mitgliedstaaten, aber auch die Fluggesellschaften zur Anlieferung von Fluggastdaten beraten. Die Firmen können laut einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zwischen einem freien Übertragungsprotokoll oder einem System auswählen, das von der IBM Corporation vermarktet wird.

Ausweitung geplant

Das deutsche Fluggastdaten-Informationssystem befindet sich immer noch im Aufbau. Nach und nach sollen alle Fluggesellschaften angeschlossen werden, die beteiligten Behörden rechnen mit einem Datenaufkommen von 180 Millionen Passagieren pro Jahr. Davon ist die Anlage noch weit entfernt. Seit Aufnahme des „eingeschränkten Wirkbetriebes“ haben die Fluglinien rund 3,5 Millionen Fluggastdatensätze an das System übermittelt. Weil diese Information mehrfach, etwa bei der Buchung und beim Boarding verarbeitet werden, liegt die tatsächliche Zahl der in Deutschland gerasterten Passagiere derzeit bei rund 1,2 Millionen.

Mit Umsetzung der Fluggastdaten-Richtlinie entsteht in den EU-Mitgliedstaaten eine alltägliche Rasterfahndung mit anlassloser Speicherung der gefundenen Treffer. Die EU-Kommission erwägt außerdem die Ausdehnung auf andere Transportmittel, darunter Fährverbindungen oder Hochgeschwindigkeitszüge auf bestimmten Strecken.

Angesichts der Dimension dieser Vorratsdatenspeicherung sind die Zahlen zu Auskunftsersuchen von BürgerInnen verschwindend gering. Beim hierfür zuständigen BKA sind bislang 149 persönliche Anfragen zu einer Speicherung im Fluggastdaten-Informationssystem eingegangen.

4 Ergänzungen

  1. Kann mir bitte jemand den Begriff des Rechtstaates in diesem Kontext definieren?

    Viele Grüße
    Ein Jurastudent

  2. Es würde mich nicht wundern wenn spätestens nach der Europawahl Erweiterungen zum PNR kommen. Es gab immerhin schon Testballons bei denen vorgeschlagen wurde den Bahnverkehr einzubeziehen. :-/

  3. Wird wie 9/11 enden. Da haben sie auch Hinweise zu den Taten gehabt aber sie haben sie nicht rechtzeitig erkennt weil sie schon Anfang der 2000er in Daten ertrunken sind. Jetzt wird es auch nicht viel anders sein.

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