Pläne in Koalitionsvertrag gefährden Betreiber von Foren und Tor-Knoten

Union und SPD wollen „das Betreiben krimineller Infrastrukturen“ strafbar machen. Hinter der Formulierung könnte sich ein neuer Straftatbestand verbergen, der Betreiber ganz anderer Infrastrukturen in den Fokus bringt oder aber die Aufwärmung des umstrittenen Projektes des „digitalen Hausfriedensbruchs“.

Union und SPD wollen das Betreiben krimineller Infrastrukturen bestrafen. Die Frage ist: Was ist damit gemeint? (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ciprian Lipenschi

Mit dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD kehrt womöglich ein alter Bekannter wieder auf die politische Bühne: Der sogenannte „digitale Hausfriedensbruch“, die unbefugte Nutzung informationstechnischer Systeme. Bislang hatte die Bundesregierung einen solchen Straftatbestand für unnötig gehalten, einige Bundesländer hatten diesen jedoch immer wieder gefordert. Es könnte sich aber auch um ein Vorhaben handeln, das sich gegen „kriminelle Plattformen“ richten soll, dabei aber unterschiedlichste Plattformen in den Fokus nimmt.

Im Koalitionsvertrag ist diese Passage enthalten:

Wo Strafbarkeitslücken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z.B. das Betreiben eines Darknet Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen einzuführen.

Fraglich ist, ob es hier überhaupt eine Strafbarkeitslücke gibt. Denn wenn jemand einen „Handelsplatz für kriminelle Waren und Dienstleistungen“ – was auch immer das sein mag – betreibt, dann käme eine Strafbarkeit wahrscheinlich in vielen Fällen schon wegen Beihilfe zu diversen anderen Delikten wie Hehlerei oder Steuerhinterziehung in Betracht.

Betreiber von Tor-Nodes und Foren könnten in den Fokus geraten

Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt es zu, schon den Betrieb einer Plattform unter Strafe stellen, die kriminelle Geschäfte möglich macht, ohne dass der Betreiber von konkreten Delikten wissen muss. Letztlich kann jede Infrastruktur auch zu kriminellen Handlungen missbraucht werden, daher käme der Gesetzgeber in Schwierigkeiten, dies in normenklarer Weise (Art. 103 Abs. 2 GG) zu regeln.

Mit einer schlechten gesetzlichen Regelung könnten Betreiber von Infrastrukturen, die ohne das Wissen des Betreibers zu kriminellen Zwecken genutzt werden, in den Fokus von Ermittlungen geraten. Hier ist beispielsweise an Tor-Exit-Nodes zu denken, aber auch an Foren oder Kommunikationsdienste, über die Straftaten begangen oder verabredet werden. Das Risiko, Infrastrukturen zu betreiben, würde merklich steigen.

Zombieprojekt „Digitaler Hausfriedensbruch“

Die Formulierung könnte ebenso darauf abzielen, den Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs zu schaffen. Dieser richtet sich gegen die unbefugte Nutzung informationstechnischer Systeme. Die Befürworter dachten hier vor allem an Botnetze, von denen beispielsweise Distributed-Denial-of-Service-Angriffe ausgehen oder von denen Spam, Betrug und Ransomware ausgehen. Die Konstruktion schafft jedoch Rechtsunsicherheit und würde unter Umständen schon Bagatellhandlungen wie das unbefugte Benutzen der Haltewunsch-Taste im Bus strafbar machen. Botnetzen auf den Rechnern anderer Leute zu betreiben, ist heute schon strafbar: Das Strafgesetzbuch enthält Paragraphen zum „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ und zur „Datenveränderung“. Zudem sind die kriminellen Aktivitäten, die aus Botnetzen heraus erfolgen, in der Regel wiederum selbst strafbar. Von einer Strafbarkeitslücke lässt sich hier also nicht reden.

Egal in welcher Lesart, die Formulierung im Koalitionsvertrag birgt das Risiko, dass hier Straftatbestände geschaffen werden sollen, die Kollateralschäden nach sich ziehen.

