Mario Barth vs. „Die Anstalt“ – ein anschauliches Beispiel für Probleme mit Uploadfiltern

In einer Video-Montage lässt das Medienwatchblog Kobuk die ZDF-Satiriker von „Die Anstalt“ gegen den RTL-Komiker Mario Barth antreten – und scheitert fast an Uploadfiltern beim Versuch, ihr medienkritisches Aufklärungsstück zu verbreiten. Ein Lehrstück über die Gefahren der geplanten EU-Urheberrechtsreform.

Eigentlich würde ich hier gerne eine Geschichte über ein gleichermaßen aufklärerisches wie unterhaltsames, potenziell virales Online-Video erzählen. Die Geschichte des österreichischen Medienwatchblogs „Kobuk!“, betrieben von Studierenden der Lehrveranstaltung „Multimedia-Journalismus“ am Publizistikinstitut der Uni Wien, und dessen Zusammenschnitt von zwei populären Satiresendungen. Einen Tag nachdem Claus von Wagner und Max Uthoff in ihrer ZDF-Satireshow „Die Anstalt“ die irreführende Berichterstattung über vermeintlich zu strenge Abgas-Grenzwerte en detail zerlegt hatten, präsentierte Comedian Mario Barth in seiner RTL-Show genau jene falschen Zahlen neuerlich einem Millionenpublikum.

Kobuk nutzte diesen Zufall für eine kreative Montage der beiden Sendungen. Auf die haarsträubend falschen Behauptungen von Barth folgte darin unmittelbar die Widerlegung der ZDF-Satiriker. Unterhaltsamer wurde selten Aufklärung und Medienkritik in einem Video vereint. Auf Facebook erfreut sich das Kobuk-Video auch großen Zuspruchs, wurde binnen 20 Stunden mehr als 50.000 Mal angesehen und über 1.000 Mal geteilt. Auf YouTube hat es der Beitrag jedoch nicht durch den Uploadfilter des Content-ID-Algorithmus geschafft, wie Kobuk-Redakteur Hans Kirchmeyr auf Twitter dokumentiert.


Zur Prüfung des sofort eingereichten Widerspruchs gegen die Sperrung des Videos setzt YouTube eine Frist von 30 Tagen. Aber es ist auch fraglich, ob das Video danach auf YouTube verfügbar sein wird: Videos wie die Kobuk-Montage lassen sich schon mit dem heutigen EU-Urheberrecht kaum in Einklang bringen und werden sich in Zukunft noch schwerer verbreiten lassen, wenn die EU-Urheberrechtsreform mit dem flächendeckenden Einsatz von Uploadfiltern kommen sollte.

Ausnahmen für Zitat und Parodie greifen zu kurz

Die Rechte am verwendeten Material für so eine Montage zeitnah zu klären, ist aussichtslos und gerade für gemeinnützige Projekte wie Kobuk ohne Rechtsabteilung oder teure Rechtsberatung nicht zu machen. Aber auch Ausnahmen vom urheberrechtlichen Schutz wie jene für Zitate oder Parodien greifen im Fall dieses Videos nicht: Die Ausschnitte aus den beiden Sendungen sind viel zu lange im Vergleich zu den von Kobuk hinzugefügten Inhalten und gehen über die für ein Zitat geforderte Belegfunktion (weit) hinaus.

Auch, wenn sich die Montage bei zwei Satiresendungen bedient, ist das Video selbst deshalb nicht ebenfalls Satire, sondern eher eine Form der Medienkritik. Ob sich Kobuk hier also auf die urheberrechtliche Ausnahme für Parodien berufen kann, ist zumindest zweifelhaft. Und schon heute – also vor dem Inkrafttreten von Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie – reichen Zweifel bereits dafür aus, dass Inhalte gesperrt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Haftungsregeln von Plattformen wie YouTube und Facebook steigt der Druck, dass die Plattformen im Zweifel einfach sperren.

USA, Du hast es besser!

In den USA ist die Situation eine andere. Dort wäre ein Video wie jenes von Kobuk sehr wahrscheinlich von der Fair-Use-Klausel des dortigen Copyrights gedeckt. Weil im EU-Urheberrecht eine solche allgemeine Ausnahme fehlt, ist es derzeit fast unmöglich, solche Videos legal zu verbreiten. Umso wichtiger ist, dass die herrschenden Haftungsregeln zumindest ermöglichen, derartige Videos ohne große Haftungsrisiken zumindest zu dulden. Genau diese Haftungsregeln sollen aber im Zuge der EU-Urheberrechtsreform verschärft werden. Eine allgemeine Bagatellschranke oder ein Recht auf Remix fehlen hingegen im Entwurf für die Richtlinie.

