Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz Bayern

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und das Bündnis #noPAG legen Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz ein. Vertreter der beiden Organisationen werden den Beschwerdeantrag morgen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe formal einreichen.

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubt der Polizei dutzende neue Eingriffsmaßnahmen und Handlungsmöglichkeiten. So kann die Polizei nun dank der Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“ Menschen durch Drohnen überwachen lassen oder Smartphones und Laptops mit Staatstrojanern hacken.

Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer kritisiert das Gesetz harsch:

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird zu Recht als das härteste Polizeigesetz seit 1945 bezeichnet. […] Es enthält nicht nur hochproblematische Einzelmaßnahmen, wie den Einsatz von Explosivmitteln zur Gefahrenabwehr oder von Staatstrojanern zu Überwachungszwecken, sondern verstößt auch gegen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze.

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3 Ergänzungen

  1. Es ist eine Schande dass erst die Grund- und Menschenrechte verletzt werden und man dann noch dafür klagen muss, sie wiederherzustellen.

    Perfide Taktik um engagierte Menschen beschäftigt zu halten.

  2. Mich würde es nicht wundern, dass man geneu weiss, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

    Leider ist es mitlerweile so, dass Regierungen Gesetze erlassen, mit ihren Maximalforderung, welches dann gekippt wird vom Bundesverfassungsgericht und das Bundesverfassungericht zeigt dann genau auf, wie weit die Regierung gehen darf und dann genau ein Gesetz mit dieser Grenze schreibt.

    Mir kann doch keiner erzählen, dass die große Menge der Juristen in den Regierungen es nicht schaffen, Gesetze konform dem Grundgesetzs zu schreiben.

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