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13 Ergänzungen

  1. Strafgesetzbuch (StGB)
    § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1.
    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2.
    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
    Dann kann man ja den BND, oder die Staatstrojaner Benutzer, oder den Zoll am Flughafen,der dein Handy einsehen will richtig verklagen.
    Wie geil ist das den. :)

    1. Die von dir genannten Behörden sind von den Regelungen ausgenommen bzw. haben Sonderbefugnisse (z.B. wenn ein Richter dies erlaubt).

  2. Tor schützt allerdings vor „Digitalem Hausfriedensbruch“. Die überwältigende Anzahl der Tor-Nutzer interessieren irgendwelche „Markt-Plätze“ im Tor-Netz nicht die Bohne. Wenn das käme, könnte man immer noch alle deutschen Tor-Knoten durch die Browser-Einstellungen sperren. Damit wäre von Seiten der Nutzer dem Gesetz Genüge getan.

    1. Tor-Nutzer sind doch nichts anderes als Terroristen. Ich beispielsweise nutze das Tor Browser Bundle (TBB) für meinen Alltag, also auch Recherche über das Anbauen von Gemüse oder die aktuelle Wetterlage. Sehr terroristisch.
      Oder wie oft ist man schon im „Darknet Drogen kaufen“? Dann doch der lokalen Wirtschaft unter die Arme greifen und zum Dealer an der Ecke gehen.

      Wieso sollte per Gesetz die Nutzung von deutschen Exit-Nodes verboten werden? Das ist im Prinzip deine Aussage. Doch ändern würde sich nichts. Betreibt man einen reinen Relay, hat man das Problem nicht mehr, weil selbst die ausgehende Kommunikation noch verschlüsselt ist.

    2. Ja da hast du recht Michael und stimme dir zu.

      Das von der eff.org betreute Projekt wird vorwiegend genutzt um seine Privatsphäre zu schützen, wofür es ja auch konzipiert wurde und ist ein legales Mittel. Seit 2013 wird versucht deren Nutzung als kriminell hinzustellen. Datenschutz geht jeden was an und ich finde, das jeder Bürger dies nutzen sollte, damit nicht der Nachbar an die Kommunikation kommt – Wir wissen ja schließlich alle wie unsicher WLAN sind.

      Es mag zwar sein, das es auch so etwas wie das Darknet wohl dort geben soll, aber die meisten nutzen es nur zum Schutz der Privatsphäre und mehr nicht.

      Zudem ist das Tornetzwerk auch ein gutes Mittel, damit Journalisten ihre Quellen schützen können und auch Recherchen zu brisanten Storys betreiben können.

  3. -Betreiber von Tor-Nodes und Foren könnten in den Fokus geraten-

    Ist das nicht die Absicht, die dahinter steht?
    Diese Leute auszumerzen, die den Geheimdiensten die Dissidenten und Menschen’recht’ler, deren Rrrradikale Ideen eine Plattform bieten, an denen unsere Politiker kein Geld verdienen und deswegen müssen diese Plattformen kriminalisiert und ausge’Merzt werden!

    Also sind die „Kollateralschäden“ das wirkliche Ansinnen der „neuen“ alten GroKo, also weiter so, wie früher!
    Im Westen nichts neues!

    1. Habe ein Wörtchen vergessen „die Dissidenten und Menschen’recht’ler entziehen“ muss es heißen!

  4. Das ist schon ganz genau so gewollt, wie es verfasst wurde. Und wenn man auf Karlsruhe hofft, was dann auch wieder zwei Jahre dauern wird, kommt wieder nur ein „ja, aber“-Urteil dabei heraus.

    Nicht wahr, Constanze?

  5. „Betreiben krimineller Infrastrukturen“.
    Soso.
    Na, da fangen sie hoffentlich mit dem Ausräuchern der ganzen Wolkenkratzer in Fankfurt an.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.