Trotz Großdemo: SPD und CDU verteidigen Pläne für niedersächsisches Polizeigesetz

Eine Landtagsdebatte über das neue niedersächsische Polizeigesetz verlief gestern weitestgehend erwartbar. Vertreter der Großen Koalition gab sich gönnerhaft und würdigten den zivilgesellschaftlichen Protest. Im Kern aber wollen sie an ihren Plänen festhalten. Das Demobündnis noNPOG kündigt weiteren Protest an.

CC-BY-SA 4.0 Digitalcourage

Der Landtag in Hannover hat gestern über die geplante Reform des „Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ diskutiert. Die Fraktion der Grünen hatte aus Anlass einer Großdemonstration gegen das Gesetzesvorhaben am vergangenen Wochenende eine Aktuelle Stunde beantragt. In der Debatte zeigten sich die Regierungsparteien SPD und Union zwar gesprächsbereit, hielten im Kern jedoch an ihrem Vorhaben fest. Die Kritik an dem Gesetz rühre auch daher, dass viele Menschen schlecht informiert seien.

Der Entwurf für das überarbeitete Polizeigesetz [PDF] sorgt in Niedersachsen und darüber hinaus seit Monaten für hitzige Diskussionen. Wie in vielen anderen Bundesländern will auch die niedersächsische Landesregierung eine notwendige Anpassung des Polizeirechts an Datenschutzvorgaben der EU als Gelegenheit nutzen, die Befugnisse von Sicherheitsbehörden massiv auszuweiten.

In einer breit angelegten Anhörung des Landtages hatten im August viele Sachverständige und Organisationen technische, sicherheitspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert [mehr dazu in unserem Hintergrund-Podcast]. Kurz vor der Demo am vergangenen Samstag kündigte Innenminister Boris Pistorius (SPD) deshalb bereits an, ein wenig nachbessern zu wollen. Viele der neuen Maßnahmen, etwa der Einsatz elektronischer Fußfesseln oder polizeiliche Auflagen für Gefährder, sollen der Genehmigung einer Richterin oder eines Richters bedürfen.

„Rechtsstaatlicher Salto Mortale“

Das allerdings reiche nicht, um das Gesetz zu retten, kritisierte Belit Onay als Erster der insgesamt sechs Redner. Durch die Einführung einer Präventivhaft von bis zu 74 Tagen vollziehe die Landesregierung nicht nur einen Paradigmenwechsel, sondern gleich einen rechtsstaatlichen Salto Mortale, so der innenpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion. Unter Verweis auf die Kritik vieler Sachverständiger monierte Onay weiter, dass die Regierung für die neu eingeführten Maßnahmen keine oder nur mangelhafte Begründungen liefere. Den Einsatz von Staatstrojanern rechtfertige die Große Koalition etwa mit Terrorgefahr und dem allgemeinen Unsicherheitsgefühl, wolle ihn tatsächlich aber bei normalen Straftaten einsetzen. Das Gesetz müsse deshalb gänzlich zurückgezogen werden und vom Parlament ein gemeinsamer Gegenvorschlag erarbeitet werden.

In seiner Verteidigung des Vorhabens betonte Innenminister Pistorius, das von dem Gesetz keine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit oder einer ausufernden Überwachung ausgehe. Die Notwendigkeit der zahlreichen neuen Polizeibefugnisse leitete er aus der allgemein bekannten Erzählung einer sich durch islamistischen Terrorismus und die Digitalisierung verschärfenden Sicherheitslage her. Gleich mehrfach wiederholte der SPD-Politiker das inzwischen gut widerlegte Narrativ von der im Angesicht der Digitalisierung erblindenden Staatsgewalt: Weil Menschen verschlüsselte Kommunikation nutzen, könne die Polizei ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen. Auf die von Sachverständigen und Oppositionspolitikern geäußerte Kritik, dass sich mit dieser Gemengelage nicht jede beliebige Maßnahme rechtfertigen lasse und einzelne Maßnahmen konkreter Begründungen bedürften, ging Pistorius nicht ein.

