Netzneutralität und StreamOn: Bundesnetzagentur droht Telekom Bußgeld an – jetzt aber wirklich

Seit über einem Jahr verletzt die Telekom Deutschland ungestraft die EU-Regeln zur Netzneutralität. Nun gibt die Bundesnetzagentur dem Netzbetreiber bis nächste Woche Zeit, um die verlangten Änderungen an seinem StreamOn-Produkt umzusetzen. Sonst droht ein Bußgeld von 200.000 Euro.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kat Yukawa

Die Bundesnetzagentur legt eine härtere Gangart ein und will die Telekom Deutschland dazu zwingen, ihr StreamOn-Produkt endlich an geltendes EU-Recht anzupassen. Heute hat die Behörde den Netzbetreiber „aufgefordert, die Zubuchoption ‚StreamOn‘ anzupassen, so dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden“.

Neu ist die Forderung gleichwohl nicht. Dass die Telekom in mehreren Punkten gegen die Netzneutralität verstößt, haben die Regulierer bereits vor über einem Jahr festgestellt und Änderungen verlangt. Seitdem ficht der Netzbetreiber die Anordnung der Bundesnetzagentur vor Gericht an, ohne zwei bemängelte Einschränkungen zu beseitigen. Zum einen drosselt der Anbieter die Datenübertragungsrate beim Videostreaming, zum anderen lässt sich StreamOn im EU-Ausland nicht wie zu Hause nutzen.

Erst letzte Woche hatte ein Gericht einen Eilantrag des Mobilfunkanbieters abgewiesen und bestätigt, dass StreamOn in seiner derzeitigen Form illegal ist. „Solange im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln die Anordnung der aufschiebenden Wirkung verhandelt wurde, war es angezeigt, den Vollzug auszusetzen“, begründete die Bundesnetzagentur jüngst auf Twitter, warum sie sich bislang recht zurückhaltend gegeben hatte.

Stichtag nächste Woche

Das soll nun ein Ende haben, sagen die Regulierer, und geben der Telekom bis zum 4. Dezember Zeit, mitzuteilen, ob die geforderten Anpassungen vorgenommen werden. „Wenn eine Umsetzung nicht erfolgt, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro je Verstoß gegen die Telekom festzusetzen.“ Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher, dass demnach 200.000 Euro fällig würden. Zudem könnten Zwangsgelder „bei fortgesetzten Verstößen mehrfach festgesetzt werden“, sollte die Telekom ihr StreamOn-Produkt unverändert anbieten.

Geschlagen geben will sich der Netzbetreiber jedenfalls nicht. „Wir haben das Schreiben der Bundesnetzagentur erhalten und prüfen weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können“, bestätigte ein Unternehmenssprecher. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten dazu nutzen.“

Das Hauptsacheverfahren in Sachen StreamOn liegt weiterhin beim Verwaltungsgericht Köln. Gegen den Beschluss des Gerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die Telekom Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

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3 Ergänzungen

    1. So sieht’s aus. 3-4 Nullen dran, dann wird es interessant.

      Extrem dreist ist ja auch „Wir haben das Schreiben der Bundesnetzagentur erhalten und prüfen weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können“. Als ob sie es sonst nicht mehr anbieten könnten. Oder soll das eine mehr oder weniger versteckte Drohung Richtung BNetzA sein?

      Denn immerhin – so hat es mir ein Telekom-Callcenter-Hansel erzählt – zwingt die BNetzA die arme, geschundene Telekom ja auch, ihren Service zeitgemäß zu halten (zumindest etwas zeitgemäß, sprich 100 MBit), was leider, leider dazu führt, dass die Telekom gezwungen ist, ihre Preise zu erhöhen. Und z. B. den Tarif komplett einzustellen, den ich aktuell nutze. Leider könne man da gar nichts tun, es würde ja auch gar nicht so viel teurer werden. Aber man sei halt gezwungen…

      Ist klar. Verar… kann ich mich alleine, liebste Telekom :-(

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