Netzneutralität: o2 untersagt freie Endgerätewahl, Bundesnetzagentur prüft

Die EU-Regeln zur Netzneutralität garantieren, dass Nutzer Geräte ihrer Wahl einsetzen dürfen. Doch der Mobilfunkbetreiber o2 verbietet das seinen Kunden trotzdem. Nicht zum ersten Mal reizt ein Netzbetreiber die Regeln so weit wie möglich aus. Nun kündigt die Bundesnetzagentur eine Anhörung an und stellt in Aussicht, die Klausel zu streichen.

„o2 Free Unlimited“ und andere Verträge des Mobilfunkbetreibers sind nicht ganz so unlimitiert, wie es die Werbung verspricht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com rawpixel

Der Mobilfunkbetreiber o2 verbietet seinen Vertragskunden, das Endgerät ihrer Wahl einzusetzen. In seiner kürzlich aktualisierten Preisliste findet sich die Einschränkung, dass selbst der „Unlimited“-Tarif nur mit „Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden“ darf, mit stationären Geräten wie LTE-Routern hingegen nicht. Damit verstößt der Betreiber gegen die EU-Regeln zur Netzneutralität, die eine freie Endgerätewahl garantieren.

„Die AGB-Klausel scheint mit Blick auf die freie Endgerätewahl im Rahmen des Internetzugangsdienstes problematisch“, sagt die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Regulierer kündigen an, man werde den Betreiber „anhören und auf eine Anpassung hinwirken beziehungsweise gegebenenfalls die Verwendung der Klausel untersagen“.

Telefónica wiederum führt „Endgeräte-Kategorien“ ins Feld, die sich anhand ihres Nutzungszwecks und technischer Parameter voneinander unterscheiden würden. Festnetz-Ersatzprodukte mit mobiler Netzanbindung, etwa Smartphones, Tablets, Surfsticks und Ähnliches, würden dabei eine eigene Kategorie von Endgeräten bilden, sagt ein Telefónica-Sprecher auf Anfrage. Innerhalb dieser könnten Kunden frei entscheiden, welche Geräte sie einsetzten.

„Lediglich eine Verwendung des Mobiltarifs als Festnetzersatz ist nicht umfasst, so wie dies bekanntermaßen auch andere Anbieter vorsehen“, sagt der Sprecher. Tatsächlich findet sich eine ähnliche Klausel in den AGB von Vodafone (danke, Gerhard). Eine solche Unterteilung lässt sich allerdings weder aus der EU-Verordnung noch aus den Leitlinien ablesen, mit denen das Gremium der europäischen Telekom-Regulierungsbehörden BEREC den Gesetzestext konkretisiert hat.

Ausloten des Möglichen

Bislang waren vor allem die Wettbewerber von o2 auf dem deutschen Mobilfunkmarkt, Telekom und Vodafone, mit Verletzungen der Netzneutralität aufgefallen. Beide bieten sogenannte Zero-Rating-Produkte an, die den Zugriff auf bestimmte Dienste, etwa Musik- oder Videoplattformen, vom monatlichen Datenvolumen ausnehmen. Unter Auflagen ist dieses diskriminierende Geschäftsmodell in Europa zwar erlaubt. Doch beide Betreiber ziehen es vor, diese Auflagen nicht zu beachten und lieber jahrelang laufende Gerichtsverfahren in Kauf zu nehmen – schon allein, weil sie nicht mit spürbaren Strafen rechnen müssen, sollten ihnen Verstöße gegen die Netzneutralität nachgewiesen werden.

Nun scheint auch o2 zu versuchen, die Regeln des Erlaubten so weit wie möglich auszuloten. Bei der Einschränkung der Endgerätefreiheit mag es sich um einen eindeutigen Verstoß handeln. In einen Graubereich begibt sich der Netzbetreiber mit einer weiteren Klausel: „Video-Streaming-Inhalte können bei drohender Überlast einer Funkzelle mit einer Mobilfunk-optimierten Auflösung von bis zu 480p (SD-Qualität vergleichbar DVD-Qualität) übertragen werden“, heißt es in der Preisliste.

Tatsächlich sind solche Maßnahmen im Notfall erlaubt, um „eine drohende Netzüberlastung zu verhindern oder die Auswirkungen einer außergewöhnlichen oder vorübergehenden Netzüberlastung abzumildern, sofern gleichwertige Verkehrsarten gleich behandelt werden.“ Allerdings hat o2 notorisch mit Auslastungsproblemen zu kämpfen. Es wäre deshalb kaum verwunderlich, wenn sich diese Ausnahmeregelung zur neuen Realität entwickeln würde. Für einschlägige Hinweise und Erfahrungsberichte sind wir immer dankbar.

