Bestandsdatenauskunft 2018Behörden haben alle zwei Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

Im letzten Jahr haben Behörden fast 14 Millionen mal gefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur Bestandsdatenauskunft hervor. Die Nutzung des „Behördentelefonbuchs“ ist innerhalb von zwei Jahren um 60 Prozent gestiegen. Zahlen über Internet-Daten gibt es immer noch nicht.

Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur. – Alle Rechte vorbehalten Bundesnetzagentur

Wem gehört eine Telefonnummer? Das können über 100 staatliche Stellen von 117 Telekommunikations-Anbietern erfahren, ohne dass die Unternehmen davon mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch bekannt als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im Jahresbericht auch auf ihrer Webseite. Dort heißt es:

Dem Trend der letzten Jahre folgend, konnte auch 2018 ein Anstieg der gestellten Ersuchen im automatisierten Auskunftsverfahren festgestellt werden.

Im Jahr 2018 wurden 13,94 Millionen Ersuchen über das [Automatisierte Auskunftsverfahren] bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit rund 1,2 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet.

Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.

13,9 Millionen: Wem gehört diese Telefonnummer?

Insgesamt 13,94 Millionen Mal haben deutsche Behörden im letzten Jahr gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste, Zoll und andere haben also im Schnitt alle 2,3 Sekunden einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Statistisch gesehen von jedem sechsten Einwohner.

Diese Rufnummernabfragen haben innerhalb der letzten zwei Jahre um 60 Prozent zugenommen. An mehreren Tagen wurde „ein Spitzenwert von annähernd 120.000 Ersuchen erreicht“.

Welche Telefonnummern gehören dieser Person?

Die Abfragen gehen aber auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer bereits bekannten Person? Diese Namensersuchen bleiben mit 270.000 relativ konstant, etwa alle zwei Minuten eine.

Bei einem personenbasierten Ersuchen ist es notwendig, dass dieses von der Bundesnetzagentur an alle am Verfahren teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet wird, da unbekannt ist, bei wem eine Person welche und wie viele Rufnummern innehat.

Somit erzeugen verhältnismäßig wenige personenbasierte Ersuchen (0,27 Mio. im Jahr 2018) eine große Anzahl von Weiterleitungen an die TK-Unternehmen (26 Mio. im Jahr 2018).

Seit zwei Jahren müssen auch Prepaid-SIM-Karten mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die alle zwei Sekunden abgefragt werden. Mit dem neuen Geheimdienst-Gesetz von Horst Seehofer sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst noch einfacher auf diese Daten zugreifen können.

Statistik über IP-Adressen wäre „erhebliche Belastung“

Seit 2013 umfasst die Bestandsdatenauskunft neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer. Damit erfahren Behörden, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.

Über diese Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden nicht bei der Bundesnetzagentur anfragen sondern direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern. Die Bundesnetzagentur könnte zwar auch diese Statistiken sammeln, doch dazu fehlt der politische Wille.

Das zuständige Wirtschaftsministerium beantwortet unsere Anfrage wortgleich wie letztes Jahr:

Eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen von den berechtigten Stellen Bestandsdaten zu einem unbekannten Anschlussinhaber anhand einer bekannten IP-Adresse abgefragt wurden, würde aus Sicht des BMWi zu einer nicht unerheblichen zusätzlichen Belastung der TK-Unternehmen führen.

Dies stünde dem Bestreben der Bundesregierung entgegen, die Informationspflichten für die Wirtschaft auf ein zwingend erforderliches Maß zu reduzieren.

Wirtschaftsminister Altmaier sieht Transparenz und Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns offenkundig als Bürokratie und Belastung.

Opposition: Weniger Abfragen, mehr Transparenz

Die Opposition im Bundestag kritisiert den Anstieg der Abfragen und schließt sich unserer Forderung nach Statistiken über Auskünfte von IP-Adressen an.

