ePrivacy-VerordnungEU-Staaten wollen Verlagen einen Blankoscheck für Online-Tracking gewähren

Je länger der Rat der EU über die ePrivacy-Verordnung verhandelt, desto mehr wird der Entwurf verwässert – das zeigt der jüngste Kompromissvorschlag der finnischen Präsidentschaft. Verbraucherschützer warnen, er verkehre den Zweck des gesamten Gesetzes ins Gegenteil.

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Dürfen es zu Ihren Nachrichten noch ein paar Tracking-Cookies sein? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jade Wulfraat

Die EU-Staaten arbeiten im Rat an der Schwächung eines Gesetzesentwurfs, der der kommerziellen Überwachung von Internetnutzer:innen einen Riegel vorschieben soll. Nach fast drei Jahren Beratung rückt die finale Verhandlungsphase über die ePrivacy-Verordnung in greifbare Nähe.

Die Europäische Union berät seit Januar 2017 über die ePrivacy-Verordnung. Sie soll das Werk der Datenschutzgrundverordnung vollenden und die Vertraulichkeit und den Schutz der Privatsphäre bei der Kommunikation im Netz garantieren. Das EU-Parlament stärkte im Herbst 2017 den Gesetzesvorschlag der Kommission. Seither herrscht Stillstand. Alles wartet darauf, dass sich die Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen.

Die Verordnung soll eine mehr als 15 Jahre alte Richtlinie mit dem gleichen Namen ersetzen. Weil Kommunikationsdaten besonders sensibel sind, soll sie einige Klarstellungen und Verschärfungen im Vergleich zur Datenschutzgrundverordnung etablieren. Kommission und Parlament schlagen zum Beispiel vor, den Schutz der Privatsphäre als Standard im Browser festzulegen. Das soll dabei helfen, den Datenabfluss durch Cookies und andere Formen des Trackings auf Webseiten einzuschränken. Doch Verhandlungsdokumente zeigen: Eine Mehrheit der EU-Staaten möchte den entsprechenden Artikel 10 ersatzlos streichen.

Der Yeti unter den Gesetzesvorschlägen

Der Rat der EU-Staaten verschleppte es bisher, eine eigene Position zu verabschieden und blockiert damit das weitere Vorgehen. Die ePrivacy-Verordnung sei der „Yeti unter den digitalen Gesetzgebungsvorhaben“, schrieb deshalb zuletzt die SZ-Journalistin Karoline Meta Beisel. „Keiner weiß, ob er sie je zu sehen bekommt, und wenn ja, wie sie aussehen wird.“

Nun zeichnet sich unter den Mitgliedstaaten allerdings eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ab. Mit diesem würden sie dann in die Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission gehen.

Der ursprüngliche Vorschlag sah nicht nur „Do not Track“ als Browserstandard vor. Er würde auch unmissverständlich festlegen, dass – wenn doch Daten gesammelt werden – sie nicht für kommerzielle Zwecke wie Werbung ausgewertet werden dürfen, ohne dass es ein wirksames Einverständnis der Betroffenen gibt.

Gesetz mit vielen Feinden

Der strenge Datenschutz, der in der EU heute für Telefon, SMS und Fax gilt, soll zudem auf Messengerdienste, Webmailer und Internettelefonie ausgeweitet werden. Auch sie dürften ihre Nutzer:innen nur dann analysieren, wenn es vorher ein klares Einverständnis gibt. (Hier ein Überblick über die Kernpunkte.)

Doch das Gesetz hat viele Feinde: Ein ungewöhnliches Bündnis aus amerikanischen Internetkonzernen wie Google oder Facebook und deutschen Medienunternehmen wie RTL oder Springer lobbyiert heftig gegen die Vorschläge. Denn wenn Nutzer:innen selbst entscheiden könnten, ob sie das Tracking ihres Surfverhaltens zulassen, könnte das ihr Geschäft mit personalisierter Online-Werbung empfindlich treffen.

Auch die Telekommunikationsfirmen, in Europa überwiegend ehemalige Staatsfirmen mit gutem Draht zu ihren Regierungen, sind gegen das Gesetz. Anstatt dass die EU ihre Wettbewerber wie WhatsApp oder Skype strenger reguliert, wollen sie, dass die Regeln für sie selbst gelockert werden. Sie hoffen darauf, aus den Mobilfunk- und Bewegungsdaten ihrer Kund:innen ein neues Milliardengeschäft nach dem Modell des Überwachungskapitalismus zu machen.

Fauler Kompromiss aus Finnland

Laut Diplomaten mehrerer Mitgliedsstaaten steht eine Einigung auf einen Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft zu ePrivacy [PDF] kurz bevor. Dieser ist aber gegenüber früheren Vorschlägen nochmal deutlich abgeschwächt.

So sieht das Positionspapier vor, werbefinanzierten Nachrichtenseiten eine Art Blankovollmacht für Tracking mit Cookies oder anderen Methoden zu gewähren. Finnland schlägt vor, dass Tracking als zwingend notwendig für die Erbringung eines Online-Angebotes anerkannt wird, wenn dieses sich durch Werbung finanziert (Erwägungsgrund 21).

