Brandenburg bläht seinen Verfassungsschutz auf

Brandenburg hat gestern ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Der Verfassungsschutz bekommt ein Drittel mehr Stellen und darf Kontodaten, Standortdaten und Passwörter direkt bei Unternehmen anfragen. Am V-Personen-System wird trotz NSU-Ausschuss festgehalten.

Kugelfische blähen sich bei Gefahr auf. Der Verfassungsschutz in Brandenburg auch. – Public Domain Brocken InaGlory

Der Brandenburger Landtag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen am Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Das Landesamt für Verfassungsschutz bekommt 37 zusätzliche Stellen. Zudem kann es fortan von Banken, Providern und anderen Unternehmen verlangen, die Daten von Kund*innen herauszugeben. Das Parlament bekommt ebenfalls mehr Ressourcen, um die Arbeit des Verfassungsschutzes zu kontrollieren.

Anlass für die Änderungen ist laut Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) die „zugespitzte Gefährdungssituation“ in Brandenburg. Im Alleingang hatte Schröter im Januar begonnen, den Verfassungsschutz um 27 zusätzliche Mitarbeiter*innen aufzustocken, durch Umschichtung von Stellen aus der Polizei und dem Innenministerium. Der Koalitionspartner Linkspartei stand damit vor vollendeten Tatsachen.

Ein Drittel mehr Stellen

Dadurch kam es zu einem Tauschgeschäft zwischen den Regierungsparteien: Die SPD-Fraktion verzichtete auf den Einsatz von Staatstrojanern im Polizeigesetz, im Gegenzug stimmte die Linksfraktion nun insgesamt 37 neuen Stellen für den Verfassungsschutz zu.

Zukünftig werden 130 Personen beim Verfassungsschutz arbeiten statt bisher 93. Das sind rund ein Drittel mehr Stellen. Ob diese Mitarbeiter*innen sich um Links-, Rechtsextremismus oder Islamistischem Terrorismus kümmern werden, ist nicht definiert. Hinzu kommt eine neue Abteilung „Innenrevision“ mit drei Mitarbeiter*innen, die kontrollierend tätig sein soll.

Volkmar Schöneburg, Abgeordneter für die Linksfraktion, stimmte gegen das Gesetz. Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die ersten beiden Stellen, die neu ausgeschrieben wurden, waren V-Mann-Führer. Das ist bezeichnend dafür, dass bezüglich der Rolle von Spitzeln nicht aus dem NSU-Ausschuss gelernt wurde.“

Lehren aus dem NSU-Ausschuss

Im Koalitionsvertrag haben SPD und Linke vereinbart, dass die Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen zum NSU-Komplex bei den Änderungen am Verfassungsschutzgesetz berücksichtigt werden sollen. Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Brandenburg hat unter anderem gezeigt: Informationen von V-Männern wurden nicht weitergeleitet, Gelder an V-Männer flossen in die rechtsextreme Szene, V-Männer waren bei ihrer Anwerbung vorbestraft und begingen danach Straftaten.

Grüne und Linke sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Jan Redmann hatten daraufhin strukturelle Probleme im V-Personen-Wesen kritisiert. Sie forderten, diese Praxis mehr zu kontrollieren, zu begrenzen oder auch abzuschaffen. Dennoch ändert sich im neuen Verfassungsschutzgesetz in Bezug auf V-Personen wenig.

Vorbestrafte V-Personen immer noch möglich

Die Regierung stellt im Gesetz lediglich klar, dass „Verdeckte Ermittelnde im Übrigen keine Straftaten begehen“ dürfen. Auch „Verdeckt Informationsgebende“ sollten bei ihrer Einstellung nicht vorbestraft sein. Diese Einschränkung stammt aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz.

Der Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes kann jedoch Ausnahmen erlauben – und zwar alleine. Eine Prüfung durch die Kontrollgremien ist nicht notwendig. Erst wenn die verfassungsschutzeigene Innenrevision Bedenken anmeldet, geht der Fall an die G10-Kommission und an das parlamentarische Kontrollgremium.

Bei erheblichen Straftaten sind solche Ausnahmen durch den Verfassungsschutzchef nicht möglich. Eine Anwerbung des im  NSU-Komplex als V-Mann „Piatto“ bekannt gewordenen Carsten Szczepanski könnte es in Zukunft also nicht mehr geben, denn er saß wegen versuchten Mordes im Gefängnis. Doch die Weiterbeschäftigung von V-Männern wie Toni Stadler, der zum Mord aufrief, ist mit dem neuen Gesetz weiter vereinbar.

