EU-Parlament unterstützt einstündige Löschfrist für „terroristische“ Inhalte

Das EU-Parlament hat der einstündigen Löschfrist zugestimmt, innerhalb der alle Online-Dienste in Europa mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz fegen müssen. Uploadfilter lehnten die Abgeordneten jedoch ab. Nach der EU-Wahl muss das nächste Parlament diese Position verteidigen – gegen Kommission und Rat, die sich „proaktive Maßnahmen“ wünschen.

Nur eine Stunde sollen Online-Dienste Zeit haben, um ihnen gemeldete, mutmaßlich terroristische Inhalte zu löschen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Veri Ivanova

Auf in Europa tätige Online-Dienste, die Nutzern das Hochladen beliebiger Inhalte erlauben, kommen schwere Zeiten zu: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit müssen sie künftig rund um die Uhr erreichbar sein, um innerhalb einer Stunde auf eine Entfernungsanordnung von Behörden reagieren zu können.

Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen mit solchen Anordnungen die Ausbreitung mutmaßlich terroristischer Inhalte im Internet eindämmen. Das EU-Parlament beschloss heute mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen seine Position zu den Vorschlägen von Rat und Kommission. Ein Versuch, dabei die einstündige Löschfrist durch einen Gesetzeszusatz aus dem Entwurf zu streichen, scheiterte denkbar knapp.

Die Position des Parlaments entspricht dem Bericht, den letzte Woche der Innenausschuss abgesegnet hat. Sie bildet die Grundlage für die kommenden Trilog-Verhandlungen des Parlaments mit der Kommission und den Mitgliedstaaten.

Parlament stellt sich gegen Uploadfilter

Es hätte aber noch viel schlimmer kommen können, selbst wenn bald ein zähes Ringen ansteht: Sowohl die Kommission als auch der Rat wünschen sich Uploadfilter, sogenannte „proaktive Maßnahmen“, damit die Betreiber schon im Vorfeld terroristische Inhalte erkennen und entfernen. Diese automatisierte Inhaltserkennung lehnten die Abgeordneten ab, genauso wie das aktive und angeordnete Überwachen von allen Nutzeraktivitäten durch die Plattformen.

Eine Absage des Parlaments erhielten auch die sogenannten „Meldungen“. Mit diesem bereits heute schon eingesetzten Instrument fordern Ermittlungsbehörden die Betreiber dazu auf, nicht notwendigerweise illegale, aber aus ihrer Sicht missliebige Inhalte aus dem Netz zu fegen. Die Verordnung würde dieser umstrittenen Praxis das erste Mal eine Rechtsgrundlage geben.

Ausnahmen für Journalismus, Bildung und Forschung

Zudem sieht das EU-Parlament eine Reihe an Ausnahmen vor: Etwa sollen Betreiber beim ersten Erhalt einer Entfernungsanordnung zwölf Stunden Zeit haben, um sich auf das Verfahren einzustellen. Dies dürfte in der Praxis jedoch eine vernachlässigbare Rolle spielen. Ferner verlangt das Parlament nach einem Schutz für Inhalte, die für Bildung, Journalismus oder Forschung im Netz verbreitet werden. Auch können Behörden eines beliebigen Nationalstaats – etwa Ungarn oder Polen, wo der Rechtsstaat zunehmend unter die Räder gerät – nicht mehr europaweit Inhalte entfernen lassen, sondern nur innerhalb ihres Gebiets.

Im Gesetzentwurf verblieben sind jedoch schwammige Terrorismus-Definitionen. Je nach Auslegung könnten dies dazu führen, dass Aufrufe zu bestimmten Protestformen, etwa Straßenblockaden bei Öko-Protesten, als „terroristische“ Aktionen gewertet und künftig geblockt werden. Und weiterhin drohen Unternehmen hohe Geldstrafen – aber nur dann, wenn sie sich systematisch und dauerhaft nicht an das Gesetz halten.

