Stellungnahme: Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Verbot von Indymedia Linksunten

Das Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten durch das Innenministerium war ein Missbrauch des Vereinsrechts. Das kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht. Demnach ist das Verbot auch einen Verstoß gegen die Medienfreiheit.

Pkatat: Wir sind alle linksunten
Protest-Plakat. CC-BY-SA 3.0 Wir sind alle linksunten

Vor gut einem Jahr hat das Bundesinnenministerium das Online-Portal linksunten.indymedia.org verboten. Dabei nutzte das Ministerium den Weg des Vereinsverbots, obwohl es sich bei der Plattform um keinen eingetragenen Verein handelt. Das stelle ein Missbrauch des Vereinsrechts dar, kritisieren jetzt die Bürgerrechtler der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Organisation schaltet sich mit einer Stellungnahme (pdf) in das Gerichtsverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Vereinsrecht sei nicht anwendbar, weil es sich um Medieninhalte handele, argumentiert die GFF in dem 32-seitigen Schreiben an die Richter. „Hier gilt der von den Ländern geschlossene Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Aufsicht über Online-Medien regelt“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Boris Burghardt in einer Pressemitteilung.

Bis zum Verbot war Indymedia Linksunten eins der wichtigsten Medien der Linken bis Radikalen Linken in der Bundesrepublik. Auf der Plattform konnte jeder anonym Beiträge veröffentlichen. Die Spanne an Beiträgen reichte von Demonstrationsaufrufen, Recherchen über die Nazi-Szene bis Bekennerschreiben zu militanten Anschlägen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verbot die Plattform mit der Begründung, dass dort unter anderem Aufrufe zu Straftaten veröffentlicht wurden.

Gegen etwaige rechtswidrige Inhalte hätte der Staat zunächst mit milderen Maßnahmen vorgehen müssen, anstatt die gesamte Online-Plattform zu verbieten, bemängelt jetzt die GFF. Denkbar wären etwa Unterlassungs- und Sperrverfügungen gewesen, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Juristische Rückendeckung bekommt die Organisation dabei von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Der EGMR hat entschieden, dass das vollständige Verbot einer gesamten Zeitung die Freiheit der Medien verletzt, unabhängig davon, was ihr im Einzelnen vorgeworfen wird“, erläutert Vorstandsmitglied Prof. Dr. Nora Markard. Daher sei das pauschale Verbot unverhältnismäßig.

Angriff auf die Pressefreiheit

Die Bürgerrechtler entschlossen sich wegen der zentralen Bedeutung des Verfahrens für die Freiheit der Medien zu einer Stellungnahme. „Das Vorgehen des Bundesinnenministeriums ist ein Prüfstein für den Umgang des Staates mit Medienangeboten einer Szene, die den gegenwärtigen politischen und ökonomischen Verhältnissen kritisch bis ablehnend gegenüber steht und mitunter auch Straftaten begeht. Die Freiheitlichkeit einer Rechtsordnung erweist sich gerade im Umgang mit solchen unbequemen Mitgliedern der Gesellschaft“, erklärt Vorstandsmitglied Markard.

Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sollte ursprünglich im Januar 2019 stattfinden, wurde aber auf einen noch nicht benannten Termin verschoben. Welche weiteren Verfahren noch anstehen, erläuterte die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der Betroffenen vertritt, in ihrem Vortrag auf dem 34. Chaos Communication Congress in Leipzig.

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7 Ergänzungen

  1. Ihr solltet erwähnen, dass das Gericht nicht nach einer Stellungnahme gefragt hat und die GFF sie auf gut Glück geschickt hat.

  2. Hey, Rechtsstaat in Deutschland kann offensichtlich auch mal funktionieren wenn sich Richter aus dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten.

  3. Der Staat muss sowohl gegen Linke als auch Rechte Hetze aktiv werden. Was passiert, wenn der Staat nicht mehr wehrhaft ist, kann man in den Geschichtsbüchern zum Ende der Weimarer Republik nachlesen.

    Mir ist es unbegreiflich, wie man eine Hetzseite, wie „Indymedia Linksunten“ verteidigen kann…

    1. Mir ist unklar wie man sich in einer PostDemokratie, die sich den Mantel des Rechtsstaates umgehängt hat über wütende Kommentare wundern kann. Nein das soll nicht bedeuten, dass alles was bei linksunten.Indymedia stand unwidersprochen bleiben sollte, aber das Verbot war das falsche Mittel auf etwas zu reagieren was einem nicht gefällt. Es geht also nicht um die Verteidigung von linksunten sondern um etwas das (auch) in Deutschland immer weiter abgebaut wird, um die (Meinungs)Freiheit.

      1. Also wollen sie dann auch rechtsextreme Seiten zulassen, die ja beispielsweise vor linksunten gesperrt wurden? Altermedia wurde ja vorher gesperrt, sollen die jetzt auch wieder erlaubt werden?

        Indimedia ist genauso schlimm wie Altermedia gewesen, nur scheint man das bei Indimedia zu ignorieren und irgendwelche Gründe aus den Fingern zu saugen, die dafür sprechen, dass man es nicht hätte verbieten sollen.

        Hetzseiten wie Indimedia, die auch zu Gewalt aufrufen, Gewalt verherrlichen, Personen doxen usw. sollten verboten werden.

  4. Das weltliche Reich satan’s verspricht Freiheit, aber in Wirklichkeit bekämpft die diese an allen Fronten.
    Aber es wird selber die Früchte der Unterdrückung ernten, die es gesät hat.

  5. Wenn rechte bis radikal rechte Plattformen gesperrt werden habt ihr doch auch nichts dagegen. Ja, Meinungsfreiheit ist eben nur wichtig, wenn man die „richtige“ Meinung hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.