Taylor Swift überwacht Fans mit Gesichtserkennung

Taylor Swift bei einem Auftritt im Jahr 2013. (Archivbild) CC-BY-NC-SA 2.0 ConcertTour

Immer mehr nicht-staatliche Akteure nutzen Gesichtserkennung. Laut einem Bericht im Rolling Stone hat Popstar Taylor Swift bei einem Konzert in Los Angeles im Mai ihre Fans mit Kameras erfasst und mit einer Datenbank mutmaßlicher Stalker abgeglichen. Die biometrische Überwachung geschah ohne Information oder Einwilligung der Besucher/innen über diese Maßnahme.

In Deutschland hätte so eine Maßnahme keine Rechtsgrundlage, sagt ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch die Bürgerrechtsorganisation Privacy International kritisiert die private Überwachungsmaßnahme.

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3 Ergänzungen

  1. Warum sollte es dafür in D keine Rechtsgrundlage geben?

    Zumindest, wenn die Filmerei auf privatem Gelände stattfindet genügt es ein Schild aufzustellen und schon wird das Betreten als Einverständniserklärung gewertet.

    1. Sehe ich nicht so. Wenn dann müßte das vor dem Ticketverkauf erfolgen und wenn der Besucher nicht einwilligt, dann darf das auch nicht erfolgen.

      1. Wie Du oder ich das sehen, ist eher unerheblich.
        Ein einschlägiger Satz dazu, der immer wieder in sich darauf beziehenden Veröffentlichungen gebraucht wird, lautet: „Der Hinweis auf den Einsatz der Videotechnik muss vor dem Erreichen des überwachten Bereiches erfolgen.“
        Natürlich wäre es nur fair, vor Kauf der Eintrittskarte darauf hinzuweisen. Eine Verpflichtung kann ich aber leider nirgendwo finden.

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