33 Ergänzungen

  1. Es geht bei diesem Fall doch gar nicht um die sog. Uploadfilter sondern um die Schranken des Urheberrechts, die eine solche Nutzung nicht erlauben. Ein aus diesem Fall abgeleitete Forderung könnte also sein, diese Schranken zugunsten von medienkritischen Arbeiten auszuweiten.

    Die Überschrift des Artikels hat so eher den Charakter von Clickbait: Sie weckt die Erwartung auf einen Text, die dann garnicht erfüllt wird.

    1. Das sehe ich wenig überraschend völlig anders: natürlich sind fehlende Bagatell- und Remixschranken das Grundübel. Aber in so einer Situation die Haftung für Plattformen zu verschärfen, macht ein ohnehin zu restriktives Urheberrecht noch restriktiver. Hinzu kommt, dass eben eine Berücksichtigung von Ausnahmen in Upload-Filtern systematisch schwierig bis unmöglich ist.

      1. Aber hier haben wir doch ein funktionierendes Beispiel für den Uploadfilter. Kobuk hat ein Video erstellt, dass laut Ihrem Bericht gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn dies nun hochgeladen wird, ist der Uploader, also Kobuk strafbar zu machen, aber nicht die Plattform, und dies soll sich ja ändern.
        Und Youtube hat hier richtig gehandelt. Es hat kein Upload von urheberrechtlich geschützten Werken zugelassen.

        Dies ist aber das Problem des Urheberrechts und nicht des Uploadfilters.

        Natürlich ist der Uploadfilter in anderen Fällen totaler Blödsinn, aber das war ein Beispiel FÜR den Uploadfilter

        1. Nein, weil es genau das belegt, was wir hier immer schreiben: das Urheberrecht ist zu restriktiv, Haftungsprivilegien für Plattformen erlauben aber dennoch gewisse wünschenswerte Nutzungsfreiheiten. Artikel 13 schränkt diese noch weiter ein.

          1. Marc hat ja damit recht, wenn er schreibt „Dies ist aber das Problem des Urheberrechts und nicht des Uploadfilters.“, weswegen das „Nein“ etwas zu absolut kommt.

            Dennoch fehlt der Kern des Problems: die Auslegung des Rechts ist immer relativ, so dass gerade im Zivilrecht die Möglichkeit besteht, dass das Recht nicht durchgesetzt wird (der Nachbar muss bei zu lauter Musik nicht die Polizei holen etc.). Als öffentlich rechtliche Anstalt könnte bspw. das ZDF in diesem Fall darauf verzichten, auf das Urheberrecht zu pochen. Es würde eben bei YouTube nicht die Löschung beantragen.

            Während bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ggf. weitere Argumente berücksichtigt werden und der Richter einen Entscheidungsfreiraum hat, kann ein Uploadfilter nur „mechanisch“ zulassen oder sperren. Mit Sperrung wird ein Präjudiz erzeugt, das eventuell bei menschlicher Betrachtung nicht entstehen würde.

  2. Ein Anschauliches Beispiel wäre es dann geworden, wenn man das Video einmal gespiegelt hätte und der Upload damit durchgegangen wäre.

  3. Wie kommt man auf die Idee, man dürfe sich ungefragt und unbegrenzt an urheberrechtlich geschützten Werken Dritter bedienen? Wer ellenlange Ausschnitte aus Fernsehsendungen, egal ob ZDF oder RTL, zeigen will, hat gefälligst die Genehmigung der Urheber einzuholen.

    1. Auch das sehe ich naturgemäß anders: hier geht es um Themen wie Kritik und künstlerische Freiheit. Werke wie die Kobuk-Montage, die ohne kommerzielle Interessen auf kreative Art und Weise einen öffentlichen Debattenbeitrag leisten, müssen ohne Rechteklärung möglich sein. Da geht es um Rede-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Genau das sollen Ausnahmen wie Fair Use in den USA ermöglichen und schützen. Genau das fehlt im EU-Urheberrecht.

