NetzDG gegen Hass und verbale Gewalt: Das Löschen beginnt

Das gesetzlich vorgeschriebene Löschen und Sperren bei den kommerziellen Plattformen beginnt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird in die Praxis umgesetzt. Einen ganzen Schwall an Meldungen über als rechtswidrig eingeschätzte Inhalte müssen Twitter, Facebook und Co. seit Jahresbeginn innerhalb von 24 Stunden abarbeiten.

CC-BY-NC 2.0 Jeremy Brooks

Mit dem neuen Jahr ist ein Gesetz der noch amtierenden Regierung in Kraft getreten, das heute nicht weniger umstritten ist als zum Zeitpunkt des Beschlusses: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Seit dem ersten Entwurf aus dem Justizministerium bis zum Beschluss im Sommer ist das NetzDG nicht nur von den Betroffenen, also den kommerziellen sozialen Netzwerken, als Fehlleistung kritisiert worden, sondern auch von ausgesprochen vielen Institutionen, NGOs, Verbänden sowie dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (pdf). Ziel des Gesetzes ist die Durchsetzung eines Kommunikationsverhaltens mit weniger Hass und verbaler Gewalt.

Mit dem Jahresbeginn ist die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist beendet. Das bedeutet, dass die großen Werbeplattformen den Nutzern Klick-Portale anzubieten haben, um dort als rechtswidrig wahrgenommene Inhalte melden zu können. Vielleicht wird das Melden in Zukunft auch noch in den Apps auf Mobiltelefonen möglich sein. Die ersten dieser Meldungen nach Inkrafttreten des NetzDG kommen in diesen Tagen bei den Nutzern an, das entfacht die Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Gesetzes aufs Neue.

Für die Rechtsredaktion der ARD fasst Bernd Wolf heute die beiden wesentlichen Kritikpunkte so zusammen:

Die einen sprechen von Zensur, weil Facebook und Co. aus Angst vor Bußgeldern zu viel löschen könnten. Die anderen beklagen, dass die Online-Portale bei den Prüfungen hoheitliche Aufgaben übernähmen, die Sache des Staates seien.

Rechtlich betrachtet geht es dabei vor allem um die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit und die Frage, ob das NetzDG mit diesem Grundrecht vereinbar ist.

Von Zensur reden in diesen Tagen vor allem die Rechten. Denn zusätzlich trägt ein aktueller Fall um die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, der mittlerweile sogar international berichtet wird, zur Ausweitung der Diskussion um das NetzDG bei. Ihr Twitter-Account war nach einem rassistischen Ausfall für zwölf Stunden suspendiert worden. Ob die vorübergehende Suspendierung nach dem Jahreswechsel allerdings einen direkten Zusammenhang zum Gesetz hat, ist gar nicht klar. Der Konzern verweist nämlich auf seine eigenen Nutzungsregeln, die Hassnachrichten ohnehin nicht dulden. Diese Regeln gelten seit vielen Jahren, nicht erst seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes.

Zudem hagelte es heute massenhaft Strafanzeigen gegen von Storch, so dass der mittlerweile nicht mehr zugängliche Tweet ohnehin ein rechtliches Nachspiel haben dürfte. Auch das ist ganz unabhängig vom NetzDG. Trotzdem macht es die Diskussion nicht einfacher, wenn man die Meinungsfreiheit zu verteidigen sucht, aber vor allem Fälle von Volksverhetzung unter AfD-Leuten diskutieren muss.

Eine Welle von Meldungen

spd-tweet
Legitime Meinungsäußerung eines bundesweiten Zusammenschlusses von Sozialdemokraten und an der Sozialdemokratie Interessierten auf Twitter.

Die Bundesregierung und insbesondere der Justizminister Heiko Maas (SPD) rechtfertigten das fragwürdige Gesetz damit, dass auch das Löschen und die Zugangssperrungen seitens der Plattformen nach deutschem Recht zu erfolgen hätte. Wer das jedoch kompetent umsetzt, ist für die Nutzer schwer nachvollziehbar. Denn welche Prüfer mit welcher Qualifikation die zu sperrenden Inhalte bewerten, liegt in der Hand der kommerziellen Anbieter wie Facebook, Twitter oder Youtube.

