Falschmeldung der Polizei auf Twitter: Der Türknauf des Todes kommt vor Gericht

Eine Falschmeldung der Berliner Polizei landet vor Gericht. Sie behauptete bei der Räumung eines Stadtteilladens, ein Türknauf sei unter Strom gesetzt worden. Zwei Betroffene klagen gegen die Polizei, weil sie mehrere Grundrechte verletzt sehen.

Der angebliche „Türknauf des Todes“ – Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin / Bearbeitung: netzpolitik.org

Am 29. Juni 2017 räumte die Berliner Polizei einen Stadtteilladen. Um 10:54 Uhr veröffentlichte sie auf Twitter die Meldung: „Lebensgefahr für unsere Kolleg. Dieser Handknauf in der #Friedel54 wurde unter !Strom! gesetzt. Zum Glück haben wir das vorher geprüft.“ Dazu verbreitete die Polizei ein Foto von einer Tür. Im unteren Teil des Bildes ist das Endstück eines Verlängerungskabels zu sehen. Doch die Meldung stimmte nicht. Der Tweet ist eine Falschmeldung und zeigt, wie einfach die Polizei mit ihrer Sicht die Medien durchdringt.

Bis die Polizei das später zugab, hatte sich die Behauptung längst in lokalen wie überregionalen Medien verbreitet. Die Twitter-Falschmeldung der Berliner Polizei, dass Demonstrant:innen den Türknauf unter Strom gesetzt hätten, gehört zu den Paradebeispielen, wenn es darum geht, polizeiliches Handeln auf Twitter zu kritisieren.

Richtigstellung mit einem Tag Verspätung

Schon um 12:04 Uhr, etwa eine Stunde nach ihrem ersten Tweet, wusste die Polizei definitiv, dass kein Strom auf dem Knauf war. Das geht aus Funksprüchen hervor, die durch eine Kleine Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus herauskamen. Obwohl der falsche Tweet beim Publikum sofort auf Widerspruch und Nachfragen stieß, verschickte die Polizei erst einen Tag später eine Richtigstellung über Twitter. Die Korrektur bekam nur einen Bruchteil der Aufmerksamkeit.

Der Spin der Polizei funktionierte: Der Protest gegen die Räumung des Hauses erschien in einem für die Demonstrierenden negativen und gewalttätigen Licht. Medien wie der RBB-Radiosender 88,8 machten aus der falschen polizeilichen Twittermeldung gar einen „lebensgefährlichen Anschlagsversuch“, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verurteilte ungeprüft das angebliche „Spiel mit dem Leben anderer Menschen“, ein Bild-Reporter sprach von einem „Mordversuch“.

Das Video eines Faustschlags der Polizei gegen eine wehrlose Demonstrantin, ging in dieser Aufregung unter. Ebenso wie Berichte darüber, dass die Polizisten Fotografen teils gewaltsam an der Berichterstattung hinderten.

Screenshots von Medienberichten

Laut einem Bericht von heise.de geht der Türknauf-Tweet jetzt vor Gericht:

Am 30. März 2019 haben zwei Mitglieder des Vereins, der die Friedel54-Räume gemietet hatte, eine Klage gegen den Polizei-Tweet eingereicht. Sie verlangen, dass der Tweet gelöscht und seine Rechtswidrigkeit festgestellt wird […] Die Polizei hat daraufhin den Tweet gelöscht, bestreitet aber eine Rechtswidrigkeit.

Die beiden Kläger sehen sich in mehreren Grundrechten verletzt. Sie sehen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Der Tweet habe Leute davor abgeschreckt, sich an dem Protest während und nach der Räumung zu beteiligen. Die Polizei habe auf illegitime Weise in die öffentliche Meinungsbildung eingegriffen, heißt es bei heise.de. Zur Gefahrenabwehr habe es den Tweet nicht gebraucht, außerdem habe die Polizei das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verletzt.

Zuletzt hatte auch der Deutsche Journalistenverband dazu aufgerufen, die Pressemitteilungen und Verlautbarungen der Polizei besser zu prüfen.

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2 Ergänzungen

  1. Nicht so tun, als sei das alles neu – wer alt genug ist erinnert sich an den Super-Molly in den Neunzigern, der vom Dach eines Hauses auf die Polizei geworfen werden sollte. Oder die Waffenfunde. Oder, Oder. Die übliche Presse greift das dankbar auf und wettert gegen links.
    Insgesamt ist es interessant, wie die Polizei bei der Meinungsbeeinflussung vorgeht. Vor ein paar Jahren erfolgte zu jedem Anschlag von Rechten eine Räumung im linken Millieu.
    Die Polizei ist auf dem rechten Auge blind und das sagen wir seit Jahrzehnten.

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