IFG-Ablehnung des Tages: Ministerium weiß nicht, wie Dobrindts Vorstoß zum „Dateneigentum“ entstanden ist

Mit einem „Strategiepapier digitale Souveränität“ mischte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt 2017 die Debatte um Datenschutz und Dateneigentum auf. Von Anfang an bestand der Verdacht, der Vorstoß gehe auf Wünsche der Autoindustrie zurück. Das Ministerium kann dazu keine Auskunft geben: Aufzeichnungen gebe es nicht und der zuständige Mitarbeiter habe einen neuen Arbeitgeber.

Der ehemalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (Archivbild)
Von der Autoindustrie inspirierte Datenpolitik? Der ehemalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (Archivbild). CC-BY-ND 2.0 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur

„Wir brauchen ein Datengesetz in Deutschland!“ Unter dieser markigen Überschrift sprach sich das Bundesverkehrsministerium 2017 für die Einführung eines neuen Eigentumsrechts an Daten aus. Leitlinie des Strategiepapieres: „Weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit hin zu einem kreativen, sicheren Datenreichtum.“ Wir wollten von dem Ministerium wissen, wie der nicht mit dem Koalitionspartner abgestimmte und hochgradig umstrittene Vorstoß entstanden ist. Doch unsere Informationsfreiheitsanfrage wurde abgelehnt.

Die Grundidee des Dateneigentums ist simpel: Analog zum „geistigen Eigentum“ im Urheberrecht könnten (auch personenbezogene) Daten als immaterielle Güter definiert werden. Verwertungsrechte könnten dann temporär oder endgültig an andere übertragen werden. Was im ersten Moment nach dem Bürgerrechtsslogan „Meine Daten gehören mir“ klingt, wird von Datenschützern durchgängig abgelehnt: Als grundrechtlich geschützte Informationen dürften personenbezogene Daten nicht zur handelbaren Ware werden.

Pikant: Der Vorstoß des Verkehrsministeriums soll von der Automobilindustrie inspiriert worden sein. Sie sorgt sich darum, dass sie den Datenschatz nicht selbst monetarisieren kann, der in und um moderne Autos anfällt, sondern dabei zusehen muss, wie er an Hersteller von Software und integrierten Diensten abfließt. Ein Dateneigentumsrecht könnte der deutschen Prestigeindustrie helfen, Besitzansprüche gegenüber Digitalfirmen aus dem Ausland durchzusetzen.

Von der Autoindustrie inspiriert?

Eine von der Autoindustrie inspirierte Initiative für ein Datengesetz? Das hätten wir gerne genauer gewusst. Gut, dass es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt. Aber: Fehlanzeige. Unsere IFG-Anfrage wurde nach fast einjährigem Schriftverkehr in wesentlichen Punkten abgelehnt. Nach eigenen Angaben nicht, weil das Ministerium keine Auskunft dazu geben will, sondern weil es das nicht kann.

Der zuständige Unterabteilungsleiter teilte mit, dass sich „in den Akten keine Unterlagen zu dem Vorgang befinden.“ Zwar warb der damalige Verkehrs- und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt für seine Initiative. Doch wie genau sie entstanden ist, kann in dem Ministerium heute nicht mehr nachvollzogen werden. Mit diesem Umstand wollten wir uns nicht zufriedengeben und legten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Doch auch nach erneuter Prüfung bekommen wir eine Absage:

Eine erneute Durchsicht der Akten bestätigt, dass keine Unterlagen zur Konzeption und Veröffentlichung des Strategiepapieres in den Akten vorliegen. Die Information ist nicht vorhanden. Leider hat der für die Fertigung des Papiers zuständige Mitarbeiter das Ministerium mittlerweile verlassen, sodass die Frage auch nicht mit dem Mitarbeiter unmittelbar geklärt werden konnte. Eine dokumentierte Kommunikation zur Erstellung und Abstimmung des Papieres liegt nicht vor.

Mündliche Absprachen

Auch der von uns zur Vermittlung eingeschaltete Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kann in diesem Punkt nicht weiterhelfen. Wenn nichts dokumentiert ist, ist nichts dokumentiert. Wenn der zuständige Mitarbeiter nicht mehr im Hause arbeitet, sei dies nicht zu ändern. Immerhin: Besagter Mitarbeiter arbeitet heute nicht bei einem Autokonzern, sondern bei einer Bundestagsfraktion, wie das Ministerium auf Nachfrage mitteilt.