      1. „die ohne kommerzielle Interessen“ – auch wenn ich dir zustimme, das Fair Use (oder gleiches) hier in der EU Diskussion fehlt, sollte man beim Hinweis auf die nichtkommerzielle Verbreitung langsam mal lernen, das sich das mit dem Geschäftsinteresse der Platformbetreiber beisst. Die machen aus nichtkommerziellen Inhalten prima Werbeumsätze.

      2. Das Argument von „Rede-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit“ kann man nur dann gelten lassen, wenn der Künstler die Inhalte die er zitiert auch bespricht – und zwar im gleichen Medium. Oder wenn die Ausgangswerke so weit verfremdet sind, dass ein neues Werk mit eigener individueller Schöpfungshöhe erreicht ist. Beides ist hier nicht geschehen.

    2. Woher wissen Sie, dass hier ohne Erlaubnis gearbeitet wurde? Ist das nur eine Vermutung oder eine bewiesene Tatsache?
      Ich bin ehrlich gesagt skeptisch, daß so ein Werk ohne rechtliche Absicherung geschaffen und veröffentlicht wird. Immerhin kommt es von Menschen die sich in einen Studiengang „Multimedia-Journalismus“ an der Uni Wien zusammengefunden haben. Es ist wohl naheliegend, daß da auch das Thema Medienrecht erörtert wird.
      Wie auch immer, der Artikel hier zeigt ja vor allem und hauptsächlich was uns erwartet, wenn die zur Zeit heftigst diskutierte Urheberrichtlinie so verabschiedet wird, wie sie derzeit zur Debatte steht. Hier hat ein privates Unternehmen vorsorglich die Verbreitung von Information, das an keiner Stelle geltendes Recht bricht, zu einer Debatte verhindert. Stellt sich die Frage ob das wirklich gesund ist für eine Gesellschaft, die sich für frei hält.
      Ich bin in einer Diktatur geboren und aufgewachsen und sehe mit sehr unguten Gefühl wie sich Europa immer mehr in Richtung Unfreiheit zu Gunsten vermeintlicher Sicherheit entwickelt. Die Einschränkung des freien Wortes ist dabei essentiell und das geschieht gerade hier unter den Deckmantel des Schutzes des Copyright.

      1. Und es droht nicht nur ein „irgendwie blödes Diktat mit Zukunftspotential für Böse Kräfte“ seitens mehr oder weniger gewählter Vertreter mit Hilfe der „funktionierenden Apparate“, sondern kurzfristig und konkret auch das Zementieren von Profiteuren.

        Durch das Schaffen unvernünftiger Gesetze enstehen hohe Kosten, alleine dass sich so viele Menschen mit dem Quatsch so lange beschäftigen müssen, aber auch das Zurückdrehen wird teuer – Nazivergleich beiseite – denken wir an den Atomausstieg. Speziell die Parlamente sollten über sinnvollere Anträge entscheiden, von einem Modernen System erwarte ich fachliche Absicherung und Balancierung, jedoch … hammwaabanich.

  4. Eigentlich ging es in der Anstalt darum aufzuzeigen, wie Fake News von interessierter Seite (Herr Zwetschge für die Diesellobby) hergestellt und veröffentlicht wird. Mario Barth war ja nicht der erste, der dies vertrat! Und das Ziel ist ja erreicht worden – die Grenzwerte sind von 40 auf 50 durch den Bundestag heraufgesetzt worden.
    Dies jetzt nur in Zusammenhang mit den Uploadfiltern zu stellen, ist m.E. doch arg bescheiden.

  5. Ich sehe hier auch eher ein Problem damit das Nutzer meinen in dem Umfang zittieren zu müssen. Screenshots als Zitate hätten gereicht oder eben Text-Stellen als Zitat zu dem Video.

    Es ist nicht notwendig hier das Ursprungsvideo zu zerlegen und nach einander einzufügen. Besser ist wenn man es als Twitter oder Blog-Eintrag macht und dann lediglich auf die Original-Quelle verlinkt.

    So ein Video zu erstellen zeigt auch wie unbedacht die meisten Nutzer mit der Frag des Urheberrechtsschutzes umgehen.

    1. Ich bin da im Zweifel für die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Einfach nur die Sendungen zu kritisieren ist eben etwas völlig anderes als diese Montage. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Urheberrecht solche kreativen Rekombinationswerke nicht verbieten können sollte.