Update, 3. September: Antwort von Telefónica eingepflegt.

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24 Ergänzungen

    1. @Zherj
      Bei der Telekom läuft doch das Gerichtsverfahren in Köln wegen Verstoß bei deren zero-rating Dienst.
      Oder was meinst du sonst mit „auf den Sack bekommen“ (ist übrigens nicht sonderlich gender-neutral von dir verfasst worden…) ?

      1. Wie das beim „auf den Sack bekommen“ ist, weiß Ich nicht, evtl. irgendwann mal von Honks erfundener Spruch ohne Hintergrund.
        Der „Sack“ auf den man jemand „geht“ ist aber absolut Genderneutral, da es ein Sack ist in den man Dinge packt.
        Zieht man den hinter sich her, und es geht einem jemand auf den Sack, gibt es einen Ruck, man schwankt evtl. nach hinten (oder er rutsch aus der Hand). Kommt nicht voran.

  1. Routerzwang.
    Das ist eigentlich ein Riesenkomplex von verborgenen Begehrlichkeiten. :-(
    Angefangen bei der „eingearbeiteten“ monatlichen „Endgerätemiete“ die als ökonomisches Hebelchen wirken soll (z.B. akt. tele2 -Angebote), bis zum „Service der Fernprogrammierung des Endgerätes“, wobei der Kunde vor seinen Zugangsdaten „verschont“ wird und somit gar nicht erst auf den Gedanken kommt, das Ding auszutauschen.
    o2 Homebox DSL-Router Zugangsdaten auslesen – Internetzugang mit eigenem Router für Bestandskunden
    https://www.inowrx.de/o2-dsl-internetzugang-mit-eigenem-router-homebox-6641/
    Es geht weiter mit der nicht geklärten Verantwortlichkeit für Schäden durch vermurkste (Zwangs)Firmware mit eingebauten „Fernzugang“, selbstverständlich nur zu „Servicezwecken“.
    (gaaanz altes Beispiel:
    Alle Modems und Router sind Wanzen der NSA
    https://www.politaia.org/alle-dsl-modemsrouter-sind-wanzen-der-nsa/)
    Um das Anliegen des Artikels zu erweitern:
    Diese Begrenzung der Stream-Datenrate ist durchaus auch in Endgeräten zu finden, selbstverständlich nur „versehentlich“, da gibt es „Stotterer, Hänger und Aussetzer“ bis man „freiwillig“ auf eine niedrigere Auflösung geht. Und wenn man dann noch gemietete Endgeräte hat, wird das ein endloses „Juristenfutter“ werden.

  2. In Schweden/Dänemark darf ein LKW auf den Strassen maximal 60t schwer sein, in Holland 50t, in der Schweiz 40t. Jeder Infrastrukturbetreiber erlässt Regeln für seine Infrastruktur. Wieso soll ein Telekominfrastrukturbauer keine Regeln für seine Infrastrukur erlassen dürfen?

    1. Eine technische Einschränkung wie 60t geht. Wäre damit vergleichbar, dass bestimmte Protokolle eingehalten werden. Was hier passiert ist aber, dass ein LKW nicht fahren darf, weil er von Hersteller xyz, blau angemalt ist etc., obwohl er zugelassen ist (nicht mehr als 60t wiegt).

      Eine Zulassung in der TK-Welt entspricht dem, dass ein Endgerät eine Schnittstellenbeschreibung einhält (siehe TKG 41c). In der Beschreibung stehen dann so Sachen wie 60t. (Allerdings keine sachfremden wie blaue Farbe.)

      Im vorliegenden Fall werden Geräte untersagt, die die Schnittstellenanforderungen des Netzbetreibers einhalten.

      1. Ich verstehe die Einschränkung wie folgt: Ein Tablet oder Smartphone generiert relativ wenig Verkehr. Das kann man in meiner Analogie dem Gewicht eines Autos gleichsetzen, entspricht also somit einem PW. Hinter einem LTE-Router steckt aber meist eine Netflix-Settopbox oder PC. So ein Endgerät erzeugt typischerweise viel mehr Verkehr als ein Handy. Ein LTE-Router ist also in meiner Analogie ein LKW und kein PW mehr. Umgesetzt in meine Analogie heisst die o2-Bemerkung: „Meine Strassen sind für PWs okay. LKWs sind aber auf meinen Strassen nicht erlaubt.“ Die angeprochenen technischen Protokolle, die der LTE-Router ja einhält, entsprächen in meiner Analogie der Fahrzeugbreite. Auch ein LKW ist nur maximal 2.5m breit und könnte doch wie ein PW auch auf den Strassen rumfahren, darf aber trotzdem nicht, weil er halt zu schwer ist, sprich zu viel Daten generiert.

