Offener Brief: EU-Leistungsschutzrecht wird Qualitätsjournalismus nicht retten

In einem offenen Brief warnt ein breites Bündnis vor den Folgen eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverlage und Nachrichtenagenturen. Dies sei in Deutschland und Spanien gescheitert und würde das Setzen einfacher Links in einen rechtlichen Graubereich stellen.

Das geplante EU-Leistungsschutzrecht soll den digitalen Umbruch in der Verlagsbranche abfedern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com rawpixel.com

Seit Jahren schon verschieben sich die Werbeeinnahmen von Verlagen und Zeitungen hin zu großen Internetplattformen, insbesondere hin zu Google und Facebook. Gemeinsam dominieren diese beiden IT-Konzerne den Online-Werbemarkt, da sie, aufbauend auf ihrer weitreichenden Überwachung einzelner Internetnutzer, maßgeschneiderte Werbung einblenden können. Dieses problematische Geschäftsmodell spült den beiden zwar zunehmend größere Beträge in ihre Kassen, hinterlässt aber einen gewaltigen Flurschaden, von dem nicht nur die Verlagsbranche betroffen ist.

Doch anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wie es etwa die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Grüne) fordert, will die EU lieber die derzeit laufende EU-Urheberrechtsreform dazu nutzen, die unter dem Rückgang ihrer Einnahmen leidenden Verlage zu retten. Erreichen soll das im Speziellen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen, mit dem die Einnahmen von den Plattformen wieder zurück zu den Inhalteproduzenten umverteilt werden sollen.

EU-Parlament könnte Vorschlag der Kommission verschärfen

Vor knapp einem Monat stellte der federführende EU-Parlamentsabgeordnete Axel Voss (CDU) seinen Vorschlag vor, der sogar noch weiter geht als der ursprüngliche der EU-Kommission. Demnach soll das Leistungsschutzrecht als unveräußerliches Recht verankert werden und dafür sorgen, dass Plattformen für das Anzeigen kurzer Anreißertexte bezahlen sollen. Solche Anreißer tauchen etwa bei Google News auf oder bei einem auf einem sozialen Netzwerk geteilten Artikel-Link, um Interesse für einen bestimmten Inhalt zu wecken.

Selbst das einfache Setzen eines Hyperlinks könnte künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich sein, denn URLs enthalten oft Informationen wie den Titel des Artikels. Und da der Gesetzentwurf selbst sehr kleine Ausschnitte kreativer Leistungen schützen soll und das gleich rückwirkend für zwanzig Jahre, könnte das Vorhaben weitreichende Konsequenzen haben – beispielsweise für Blogs, die nicht mehr rechtssicher auf andere Seiten verlinken oder Zitate aus anderen Quellen verwenden könnten, oder eben für News-Aggregatoren wie Google News, die möglicherweise ihren Dienst einstellen würden. Dies ist etwa 2014 in Spanien geschehen, wo ein ähnlich gestaltetes Leistungsschutzrecht das Aus für das Google-Angebot bedeutet hat.

Artikel 11 ersatzlos streichen

Vor einer morgen stattfindenden Debatte im EU-Parlament stellt sich dieser Entwicklung nun ein breites Bündnis entgegen, zu dem Vereinigungen von europäischen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Start-ups, Journalisten und Bibliotheken, Presseverlage und zivilgesellschaftliche Organisationen zählen. In einem offenen Brief (PDF) appellieren sie an Axel Voss, den betreffenen Artikel 11 aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

„Ein Leistungsschutzrecht für Verleger und Agenturen ist Gift für eine pluralistische Presselandschaft und für innovative Online-Dienste“, sagt Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. „Statt einseitig die Platzhirsche am Markt zu begünstigen, sollte die EU von den schlechten Erfahrungen, die Deutschland und Spanien mit einem solchen Recht gemacht haben, lernen und seine gesetzliche Verankerung verhindern.“

Der Brief beruft sich auf empirische Untersuchungen, die ergeben haben, dass Leistungsschutzrechte ein Risiko für Innovationen, Grundfreiheiten sowie für den Wettbewerb bedeuten würden, sowohl im Nachrichtenmarkt als auch zwischen Anbietern von Online-Diensten. Zudem würde der Vorschlag die Marktmacht der etablierten und großen Marktteilnehmer zum Nachteil von Start-ups und kleineren und mittleren Unternehmen zementieren. Dies würde die Absicht des Entwurfs untergraben, der nach Darstellung von Voss die Medienpluralität stärken und die freie Presse erhalten soll.

„Monopolisierung von Fakten und Informationen“

„Sie verlagern übliche Kommunikationsformen, die für ein funktionierendes Internet grundlegend sind, wie Verlinken und Teilen, in einen rechtlichen Graubereich“, heißt es ferner in dem Brief. Auch würde der Vorschlag nicht zu neuen Einnahmequellen für Verlage oder Nachrichtenagenturen führen, sondern die „Monopolisierung von Fakten und Informationen“ zur Folge haben.

„Das Leistungsschutzrecht ist bereits in Deutschland und Spanien gescheitert“, sagt Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco. Es habe sich gezeigt, dass es keine Gewinner hervorbringt, sondern nur Verlierer. „Ein europäisches Leistungsschutzrecht wird Innovation behindern, die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche erschweren und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden“, warnte Süme.

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3 Ergänzungen

  1. Tja, leider passt eine „Monopolisierung von Fakten und Informationen“ halt genau ins Bild fuer die CDU/CSU/SPD/FDP-Fraktion, das ist kein Kollateralschaden, dafuer ist man zu Opfern bereit.

  2. Das sind die Themen, die vor einigen Jahren noch die Netzgemeide aufgerüttelt hätten. Ich glaube aber nicht mehr daran, dass sich diese Entwicklung noch aufhalten läßt. Es bringt soviel Geld in die Taschen von wenigen, dass sich diese in den Lobbygruppen entsprechend stark machen können.

    Die, die von einer freieren Martkwirtschaft profitieren würden, sind dagegen zu schwach. Das ist aber ein weiteres typisches Beispiel für die EU und die Macht der Brüsseler Lobbygruppen. Dort wird kaum noch im Interesse der Mehrheit der Menschen agiert, sondern überwiegend in der von einer Minderheit.

    Auf lange Sicht (10 Jahre) ist es meiner Ansicht nach klar, dass wir eine Entwicklung hin zu einem geschlosseneren Internet sehen werden. Die Steuerung durch die Grossen ist schon heute mehr oder weniger ein Dominant und für die Regierungen ist es einfacher diese in ihrem Sinne zu regulieren.

    Am Ende profitieren alle, nur der Einzelne nicht.

  3. wenn eine firma sich im freien markt nicht halten kann dann soll sie bitte untergehen und nicht am leben erhalten werden.

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