Überwachung von Gefängnis-KommunikationDraht nach Außen

Wer aus einem deutschen Gefängnis jemanden anrufen will, muss nicht nur die hohen Preise eines Monopolisten fürchten. Auch der Staat hört die Gespräche oft mit – ganz legal. Die Folgen können für die Gefangenen verheerend sein.

Nato-Draht an einem Pfahl
Mecklenburg-Vorpommern erlaubt in allen JVAs das „einfache Mithören“. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

„Ich musste schon überlegen, mit wem ich telefoniere“, sagt Matthias. Matthias, der eigentlich anders heißt, ist Anfang 20 und saß über viereinhalb Jahre in norddeutschen Gefängnissen ein. Er berichtet, dass Wärter damit drohten, Gespräche mitzuhören, gerade wenn man sich schlecht über den Monopolisten Telio äußerte. Die Firma wirbt damit, dass diese Form der Überwachung mit ihren Produkten möglich ist.

Matthias saß im Laufe seiner Haft in den Justizvollzugsanstalten (JVA) von Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern protokollieren die JVAs die Gespräche ihrer Insassen: „Datum, Uhrzeit, Rufnummer, Dauer des Gespräches“. So steht es in einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt. Demnach gehört auch „einfaches Mithören, Aufzeichnen und Protokollieren von Gesprächen“ zu den Leistungsmerkmalen des erstmals 2006 geschlossenen Vertrages mit Telio. Das einfache Mithören durch JVA-Angestellte wird in allen Gefängnissen des Landes eingesetzt.

In ihrer Antwort auf die Anfrage teilt die Landesregierung auch mit, dass in der „JVA Stralsund […] regelmäßig bei etwa zehn Untersuchungsgefangenen, in der JVA Waldeck regelmäßig bei etwa zwei Untersuchungsgefangenen die Mithörmöglichkeit genutzt [wird]“. Dies ist erlaubt und rechtlich durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Anrufe von Gefangenen dürfen demnach auch „ohne Wissen der Betroffenen überwacht und aufgezeichnet werden“.

„Einfaches Mithören“ in Mecklenburg-Vorpommern, aber nicht in Berlin

Auch in Berlin werden Produkte von Telio eingesetzt: ROOMio für Telefone in den Zellen, und PHONio für Gangtelefone, zudem ein bisher unbekanntes Produkt für das Land, genannt „Nio“. Die Senatsverwaltung für Justiz antwortet auf Nachfrage knapp, dies sei „ein Sonderprodukt, welches Fernsehen und Haftraumtelefonie beinhaltet“.

Mitgehört wird in Berlin jedoch nicht – zumindest nicht in den normalen Gefängnissen. Das Abgeordnetenhaus Berlins sagt, es werden keine Gespräche von Gefangenen „aufgezeichnet, gespeichert oder protokolliert“. Das steht in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage durch Abgeordnete der Linksfraktion, Niklas Schrader und Sebastian Schlüsselburg.

Die Ausnahme: Das „einfache Mithören“ von Untersuchungsgefangenen auf richterliche Anordnung ist erlaubt und werde auch praktiziert. Das Abgeordnetenhaus betont, dass nach der Strafprozessordnung „Gefangene vor Beginn des Gesprächs sowie die Gesprächspartnerin oder der Gesprächspartner unmittelbar nach Herstellung der Verbindung in ihrer jeweiligen Landessprache über die Überwachung“ informiert werden. Statistiken über diese Praxis lägen nicht vor.

Werbespruch von Telio "Für lockere Kommunikation mit festen Zügeln"
Werbespruch von Telio: „Für lockere Kommunikation mit festen Zügeln“ - Screenshot te.lio

Der Monopolist bestimmt die Preise

Die Telio GmbH mit Sitz in Hamburg ist Monopolist für den europäischen Markt der Gefängnis-Kommunikations-Technik. Im Jahre 1998 gegründet, wuchs die Firma stetig. Telio bietet fast die gesamte Bandbreite an technischen Systemen für Gefängnisse an: Signaljammer, die Mobilfunk sperren sollen, Gangtelefone und Multimediasysteme für die Zellen mit angeschlossenem Bezahltelefon und vorgefiltertem TV-Programm. Derzeit sind nach eigener Aussage des Unternehmens „über 300 Telio-Anlagen in Betrieb“, europaweit. Dabei wirbt Telio auf seiner Website mit humorvollen Sprüchen: „Für lockere Kommunikation mit festen Zügeln.“

Die Monopolstellung hat mehrere Haken: Was Telio nicht anbietet, gibt es im Gefängnis auch nicht. Wie Telio es anbietet, wird es im Gefängnis auch angeboten. Den JVAs entstehen keine Ausgaben durch den Einsatz von Telios Produkten, auch das offenbaren die Antworten auf die Anfragen. Die Kosten werden auf die Gefangenen umgelegt. Und Telio bestimmt die Preise.