      1. Darf ich das einfach so verstehen: Das Urheberrecht ist schlecht, weil es keine Fair-Use-Regel enthält? Die Sache mit den Zitaten ist ja nunmal wirklich nicht ganz einfach (https://musikunrat.de/2004/09/17/konstellation-montage-komposition-zitat/), aber die hat nichts mit den Regelungen des Richtlinienentwurfs zu tun, sondern ist ein immanentes Problem, das sich auf keine einzige Weise aus dem Weg schaffen lässt. Es ist streitbar, aber das wissen auch alle, die mit Zitaten, Montagen und Collage etc. arbeiten. Manchmal wird es dann verhandelt: So im Fall Newton vs. Emma in den 90er Jahren.

        Ggf. muss man auch sehen, wie man Probleme umschiffen könnte, wenn man eben per Link auf die Originalquellen verweist, wenn man die entsprechenden Passagen transkribiert (weiß nicht, ob das Bild in dem Fall zwingend nötig ist …). Es gibt fast immer Möglichkeiten, Erkenntnisse so zu verbreiten, dass sie weniger Rechtprobleme aufwerfen. Das würde ich auch probieren, wenn es mir um die Sache geht und ich (habe ja auch keine Rechtsabteilung) an der Verbreitung Interesse hätte. Mittel und Methode!

        Interessant ist ja auch der Hinweis darauf, dass die Sache offenbar bei Vimeo wie in der ZDF-Mediathek nicht beanstandet worden ist, was dafür spräche, dass es sich um ein YT-Problem handelt und nicht eines der Richtlinie. Bzw. hat sich YT gegen die Veröffentlichung entschieden, dagegen hat es Protest gegeben. Punkt.

          1. Das begründen Sie aber ehrlich gesagt schlecht – und es ist auch schwer begründbar, weil Sie dafür Daten aus der Zukunft kennen müssten.

            Und das Beispiel, das Sie verwenden ist gerade so gewählt, dass es ein Problem beschreibt, nämlich das Zitat und das Schrankenrecht im Urheberrecht und nicht den normalen Fall: ich lade ein Katzenvideo hoch.

            Was Sie probieren, das ist ein Spekulation in die Zukunft (wie beim Lotto, nur dass Sie nur sagen, es werden halt sechs Zahlen und Zusatzzahl gezogen) bei einer ebenso fehlenden gesetzgeberischen Umsetzung in nationales Recht – über das man gar nichts genaues weiß. Oder habe ich da nur nicht richtig geschaut.

            So apodiktisch wie Sie kann ich dagegenhalten: Nein, das Problem sind das Urheberrecht und seine Schrankenregelungen, nicht etwaige Uploadfilter, die ja eben, wie man sehen kann, ganz ohne Richtlinie existieren und ohne Umsetzung in nationales Recht und über die schon seit jeher im Zweifel gerne vor Gericht gestritten wurde. [Ohne Barth wäre das Teil ja wohl durchgegangen.]

            PS: Könnte YouTube gerne mal so ein Knöpfchen beim Uploadprozess implementieren etwas nach dem Muster: Enthält Zitate, Ist eine Parodie, Ist ein Kunstwerk (bitte mal draufgucken). Ich verwende folgende Materialen: Aufzählung der verwendeten Materialien und ihrer Quellen. Macht sicher Arbeit vor dem Upload, könnte aber helfen, solche Probleme besser in den Griff zu bekommen. :)

            Funfact: Gibt so etwas übigens als Plugin bei WordPress, um Bilder zu kennzeichnen und Quellen anzugeben etc.

          2. Ich bestreite nicht, dass fehlende Schranken das Gründüngung sind. Und was die Spekulation betrifft: bei Diskussionen um Gesetzesänderungen geht es _immer_ um mögliche zukünftige Konsequenzen. Meine Prognose, dass Artikel 13 die Situation verschärfen wird ist, dabei nicht besonders gewagt.

          3. Gewagt vielleicht nicht, aber wäre dann nicht der Ansprechpartner YouTube? Denn die allein setzen ja ggf. weiter Uploadfilter ein. Was spricht dagegen, dass YT sich bei seinen Uploadern versichert, momentan will YT ja doch auch nicht, dass nichtlizenziertes Material hochgeladen wird (steht so bei YT selbst). Bislang konnte es YT egal sein, weil ja die Beschwerden darüber eher klein waren. Und YT versteht es sehr gut, den schwarzen Peter weiterzureichen (vgl. Sperrtafeln) und sich als Opfer der Urheberinnen und ihrer Vertreterinnen zu inszenieren. Anderes Thema. Gleichwohl ein interessantes – vielleicht hat netzpolitik.org da auch mal Lust zu recherchieren über massenpsychologische Effekte von Google/YT-Kampangnen.

