Scharfe Kritik an Plänen zur Auto-Massenüberwachung

Die Bundesregierung möchte ihr Versagen im Dieselskandal mit mehr Überwachung lösen. Kameras sollen Bilder von allen Autos und ihren FahrerInnen machen und mit dem Register abgleichen. DatenschützerInnen warnen vor einem flächendeckenden System, dessen Ausweitung „so sicher wie das Amen in der Kirche“ sei.

Luftaufnahme eines Autobahnkreuzes – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Denys Nevozhai

Essen, Berlin, Köln – die Liste an Städten, in denen Gerichte Fahrverbote für ältere Diesel verhängen, wird mit jeder Woche länger. Unklar ist weiterhin, wie und wer die Fahrverbote überprüfen soll. Die Politik wird von der Welle an Klagen überrollt und reagiert erwartbar: die Überwachung des Straßenverkehrs soll richten, was sie selber nicht zu regeln vermag. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Kameras Fotos von Fahrzeug, FahrerIn und Nummernschild erstellen und mit dem Fahrzeugregister abgleichen. Kommunen, DatenschützerInnen und die Opposition bezeichnen die Pläne als unverhältnismäßige Vollüberwachung des Autoverkehrs.

So soll die Überwachung ablaufen

Auf Straßen mit Fahrverboten sollen Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Denn das ist von außen nicht zu erkennen. Auf den Bildern sind Nummernschild, FahrerIn und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Das FahrerInnen-Bild ist notwendig, weil er/sie verkehrsrechtlich persönlich haftet und daher identifiziert werden muss. Videoaufnahmen sind nicht vorgesehen, schreibt das Bundesverkehrsministerium.

Die Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstößt. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.

Liegt ein Verstoß vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bußgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu ein halbes Jahr lang über Daten vieler AutofahrerInnen eines Straßenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.

CDU fordert Ausweitung

Ein Blick in die Chronik der Überwachungsgesetze zeigt: Ist eine Überwachungsinfrastruktur erst einmal eingeführt, wird sie früher oder später ausgeweitet und für andere Behörden geöffnet. Was als Kontrolle von Umweltverstößen beginnt – mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro -, ermöglicht vielleicht als nächstes die Kontrolle der Versicherungspflicht oder soll bei der Aufklärung von Straftaten helfen.

Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, warnt vor solch einer gefährlichen Entwicklung. Er hält eine Ausweitung für so „sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte der Jurist der Stuttgarter Zeitung. Das hätten etwa die Debatten um die Daten aus der LKW-Maut gezeigt. Brink warnt: „Wir haben anlassbezogen angefangen, und enden in einer anlasslosen Totalüberwachung.“

Den Beweis erbrachte der Innenminister von NRW: „Ich finde auch die Frage sehr berechtigt, wenn man Kennzeichenermittlung macht, um Dieselfahrverbote zu kontrollieren, warum dann eigentlich nicht, um Kriminelle zu finden“, sagte CDU-Politiker Reul dem Deutschlandfunk. Schon vor Beschluss der Auto-Überwachung schnappen die üblichen Verdächtigen nach den gewonnen Daten. Das zeigt, wohin die Reise geht.

Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht

Schon heute scannen einige Bundesländer Fahrzeuge mit Systemen zur sogenannten „automatisierten Kennzeichenerfassung“. Damit sollte ursprünglich organisierte und schwere Kriminalität bekämpft werden – in der Realität werden vor allem Verstöße gegen die Versicherungspflicht gefunden, wie eine Recherche von Buzzfeed gezeigt hat. Demnach weisen die Systeme Fehlerquoten von bis zu 99 Prozent auf. PolizistInnen müssen die Datenberge aufwändig per Hand bereinigen.

Die Kennzeichenerfassung unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von den neuen Plänen: Die Polizei muss die Aufnahmen sofort an Ort und Stelle mit einer in der Messstation gespeicherten Fahndungsliste abgleichen. Gibt es keinen Treffer, müssen die Daten sofort gelöscht werden. Zudem werden keine Bilder von den FahrerInnen gespeichert. Die Regelungen gehen zurück ein maßgebendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Noch in diesem Jahr möchte das Gericht über eine Reihe weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Kennzeichenerfassung entscheiden, die auch die neuen Kabinettspläne betreffen.