„Keine Überwachung durch die Hintertür“

„Ohne ein faires Verfahren besteht die Gefahr, dass zu viele Inhalte entfernt werden, da Unternehmen verständlicherweise den Ansatz ‚Sicherheit zuerst‘ verfolgen, um sich zu schützen“, begründete der Hauptverhandler des Parlaments, der Brite Daniel Dalton aus der europaskeptischen EKR-Fraktion, in einer Pressemitteilung das Kippen der Uploadfilter. „Es darf auch absolut nicht zu einer allgemeinen Überwachung von Inhalten durch die Hintertür führen.“

Bedingt erleichtert zeigte sich auch die linke Abgeordnete Cornelia Ernst: „Ich bin froh, dass uns bei diesem Bericht maximale Schadensbegrenzung gelungen ist“. Sie wollte dem Gesetzentwurf jedoch trotzdem nicht zustimmen. Denn es gehe nicht nur um Videos wie jenes des Attentäters von Christchurch, der seinen mörderischen Anschlag live auf Facebook gestreamt hatte. Hier brauche es ein „rechtsstaatliches Verfahren“, dem sie zustimmen würde.

„Aber hier geht es nicht nur um Videos, sondern um jeden Inhalt, den User*innen hochladen, auch wenn das nur ein Kommentar auf einem Blog ist“, sagte Ernst. Innerhalb von nur einer Stunde soll dann gelöscht werden – oder es drohen drakonische Strafen. „Dies kann aber niemals ordentlich geprüft werden, und diese Verordnung setzt Eile über Sorgfalt.“

Aus der Digital-NGO EDRi kamen ebenfalls gemischte Signale: „Das EU-Parlament hat die größten Risiken für Grundrechte aus dem Entwurf gestrichen“, sagte der Policy-Experte Diego Naranjo. Jetzt werde es aber darauf ankommen, wie das nächste Parlament mit seinem Verhandlungsmandat umgehen wird. Die Europawahl im Mai dürfte laut Prognosen konservative und rechte Kräfte deutlich stärken. Die neue Mehrheit im Parlament könnte im Einklang mit Kommission und Rat auf ein aggressiveres Vorgehen pochen. „Jede einzelne Änderung des heute beschlossenen Berichts könnte eine potenzielle Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bedeuten, unter dem Deckmantel von nicht belegten ‚Anti-Terror‘-Maßnahmen“, warnt Naranjo.

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6 Ergänzungen

  1. Lest mal bitte Artikel 7(4). Der stellt klar, dass die eine Stunde nur eingehalten werden muss, wenn es möglich ist. Der EP-Text hat da eine wichtige Erweiterung eingeführt
    Außerdem ist das Problem der grenzüberschreitenden Löschanordnung weg, siehe Art. 4, 4a, 4b. Das ist strategisch ein superwichtiger Erfolg auch mit Blick auf andere Gesetzgebungsverfahren, siehe e-Evidence.
    Und die Löschanordnungen müssen von Justiz- oder unabhängigen Behörden kommen.
    Bei #Zensursula hieß es immer „Löschen statt Sperren.“ Jetzt schafft es das EP mal, aus einem völlig überzogenen Kommissionsvorschlag einen wirklich guten Text zu machen, und alle gucken nur auf die symbolische eine Stunde, die wegen 7(4) in ganz vielen Fällen gar nicht greifen wird.
    Die Konservativen von der EVP haben den Text am Ende übrigens abgelehnt, weil er ihnen nicht hart genug war. Soviel zum Gesamtbild

  2. An die Redaktion: Falls ich im vorherigen Kommentar Art. 7(4) geschrieben haben sollte, ändert das bitte in 4(7). Merci!

  3. Welche „Behoerde“ trifft denn die Entscheidung, ewas sei als „mutmasslich terroristisch“ zu entfernen? Das ist ja letztlich immer ein massiver Eingriff in ein Grundrecht, das entsprechende Abwaegung, etc, erfordert. Die kurze Frist laesst keine (risikofreie) Ueberpruefung zu.

    Ansonsten natuerlich ein weiterer Schritt, das Grundproblem des Internets aus sicht der Etablierten endlich zu loesen: die Publikationsfreiheit der Buerger. Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 Reichen, ihre Meinung zu publizieren.

      1. 4/7 klingt zunächst vernünftig: „not attributable to the hosting service provider, including for technical or operational reasons“

        Ist das wirklich eine Entschärfung? Immerhin ist der Kontext „not attributable to the hosting service provider“. Bei einem kleinen „hosting service“ wird in der Nacht vielleicht noch geschlafen, ist das dann „not attributable“? Und wenn ich Emails eher Abends lese, geht das dann noch in Ordnung? Oder erst am Wochenende?

        Es steht ja nicht „menschenmöglich“ drinnen :), aber vielleicht ist das im Juristischen einbezogen, kann ich nicht beurteilen.

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