Wenn man wie Matthias 23 Stunden am Tag eingeschlossen war, ist jede Minute am Telefon mit einem Familienmitglied oder Freund viel wert. Er machte im Gefängnis seine Ausbildung zum Maurer. Er sagt, er musste bei einem niedrigen Lohn von wenigen Euro am Tag arbeiten, um sich überhaupt das Telefonieren im Gefängnis leisten zu können.

23 Cent pro Minute

Die Preise, die Gefangene für die Telefonate nach draußen mit Telio zahlen müssen, sind nicht transparent. Unsere Fragen dazu ließ das Unternehmen unbeantwortet. Eine Schriftliche Anfrage der Berliner FDP-Fraktion bestätigt im August dieses Jahres jedoch, dass Preise wie „23 Cent pro Minute in das Mobilfunknetz“ in vielen Berliner JVAs noch aktuell sind.

2017 befasste sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit den hohen Preisen. Das Ergebnis lautet, dass die Preise „marktüblich“ sein sollen. Welche Preise „marktüblich“ sind, ist allerdings schwer festzulegen, denn die Anlagen in Gefängnissen müssen besonderen Sicherheitsanforderungen genügen – was höhere Kosten verursacht. Zum anderen gibt es auf diesem Markt für Telio kaum Konkurrenz. Üblich ist somit nur, was Telio vorgibt.

Die Gefangenen können für angemessene Preise nur gegen die JVA selbst klagen, nicht aber gegen Telio, da dieses Unternehmen nur mit den JVAs einen Vertrag abgeschlossen hat.

Matthias berichtet, dass Gefangene die Gebühren für Telio umgehen können, wenn Außenstehende die Beträge direkt auf das JVA-Konto überweisen. Jedoch dauert dies Tage bis Wochen. Schneller geht es über den Telio-eigenen Dienst mytel.io, der es erlaubt, Gefangenen mittels Kennziffer Geld zu überweisen. Einzelne Medien berichten über eine Praxis der Erpressung und Gewalt im Zusammenhang mit den Telio-Anlagen. Telio äußert sich nicht dazu.

Ohne Vertrauen keine Resozialisierung

Prof. Dr. Helmut Pollähne vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sieht diese Form der Überwachung von Gefangenen kritisch. Er verweist auf die Durchsicht von „Post und die optische [und] akustische Überwachung von Besuchen“: All dies sei nicht förderlich im Kontext der Resozialisierung. Vielmehr könne „die technische Möglichkeit der Telefonüberwachung bei Gefangenen das Misstrauen begründen, dass dies auch – ggf. sogar heimlich – genutzt wird, unabhängig davon ob dies im Einzelfall gesetzlich zugelassen ist.“

Dass Matthias überlegen musste, mit wem er telefonierte, lag auch an seiner Weltanschauung. „Wenn man ein bisschen links gesinnt ist, hat man es im Knast generell schwierig. Es ist schwer, sich auszutauschen. Natürlich wird man überwacht, das kommunizieren die Wärter auch“, sagt er. Laut Telio sollen die Produkte des Unternehmens dazu beitragen, die Gefangenen zu resozialisieren. Im Fall von Matthias haben sie ihn eher in die Abschottung geführt.

Nachtrag 30.01.2020: Die Soligruppe Berlin der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO), die wir im Laufe der Recherche um ein Statement baten, meldete sich zwischen den Jahren. Wir tragen ihren Kommentar hiermit nach:

Resozialisieren meint ja, Menschen an die Verhältnisse anzupassen, die wieder „gesellschaftstauglich“ zu machen. Insofern ist das „einfache Mithören“ eine gute Resozialisierungsmaßanhme, denn Gefangene müssen sich ja auch draußen dran gewöhnen, stetig kontrolliert/überwacht/abgehört werden zu können. Allerdings sprechen wir uns ganz klar gegen Resozialisierung aus, weil es eben die Anpassung an gesellschaftliche Verhältnisse, dementsprechend kapitalistische und neoliberale Verhältnisse meint.