            Aber lassen wir es gut sein.

            Was Prognosen angeht, hätten Sie 2002 gewusst, dass 2005 YT Karriere macht; hätten Sie 2005 gewusst, dass MySpace einmal so „abkackt“. Bei aller Liebe und bei all dem Tempo der technologischen Entwicklungen, zwei Jahre sind ggf. ein Klacks.

            Danke fürs nette Gespräch, ist zur Zeit an verschiedenen Orten ja leider kaum noch möglich. Aber in der Sachfrage stecken wir wohl eher fest.

      2. Es ist auf jeden Fall ein interessanter Fall, auch eine sehr interessante Montage. Ich würde das natürlich vermissen.

        Aber der Eigenwert dieser Montage, steht hinter dem Aufwand den sowohl die Redaktion der Anstalt, als auch Mario Barth, betrieben hat. Auch wenn es wirklich sehr schön zeigt, wie in unserer Welt nun mal die Verzerrte Wahrnehmung entsteht auch besonders durch Framing und Co.

        Dennoch. Dieser Remix hat nicht weit weniger Kreativität als es vermuten lässt. Man muss lediglich beide Serien gesehen haben und sie in Relation setzen. Wenn man die ganze Anstalt gesehen hat, wird das Thema sogar noch besser geschildert weil die Anstalt sich für die letzte Folge, in der Gesamtheit noch besser mit dem Problem auseinander gesetzt hatte.

        In dem Kontext betrachtet lässt dieser kurze Zusammenschnitt sogar noch mehr Informationen und das etwas größere Bild unter den Tisch fallen. Was man dem Remixer dann auch wieder unterstellen könnte.

        Doch genau darum geht es ja auch. Aber das Problem ist das davon halt nichts im dem Video ist. Das Video ist nur ein Zusammenschnitt ohne das sich jemand da hinstellt und etwas dazu sagt, ohne das es eine Kontextbezogene oder Meinungshinweise gab. Da ist Ihr Artikel, Leonhard Dobusch schon ein größerer Mehrwert als der Remix an und für sich.

        Es gab mal den Ansatz das eine Richtigstellung, die selbe Position und Dauer im Journalismus haben musste wie die eigentlich Meldung. Das ist nun ein Problem im Zeiten des Internets. Jeder der lediglich die Barth Sendung gesehen hat.. wird diese Diskussion um diese Sendung oder Teile davon verpassen. Weil die ganzen sozialen Netzwerke, und dazu zählt auch Googles Kommentarmöglichkeit, stark personalisiert ist. Da Lobe ich mir noch das Kommentar-System von Netzpolitik.org.

        Wenn solche Remixe erlaubt sind, werden nun mal in Zukunft nicht die Primärquellen diskutiert, sondern die 214 Remix-Versionen mit unterschiedlichem Framing. Zudem kommt im schlechtesten Fall, viel zu wenig Werbeeinnahmen bei den Primärquellen an. Wobei dieses Beispiel nicht passend ist wegen den GEZ Gebühren und Herr Barth wohl Privat oder sich von RTL, letztlich auch über Werbung finanzieren lässt. Es hätte ja auch anders herum sein können, das Barth die bessere Kritik bringt und beide von Privatunternehmen kommen.

        Für mich hat ein guter Remix mehr neue Informationen zu bieten als die Summe der vorherigen Quellen aus dem Ursprungsmaterial. Ich bin aber auch kein Jurist. Wäre aber auch zutiefst sauer, wenn ich in ein Thema Stunden von Recherche gesteckt hätte, wie die Anstalt und dann Sahnt ein Remixer die Social-Web Klicks weg mit einem plumpen Remake, welche die Anstalt ja auch ganz offen kritisieren wollte.

        Anmerkung:
        Lustig ist an dem Dieselskandal ja, das die ÖR auf den Zug aufgesprungen waren, also die Diskussionen, das ARD, ZDF und Co. – und diese das ganze nur aufgestellt haben um diese tolle Anstalt zu machen. ;D
        Aber nein, die sind im teil unabhängig, ich erinnere mich an den Fall mit Yanis Varoufakis und „Put the Fingers to Germany“ (Jan Böhmerman, ZDF Neo Magazin Royal).