Klar ist nur, dass nicht Richter oder andere ausgebildete Juristen als erfahrene und speziell geschulte Prüfer, sondern eben Laien entscheiden, was rechtskonform ist und was nicht. Aber vielleicht überraschen uns die finanzstarken Konzerne ja noch mit einer Einstellungswelle von Juristen. Twitter stünde dann allerdings mangels großer monetärer Ressourcen dumm da.

Was wohl auch deutlich wird in diesen ersten Tagen des Gesetzes ist die Tatsache, dass es eine ganze Welle von Meldungen gibt. Diesen Schwall müssen Twitter und Co. jetzt in knapper Zeit abarbeiten, was die Qualität der Prüfung nicht eben verbessern dürfte.

Wer immer jetzt die Entscheidungen ganz praktisch fällt und wie dieses Glücksspiel der Meinungsfreiheit für die Betroffenen ausgeht: Die neuen Regeln besagen, dass Meldungen ab sofort unverzüglich zur Kenntnis genommen werden müssen. Wird der betroffene Inhalt dann als „offensichtlich rechtswidrig“ bewertet, muss er nach 24 Stunden entfernt oder gesperrt sein.

Es bleibt wohl dabei

Dass das umstrittene Gesetz überarbeitet wird, ist nach Ende der Jamaika-Verhandlungen wohl nicht mehr zu erwarten. Denn wenn die neue Regierung eine schwarz-schwarz-rote ist, sitzen ja genau die Parteien wieder am Tisch, die das NetzDG beschlossen hatten.

Das Gesetz ist übrigens ein deutscher Alleingang und kann auch umgangen werden.

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49 Ergänzungen

  1. Dabke, gute Zusammenfassung. Aber wie genau umgehe ich das NetzDG mittels TOR? Die Seiten, auf denen ich poste (zB twitter) bleiben doch die gleichen und somit an das Gesetz gebunden?

    1. Ich sollte das vielleicht mal genauer erklären bei Gelegenheit, ich wollte nur auf den Aspekt hinweisen, dass es eine deutsche Maßnahme ist. Mir fiel das auf, weil ich Accounts in mehreren Sprachen verwende. Das Sprachprofil des Accounts spielt nämlich eine Rolle: auf irgendwas umstellen, das nicht Deutschland ist, dann sieht man die hier zensierten Tweets noch. Vielleicht nicht gerade auf Türkei..
      Tor bietet dann eine Möglichkeit, das eigene Herkunftsland zu verbergen, das ginge aber etwa auch mit einem VPN-Anbieter aus Schweden usw.

    2. Wer meint, „soziale“ Medien zu brauchen … . Deutsche exit-nodes in Tor sperren. Anleitung per Suchmaschine. Ist einfach. Oder eine VPN mit z.B. Opera und dort eben Niederlande oder Canada einstellen. Sollte bei allen „sozialen“ Medien funktionieren.

  2. Selbstjustizgesetz wäre wohl die bessere Bezeichnung. Den ganzen rechtlichen Hickhack mit Berichtspflicht an Gemeldeten und Melder werden sich die meisten gar nicht leisten können.

