Neue EU-Richtlinie soll Whistleblower besser schützen

Ein lauter Pfiff eines Einzelnen genügt oft, um Machenschaften ans Licht zu bringen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Christofer Jeschke

Viele große Enthüllungen der letzten Jahre verdanken wir der Arbeit von Hinweisgebern. Der Datenskandal um Cambridge Analytica, aber auch die Enthüllungen um Steuerdeals in Luxemburg („Luxleaks“), die Panama Papers und die Dieselaffäre um VW kamen wegen Whistleblowern ans Licht, die ungesetzliche oder dubiose Machenschaften ihrer Arbeitgeber an die Öffentlichkeit trugen. Allerdings laufen die Hinweisgeber bisher in vielen Fällen Gefahr, sich durch ihre Enthüllungen strafbar zu machen. Die EU-Kommission hat darum heute eine neue Richtlinie vorgestellt, die sicherstellen soll, dass Hinweisgeber und ihr Handeln rechtlich geschützt sind.

Zeit Online berichtet:

Demnach sollen die EU-Staaten künftig sicherstellen, dass in Unternehmen „interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung von Berichten“ eingerichtet werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben. Der Begriff Hinweisgeber soll möglichst weit definiert werden: Neben Angestellten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Diensts sollen auch unbezahlte Praktikanten, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige erfasst werden.

Nach Angaben der Kommission haben bisher nur zehn Staaten in der Union einen umfassenden und ausreichenden Schutz für Hinweisgeber gesetzlich verankert, Deutschland ist nicht darunter. Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßt die Initiative der EU-Kommission grundsätzlich, betont aber, dass es auf die Umsetzung in nationales Recht ankomme.

In Deutschland kündigte zuletzt Justizministerin Katarina Barley (SPD) eine Initiative zu einem verwandten Thema an. Der Entwurf soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Barleys Gesetzesvorschlag geriet allerdings heftig in die Kritik, da er den Schutz von Hinweisgebern nur ungenügend gewährleistet und Firmeninteressen so stärkt, dass damit die Informationsfreiheit in einigen Fällen ausgehebelt werden könnte.

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4 Ergänzungen

  1. Und jetzt bloß nicht nachlassen !
    Bei meinem Arbeitgeber genieße ich bereits Whistleblowerschutz.
    Artikel 20, Absatz 4 GG ist doch die Tür zum Whistleblowerschutz-für-Verfassungsverteidiger, allerdings leider nur für „Clubmitglieder“ ( Inländer ) bisjetzt,
    mit Hilfe der EU schaffen wir vielleicht endlich den echten Whistleblowerschutz, für Edward Snowden.
    Hat jemand schon herausgefunden, ob Justizministerin Barley im Grunde nicht genau das will ?
    Vielleicht kann man sie das auf der re:publica fragen …

    1. Jemand glaubt herausgefunden zu haben, dass Justizministerin Barley das NICHT will:
      Wolfgang Kaleck schreibt auf legal tribune online („Kaum Hilfe für die Snow­dens von morgen“) :

      „Denn das Feld, das Innenpolitiker, Geheimdienstler und Polizisten gemeinhin als „nationale Sicherheit“ bezeichnen und das oft ein Synonym für rechtsfreie Räume ist, bleibt auch in allen neuen Regelungen zum Schutz für Whistleblowern ausgenommen.“

      Ich vermute, er meint damit den Absatz aus dem Barley-Entwurf:
      „Das [vom Whistleblower zu schützende] öffentliche Interesse umfasst neben dem grundsätzlichen Interesse an der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes auch Interessen des Staates zum Beispiel im Bereich der öffentlichen Sicherheit.“
      ?

  2. Ich habe heute in den Nachrichten gehört, daß die EU zwar diesen Whistleblower-Schutz
    beschließen will, daß aber die Recherchen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollen.
    Was soll das bedeuten? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Daß Deutschland hier schon wieder Einschränkungen macht wenn die EU einen Beschluß faßt,
    der den Bürgern dienen soll, wundert mich nicht. Wenn Beschlüsse gefaßt werden, die für die
    Wirtschaft positiv sind, wird von unserer Regierung meist SOFORT zugesagt.

  3. RWE verliert Millionen, wenn das Gebiet nicht ausgebeutet wird
    Die Stromvertriebstochter Innogy würde allerdings viele Kunden verlieren, wenn der Zusammenhang thematisiert werden würde
    Macht aber seltsamerweise keiner
    Der Aktionär entscheidet über seine Interessen
    So lange Innogy kein Verlust droht, gibt es keine finanziellen Argumente gegen die Abholzung

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