        1. Wenn O2 ein Problem mit dem Verkehrsvolumen hat, die Infrastruktur also schlicht für viel Verkehr ungeeignet ist, dann führt man einfach keine Flat ein, sondern Volumentarife. So einfach ist das.
          Der LKW-PKW-Vergleich greift nicht, da alle Kunden exakt die gleichen Fahrzeuge benutzen. Einige Kunden fahren nur halt öfter.
          O2 scheint ein Problem damit zu haben, dass Endkunden eine Flat tatsächlich als Flat benutzen. Dann sollen sie halt lieber ehrlich sein und sagen dass die Infrastruktur Murks ist und klare Regeln zur Verkehrsmenge aufstellen.
          Das können sie ja gerne machen. Ist nicht verboten.

    2. weil sie grossspurig mit bandbreite werben, für die sie nicht in die dafür nötige infrastruktur investieren…

  3. Und wieder einmal versagt die so oft beschworene Macht des Verbrauchers. Einfach solche „Angebote“ nicht buchen. Wieder einmal wird zwar gemurrt, aber das war es dann auch schon.

      1. Auch FF braucht „Backbones“.
        Bekomme Ich dann auch z.B. 120Mbit?
        Denn 100Mbit habe Ich schon gestreamt.
        „DIRC“ wahr vor evtl. 20 Jahren in den Medien.
        Geräte die sich automatisch miteinander verbinden, und dann Internet, TV, Telefonie etc. ermöglichen sollten.
        Im Grunde wie Freifunk, aber als richtiges Mesh, wo die Daten immer den besten Weg nehmen.
        Allerdings bräuchte es auch dort noch verteilt ein paar dicke Internetzugänge. Am bnesten mit mehreren GBit.

  4. NeckarCom ist auch so ein Anbiter, der die verwendung von Fremdroutern dadurch behindert, dass sich der Provider weigert die Zugangsdaten herauszugeben. Inzwischen werden nicht mal mehr meine Anfragen beantwortet. Eine Beschwerde ist zwar bei der BNetzA anhängig, aber ich glaube nicht daran, dass dies was nützt. Ich werde wohl Klage beim Amtsgericht einreichen müssen. Mal sehen, was dann passiert.

    1. Jein: Die BNetzA prüft noch. Und prüft. Zuletzt habe ich vor zwei Wochen nachgehakt und die Antwort erhalten:

      Die Bundesnetzagentur hat die Telefónica angehört. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis, dass im laufenden Verfahren keine Auskünfte zur Sache erteilt werden können.

      Ich habe es in diesem Artikel am Rande erwähnt: https://netzpolitik.org/2019/netzneutralitaet-wie-streamon-co-die-mobilfunkpreise-in-die-hoehe-treiben/

  5. Hat schon jemand praktisch den Zugang zu Hause als Zugang ausprobiert.
    Mit einem Netgear Nighthawk M1 MR1100 LTE-Router verletzt man nicht mal deren Regeln, da er einen Akku hat…

    Aber was ist die Datenrate im Download und Upload?
    Bekommt man die „bis zu 225Mbit“ auch?
    Könnte man daheim z.B. einen 100Mbit-UHD-Stream von YouTube ansehen?
    Wenn man das mit Kabel-Internet vergleicht, was bei Altvertrag mit 120Mbit/6Mbit ohne die Ermäßigung evtl. €43 (oder evtl. um die 40, wenn „Komfort“ nicht drin ist) vergleicht, ist das gar nicht so schlecht…

    Wenn man das als Festnetzalternative nutzen will, was ist nicht Festnetztelefonie?
    Und was geschieht mit der alten Festnetznummer. Hier z.B. noch von 1974…
    Und wo schließt man das Fax an… :-) ?
    Da braucht es doch eine Festnetznummer und mindestens eine weitere Zweite.

  6. Armes Telekommunikationsland Deutschland, in den Niederlanden interessiert das niemand.
    Nur als kleines Beispiel wie es hier zugeht. Hier weiß man sehr wohl was Internetkapazität bedeutet. Für 49,95 € im Monat gibt es eine Standard Fritzbox, einen Telefonanschluß mit Flatrate
    und einen Glasfaseranschluß mit 800 Mbit/s synchron, also Up- und Downspeed.
    Die tatsächliche Geschwindigkeit liegt beim Langzeittest mit einer leistungsfähigen Gegenstelle zwischen 700 Mbit/s und 800 Mbit/s.
    Rafi

    1. Synchrone Breitband-Zugänge gibt’s in Deutschland leider nur als Business-Variante mit 500% Preisaufschlag.
      Leider.
      Niederlande klingt irgendwie gut – vielleicht sollten wir auswandern…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.