In Zukunft ermäßigte Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte und eBooks

Während auf Papier gedruckte Zeitungen über einen günstigen Mehrwertsteuersatz indirekt gefördert wurden, galt für digitale Ausgaben von Zeitungen oder eBooks der volle Steuersatz. Diese Ungleichbehandlung wird nun bald ihr Ende finden.

eBooks und digitale Presseerzeugnisse sollen künftig ihren analogen Pendants steuerlich gleichgestellt sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Masaaki Komori

Bislang waren digitale Publikationen klassischen Printprodukten gegenüber schlechter gestellt: Für auf Papier gedruckte Zeitungen oder Bücher galt seit Jahrzehnten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Digitale Ausgaben mussten hingegen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent entrichten.

Damit soll bald Schluss sein, gab heute die Bundesregierung bekannt. Künftig wird für beide Erzeugnisse der ermäßigte Satz gelten, unabhängig davon, ob diese analog oder digital vertrieben werden. Digitale Printprodukte könnten also entweder billiger werden – oder ihre steuerliche Begünstigung könnte dazu beitragen, der angeschlagenen Medienbranche ein wenig zusätzliches Geld in die Kassen spülen.

Gleichstellung nimmt Druck weg

Den Verlagen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sicher willkommen, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). „Das nimmt ein wenig Druck aus der permanenten Personaldebatte in den Medienunternehmen“, sagt Zörner. Dies sei gut für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Branche arbeiteten. Vormachen dürfe man sich jedoch nichts: „Sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer entscheiden nicht über Fortbestand oder Einstellung eines Mediums“, sagt Zörner.

So oder so, diese bisherige Ungleichbehandlung war so ungerecht wie schwer nachvollziehbar. Hintergrund dafür war eine EU-Regelung, die digitalen Publikationen einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent aufbrummte. Deutsche Sonderwege – etwa eine beliebige Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes für „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“, worunter bisher etwa Lebensmittel, Theaterleistungen oder eben analoge journalistische Printprodukte fielen – ließen sich damit nur in engen Grenzen beschreiten.

Weg frei nach EU-Gesetzesänderung

Im Vorjahr hat die EU jedoch endlich den Weg freigemacht für die EU-Mitgliedstaaten. Sie können nun selbst bestimmen, ob sie für digitale Presseerzeugnisse oder eBooks steuerlich begünstigen wollen oder nicht. Dass die Bundesregierung nun unmittelbar nachzieht, ist begrüßenswert, fällt aber auch nicht gänzlich vom Himmel. Die Forderung findet sich schließlich auch im Koalitionsvertrag der großen Koalition wieder. Dort heißt es: „Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann.“ Segnet der Bundestag die Gesetzesänderung ab, was als Formsache gilt, dann ist dies offensichtlich gelungen.

In einer Pressemitteilung freute sich die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), über die Reform. Es komme „eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt“, sagte Grütters. „Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden.“

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2 Ergänzungen

    1. Die Gesetzesänderung muss noch durch den Bundestag, was nicht vor Herbst geschehen wird. Erst dann wird man konkret sagen können, ab wann der neue Steuersatz gelten wird.

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