  3. Netzpolitik in der BRD (Symbolfoto)

    Ich habe schon lange vor dem Zensurgesetz (nein, ich bin kein Rechter, auch wenn ich oben im Text mit dieser klaren Bezeichnung für ein Unrechtsgesetz mehr als nur unterschwellig in diese Ecke gestellt werde) von Heiko Maas gute Erfahrungen damit gemacht, klare Volksverhetzungen (ich bringe hier besser kein Beispiel, das mir vor Augen kam) an Tw*tter zu melden. Regelmäßig hat es weniger als fünf Minuten gedauert, bis der Kram unsichtbar wurde. Wie es bei F*cebook aussieht, weiß ich natürlich nicht, weil ich dort niemals war, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es dort besser ins Geschäftsmodell gepasst hätte. Es ist niemals um klar illegale Inhalte gegangen, sondern immer nur um »gefühlt illegale«, und zwar vor allem nach dem Gefühl von Mitgliedern der Classe politique und ihrer diversen — sorry, aber mir geht angesichts dieses Geschmeißes zuweilen die feine Sprache aus! — Speichellecker aus Presse und Glotze. Deshalb gab es auch flankierend zur Einführung des mutmaßlich grundgesetzwidrigen Gesetzes durch CDU, SPD und CSU unter Justizminister Heiko »Zensursula 2.0« Maas eine allmediale Kampagne mit dem — wie Michael Kreil es auf dem 34C3 gut belegt hat — argumentum ex culo der »Social Bots«, die mit »Fake News« und »Hate Speech« unsere ganze »schöne Demokratie« kaputtmachen, um diese Zumutung eines Internetzensurgesetzes den Menschen in der BRD als ein leckeres Bonbon verkaufen zu können.

    Auf die Anwendung des Gesetzes gegen die Interessen der Internetnutzer in Deutschland dürfen wir jetzt alle gespannt sein. Ich bin zum Beispiel sehr gespannt darauf, ob irgendwann in den nächsten Monaten das lobbyistisch schon länger vorbereitete Adblocker-Verbot kommt und ob dann die Addon-Seiten der großen Browser flugs als »Websites mit mehr als einer Million Nutzern« definiert werden, für die das NetzDG anzuwenden ist, so dass die klar illegalen Inhalte (also Adblocker) gelöscht werden müssen. Aber ich höre auch manchmal das Gras ein bisschen lautstärker wachsen… was ist schon ein bisschen Verschwörungstheorie gegen die Verschwörungspraxis in unserer bunten Republik mit ihrem zuweilen aufdringlichen Bananengeschmack.

  4. Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist, daß multinationale IT-Unternehmen rechten Gedankenmüll auch als geschäftsschädigend erkennen können. –

    Das NetDG-Gesetz hilft nicht gegen strukturellen Rassismus, der (kultureller) Teil der meisten National-Staaten und Unternehmen ist und somit Klicks, Werbung, Inhalte und Cash-flow aus dem rechten Spektrum der Gesellschaft generiert und diesem mehr als „nur“ Aufmerksamkeit zu(rück)führt.

    Zudem sind IT-Unternehmen meist gut vernetzt (mit sowas wie schnellem Internet, oder so), z.b. über gemeinsame Projekten.
    (https://www.gruenderszene.de/allgemein/google-facebook-amazon-ibm-microsoft-kuenstliche-intelligenz)

    Deren „KI“s sind Abbilder ihrer (Unternehmens-, Gesellschafts-, Wirtschafts-, Staats-)Struktur und, ist diese (teils) rassistisch und sexistisch, ist das ihre „intelligente“ Maschine eben auch. Oder abgeschwächter, die KI entwickelt in vorurteilshafter Umgebung halt .. Vorurteile.

    Es ist kein neuer Trend, das Software- und Hardware- Hersteller gemeinsam „Closed“-Source-Ware entwickeln. Neu sind allerdings in diesem Club Facebook, Google und Amazon (warum nicht auch Twitter) die auch zugleich für Entwicklung und Verbreitung der „neuen“ Geräte und ihren „Apps“ Allianzen schmieden. Für:

    Digitale Informations-, Medien- und Überwachungstechnologie (IMÜ), erst im oberen Preissegment von Smartphones zwar mit Gesichtserkennung, aber mit 0% Finanzierung in Raten für fast jede(n) erreichbar. Natürlich dient dieses Gerät zu vorderst als Kommunikationsmittel, aber es ist mehr, es ist ein Produktionsmittel!