Isabelle Vandre, Abgeordnete für die Linkspartei, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Ich finde, dass eine absolute Straffreiheit der Quellen, von der es keine Ausnahmen geben darf, gesetzlich geregelt sein muss.“ Vandre stimmte wie ihr Kollege Schöneburg gegen das Gesetz.

Unternehmen müssen dem Verfassungsschutz Daten geben

Als neues technisches Mittel bekommt der Verfassungsschutz IMSI-Catcher. Damit können der Standort eines (eingeschalteten) Handys ermittelt werden und Mobilfunktelefonate abgehört werden. Auch Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen, etwa Bahnhöfen, können fortan direkt vom Verfassungsschutz eingesehen werden. Die meisten Daten braucht der Verfassungsschutz jedoch gar nicht selbst erheben, sondern kann dafür auf die Auskunft von Unternehmen zurückgreifen.

Der brandenburgische Verfassungsschutz kann künftig von allen möglichen Unternehmen die Herausgabe von Verkehrs- und Bestandsdaten verlangen. Das sind Daten, die beispielsweise Provider, Banken, Post und Fluggesellschaften über Kund*innen speichern. Die Anbieter müssen dem Verfassungsschutz dann etwa Namen, Adressen, ein- und ausgehende Emails und Telefonate, Kontostand, Zahlungsein- und ausgänge, Buchungen und Abflug nennen.

Darüber hinaus werden Diensteanbieter im Internet wie Suchmaschinen, Datingseiten und Webshops verpflichtet, alle Bestandsdaten inklusive Passwörtern preiszugeben. Auf Bundesebene gibt es diese Befugnisse bereits für über 100 Behörden und schon seit Jahren. Bisher musste der Brandenburger Verfassungsschutz solche Anfragen zuerst an den Bundesverfassungsschutz schicken.

Parlamentarische Kontrolle

In der Anhörung zum Gesetzentwurf kritisierte die Brandenburgische Datenschutzbeauftragte unter anderem die Verarbeitung von Daten von Minderjährigen. Der Verfassungsschutz darf fortan Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr unter engen Voraussetzungen überwachen, jedoch keine personenbezogenen Daten über sie speichern. Auf Bundesebene will die CDU dem Verfassungsschutz auch die Verarbeitung von Daten von Kindern unter 14 Jahren erlauben.

Die Möglichkeiten zur parlamentarischen Kontrolle werden mit dem Gesetz gestärkt. Bisher mangelte es Abgeordneten vor allem an Zeit. Fortan dürfen Abgeordnete ihre Mitarbeiter*innen in die Arbeit einbeziehen und unabhängige Sachverständige einsetzen. Zudem wird es ein*e ständige*n Bevöllmächtigte*n geben, die zugleich Ansprechperson für Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes ist, die Missstände melden wollen.

Auf Bundesebene gibt es seit 2016 einen solchen Ständigen Bevollmächtigten im Parlamentarischen Kontrollgremium, auch als Konsequenz aus dem NSU-Ausschuss. Die Linkspartei hatte das auf Bundesebene abgelehnt.

Kurz vor der Landtagswahl verabschiedet

Das Gesetz wurde gestern mit einer knappen Mehrheit von 44 Ja-Stimmen verabschiedet. Bis zuletzt war diese Mehrheit in der rot-roten Regierung nicht sicher. Insgesamt 35 Abgeordnete stimmten dagegen.

Im September wird in Brandenburg gewählt. Die AfD ist bei einer aktuellen Umfrage von „Infratest dimap“ erstmals stärkste Kraft geworden. SPD, CDU, Grüne und Linkspartei folgen im Umfrageergebnis dicht danach. Angesichts solcher Aussichten ist es unverständlich, warum die rot-rote Regierung darauf verzichtet hat, Oppositionsrechte zur Kontrolle des Verfassungsschutzes im Parlament zu stärken. Schließlich könnte sie selbst bald in der Opposition sitzen.

4 Ergänzungen

  1. „Der Verfassungsschutz darf fortan Jugendliche […] überwachen, jedoch keine personenbezogenen Daten über sie speichern.“

    Wie soll das denn funktionieren? Ich denke das geht nicht ohne auch pers. bez. Daten zu speichern.

    1. Hi Andre, im Gesetz steht, dass überwacht werden darf, auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren als „Dritte“ betroffen sind. In diesen Fällen dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden.

      Bei Jugendlichen ab 14 Jahren ist die Speicherung von personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

  2. Typo „und darf Kontodaten, Standortdaten und Passwörtern direkt bei Unternehmen anfragen“
    Passwörtern -> Passwörter

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.