ZensurheberrechtBundesregierung verklagt FragDenStaat – mal wieder

Das Bundesinstitut für Risikobewertung geht weiter mit dem Urheberrecht gegen kritische Berichterstattung vor. Wegen eines Glyphosat-Gutachtens hat es erneut FragDenStaat verklagt. Doch das Transparenzportal lässt sich nicht einschüchtern.

Demonstrierende gegen Glyphosat
Eine Demonstration von Glyphosat-Gegner:innen 2016. CC-BY-SA 2.0 BUND Bundesverband

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) lässt nicht locker. Die öffentliche Einrichtung, die dem Landwirtschaftsministerium der CDU-Ministerin Julia Klöckner untersteht, hat erneut das Transparenzportal FragDenStaat.de wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Anlass dafür ist das Gutachten des BfR zum umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat, das FragDenStaat im Februar veröffentlicht hat. Das Portal soll nun 1.300 Euro wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung zahlen.

Die Bundesregierung nutzt hierbei eine Lücke im deutschen Urheberrechtsgesetz. Dieses legt zwar fest, dass Gesetze und Verordnungen nicht urheberrechtlich geschützt sein können, umfasst jedoch keine weiteren staatlichen Dokumente wie ein solches Gutachten.

„Werke, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen auch öffentlich zugänglich sein“, erklärt FragDenStaat. In einem offenen Brief an die Ministerin ruft das Portal deshalb jetzt dazu auf, den missbräuchlichen Einsatz des Urheberrechts zu unterbinden und es so anzupassen, dass Inhalte von öffentlichen Einrichtungen standardmäßig urheberrechtsfrei sind.

„Das genannte Vorgehen zur Unterdrückung von Informationen [muss] ein Ende haben, sowohl im aktuellen Fall des Glyphosat-Gutachtens als auch insgesamt“, heißt es in dem Brief. Unterzeichnet haben diesen Wikimedia Deutschland, der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union sowie Reporter ohne Grenzen Deutschland.

Das Glyphosat-Gutachten steht unter anderem wegen Industrie-Nähe in der Kritik.

Eine unendliche Geschichte

FragDenStaat hatte das Gutachten durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Allerdings mit dem Hinweis, dass es wegen bestehender Urheberrechte nicht veröffentlicht werden darf. Das Portal veröffentlichte das Gutachten trotzdem.

Es folgte eine einstweilige Verfügung durch die Bundesregierung, die FragDenStaat mit einer erfolgreichen Klage konterte. Ob das Urheberrecht als Mittel im Kampf gegen missliebige Berichterstattung gebraucht werden kann, wird derzeit am Landgericht Berlin verhandelt. Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Köln unterdessen zuerst zugelassen, einige Monate später allerdings wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben.

Das BfR klagt gerne. Auch der MDR bekam das 2015 zu spüren, als er einen kritischen Bericht über das Gutachten gesendet und die dazugehörigen Dokumente online gestellt hatte. Das BfR klagte wegen einer Urheberrechtsverletzung und bekam sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Köln Recht. Der öffentlich-rechtliche Sender musste den Bericht und die Dokumente daraufhin offline nehmen.

FragDenStaat vermutet, dass das BfR mittlerweile über 100.000 Euro ausgegeben hat, um kritische Berichterstattung mit dem Mittel des Urheberrechts zu verhindern.

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Eine Ergänzung

  1. Der Staat als Stern und Zentrum. Kern und Zentrum liegen woanders.

    Hat mal jemand überlegt, ob „demokratische Legitimation“ wirklich verantwortungslose 4 Jahre weit reichen darf?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.