    IMÜ-Technologie boomt, die Frage ist, wie wird eine Multi-Use-Technologie angewendet, welchen Zweck erfüllt sie:
    Auf Seiten der Konsumenten:
    – Nutzen Schüler und Studenten das Smartphone, erfüllt es den Informations-Nutzen.
    – Spiel, Film und Musik erfüllen den Medien-Nutzen
    – Den eigenen Puls überwachen, die Kamera der Garage ansteuern und den Nachbarn beim Mülltrennen filmen erfüllt den Überwachungs-Nutzen.

    als (gesellschaftliches) Produktionsmittel, Schwerpunkt:
    -Journalist nutzt den Informations-Aspekt (Recherche)
    -Politiker nutzt den Medien-Aspekt („Looking-at-Things“)
    -Schlapphut legt den Schwerpunk auf den Überwachungs-Aspekt (Observation)

    Dieses Multi-Use-„Gerät“ (inklusive der Software und des (zugangsbeschränkten, gedrosselten) Internets, natürlich, auch kann man damit (überwacht) telefonieren) ist schon aus dem Alltag, wie aus der gesellschaftlichen Produktion nicht mehr wegzudenken – nicht nur Konsumenten, „Grundpfeiler“ von Staat und Gesellschaft verlassen sich darauf.

    Durch das NetzDG wird unter diesen Voraussetzungen, im Gegenteil, wesentlich mehr sogenanntes „false-positive“s gelöscht. Also, in vielen oder den meisten Fällen, Netz-Inhalte bei denen restriktive Bilder, Texte, Video- und Ton-Mitschnitte verwendet werden um diese zu analysieren, studieren oder zu kritisieren – werden gelöscht. Zugleich wird eine prüde Netz-Sexualität mit konservativen Familien-Bild geprägt – und forciert.

    Als nächstes fällt das Kooperationsverbot – und somit der virtuelle Konsumtempel des Spätkapitalismus – und seine Ideale und Nutzungsbedingungen – in die Klassenzimmer ein.
    Entweder das, also das nach diversen Banken demnächst auch IT-Konzerne das Prädikat „systemrelevant“ erhalten und schalten und walten können wie sie wollen ohne auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen, die sie verursachen. –

    Oder wir errichten in der Nähe von so vielen Schulen wie möglich Computer-Clubs mit regem PC-Second-Hand-Komponenten-Tausch, Servern, Workshops, Spiele und installieren den Schulen Open-Source-Software was geht, vermitteln Tutoren (Schüler und Studenten-Jobs) für den freiwilligen IT-Unterricht, etc. pp.!

    „Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!“ https://de.wikipedia.org/wiki/Paranoia_(Rollenspiel)

    Gesundes Neues!!

    1. Und „dank“ Kooperations-Gesetz, forciert von CSU, steht sowas also demnächst in den meisten Schulen:

      http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/intel-prozessoren-sicherheitsluecke-koennte-pc-ausbremsen-a-1185969.html *

      *Nicht die Sicherheitslücke bremst den PC – sondern der Patch, der sie schließt. Im Text hat SPON den Sachverhalt aber richtig geschildert, denk ich…

      PS: Für mich gehört dieses Kooperations-Gesetz neben dem NetzDG, Bundestrojaner, u.a. mit in dieses Überwachungs-Gesetz-Gesamt-Paket. Diese Consumer-Produkte mit all den Bugs, Backdoors, Zero-day-Exploits,…

  5. Und, wer wird gegen das NetzDG klagen? Angeblich hat die FDP ihre Pläne dazu aufgegeben. Scheint wohl nur die AfD übrigzubleiben. Wobei ich nach dem jüngsten Schwachsinn des BVerfG es nicht für selbstverständlich halte, daß es gekippt werden würde.

    PS: Vielleicht sollten die Leute aus den anderen Lagern Storch und Co. dankbar sein, daß sie das jetzt das NetzDG auslotet, auch wenn sie nicht ihrer Meinung sind. Man denke bloß an den Spruch des Theologen Martin Niemöller: Es könnte am Ende auch sie selbst treffen.

  6. „Ihr Twitter-Account war nach einem rassistischen Ausfall für zwölf Stunden suspendiert worden.“

    Nun, also ich kann dem „Ausfall“ nichts rassistisches entnehmen. Man mag den Inhalt ablehnen, aber sie sprach soweit ich weiß von „muslimisch“ und von gruppenvergewaltigenden „Männern“; beides wohl nicht rassistisch, oder?