Stattdessen warfen er und die Abgeordneten Karsten Becker (SPD) und Sebastian Lechner (CDU) den Kritiker:innen des Gesetzes vor, schlecht informiert zu sein. So werde beispielsweise der Einsatz von Elektroschockern durch das Gesetz eben nicht ausgeweitet, wie manche kritisieren, sondern eingeschränkt. Durch die neue Einstufung von Tasern als Waffen sei klargestellt, dass nur Polizei und nicht auch Verwaltungsbeamte sie einsetzen dürften, so Pistorius. Der Sorge, dass die gefürchteten Geräte auch bei Fußballspielen eingesetzt werden könnten, entgegnete er, dass die Regierung plane, den Einsatz nur Spezialkräften zu erlauben. Dies jedoch explizit ins Gesetz zu schreiben, sei zu kleinteilig. Genau dies kritisierte in einer Pressemitteilung nach der Aktuellen Stunde Juana Zimmermann, Sprecherin des Bündnisses gegen das Polizeigesetz: „Solange beispielsweise der Einsatz von Tasern ausschließlich für Spezialeinsatzkommandos nicht im Gesetz festgeschrieben und nur auf Erlassebene geregelt wird, ist dies unzureichend. Erlasse können von heute auf morgen ohne eine Abstimmung im Parlament geändert werden, Gesetze nicht.“

AfD unterstützt das Gesetz

Für die FDP, die die Landesregierung kürzlich unter Androhung einer Verfassungsklage aufforderte, den Gesetzentwurf gänzlich zurückzuziehen, sprach Jan-Christoph Oetjen. Die von Pistorius angekündigten Nachbesserungen scheinen die Liberalen dabei durchaus mehr besänftigt zu haben als die Grünen. Er unterstütze das Gesetz grundsätzlich und auch einzelne Maßnahmen wie die Einführung von Bodycams und Fußfesseln, erklärte der innenpolitische Sprecher der Fraktion. Kritik übte er vor allem an zwei zentralen Aspekten des Vorhabens: Dem Einsatz von Staatstrojanern und der Präventivhaft. Dass Letztere auf ganze 74 Tage angelegt ist, sei in Europa einmalig.

Unter Verweis auf die Stellungnahmen vom Chaos Computer Club, netzpolitik.org und anderen, betonte Oetjen zudem die Gefahr für die allgemeine IT-Sicherheit, die von Staatstrojanern ausgehe: Weil Sicherheitsbehörden für den Einsatz der Spionagesoftware Sicherheitslücken nutzen müssen, setzen Staatstrojaner Anreize zum Horten dieser Sicherheitslücken, die der Staat eigentlich zum Wohle aller schließen müsste. Zur Unsicherheit trage auch bei, so Oetjen, dass das Bundeskriminalamt noch keine eigene Trojaner-Software besäße (tut es inzwischen doch), sondern ausländische Spionageprogramme einkaufen müsste. Wer jetzt eine Rechtsgrundlage schaffe, bevor eigene Software zur Verfügung stehe, deren Sicherheit und Funktionalität sichergestellt sei, gehe den zweiten Schritt vor dem Ersten. Grundsätzlich forderte Oetjen die Landesregierung auf, die Polizei personell besser auszustatten, anstatt auf Rechtsverschärfungen zu setzen.

Von den Oppositionsparteien stellte sich einzig die AfD pauschal hinter die Verschärfung des Polizeirechts. Zwar habe er Bauchschmerzen, wenn in die Grundrechte der Menschen eingegriffen werde, erklärte Innenpoltiker Jens Ahrends, doch die Sicherheitslage mache dies notwendig: „Wir wissen nicht, wann die Terroristen zuschlagen; wir wissen nicht, wie sie zuschlagen; wir wissen nur, dass sie zuschlagen werden.“ Dass das Gesetz dabei tatsächlich hilft, scheint für die AfD ausgemachte Sache. Dementsprechend beteiligte sich die Partei auch nicht an dem Ringen um die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen oder an der Diskussion um strittige Details des Gesetzesvorhabens.

„Keine Volksbewegung gegen das Gesetz“

Am Samstag gingen in Hannover tausende Menschen gegen das neue niedersächsische Polizeigesetz auf die Straße. - CC-BY-SA 4.0 Christian Holze

Bezugspunkt vieler Redner war naturgemäß auch die Großdemonstration in Hannover am vergangenen Samstag. Unter dem Motto „#noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz“ hatte ein breites Bündnis zum Protest aufgerufen. Wie Ernst es den Menschen sei, erkenne man schon daran, dass Fans der verfeindeten Fußballvereine Hannover 96 und Eintracht Braunschweig gemeinsam demonstrierten – und mit ihnen 15.000 weitere Menschen, erklärte Belip Onay. Vertreter von SPD und CDU betonten demgegenüber, dass die Polizei lediglich 8300 Teilnehmer:innen gezählt habe. Gegen derlei Zahlenspiele verwahrte sich Jan-Christoph Oetjen von der FDP: „Es spielt doch keine Rolle, ob es jetzt 8000 oder 15000 Leute waren. Das war die größte Demonstration in Hannover seit langem und das muss man zur Kenntnis nehmen.“