Konstantin Kuhle, Sprecher der FDP im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Wir müssen davon ausgehen, dass neben Telefondaten auch Millionen IP-Adressen von den Behörden bei den Telekommunikationsanbietern abgefragt werden. Es ist deshalb dringend nötig, dass diese Anfragen statistisch erfasst werden.

Martina Renner, Mitglied der Linken im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Der stete Anstieg von Auskünften und deren lückenhafte Erfassung sind ein Alarmzeichen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der so entstandene Dschungel der sogenannten Sicherheitsgesetze kaum noch durchschaubar. Und auch die kritischen Stimmen der Zivilgesellschaft oder in den Medien sind so kaum in der Lage, Sinn und Nutzen dieser Befugnisse zu hinterfragen. Es bleibt eine dringliche Aufgabe für DIE LINKE, hier genau hinzuschauen und diese Regeln zu hinterfragen.

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Abfragen von Bestandsdaten steigen seit Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung sehen wir kritisch. Wir brauchen weiterhin mehr Transparenz und neue Berichtspflichten, auch und gerade bezüglich der Abfrage von IP-Adressen, sowie höhere rechtliche Hürden für die Zulässigkeit entsprechender Abfragen.

Das haben Linke und Grüne auch in der Vergangenheit angekündigt, einen Gesetzesvorschlag gibt es immer noch nicht.

5 Ergänzungen

  1. Hi,
    um mein Recht auf Berichtigung wahrnehmen zu können, muss ich doch im Grunde aktiv darüber informiert werden, dass und welche Daten über mich an wen weitergegeben wurden oder werden. In der Datenschutzerklärung der Bundesnetzagentur[1] ist das ja auch niedergeschrieben (s.u.).

    Eine Möglichkeit, um ein derartiges „Abonnement“ einzurichten habe ich nirgends gefunden. Wenn aber nicht informiert wird, dann wird doch die DSGVO ad absurdum geführt.


    Auszug Da­ten­schut­z­er­klä­rung der Bundesnetzagentur:

    [..]
    IV. Ihre Rechte als von der Verarbeitung betroffene Person
    Ihnen stehen wegen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten insbesondere folgende gesetzliche Rechte zu:

    1. Recht auf Auskunft
    Hinsichtlich der von Ihnen durch die Bundesnetzagentur verarbeiteten personenbezogenen Daten haben Sie gemäß Art. 15 DSGVO das Recht auf kostenfreie Auskunft insbesondere über:
    [..]
    – die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
    [..]
    2. Recht auf Berichtigung
    Gemäß Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten sowie gegebenenfalls das Recht auf Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten.
    [..]


    [1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service/Datenschutz/Datenschutz_node.html

    1. Bitte Art. 14 Abs. 5b DSGVO beachten. Auch geht aus ihrem Recht auf Berichtigung auf Behördenseite keine Pflicht zur Information hervor. Das Recht auf Berichtigung setzt auch nicht voraus, dass Sie permanent über den Stand ihrer im System vorhandenen Daten auf dem Laufenden gehalten werden.

      „(5) Die Absätze 1 bis 4 [Informationspflichten] finden keine Anwendung, wenn und soweit

      b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,“

      Für die Bestandsdaten, die der Staat hält – also jene, um die es im Artikel geht – hat die der BNA-Webseite zugehörige Datenschutzerklärung – jene, aus der Sie zitierten – übrigens keine Bedeutung.

  2. Eine Frage:

    Im Artikel heißt es: „Mit dem neuen Geheimdienst-Gesetz von Horst Seehofer sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst noch einfacher auf diese Daten zugreifen können.“

    Das dürfen die Verfassungsschutzbehörden und der BND doch schon jetzt, oder? Was ändert Seehofers Entwurf mit Blick auf den Zugriff auf Bestandsdaten?

  3. Vielleicht kann fragdenstaat.de der demokratischen Kontrolle hier etwas auf die Sprünge helfen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.