    1. Was hätteste denn lieber, religionsfeindlich? Männerfeindlich? Gruppenbezogener Hass gegen Fremde?

      1. „Was hätteste denn lieber, religionsfeindlich? Männerfeindlich? Gruppenbezogener Hass gegen Fremde?“

        nichts davon. Nach meinem Verständnis richtete sich der Tweed gg. die Vorgehensweise der Polizei. Und dass es diese Gruppenvergewaltiger ja tatsächlich gibt, ist ja nun seit Köln wohl auch nicht streitig oder (und dass es sich dabei überwiegend um muslimische Männer handelte auch)? Also was ist daran falsch? Jedenfalls ist es sicher keine Volksverhetzung und klar von Meinungsfreiheit gedeckt. Ob man die Meinung teilt ist etwas anderes, ebenso, ob man es für unangemessen oder überzogen hält. Aber das gilt für den (höchstrichterlich als zulässige Meinungsäußerung deklarierten) Spruch „Soldaten sind Mörder“ auch.
        Meinungsfreiheit ist eben, das sagen zu dürfen, was andere nicht hören wollen, soweit es nicht gegen Gesetze verstößt (was hier nicht der Fall ist).
        Und jedenfalls enthält er – wie gesagt – nichts Rassisitisches, den über Rass wird nichts gesagt.

        1. Ich gebe den Text des von-Storch-Tweets hier nochmal wieder, im Wortlaut, allerdings mit Grammatikkorrektur: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

          Referenziert ist der erwähnte Tweet der Polizei in arabischer Sprache. Sie nennt also in ihrem Tweet männliche Menschen, die des Arabischen mächtig sind und die nach ihrer Meinung durch den Tweet besänftigt werden sollen, barbarisch und gruppenvergewaltigend. Das findest Du nicht rassistisch? Du glaubst, wer männlich ist, zu dieser Sprachgruppe gehört und damit typischerweise auch eine bestimmte Herkunft hat, der darf mal eben als barbarische und gruppenvergewaltigende Horde beschimpft werden? Du erkennst da keinen Zusammenhang zu rassistischen Zuordnungen? Alter.

          Dass sie die Polizei in dem Tweet direkt anspricht, finde ich dabei nicht relevant, denn man kann sich rassistisch äußern, auch wenn man über Dritte und nicht mit ihnen spricht.

          Fragst Du im Ernst, was daran falsch ist? Dir ist nicht klar, was falsch daran ist, eine Gruppe männlicher Menschen als Ganzes wegen ihrer Herkunft derart abschätzig zu klassifizieren, auch noch über einen recht großen öffentlichen Kanal und mit deutlich erniedrigender Absicht?

          Ich will mich damit gar nicht auf der schmale Brett begeben, ob das juristisch bereits Volksverhetzung ist, denn die Hürden dafür liegen zu Recht hoch. Aber dass sowas klar von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, wie Du es schreibst, das würde ich als juristischer Laie auch nicht behaupten wollen. (Aber das prüfen ja jetzt die Kommerz-Klicker, ob das schon „offensichtlich rechtswidrig“ ist. Au man.)

          Das bedeutet aber auch noch lange nicht, dass man es nicht rassistisch nennen darf, nur weil es von der Meinungsfreiheit vielleicht noch gedeckt sein könnte.

          1. noch mal: ich habe mich nur darauf bezogen, dass hier von Rasse nicht die Rede ist. Denn der Bezug zur arabischen Sprache (nur insoweit ist Arabisch im Tweet enthalten) und muslimisch hat mit Rasse nichts zu tun. Der Rest, also barbarisch und Männer offensichtlich ebenso wenig.

