Telekom und Vodafone wollen keine Standortdaten mehr an Strafverfolger preisgeben

Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung sollen Personen durchleuchtet und ausfindig gemacht werden. CC-BY 2.0 Mike Mozart

Im Sommer 2017 hatte die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass sie Provider derzeit nicht zum Speichern von Vorratsdaten verpflichten will. Nun streiten sich Telekom und Vodafone mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. Laut golem.de und eigener Erklärung wollen die Unternehmen keine Standortdaten von Handy-Nutzern mehr längerfristig speichern und an Strafverfolger herausgeben. Unter anderem der Detmolder Oberstaatsanwalt Christopher Imig droht nun mit Strafanzeige, denn Vodafone habe die Suche nach einem Straftäter behindert.

Die Lage ist juristisch offen, schreibt Friedhelm Greis:

Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar „dürfen“ die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht.

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2 Ergänzungen

  1. Vodafone liefert neue Easy Box Router mit der Option

    Ping on WAN IP = on

    (!!!)

    Dh es ist mir erst aufgefallen , als ich automatisierte Scans gesehen habe,weil
    mir seltsame Zugriffe aufgefallen sind.

    Sie kamen von IP Adressen weltweit und sind wahrscheinlich nicht von Privatmenschen

    Im Sekundentakt änderten sich die Länder ,aber es waren immer gleiche Abfragen ,
    was genau konnte ich nicht feststellen.

    Es sind womöglich Bots ( automatisierte Shodan Server o.ä. ) die alles nach Lücken abscannen,
    findet sie eine greifen sie zu……

    Danke Vodafone ! Echt toll das plötzlich und unerwartet anders auszuliefern.!

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