Bundesnetzagentur geht gegen illegale Werbeanrufe von Vodafone vor

Vodafone muss 100.000 Euro Strafe zahlen. Laut Bundesnetzagentur habe der Netzanbieter unerlaubt ehemalige Kund*Innen angerufen, um sie von einer Kündigung abzuhalten. Solche „Cold Calls“ sind ein weit verbreitetes Problem.

roter Hörer
Nach dem 30. „Cold Call“ hätte manch einer der Ex-Vodafone-Kunden bestimmt gerne den Hörer dauerhaft neben dem Telefon liegen lassen. – CC0 Negative Space

Wegen unerlaubter Telefonwerbung soll Vodafone 100.000 Euro Strafe zahlen. Wie die Bundesnetzagentur gestern bekannt gab, habe der Kabelanbieter sowie von ihm beauftragte Call-Center und Vertriebspartner vor allem ehemalige Kund*innen angerufen, um sie wieder zurückzugewinnen. Allerdings hätten die dazu die erforderlichen Einwilligungen gefehlt.

In einigen Fällen wurden trotz ausdrücklicher Untersagung bis zu 30 Anrufversuche dokumentiert. Laut Bundesnetzagentur hatten die ehemaligen Kund*Innen die Werbeanrufe oft schon direkt bei der Kündigung oder beim ersten Anruf ausdrücklich verboten. Angekommen ist die Botschaft offenkundig nicht.

Kleine Arbeitsfehler oder fehlendes Kontrollsystem?

Vodafone gab gegenüber Spiegel Online an, dass es sich bei den unerlaubten Werbeanrufen um 96 Fälle zwischen den Jahren 2016 und 2018 gehandelt habe. Der Konzern spricht von „einzelnen Arbeitsfehlern“, die von Konzernseite ermittelt wurden. Man könne jedoch nicht bestätigen, dass es sich in allen Fällen um unerlaubte Werbung gehandelt habe. Rechtskräftig ist der Bußgeldbescheid noch nicht, Vodafone kann noch Berufung einlegen.

Telefonanrufe zu Werbezwecken dürfen laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nur bei vorheriger Einwilligung der Kund*innen von Unternehmen getätigt werden (UWG §7). Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass die Unternehmen auch die Handlungen ihrer externen Call-Center-Mitarbeiter*Innen zu verantworten haben.

Höchststrafe 300.000 Euro

„Cold Calls“ nennen die Regulierer Werbeanrufe, bei denen keine vorangegangene Einwilligung vorliegt. Verstöße dagegen kann die Netzagentur mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro ahnden. Allzu oft kommt dies jedoch nicht vor – so verhängte die Bonner Behörde die Höchststrafe erstmals vor zwei Jahren, nachdem 2.500 Beschwerden über einen Energievertragsanbieter bei ihr eingegangen waren.

Insgesamt ist die Anzahl der Beschwerden in den letzten Jahren stetig gestiegen: Waren es 2016 noch knapp 30.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung, wurde im Vorjahr ein neuer Höchststand von über 60.000 Beschwerden erreicht. Betroffenen stellt die Bundesnetzagentur ein eigenes Formular auf ihrer Webseite bereit.

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2 Ergänzungen

  1. Es ist nicht nur Vodafone, auch Telefonica (o2) hält sich nicht dran, trotz ausdrücklichen Verbot zur Werbung und zur telefonischen Kontaktaufnahme, die ich per Einschreiben ausgesprochen habe, bekam ich Anrufe zur Kundenrückgewinnung.

  2. Es ist nicht nur Vodafone, die meisten anderen sind nicht besser.

    Und es sind nicht nur Anrufe, sondern es werden konkrete Angebote gemacht, und zwar Sondertarife, die einem als Bestandskunden nicht angeboten werden, sondern erst, wenn man kündigt.

    Die Folge ist, dass inzwischen sogar öffentlich in Podcasts (z.B. Freakshow) dazu aufgerufen wird, bestimmten Anbietern pro-forma zu kündigen, um bestimmte Tarife oder Tarif-Optionen zu erhalten, die einem sonst verwehrt werden.

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