Anders als die bayerische Regierungspartei CSU hatten Niedersachsens CDU- und SPD-Politiker jedoch immerhin lobende Worte für die Demo-Teilnehmer:innen übrig und freuten sich über friedlichen und kreativen Protest. Das sei „höchst respektabel“ fand etwa der innenpolitische Sprecher der CDU, Sebastian Lechner, leicht gönnerhaft. Von einer „Volksbewegung gegen das Polizeigesetz“ könne jedoch nicht die Rede sein, es gebe schließlich auch viel Zuspruch für das Gesetz.

Gab es geheime Absprachen?

Die Debatte verlief insgesamt also recht erwartbar. Leider gar nicht diskutiert wurde über die kritische Vorverlagerung der Polizeiarbeit vom klassisch aufklärenden in den präventiven und damit eigentlich geheimdienstlichen Bereich. SPD und Union scheinen sich ihrer Sache sicher zu sein. Das Gesetz zurückzuziehen und grundsätzlich neu zu denken, steht für sie außer Frage. Man werde jedoch die Sachverständigenanhörung berücksichtigen und notfalls weiter nachbessern, versprach Pistorius.

Spannend wurde es gegen Ende der Debatte, als der Innenminister den Grünen „Unehrlichkeit im politischen Umgang“ vorwarf. Schließlich sei das von ihm vorgelegte Gesetz fast identisch mit dem Referentenentwurf, auf den sich die damals noch rot-grüne Regierungskoalition 2017 geeinigt habe. Mit sichtlicher Freude erinnerte Pistorius daran, dass es ausgerechnet das grün geführte Justizministerium gewesen sei, dass den Einsatz von Fußfesseln ohne Richtervorbehalt durchsetzen wollte. Die Grünen hätten hier eine 180-Grad-Wende vollzogen, so Pistorius.

Als daraufhin Belit Onay heftig widersprach und erklärte, Präventivhaft und Staatstrojaner seien neu hinzugekommen und mit den Grünen nicht zu machen gewesen, ergriff Pistorius erneut das Wort: Es stimme schon, dass zum Thema Kommunikationsüberwachung nichts im damaligen Gesetzentwurf gestanden habe – allerdings habe eine Verabredung zwischen den Parteien bestanden, entsprechende technische Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden schaffen zu wollen. Freimütig gab der Sozialdemokrat also eine geheime Nebenabsprache der einstigen Koalitionäre zu. Die aber habe sich nur auf Eingriffe bezogen, deren Invasivität nicht tiefer gehe als die einer klassischen Telefonüberwachung, stellte Helge Limburg, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, abschließend klar.

Das Bündnis gegen das Polizeigesetz kündigte unterdessen weitere Proteste an:

Nach wie vor gibt es keine Fortschritte in Sachen Staatstrojaner. Wie in der Debatte richtig festgestellt wurde, greift die Onlineüberwachung mittels eingeschleuster Schadsoftware unverhältnismäßig in den intimsten Lebensbereich der Betroffenen ein und dürfte somit verfassungswidrig sein. […] Der Auffassung von Innenminister Boris Pistorius, das zukünftige Polizeigesetz berge keine Gefahr der massenhaften Überwachung, widerspricht das Bündnis entschieden. […] Wir werden so lange gegen diesen Gesetzentwurf auf die Straße gehen, bis die Landesregierung ihn zurücknimmt!

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. „Die Kritik an dem Gesetz rühre auch daher, dass viele Menschen schlecht informiert seien.“

    Sollte man dann nicht die Politik zur Wahl stellen: „Gebt uns doch alle Daten frei (man lese hier u.a. IFG) und wir sagen euch ob wir uninformiert sind?!“

    Das ist ne Steilvorlage, die kann man nutzen liebe Knowledgefoundation!

  2. Wenn jemand meint, Kritiker seien schlecht informiert, dann heißt das meistens, dass die Kritiker Recht haben. Sonst könnte man die ja einfach mit einem Zitat aus dem Gesetz widerlegen…

    1. Taser statt Granaten – immerhin.

      Es ist bemerkenswert, wie leicht in einer repräsentativen Demokratie an Volk und Menschenverstand vorbeiregiert werden kann.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.