Trotz Interpol-Warnung vor politischer Verfolgung: BKA schreibt Personen weiter zur Fahndung aus

Spätestens nach der Festnahme des türkeikritischen Autors Doğan Akhanlı gerieten die Interpol-Fahndungsersuchen in die Kritik. Rückwirkend sollten alle Festnahmeersuchen auf eine mögliche politische Verfolgung überprüft werden. Auch deutsche Behörden wollten eingehende Haftbefehle strenger prüfen. Passiert ist seitdem wenig.

Die chinesische Ehrengarde bei der Eröffnung der Interpol-Generalversammlung 2017 in Peking. – Alle Rechte vorbehalten Interpol

Bei polizeilichen Fahndungen kann die Grenze zur politischen oder religiösen Verfolgung mitunter unscharf verlaufen. Kritisch wird dies insbesondere dann, wenn internationale Ausschreibungen aus nicht-demokratischen Ländern stammen und etwa politische Dissidenten plötzlich zu „Kriminellen“ werden, die ins Gefängnis gehörten. Um die Interpol-Behörde nicht in ein Instrument zur politischen Verfolgung zu verwandeln, ist ihr daher jede „Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters“ strengstens untersagt. Das hält aber einige Länder nicht davon ab, entsprechende Fahndungen auszuschreiben oder, wie im Falle Deutschlands, in einigen Fällen das Spiel mitzuspielen.

So hat das Generalsekretariat von Interpol seit 2014 zu 130 verteilten Haftbefehlen einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten festgestellt. Die Fahndungs- und Auslieferungsersuchen werden demnach als politische Verfolgung gewertet. Dessen ungeachtet sind fünf Personen aus dieser Liste in Deutschland weiterhin über das Bundeskriminalamt (BKA) zur Festnahme ausgeschrieben. Das teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, in der Antwort auf eine mündliche Frage mit. Demnach hätten das Bundesamt für Justiz (BfJ) und das Auswärtige Amt (AA) hierzu einvernehmlich entschieden. Wer die Betroffenen sind oder aus welchen Ländern die Fahndungsersuchen stammen, ist nicht bekannt. Eine Festnahme sei bislang in keinem der Fälle erfolgt.

Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation verwaltet die sogenannten „Rotecken“, in denen Personen für polizeiliche Maßnahmen ausgeschrieben sind. Grundlage sind Haftbefehle in den 190 Mitgliedsländern. Das Verbot der Nutzung von Rotecken zur politischen Verfolgung gilt für die ausschreibende Polizei, aber nicht für die Behörde, die eine Ausschreibung von dort entgegennimmt. Formal sind die deutschen Behörden deshalb nicht an eine Artikel-3-Entscheidung des Generalsekretariats in Lyon gebunden. Neben den „Rotecken“ gibt es auch die Farben Gelb (vermisste Personen), Schwarz (Tote), Grün (Warnungen) sowie Blau (Bitte um den Aufenthaltsort der Ausgeschriebenen).

Zentralstelle beim Bundeskriminalamt

Die Interpol-Mitteilung, wonach der ägyptische Haftbefehl gegen Ahmed Mansour wohl politisch motiviert ist. - CC-BY 2.0 BMI/ Frag den Staat

In den letzten Jahren vertraten deutsche Behörden immer wieder eine gegensätzliche Auffassung zu internationalen Festnahmeersuchen. Vor drei Jahren hatte die Bundespolizei den ägyptisch-britischen Journalist Ahmed Mansour am Flughafen Berlin Tegel festgenommen. Über eine IFG-Anfrage ist der damalige Vorgang gut dokumentiert: Dem üblichen Prozedere folgend wurde die Festnahme der Generalbundesanwaltschaft gemeldet. Auch die britische und ägyptische Botschaft wurden durch die Bundespolizei informiert. Zur Festnahme hatte die Bundespolizei auffälligerweise geschrieben, Mansour sei aufgrund des bestehenden „internationalen Haftbefehls“ festgenommen worden. Es handelte sich aber um eine ausschließlich deutsche Fahndung, wie die IFG-Anfrage belegt.

Ein ägyptisches Festnahmeersuchen wurde zuvor zwar als sogenannte „Rotecke“ durch ägyptische Behörden via Interpol an die angeschlossenen Zentralstellen der Mitgliedstaaten verteilt. Zwei Wochen nach Eingang des ägyptischen Ersuchens hatte Interpol jedoch eine politische Verfolgung festgestellt und dies allen nationalen Zentralstellen mitgeteilt.