  6. Das ganze Video besteht zu 100% aus „geklautem“ Material, also Material, dass der Pseudo-Urheber dieses Videos weder hergestellt noch bezahlt hat. Warum sollte er das verbreiten dürfen? Weil er es zusammengeschnitten hat und dann „Satire“ oder „Medienkritik“ nennt? Meiner Meinung nach darf das zu Recht nicht hochgeladen werden, ohne von beiden Sendungen Lizenzen zu besitzen.

    Des weiteren haben Leute, die ihren Content nicht (auch) selber hosten, ohnehin ihre Rechte an die AGBs irgendwelcher Dienstleister abgetreten und, was ich viel wichtiger finde, die Kontrolle darüber abgegeben, ob es sich hier um eine gewerbsmäßige Veröffentlichung handelt. Meiner Meinung nach ist jeder Upload bei YouTube quasi mit der Ziel, Geld zu verdienen, weil YouTube damit Geld verdient, egal, ob da was an den Uploader fließt.

    Last but not least: Wer sagt uns denn, dass, wenn mal eine richtige Abmahnwelle einsetzt, YouTube und Co nicht selber Filter einbauen? Und wogegen wollen wir dann demonstrieren? Gegen die AGB eines Anbieters?

  7. Hallo,

    Ich habe das Video erstellt, daher kurz zu einigen der Kommentare hier: Es stimmt, die verwendeten Ausschnitte sind vergleichsweise lang (obgleich nur ein Bruchteil der jeweiligen Sendung). Es handelt sich dabei aber ausschließlich um Zitate zum Zweck einer inhaltlichen und medienkritischen Auseinandersetzung, sowie einer satirischen Gegenüberstellung der Aufbereitung des selben Themas durch Öfftl.-rechtl. vs. Privat.

    Ich erachte das als von meinem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und es kann doch niemand wollen, dass die Ausübung dieses Rechts von meinem Geldbeutel oder der Einwilligung von genau jenen abhängt, die kritisiert werden.

    Hans Kirchmeyr, Kobuk

    1. Guten Abend Kobuk,

      ich bin da sehr uneins. Zum einen sollte deine Meinungsfreiheit hier unterstützt werden und deine Kreativität. Ich finde dieses Video hat zurecht auch einen gewissen Wert.

      Aber es ist schwierig in dieser immer schneller werdenden Zeit, den Druck auch von den Journalisten und Künstlern zu nehmen. Zum einen scheint jeder eine Idee heraus hauen zu wollen bevor es jemand anderes veröffentlicht.

      Durch einen schnellen Artikel, singt oft aber die Qualität. Weil entsprechende Recherchen nicht gemacht werden können. Weil jeder Angst hat jemand anders schreibt ebenfalls früher darüber und könnte somit das Interesse der Leser senken.

      Dies darf aber nicht der Anspruch sein, wenn man ein Werk schafft. Natürlich ist es deine Meinungsfreiheit, diese sollte auch nicht von deinem Geldbeutel abhängen.

      Aber Dritte benutzen das genau dafür. Um sich mehr Klicks zu verschaffen oder Werbung zu schalten, also Facebook und Youtube. Das Problem was ich hier sehe ist das du deine Arbeit verschenkst und die anderer Teilweise entwertest. Es ist sehr schwierig hier die richtige Balance zu finden. Vielleicht auch nicht deine Aufgabe als Nutzer.

      Als Beispiel hättest du das aber auch Privat verschicken können statt es an die Öffentlichkeit zu geben. In dem Rahmen wäre es für mich eine Meinungsäußerung. Mit der Veröffentlichung an Weltfremde Personen erreicht es aber nun mal einen kommerziellen Status.

      Als du es auf Facebook oder Google veröffentlicht hast, dachtest du wahrscheinlich gar nicht daran das du gerade für diese Konzerne ohne entgelt, arbeitest oder?
      Nur weil das sehr viele machen, macht es das nicht besser. Was letztlich nur meine persönliche Meinung darstellt.

      Wie ich schon angedeutet habe. Du hättest Kritik auch anders äußern können. Auf der eigenen Webseite, umfangreicher und vor allem wo dies nur ein Baustein von weiteren Beispielen ist. Wo statt der Bilder Text fließt und die Videos lediglich Quellenangaben sind.

      Natürlich hat alles seine Zeit und es ist auch nicht einfach wann man wie was bemerkt oder Veröffentlicht. Besonders in einer so schnelllebigen Zeit wie jetzt. Aber es hindert dich nicht daran größere, eigene Werke zu schaffen die dann auch mehr Substanz haben als dieser eine Vorfall.