Kritik aus Kommunen und Ländern

Unklar ist weiterhin, wer die Fahrzeugüberwachung durchführen soll. Im Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung den für Verkehrskontrolle zuständigen Landesbehörden diese Aufgabe zu. Aus Bundesländern und Kommunen kommt jedoch Widerstand: „Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Straßenraum aufzustellen, dem stehen die Städte kritisch gegenüber“, heißt es vom Deutschen Städtetag, einem Verband von 3400 Städten und Gemeinden in Deutschland. Auch Landespolitiker und Polizeigewerkschaftler sprachen sich gegen das Vorhaben aus.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Gesetzentwurf jedoch zugestimmt. Ihre datenschutzrechlichen Anregungen seien übernommen worden, heißt es in einer Stellungnahme. Dagegen fordert die NGO Digitalcourage den sofortigen Abbruch des Gesetzgebungsverfahrens. Die geplante Regelung ist „klar unverhältnismäßig, freiheitsfeindlich und verfassungswidrig“, schreiben die AktivistInnen in einer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium.

Überwachung alternativlos?

Derweil bekräftigt die Bundesregierung ihr Vorgehen: Alternativen zur Kontrolle der Kennzeichen per Kamera sieht sie lediglich in Sichtkontrollen, die allerdings personell zu aufwendig seien. Dabei gibt es auch andere Lösungen, die die Bundesregierung jedoch kategorisch ablehnt: Wiederholt hat sie Hardware-Nachrüstungen oder einer Blauen Plakette die Absage erteilt.

Malte Engeler, Jurist und Datenschutz-Experte, hat auf mildere Mittel der Umsetzung hingewiesen. „Man könnte technisch aber vorsehen, dass statt auf das optisch erfasste Kennzeichen auf andere, speziell für diese Zwecke geschaffene Identifier zurückgegriffen wird, wie zum Beispiel kleine RFID-Funksender, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA genutzt werden. Das wäre genauso geeignet und weniger invasiv“, sagte Engeler gegenüber heise online.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. November vom Kabinett beschlossen und geht jetzt an den Bundesrat. Danach wird das Gesetz in den Bundestag eingebracht. Die Oppositionsfraktionen haben bereits angekündigt, das Vorhaben verhindern zu wollen.

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14 Ergänzungen

  1. Die zunehmende Kameraüberwachung und der Abgleich mit Registern ist sicherlich ein Problem. Doch während sich gegen die Totalüberwachung durch unsere Geheimdienste nur wenig Widerstand findet, geht es hoch her, wenn es um Autofahrer*innen geht. Dabei gibt es die Totalüberwachung in diesem Bereich bereits seit Jahren. Zur Mautkontrolle wird das System bereits verwendet. Das könnte auch hier zum Einsatz kommen.
    Die immer wieder angeführte „mangelnde Verhältnismäßigkeit“ ist selbst unverhältnismäßig. Wenn es um unsere Gesundheit geht, soll das nicht angemessen sein – wenn es dagegen um Mautgebühren geht schon? Das entlarvt diese Empörungswelle. Es geht nicht um Datenschutz oder Totalüberwachung. Vielmehr werden von Autofahrer*innen zwar Zahlungsverpflichtungen für LKW akzeptiert – aber keine Verbote. Doch der Datenschutz gibt kein Menschenrecht auf das ungestrafte Übertreten von Verboten – insbesondere dann nicht, wenn diese Verbote dem Schutz der Gesundheit anderer Menschen dient.
    Man kann hier durchaus prinzipielle Datenschutzbedenken haben – diese sollte man aber zuallerst dort äußern, wo solche Systeme nur aus finanziellen Gründen (Maut) und nicht zum Gesundheitsschutz aufgestellt werden.