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4 Ergänzungen

  1. Aus dieser abgeschotteten Welt dringt nur selten etwas durch die Medien nach außen, immer wieder interessant… Danke dafür.

    Zum Inhalt:
    Auch bei normalen Anbietern außerhalb des Gefängnis sind 19 Cent/Min aus dem Festnetz in das Mobilfunknetz standard, es ist also nicht viel um. Zu den Festnetzpreisen steht leider nichts im Artikel, außerhalb der Mauern sind diese in der Regel aber deutlich niedriger bzw. es gibt Flatrates.
    Natürlich sind die Preise relativ zu den niedrigen Löhnen im Gefängnis recht hoch und das Telefonieren vermutlich deutlich mehr Wert als in der freien Welt. Aber man sitzt ja auch nicht ohne Grund in Haft und es soll ja auch ein gewisser Freiheitsentzug stattfinden.
    Eine Regulierung über die Telefoiedauer pro Tag und nicht über den Preis wäre in dieser Hinsicht vielleicht ein besserer Ansatz.

    1. Hallo Max, danke für Deinen Kommentar. Schaute gerade extra nochmal nach, inwiefern das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe definiert. Jedoch fand ich leider keine Definition, inwiefern der Entzug von Kommunikation Teil der Freiheitsstrafe sein sollte. Ich finde, nein. Und ja, die „Regulierung“ über den Preis, wobei ich glaube, dass das nur ein Seitenaspekt ist, benachteiligt Arme.

    2. Eine zeitliche Regulierung findet zusätzlich statt. So bestimmt z.B. die Hausordnung der JVA Fuhlsbüttel unter 5. Außenkontakte im Abschnitt Telefonieren Folgendes:

      „Je nachdem, auf welcher Station Sie untergebracht sind, können Sie derzeit maximal 12 Stunden im Monat bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro telefonieren.“ [0]

      Es wird also die Gesamtdauer auf zwölf Monatsstunden reduziert. Mit den im Artikel genannten 23ct pro Minute käme man hier auf EUR 165.60, welches die Nebenbedingung von EUR 150 verletzt. Unter Annahme dieser minütlichen Kosten wären nur 10.87 Monatsstunden gestattet.

      Weiter bietet die genannte Telio ein „Gefangenen-Konto“ namens „VIRTUAL ACCOUNT“ an. Dies wird u.a. damit beworben, dass „Beträge für frei bestimmbare Zwecke freigegeben oder eingefroren werden“ können und eine “ [u]mfassende Dokumentations- und Kontrollfunktionen und die individuelle Konfiguration für jeden Account“ ermöglicht wird [1].

      Dieser umfassende Service erlaubt nicht nur eine vollständige Überwachung der Insassen, sondern bewirbt diesen aktiv. Gerade da die Welt der Vollzugsanstalten parallel und fast unscheinbar verläuft, würde ich mir hier mehr Dokumentation und Recherchearbeit wünschen. Wie sieht es z.B. mit dem Datenschutz aus? Wie werden diese Daten nach der Haftentlassung verarbeitet/gelöscht und wie sieht dies im Licht der DSGVO aus?

      Danke für diesen Artikel, der mich dann doch zum Nachdenken und Recherchieren brachte.

      [0]: https://www.hamburg.de/contentblob/3382236/d7aecc309d81906a2d5c5291da928374/data/justizvollzugsanstalt-fuhlsbuettel-hausordnung.pdf
      [1]: https://www.tel.io/de/produkte/virtual-account/

  2. Hallo ,
    Ich find es unfassbar, dass leider so viele Menschen so schnell verurteilen!
    Es gibt dort Leute die leider keine Angehörigen haben oder Freunde die, die Möglichkeit haben zu unterstützen. Ich bin der Meinung das die Preise auf jeden Fall dem Gefängnis angepasst werden sollten und nicht der Außenwelt! Zusätzlich möchte ich sagen das es niemanden vollkommen auf dieser Welt gibt und ja ……… jeder Mensch macht Fehler ! Wir wissen nicht warum wer ich immer im Gefängnis ist! Es gibt so viele Gründe es heißt nicht das Mann etwas so schlimmes getan haben muss. Manche sitzen wegen blöden Bußgeldern weil sie nicht bezahlen konnten. Usw. Mann weiß nie welche Vorgeschichte es gab . Leute bitte schmeißt nicht immer alles in einem Topf nur weil es dann leichter ist.
    LG
    An alle

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.