AbmahnindustrieAbzocke mit Pornos landet vor EU-Gericht

Eine Briefkastenfirma aus Zypern möchte Provider zwingen, ihre Nutzer preiszugeben. Entscheiden soll nun der Europäische Gerichtshof. Sein Urteil könnte der Abmahnindustrie das Geschäft versauen.

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Porn: big business online – Public Domain netzpolitik.org

Die Pornoabzocker treiben in halb Europa ihr Unwesen. Eine dubiose Briefkastenfirma im Steuerparadies Zypern überzieht Internetprovider mit Klagen. Die Provider sollen Namen und Adressen von Nutzern herausgeben, die über Bittorrent illegal Pornos saugen.

Nicht jedem behagt das Geschäftsmodell. Der belgische Anbieter BVBA Telenet wehrt sich dagegen vor Gericht. Nun landet der Fall bei der höchsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof.

Es handelt sich um eine Grundsatzabwägung zwischen Urheberrecht und Datenschutz, schreibt das Fachmagazin Global Data Review, das zuerst über den Fall berichtete.

Das Urteil könnte drastische Konsequenzen haben – vor allem in Deutschland. Seit Jahren verschicken Anwälte Abmahnungen an deutsche Nutzerinnen und Nutzer, in denen sie wegen angeblich illegalem Filesharing Geld fordern.

Datenschutz könnte Urheberrecht schlagen

Das EU-Gericht könnte der verhassten Abmahnindustrie ein Ende bereiten, glauben Juristen. „Die Entscheidung könnte in der Tat erhebliche Auswirkungen auch in Deutschland haben“, sagt Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Der Schutz der Privatsphäre könnte Urheberrecht übertrumpfen, sagt der Jurist. Bisher gibt es im deutschen Urheberrecht (UrhG § 101) eine Rechtsgrundlage, um die Personalien von Anschlussinhabern per Gerichtsbeschluss zu verlangen.

Doch ist das mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar? Wenn das EU-Gericht die Grenzen enger ziehe, müssten deutsche Gerichte reagieren, sagt Buermeyer.

Urteil über Copyright-Trolle

Im belgischen Fall geht es indes um mehr als nur Datenschutz. Das EU-Gericht soll auch entscheiden, ob sogenanntes Copyright-Trolling erlaubt ist. Darunter versteht man Firmen oder Personen, die mit Mahnbriefen ihren Lebensunterhalt verdienen.

Klägerin in Belgien ist die Firma M.I.C.M. Mircom mit Sitz in Nikosia in Zypern. Sie sichert sich Rechte an Pornos aus den USA und Kanada, allerdings kauft sie lediglich die Rechte für den Vertrieb über Peer-to-Peer-Netzwerke.

Wer eigentlich hinter Mircom steht, ist bislang unklar. Im Internet gibt es keine Webseite oder Telefonnummer. Ein Blick ins Firmenregister liefert bloß eine Postanschrift in Nikosia, als Firmenchef ist eine weitere Briefkastenfirma an der selben Adresse eingetragen.

Mircom macht mit den erworbenen Rechten Jagd auf Porno-Fans in halb Europa. Nach Angaben von Anwälten in Schweden und Deutschland versandte die Firma auch dorthin Abmahnungen. Streitpunkt waren etwa die Werke „My Moms Best Friend“ und „Girls kissing Girls 15“.

In Großbritannien blitzte Mircom im Juli vor dem Höchstgericht ab. Dort hatte die Firma ebenfalls Provider geklagt, um an Kontaktdaten von Downloadern zu gelangen.

„Eher Piraterie als deren Bekämpfung“

Das belgische Gericht sagt, dass das Geschäftsmodell von Mircom „eher von der Existenz von Piraterie als von deren Bekämpfung abhängt“. Es fragt den EU-Gerichtshof, ob Copyright-Trolle die gleichen Rechte haben wie Urheber und klassische Lizenznehmer.

„Es ist ein politischer Fall“, sagt der belgische Anwalt Benoit Van Asbroeck. Er vertritt den belgischen Provider vor Gericht. Der Fall gebe dem Gerichtshof die Chance, zwischen echten Rechteinhabern und Trollen zu unterscheiden, sagt er zu netzpolitik.org.

Unsere Versuche, die Hinterleute von Mircom zu erreichen, gingen ins Leere. Auf E-Mails an Anwaltskanzleien, die Mircom vertraten, reagierte niemand. Ein von netzpolitik.org per Telegramm versandtes Schreiben an die Adresse in Zypern blieb bislang unbeantwortet.

Doch das Schweigen hat ein Ende. Der Fall Mircom liegt seit August beim EU-Gericht in Luxemburg. Eine erste Anhörung wird nach dem Sommer 2020 erwartet. Die Richterinnen und Richter dürfen sich dann dem Geschäftsmodell der Abmahnfirma – und Filmchen wie „My Moms Best Friend“ – widmen.

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4 Ergänzungen

  1. Was soll dieses Bild mit dem aufgeschnittenen Kasslerbraten in dem Zusammenhang?
    NP stellt sich als Plattform für Gleichberechtigung und Frauenrechte dar. Dazu passt solch ein Bild überhaupt nicht. Meiner Meinung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.