      Was ich auch schade finde ist das halt euer Video hier diskutiert wurde und nicht das Gesamtwerk mit eurem Artikel auf eurer Internetseite:

      https://www.kobuk.at/

      Weil das Video alleine halt aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Mag sein das dies bei mir nur so angekommen ist weil ich keine Facebook nutze und somit nur dieser Teilaspekt über Netzpolitik.org meine Aufmerksamkeit fand. Was ebenfalls sehr schade war.

      Ich freue mich schon auf weitere News Kobuk, und wünsche viel Erfolg. Bei Kobuk.at schaue ich jetzt öfter vorbei.

      Christian

    2. Zitat “ dass die Ausübung dieses Rechts [der Meinungsfreiheit] von meinem Geldbeutel oder der Einwilligung von genau jenen abhängt, die kritisiert werden.“

      Nun ja. Beim ersten Punkt (Geldbeutel) kann man leicht zustimmen, beim zweiten Punkt (Einwilligung) eher nicht. Den Kindern wird immer wieder beigebracht, dass sie vorher fragen, bevor sie sich etwas ausleihen, und es akzeptieren, wenn „Nein“ gesagt wird. Es mag im „großen Geschäft“ der Satire, „Multimedia-Journalismus“ etc. vielleicht anders sein, aber bei meinen kleinen „Werken“ würde ich es nicht toll finden, wenn jemand das, was ich geschaffen hat, sich einfach nimmt, ohne mich zu fragen. Man nimmt mir ja auch die Möglichkeit, großzügig zu sein.

      Klar, der öffentlich rechtliche Rundfunk sollte sich nicht gerade viel einbilden, da die Finanzierung zu einem sehr großen Teil durch die Zwangsabgabe von uns erfolgt. Bei einem privaten – ob man den Sender mag oder nicht – ist es anders. Fragen kostest bekanntlich nichts, und es nimmt einem auch nichts, wenn man fragt.

      Den Kindern wird gern gesagt, dass man sich überlegen sollte, wie sie sich fühlen würden, wenn man ihnen ungefragt etwas wegnehmen würde. Vielleicht sollte wenigstens dieser Gedanke uns Erwachsenen einmal aufkommen – unabhängig von Upload-Filter und dem grottigen, zu überarbeitenden Urheberrecht an sich.

      1. Oder wie wäre es mit einer „Zitatpflicht“?

        Sie benutzen etwas zu „Anschauungszwecken“ innerhalb eines Nachrichtenwerkes, das Bildmaterial muss Zitatreferenzen in angemessener Form enthalten. Werk, Autor, Verlag, Datum, …

        Das wäre mal was für die öffentlich rechtlichen Nachrichten.

        Ich weiß, das trifft nicht die gesamte Bandbreite hier. Wollte nur darauf hinweisen, dass Lösungsansätze nicht immer nur in dem von zwei oder drei lobbies vorgegebenen Lösungsräumen stattzufinden haben. Es gibt sicherlich eine Menge an Stellschrauben.

        Auch zu kurz kommen mir, was auch nicht wirklich mit diesem Beispiel zu tun hat, die Frage, welche Urheberrechtsverletzungen überhaupt innerhalb Europas bzgl. europäischem Publikum passieren und wie anteilig. Hier wird noch viel „fokussiert“.

  8. Wann wird der Sinn von „Eigentum verpflichtet!“ endlich geltend? Aber Reziprok bitte!

    Denn 2008/2009 war der Steuerzahler gut genug Eigentum zu retten.

    Es ist wichtig alles im MINIMAL-Format U N G E F I L T E R T zu lassen! 480p z.B.
    Davon hat jeder etwas

  9. Noch kurz eine zweite Ergänzung:

    Ich habe heute von YouTube die Begründung erhalten, warum das Video zwischenzeitlich doch freigeschaltet wurde: Offenbar haben sowohl ZDF als auch RTL (!) das Video aufgrund meines Einspruchs in Rekordzeit freigegeben (sie hätten sich auch angenehm Zeit lassen können). Damit zeigen sie mehr Verständnis dafür, worum es hier geht, als jene Politiker, die uns die Freiheit vielleicht nicht aktiv nehmen, aber zulassen, dass es einfach so, Stück für Stück, „passiert“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.