Wie es überhaupt sein kann, dass ein so zentrales und umstrittenes Strategiepapier veröffentlicht wird, ohne dass der Prozess später nachvollzogen werden kann, beantwortet uns niemand. Der zuständige Unterabteilungsleiter findet es „nicht ungewöhnlich, dass nichts schriftlich dokumentiert wird, um nicht vorzugreifen.“ Die Absprachen zum Strategiepapier hätten mündlich auf Grundlage der Zusammenfassung einer Studie stattgefunden. „Ich vermag hier keinen Verstoß gegen Veraktungsbestimmungen zu erkennen, zudem es sich allenfalls um Vorüberlegungen handelte; zudem würde ein — nicht vorliegender — Verstoß auch nicht dazu führen, dass die Information vorhanden wäre.“

Angela Merkel gefällt das

Die Initiative von Alexander Dobrindt, heute Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, wurde 2017 von Angela Merkel unterstützt. In ihrem Podcast erklärte sie damals, dass Thema Dateneigentum möglichst schnell regeln zu wollen. Bezeichnend: Als mögliche Inhaber des Eigentums an Autodaten hatte die Bundeskanzlerin nur Auto- und Softwarehersteller vor Augen. Dass Autonutzer, über deren Verhalten und Leben die anfallenden Daten in erheblichem Maße aussagekräftig sind, selbst Eigentümer der Daten sein könnten, kam ihr nicht in den Sinn.

Genau hier setzt die grundrechtliche Kritik an dem Konzept an: Da mit dem Eigentum ausschließlich Verwertungsrechte verbunden sind, könnten Menschen die Hoheit über ihre persönlichen Informationen verlieren. Denn wer etwas besitzt, kann es auch veräußern – endgültig. Persönliche Daten aber sind in der EU nicht umsonst grundrechtlich geschützt. An ihnen hängen Identität und Lebenschancen. Wer weiß heute schon, was eine Versicherung oder Bank in 20 Jahren aus den Kommunikationsdaten lesen, die ich heute in akuter Geldnot einem Social-Media-Unternehmen überschreibe?

Der Jurist Malte Engeler warnt in Zusammenhang mit dem Dateneigentum deshalb vor „digitaler Leibeigenschaft“. Die Stiftung Neue Verantwortung prognostiziert: „Wird das ökonomische Eigeninteresse der Datenpreisgabe protegiert, könnte dies dazu führen, dass immer mehr Menschen Daten über sich veröffentlichen, um einen ‚guten Deal’ zu bekommen.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in einem Gutachten: „Die Folge der Einordnung von Daten als Eigentum wäre die weitere Kommerzialisierung grundrechtssensibler Bereiche.“

Eine letzte Spur

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Entscheidung über die Idee vertagt und lediglich eine Prüfung verabredet. Anfang 2018 erklärte die Bundeskanzlerin erneut, dass Thema Dateneigentum vorantreiben und „fair gestalten“ zu wollen. Fortschritte in der Streitfrage erhofft sich die Bundesregierung von einer Datenethikkommission, die noch in diesem Jahr Ergebnisse liefern soll. Gerade in Anbetracht der politische Brisanz der Thematik wäre es wichtig, wenn Motivation und Hintergründe der Dobrindt-Initiative offenliegen würden.

Die letzte Spur ist jetzt die erwähnte Studie, die die Grundlage für das Strategiepapier darstellen soll. Sie wurde im Frühjahr 2017 unter dem Titel „Eigentumsordnung für Mobilitätsdaten?“ [PDF] veröffentlicht. Wie es zu ihrer Beauftragung und Entstehung kam? Eine neue IFG-Anfrage läuft.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Keine Sorge, Ingo. Nach der morgigen (und diesmal erfolgreichen) Revolution gehe ich selbst persönlich ins Verkehrsministerium und schaue nach, ob es wirklich keine Aufzeichnungen gibt. Dies ist mein Ehrenwort.

  2. Genau so ist es. Bei einem Tesla steht im Kaufvertrag, dass die Daten dem Autohersteller gehören. Dagegen haben natürlich die Versicherer etwas. Nein, auch TÜV und DEKRA fordern vollumfänglichen Datenzugriff. Keinem von denen kommt auch nur in den Sinn, dass die Daten den Käufern der Autos gehören könnten. Im Sinne des Autokäufers ist es logischerweise so, dass er darauf achten sollte, ein Auto zu nehmen, das keine Daten erzeugt. Damit ist das Problem für ihn vom Tisch.

  3. Für knapp 100.000 Euro finanziert das BMVI ein weiteres seltsames Projekt:
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mfund-projekte/datdigmob.html

    Was sagt der Projektpartner Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Berlin dazu?

    Am 21.05.2019 um 10:30 Uhr findet im Literaturhaus Stuttgart dazu folgende Veranstaltung statt:
    https://www.mfg.de/veranstaltungen/detailansicht/490-inputkonferenz-zum-projekt-datengovernance-fuer-digitalmobilitaet-datdigmob/

    Wenn man sich das genau ansieht, dann kann durchaus der Eindruck entstehen, dass damit eine Alibi-Veranstaltung abgearbeitet werden soll, die Kritiker zufrieden stellen soll, und im Übrigen der Industrie eine weiterhin störungsfreie Fahrt gewährleisten soll.

    Eine gute Gelegenheit, dort nach Legitimierung, Auftraggebern, Finanzierung, Auswertung der Input-Konferenz nach welchen Kriterien etc. zu fragen. Cui bono?

    1. Open Data und Datenschutz stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis. Ich gehe davon aus, dass das hier thematisiert wird und würde das Projekt an seinen Ergebnis messen. Dass das Ministerium bei sowas mit Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, finde ich persönlich grundsätzlich erstmal begrüßenswert. Alle weiteren Fragen bitte an die OKF.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.