Mail vom BMJ, wonach „keine Bedenken“ gegen nationalen Haftbefehl für Ahmed Mansour bestehen. - CC-BY 2.0 BMI/ Frag den Staat

Das zuständige Bundeskriminalamt (BKA) hat die Rotecke „aufgrund der politischen Bedeutung“ nicht sofort gelöscht, sondern dem BfJ und dem AA zur Entscheidung über die nationale Umsetzung vorgelegt. Zwei Monate später erhielt die Behörde in Wiesbaden eine Mitteilung vom BfJ und AA, wonach gegen eine deutsche Fahndung zur Festnahme „keine Bedenken bestehen“. Das BKA hat dann die nationale Festnahmeausschreibung im INPOL-System veranlasst.

Neues Procedere beim BMJV

Interpol hatte im Jahr 2014 alle Staaten aufgerufen, Verdachtsfälle zu politischer Verfolgung im Rahmen von Rotecken mitzuteilen. Im gleichen Jahr hatte die Organisation Fair Trials einen kritischen Bericht zur politischen Verfolgung via Interpol vorgelegt und zahlreiche Einzelfälle benannt. Recherchen von SZ, NDR und WDR zufolge seien daraufhin tatsächlich einige Personen von der Fahndungsliste bei Interpol gestrichen worden, das BKA habe sich an der Aufräumaktion aber nicht beteiligt: vorgeblich aus Datenschutzgründen.

Im September 2015 hat das BMJV schließlich einen Workshop zur Bearbeitung von internationalen Fahndungsersuchen veranstaltet. Als Ergebnis wurde beschlossen, dass das BfJ dem BMJV bei Eingehen einer Interpol-Mitteilung über einen Verstoß gegen Artikel 3 Bericht erstattet. Dort wird dann erneut das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen geprüft.

Missbrauch auch in der Ukraine

Seit 2014 ist der Ex-BKA-Vize Jürgen Stock Generalsekretär bei Interpol. - Alle Rechte vorbehalten Interpol

Nach der vorübergehenden Festnahme des türkeikritischen Autors Doğan Akhanlı im vergangenen Jahr in Spanien hatte sich auch die Europäische Kommission mit einigen Mitgliedstaaten zum Missbrauch von Interpol zur politischen Verfolgung getroffen, darunter Deutschland, Belgien und Spanien.

Hintergrund waren auch Fahndungsersuchen aus der Türkei, die nach dem niedergeschlagenen Putsch in 2016 in mindestens 39 Fällen eine Blauecke zur Feststellung des Aufenthalts via Interpol verteilt hat. Nach dem Regierungswechsel in 2014 erhielten die Interpol-Nationalbüros außerdem 1.569 Rotecken und 487 Blauecken aus der Ukraine. Nur 16 dieser Ersuchen wurden von Interpol allerdings als missbräuchlich betrachtet.

Verdachtsfälle sollten rückwirkend geprüft werden

Die EU-Kommission sollte im Herbst vergangenen Jahres einen Workshop zur Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens der Mitgliedstaaten zu „politisch motivierten Fahndungsersuchen“ abhalten. Soweit bekannt, hat die Veranstaltung jedoch noch nicht stattgefunden. Rückwirkend sollten außerdem bei Interpol alle 40.000 Rotecken auf eine mögliche politische Verfolgung überprüft werden. Aus Lyon wurde hierzu bislang ebenfalls kein Vollzug gemeldet.

Etwas konkreter wurde das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen, das seit dem Fall Doğan Akhanlı alle neu eingehenden Rotecken auf eine Gefahr für dort lebende Personen bei Auslandsaufenthalten prüfen wollte. Zur Bestimmung „möglicherweise nachträglich zu benachrichtigender Personen“ hat das Landeskriminalamt NRW „aufwändige händische retrograde Auswertungen“ durchgeführt. Der Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) wollte die Thematik außerdem auf Ebene der Innenministerkonferenz thematisieren.

Eine Ergänzung

  1. Die Festnahme von Journalist Ahmed Mansour in Deutschland kann nur politisch begründet sein, da es nach deutschen Masstäben keinen klaren juristischen Grund dafür gab, selbst „Interpol jedoch eine politische Verfolgung festgestellt“ hatte und BfJ/AA der Festnahme zustimmen mussten.
    Die ägyptische Diktatur gehört zu Deutschlands „Freunden“.

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