Über diese Neuerung dürfte sich die Verlagsbranche freuen. Knapp 80 Werbe-Cookies zählt Cookiepedia momentan auf Zeit Online, mehr als 300 sind es bei Spiegel Online und bild.de. Beim Aufruf fast aller deutschsprachigen Online-Medien dokumentiert trackography.org dutzende Verbindungen zu Servern von Drittanbietern. Nach dem finnischen Vorschlag hätten Besucher:innen von Nachrichtenseiten künftig nicht bessere Karten, um dem Tracking ihres Verhaltens zu entkommen, sondern schlechtere.

Verbraucherschützer warnen deshalb vor der Verwässerung von ePrivacy: „Das massive Lobbying der großen Verlage scheint bei den Mitgliedsstaaten zu wirken“, kritisiert Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber netzpolitik.org.

„Für werbefinanzierte Nachrichtenseiten soll es künftig eine Sonderregelung geben, die diesen das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen​ erlaubt“, so Glatzner. „Dieser Dammbruch verkehrt die Vorschläge der EU-Kommission ins Gegenteil und bleibt weit hinter der derzeitigen ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung zurück.

Auch Telefonanbieter sollen Daten monetarisieren dürfen

Auch im Text enthalten: Eine Erlaubnis für Telefonanbieter und andere Kommunikationsdienste, die Metadaten ihrer Kund:innen für kommerzielle Zwecke zu analysieren. Also: Wer hat zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort mit wem kommuniziert, wie häufig und wie lange? Auch wenn der Text eine halbherzige Formulierung enthält, nach der aus diesen Daten keine Profile gebildet werden dürften: Anbieter müssten die Daten über das Verhalten ihrer Kund:innen lediglich pseudonymisieren, um sie für andere Zwecke weiterzuverarbeiten.

Immerhin eine Klarstellung enthält der Vorschlag: Die auf Drängen der Industrie vorgesehene und von Datenschützern kritisierte Ausnahme vom Privatheitsschutz, um Fotos und Videos aufzuspüren, die Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten, soll nun genauer beschrieben werden. So heißt es an entsprechender Stelle jetzt explizit, dass die Anbieter von Kommunikationsdaten Hashing-Verfahren nutzen dürfen, um das im Text bisher als „Kinderpornographie“ bezeichnete Material ausfindig zu machen. Vorher hieß es im Text lediglich unspezifisch, Provider dürften hierfür geeignete Mittel nutzen.

Auch für das jetzt vorgesehen Verfahren muss die Kommunikation durchleuchtet werden, doch es grenzt die Ausnahme auf den Abgleich digitaler Signaturen ein. Und das auch „nur“ für Darstellungen von Kindesmissbrauch. Die Bundesregierung hatte in einem Positionspapier im Sommer gefordert, dass Telefonanbieter und andere Kommunikationsdienste die Gespräche und Nachrichten ihrer Kund:innen auch nach „terroristischen und extremistischen Inhalten“ durchleuchten dürfen.

Weiter vorgesehen ist zudem die Einschränkung des Datenschutzes zu Zwecken der inneren Sicherheit. So dürften die Mitgliedstaaten den Telefonanbietern auch nach dem aktuellen Kompromissvorschlag eine Vorratsdatenspeicherung von Metadaten vorschreiben – allen anderslautenden EuGH-Urteilen zum Trotz.

Jetzt sollen die Botschafter verhandeln

Die zuständige Arbeitsgruppe im Rat der EU-Staaten schickte den Entwurf der Finnen vor wenigen Tagen in den Ausschuss der Ständigen Vertreter, also zu den EU-Botschaftern der Mitgliedsstaaten. Dort sollen am 22. November offene Fragen geklärt werden, berichtet die finnische Ratspräsidentschaft.

Die Ratsposition könnte dann tatsächlich beim Ministerrat am 3. Dezember formell beschlossen werden. Die EU-Staaten würden dann auf dieser Grundlage mit Kommission und Parlament über einen endgültigen Text verhandeln.

Erst im Sommer hatte die Bundesregierung in einem Positionspapier klargestellt, viele der bis dahin vorgesehen Verwässerungen nicht mittragen zu können. Allerdings steht sie mit dieser Position im Rat weitgehend allein da. Florian Glatzner vom vzbv fordert, die Bundesregierung dürfe dem neuen Vorschlag in keinem Fall zustimmen.

Sollte der Rat diese Position beschließen, würden die EU-Staaten auf klaren Konfrontationskurs mit Kommission und Parlament gehen. Ob sie sich damit durchsetzen können, hängt dann von den Trilog-Verhandlungen ab. Sie finden hinter verschlossenen Türen statt – sofern sie denn irgendwann mal beginnen.

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Eine Ergänzung

  1. Dazu muss man sich immer vor Augen halten, dass die Zielgruppe der Werber und Verlage die Auftraggeber von Werbung sind, denn daher kommt das Geld. Die Endkunden sind jenseits verkaufbarer Reichweite nicht wirklich relevant, die Abo-Einnahmen tragen vielleicht gerade den Vertrieb von totem Baum.

    Die Gesellschaft braucht Journalismus, aber nicht unbedingt Verlage. Politiker brauchen grosse Verlage, sonst haben sie keinen Gegenueber zum Aushandeln von Deals.

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