    1. Natürlich bleibt die Videoüberwachung in diesem Fall unverhältnismäßig. Es ist ja nicht so, dass die Gesundheit der BürgerInnen in Innenstädten nicht auch auf andere Weise zu schützen möglich wäre.
      Stichwort Hardware-Nachrüstung. Diese käme den Herstellern bekanntlich teuer zu stehen, den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur muss hingegen der Überwachte noch selbst tragen.

      Merken sie, wie hier wieder einmal Verantwortung und Kosten umverteilt werden?

      Ich bin kein Freund des Mautsystems, aber dieser Vergleich hinkt gewaltig.

      Die Regierung läßt auch auf den letzten Metern keine Gelegenheit aus, Grundrechte gegeneinander auszuspielen, um mehr Überwachung zu wagen – wie es so schön heißt.

      Gegenvorschlag: Die fraglichen Dieselfahrzeuge mit einem Peilsender ausstatten (Elektronische Fußfessel fürs Auto, bei neueren Fahrzeugen sogar per „Software-Update“ umsetzbar). Das käme günstiger und trifft nur diejenigen, die eine solche Kiste fahren (müssen). Das Knöllchen gibt’s dann auch gleich CO2-neutral per sicherer DE-Mail. Und am besten läuft dann noch zeitgleich die Meldung in der nächsten S-Bahn-Station über den Ticker, dass der Herr Schmitt zum x-ten Mal das Fahrverbot mißachtet hat. Das hätte starke Signalwirkung!

      1. „Es ist ja nicht so, dass die Gesundheit der →BürgerInnen← in Innenstädten nicht auch auf andere Weise zu schützen möglich wäre…“ WAS SIND BÜRGER? Verstehe, diese Schreibweise ist in Zeiten von MeToo-Bewegungen sehr cool geworden! Weniger Harz4-TV könnte eventuell helfen… Das hätte mglw. eine stärkere Signalwirkung!!

    2. Lieber Jörg, Du glaubst doch nicht dass es hier um Gesundheit geht, Oder ?
      Alles dient der Kontrolle, Daten und Geld aus dem Kollateral zu plündern und wer noch glaubt,der wird nie wissen. OM !

    3. „Man kann hier durchaus prinzipielle Datenschutzbedenken haben – diese sollte man aber zuallerst dort äußern, wo solche Systeme nur aus finanziellen Gründen (Maut) und nicht zum Gesundheitsschutz aufgestellt werden.“

      Mit der blauen Plakette wäre das alles kein Problem, ging mit den bisherigen drei Farben auch. Und da die Einfahrt Punkte mit sich bringt, kann man davon ausgehen dass einfachste Kontrollen recht schnell Abhilfe schaffen. Die blaue Plakette würden aber nur PKW bekommen, die in den letzten 14 Monaten mit EURO 6c/6d TEMP/6d zugelassen worden. Das würde zu erheblichem politischen Druck führen.

  2. Punkt 1) Bei dieser unkontrollierten Digitalisierungswelle geht es den Akteuren hauptsächlich um die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur.
    Zunächst plausibel erscheinende Nebeneffekte sind allerdings nicht ausgeschlossen.

    Punkt 2) Laut Bundesregierung werden doch größte Anstrengungen unternommen, um die Luftqualität schnellstmöglich zu verbessern.
    Warum also will man dann für eine kurze Übergangsphase eine zusätzliche Überwachungsinfrastruktur errichten?

    Punkt 3) Wenn Angela die höheren Schadstoffwerte „weg-definiert“, haben wir doch diese Probleme nicht mehr und die Erforderlichkeit einer solchen Überwachungsinfrastruktur ist hinfällig.

    Punkt 4) Legt man die durch eine solche Überwachungsinfrastruktur
    entstehenden einmaligen und wiederkehrenden Kosten
    stattdessen schnellstmöglich auf die
    am schlimmsten unschuldig betroffenen Autofahrer um,
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/verbraucherzentrale-bundesverband-ruegt-kraftfahrt-bundesamt-a-1237235.html
    so könnten diese schnellstmöglich vermutlich mit Gewinn ihre Autos umrüsten lassen und auch Nicht-Autofahrer hätten eine bessere Luft!

