Standortdaten: Beschwerde gegen Google in sieben Staaten Europas

Google drängt Android-Nutzer mit zahlreichen Tricks zur Einwilligung in die permanente Aufzeichnung ihres Aufenthaltsortes. Verbraucherschützer von Dublin bis Athen legen nun offizielle DSGVO-Beschwerden gegen die Praktiken des Datenkonzerns ein.

Wo bist Du? Google weiß viel über den Aufenthaltsort seiner Nutzer CC-BY-NC-ND 2.0 Pat Dalton

Konsumentenschutzorganisationen in sieben Staaten Europas legen Datenschutzbeschwerden gegen Google wegen dessen Umgang mit Standortdaten von Android-Nutzern ein. Die Praxis des Datenkonzerns verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), schreibt der europäische Konsumentendachverband BEUC heute in einer Mitteilung.

Google sammelt in zahlreichen Anwendungen des Betriebssystems Android Standortdaten seiner weltweit zwei Milliarden Nutzerinnen und Nutzern. Die Praxis geriet zuletzt immer stärker unter Beschuss. Ein Bericht der Nachrichtenagentur AP beleuchtete zuletzt etwa, dass Google auch dann Daten sammelt, wenn Standort-Tracking in den Einstellungen deaktiviert ist. Diese und andere Praktiken beunruhigt Datenschützer in Europa. Der deutsche Verbraucherschutzstaatsekretär Gerd Billen verlangte Aufklärung von Google-Chef Sundar Pichai.

Das Sammeln von Standortdaten lässt die Nutzer gläsern werden, sagen die Konsumentenschützer. Der Aufenthaltsort eines Nutzers könne Aufschluss über seine religiösen Überzeugungen (etwa beim Kirchenbesuch), seine politischen Überzeugungen (Demo-Besuch) und seine sexuelle Orientierung erlauben. Das kompromittiere die Privatsphäre der Nutzer. „Smartphones werden dazu genutzt, jeden unserer Schritte auszuspionieren. Das ist nicht die digitale Gesellschaft, in der europäische Verbraucher leben wollen“, sagte BEUC-Generalsekretärin Monique Goyens laut der Pressemitteilung.

Mit Tricks zur Einwilligung

Google nutzt nach Angaben von BEUC verschiedene Tricks und Praktiken, um sicherzustellen, dass Nutzende die Einstellung zum Datensammeln aktiviert hätten. Der Konzern gebe nicht ausreichend Informationen darüber, wozu sie genutzt werden. Das sei mit der DSGVO nicht vereinbar, da Google keine ausreichende rechtliche Grundlage für das Sammeln der Daten besitze. Denn unter den geschilderten Bedingungen sei die Gültigkeit der Einwilligung zweifelhaft.

Die Beschwerden fußen auf Recherchearbeit der norwegischen Verbraucherschutzbehörde Forbrukerrådet. Erst im Sommer hatte die Organisation einen umfassenden Bericht darüber veröffentlicht, wie Microsoft, Google und Facebook manipulatives Design bei der Gestaltung ihrer Systeme einsetzen, um bestimmte Konsumentenentscheidungen herbeizuführen. Diese sogenannten Dark Patterns, mit denen die Konzerne die Idee der informationellen Selbstbestimmung ad absurdum führen, beruhen auf verhaltenspsychologischer Forschung und machen sich menschliche Affekte und Faulheit zunutze.

Die Konsumentenschützer bringen nun mehrere dieser Muster, mit denen Google sich die Einwilligungen der Nutzer erschleicht, vor die Datenschutzaufsicht:

  • Trügerische Klick-Folgen, die Nutzerinnen und Nutzer beim Einrichten ihres Handys in die Zustimmung zur Standort-Datensammlung drängen.
  • Versteckte Voreinstellungen: Beim Einrichten des Google-Kontos sind wichtige Einstellungen so versteckt, dass Extra-Klicks zur Änderung nötig sind.
  • Irreführende Information: Nutzer erhalten nicht ausreichend Informationen über ihre Optionen und werden in die Irre geführt, welche Daten gesammelt und wie sie genutzt werden.
  • Wiederholte Erinnerungen: Nutzer werden bei Nutzung verschiedener Dienste immer wieder gebeten, die Standort-Funktion einzuschalten.
  • Bündeln von Diensten: Nutzer erhalten nicht ausreichend Einzelkontrollen. Wer Features wie Google Assistant nutzen will, muss Standort-Tracking aktivieren.

Gemeinsam Datenkonzerne zur Verantwortung ziehen

In sieben Staaten beschweren sich Konsumentenorganisationen: Norwegen, Niederlande, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden. Der dänische Verbraucherrat meldet Google an die nationale Datenschutzbehörde. Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) denkt ebenfalls über rechtliche Schritte nach, meldet BEUC. Die Konsumentenschützer wollen die Praktiken Googles zudem an die US-Bundesbehörde FTC melden.

Die Beschwerde der Verbraucherschutzorganisationen steht in einer Reihe mit anderen Versuchen zivilgesellschaftlicher Akteure, große Datenkonzerne auf Basis der Datenschutzgrundverordnung zur Verantwortung zu ziehen. Im Frühsommer hatten Max Schrems und die österreichische Privacy-NGO None of Your Business Beschwerde gegen Facebook und Google eingelegt. Vor wenigen Wochen strengte Privacy International Verfahren gegen sieben Databroker und Adtech-Firmen an.

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3 Ergänzungen

  1. Wundert mich, dass die erst jetzt auf die Idee kommen. Mittlerweile bin ich reichlich bei der Einrichtung von Geräten damit beschäftigt, diverse Einstellungen zu suchen um Google’s Neugierde abzustellen.

    Ob die Einstellungen dann wirklich so bleiben, oder nach einen der vielem Updates nicht doch wieder die Gerätesuche aktiv wird, oder der eigentlich deaktivierte Google Assistent sich erneut aufdrängt, ist wieder eine andere Sache. Außerdem nervt nicht nur Google mit Datensammelei, auch Assistenten der Gerätehersteller wollen ein Stück vom Datenkuchen.

    Es wäre wirklich schön, wenn diese Beschwerde was im positiven Sinn bewegt.

  2. „Ein Bericht der Nachrichtenagentur AP beleuchtete zuletzt etwa, dass Google auch dann Daten sammelt, wenn Standort-Tracking in den Einstellungen deaktiviert ist.“

    Immer wieder lustig:
    Leute denken ein bunter Punkt oder Schieberegler auf ihrem Display bedeutet Kontrolle über die Software…
    Wer braucht schon Kompetenz in Sachen IT in einer Welt in der IT nahezu alle Bereiche des Lebens berührt…

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