Ein Angriff auf die Freiheit der Kunst

Die Staatsanwaltschaft in Gera ermittelt gegen Deutschlands bekannteste Aktionskünstlergruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Ermittlungen gegen das Zentrum für Politische Schönheit sind nicht nur ein Skandal allererster Güte, sondern ein Angriff auf die Freiheit der Kunst. Ein Kommentar.

Stelen vor dem Haus von Björn Höcke
Mit einem Holocaust-Mahnmal vor dem Haus des AfD-Politikers Björn Höcke lösten die Künstler eine bundesweite Debatte aus. Danach begannen die Ermittlungen. – Alle Rechte vorbehalten Nick Jaussi

Das Zentrum für Politische Schönheit ist die bekannteste und umstrittenste Aktionskünstlergruppe Deutschlands. Sie schafft es seit Jahren mit jeder ihrer Aktionen, in gesellschaftlich relevanten Wunden zu bohren, bundesweite Debatten auszulösen und dabei immer wieder die Grenzen der Kunst selbst auszuloten. Mit ihren ethisch kontroversen Aktionen und vor allem auch den Reaktionen darauf entlarven sie nicht nur politische Missstände, sondern machen Kunst, die sogar die Bundesregierung und ihre Ministerien regelmäßig in Stress versetzt. Das mag unbequem sein – aber Kunst darf nicht bequem sein.

Wie der Staat mit der Freiheit der Kunst umgeht, ist ein guter Indikator für den Zustand der Demokratie im Land. Dass nun ausgerechnet im rot-rot-grünen Thüringen die Staatsanwaltschaft Gera die Hetze der rechtsradikalen AfD gegen das Zentrum für Politische Schönheit in ein Ermittlungsverfahren gießt, ist ein Skandal allererster Güte. Es war der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, der als erster die Künstlergruppe in einer Rede „kriminelle Vereinigung“ nannte. Dass die Staatsanwaltschaft nur Tage nach Höckes Worten genau ein solches Verfahren eröffnet, spricht nicht gerade für die Thüringer Justiz.

Es darf in der Demokratie nicht sein, dass der Staat mit seinen schärfsten juristischen Schwertern über fast eineinhalb Jahre gegen unbescholtene Künstlerinnen und Künstler ermittelt und diese der Möglichkeit einer massiven Ausforschung durch die Behörden aussetzt – vom großen Lauschangriff bis zum Einsatz von V-Leuten. Von einer Stigmatisierung mal ganz abgesehen!

Überwachung und Stigmatisierung

Diese Stigmatisierung ist nicht theoretisch, sie ist schon passiert: Der künstlerische Leiter des Zentrums wurde mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren und auf Weisung des Bundesinnenministeriums von einem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung ausgeladen. Ängstliche Kulturbetriebe oder finanzielle Zuwendungsgeber könnten diesem Beispiel folgen. Deswegen sind die Ermittlungen nichts weniger als ein Angriff auf die Freiheit der Kunst.

Es ist mehr als scheinheilig, mit dem Zeigefinger auf die Erdogans und Putins dieser Welt zeigen und deren Umgang mit Journalisten und Künstlern anzumahnen, wenn bei uns Zuhause mit ähnlich scharfen Mitteln gegen die bekannteste Aktionskünstler-Truppe des Landes vorgegangen wird.

Die sofortige Einstellung des Verfahrens, eine Offenlegung, wie es zustande kam, und eine Auskunft zu möglichen Überwachungsmaßnahmen sind das Mindeste, was jetzt geschehen muss, um das Zentrum zu rehabilitieren. Mehr noch: Wer auch immer dieses Verfahren eröffnet und für 16 Monate nicht eingestellt hat, sollte von seinem Amt zurücktreten.

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9 Ergänzungen

  1. Die betroffene Künstlergruppe (bzw. der Angezeigte) kann doch einfach Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt fordern und dann weiß er, was da ermittelt wurde und wie die Anzeige zustande kam etc.

    Und mal ganz allgemein: Egal gegen wen, es werden Ermittlungen eingeleitet, wenn eine Anzeige gestellt wird. Wenn einer von euch zur Polizei geht und eine Anzeige erstattet, weil er verprügelt wurde, dann wird die Anzeige aufgenommen und Ermittlungen angestellt. Dabei werden belastende und entlastende Beweise gesammelt. Und erst wenn genug Beweise da sind, wird überhaupt Anklage erhoben, was hier anscheinend noch nicht der Fall ist (zumindest geht das aus dem Text nicht hervor). Der Betroffene wurde nur darüber informiert, dass Ermittlungen laufen und er sich dann entlastend dazu äußern kann. Das ist ein normaler Vorgang und dabei ist es egal, ob jemand eine Privatperson, ein Promi oder eine Künstlergruppe ist.

    Wo kämen wir denn hin, wenn ich zur Polizei gehen würde und da melden würde, dass -> hier beliebige Tat einsetzen (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, was auch immer) <- begangen wurde und die Polizei mich wegschickt und sagt: "Ne ne, da ermitteln wir nicht, das ist eine Künstlergruppe!"

    Das hat – zumindest was man aus dem Artikel entnehmen kann – zum Glück alles seine Richtigkeit so.

    1. Das Problem an der Sache ist, dass die Polizei wegen „Krimineller Vereinigung“ ermittelt und damit ein gigantisches Instrumentarium zur Hand hat, um es aufzuklären. Sie können Post beschlagnahmen, Observieren, vielleicht sogar Wanzen installieren. Die Grundrechte der Künstler_innen werden da massiv eingeschränkt.

      Kann man das ZPS irgendwie unterstützen, abgesehen von Spenden?

    2. zu „Die betroffene Künstlergruppe kann doch einfach Akteneinsicht fordern“:
      Zitat von https://politicalbeauty.de/:
      02.04.2019 Unseren Anwälten wird Akteneinsicht verwehrt: „Eine Aktenübersendung kommt derzeit nicht in Betracht, da hier die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.“

    3. Die Anzeige aufnehmen und ermitteln hat schon seine Richtigkeit, aber nicht 16 Monate lang

  2. Das ist ein ziemlich naiver Kommentar von „Peter“.
    Was soll den Verdacht überhaupt begründen? Da sollte schnellstens geprüft und dann gemäß 170 StPO (fehlender Tatverdacht) eingestellt werden, um dann gegen den Anzeigenden wegen Verleumdung/falscher Verdächtigung vorzugehen.

    ZPS: 02.04.2019 Unseren Anwälten wird Akteneinsicht verwehrt: „Eine Aktenübersendung kommt derzeit nicht in Betracht, da hier die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.