    Punkt 5) Vielleicht ergeben sich durch die Errichtung einer solchen Überwachungs-infrastruktur auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten für dann ehemalige Innenminister;
    das wäre nicht verwunderlich
    https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Schily#Negativauszeichnungen

  3. Und nächste Woche kommt einer um die Ecke, der feststellt, daß Benziner und andere Dinge auch Dreck machen und das Aussperren der Diesel eh nichts brachte.
    Bis dahin ist die Vollüberwachung aber schon lange installiert.

    PS: „nichts brachte“ ist natürlich Unfug. Sicher kurbelt das Neuwagenverkäufe an. Einfach genial…

    1. Das hatten wir doch schon vor 10 Jahren: Da sind wir alle aus umweltschutzgründen auf Diesel umgestiegen, weil der Diesel weniger CO2 ausbläst. Es wird immer nur ein Element betrachtet und dann die falsche Schlussfolgerung gezogen

  4. Meine Erachtens ist es nicht mehr nur ein Versagen der Bundesregierung sonder schon vorsätzliche Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung die hier ursächlich ist.
    Die rechtswidrig handelnde Autoindustrie kommt als Verursacher straf- und kostenfrei davon.
    Die verhältnismäßig einfache Überprüfung der Steuerungssoftware von Motoren und damit der Nachweis illegaler Softwareschalter wird von Seiten des KBA und der Staatsanwaltschaft nicht unternommen. Damit entfällt die nötige Nachbesserung zu Lasten der Automobilindustrie.
    Stattdessen werden nun die Menschen, die mit dem Kauf eines behördlich zugelassen KFZ, auch davon ausgehen mussten, dass der Betrieb genehmigt ist, in ihrem Recht beschnitten dieses auch benutzen zu können und werden somit schlicht enteignet. Und nun, als bisher letzten Akt in diesem traurigen Spiel, werden neue Überwachungstrukuren gegen uns alle geschaffen um dem „bösen Dieselfahrer“ habhaft zu werden.

    Ich fürchte wir bekommen für jedes „Versagen“ der Bundesregierung in Zukunft eine neue Überwachungsmaßnahme. Mit normalen Mitteln kann man diesen Mist auch nicht mehr durchsetzen.

    1. Hier muss differenziert werden: Einem einigen Autokonzerns wurde Betrug nachgewiesen (nämlich mit manipulierter Software). Alle anderen haben keinen Betrug begannen, sondern Tests gefahren, die allgemein bekannt, den Verkehrsbetrieb nicht richtig wiedergeben. Das war politisch und rechtlich gedeckt und alle haben es gewusst.

      Wie egal die Umwelt den Autofahrern ist, erkennt man auch daran, dass VW schon wieder Umsatzrekorde erzielt.

  5. Im statistischen Mittel funktioniert das Plakettenmodell seit Jahren dem selben Zweck angemessen ausreichend gut. Es gibt keinen vernünftigen Grund von dem kostengünstigen System auf ein wesentlich teureres, fehleranfälliges und maximal invasives Überwachungssystem auszuweichen – dem auch noch das große Risiko anhaftet, nach einer Zeit rechtlich oder technisch invalide zu werden.
    Von der Absicht, einem späteren Missbrauch, die Ausweitung zu einem generellen sachgebietsübergreifendem Überwachungssystem, muss, weil es inzwischen selbstverständlich ist, ohnehin ausgegangen werden.
    Der Lobby, die sicher auch dahinter steht, ist politisch ohne Frage daran gelegen, die Elemente eines Systems mit totalitären Zügen aufzubauen. Weiter steckt hinter solchen Ideen aber ganz sicher auch ein monetäres Interesse. Die flächendeckende Versorgung des europäischen Gebiets mit Überwachungsanlagen, der Betrieb der Erfassungsanlagen wäre eine Goldgrube.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.