            Und i.ü. ist es m.E. völlig i.O, wenn „barbarische[n], muslimische[n], gruppenvergewaltigende[n] Männerhorden“ verurteilt werden. Oder findest Du etwa, dass solche – die klar kriminell sind – irgendwie schutzwürdig sind? Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Damit wird nichts darüber gesagt, dass ALLE Muslime Gruppenvergewaltiger seien, oder alle Männer oder alle arabisch sprechenden Männer usw. Die Gruppe aber, bei der es sich um barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden handelt, die ist hier angesprochen bzw. in Bezug genommen. Diese gibt es. Und diese zu verurteilen – und zwar auf das Schärfste – denn Vergewaltiger sind Verbrecher, ist nicht falsch, oder siehst Du das anders?

          2. Du kannst es ihr anders auslegen, ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie Gruppen von Menschen absichtlich und wegen ihrer Herkunft abqualifiziert und ihnen kollektiv kriminelles Verhalten unterstellt. Das ist rassistisch, es ist auch hetzerisch und passt zu vielen weiteren ihrer Aussagen, die vor allem Muslime und Männer einer bestimmten Herkunft mit Kriminellen und Gewalttätern gleichsetzt.

          3. Nun wenn Du partou darauf bestehst, es entgegen dem grammatikalisch sich ergebenden Inhalt, missverstehen zu wollen, und dem Tweet also den VON DIR GEWOLLTEN INHALT zuzuschreiben, ums sich dann aufregen zu können, dann hast Du natürlich recht. Aber dann reden wir eben über eine unterstellte Fiktion, die jeden von Dir gewollten Inhalt, also auch einen Rassistischen, haben kann, und nicht mehr über den tatsächlichen Inhalt des Tweets.
            Aber da ja, um AfD Politiker nieder zu schreien, scheinbar der Zweck die Mittel heiligt…

          4. Ich rege mich gar nicht auf, ich schreie niemanden nieder, ich finde diese Meinungsäußerung von Frau von Storch auch nicht überraschend. Bei einem Inhalt betrachte ich allerdings statt der Grammatik doch eher die Semantik. Ich denke, ich habe oben ganz gut erklärt, warum ich die Äußerung für rassistisch halte, niemand zwingt Dich, das auch so zu sehen.

          5. Keine Ahnung, ob ich irgendwie den Eindruck erweckt habe, das im Scherz zu meinen. Selbstverständlich meine ich das ernst.
            (Ich lege keinen gesteigerten Wert auf den Pluralis Majestatis, duzen genügt.)

    2. Der Subtext in dem Tweet ist doch offenkundig „Araber sind barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“, was mir ebenfalls recht offenkundig rassistisch erscheint. Oder welchen anderen Sinnzusammenhang haben die 3 Sätze? BsV mal wieder auf der Maus ausgerutscht?

      1. Alle anderen mit Löschungen verbundenen Probleme einmal ausgeblendet: Sollen akzeptable Gründe für Löschungen im expliziten Inhalt eines Textes liegen, oder womöglich auch in dem Subtext, den man darin zu erkennen glaubt? Sollen „strafbare Inhalte“ (um solche soll es ja in dem Netzwrddgesetz gehen) auch die Form von „Subtexten“ annehmen können? Bei der Beantwortung dieser Frage mag man auch an diie Behandlung denken, die eigene Äußerungen erfahren können.

  7. Hinweis: der Twitter-Account @Deine_SPD ist kein offizieller Partei-Account, sondern ist lediglich ein „dezentral organisierter, bundesweiter Zusammenschluss von Sozialdemokraten und an der Sozialdemokratie Interessierten“ (siehe deinespd.de).

    Gibt genug kritische Stimmen in der SPD gegen das NetzDG, die Genossen sind sicher nicht exemplarisch für die Haltung der Partei.

  8. „‚Kommentar sagt‘ sagt: Gibt genug kritische Stimmen in der SPD gegen das NetzDG, die Genossen sind sicher nicht exemplarisch für die Haltung der Partei.“
    Leider waren diese Stimmen nicht ausreichend genug für eine Verhinderung des Gesetzes. Auch die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung waren nicht genug. Vielleicht waren sie auch nur zu leise? Nun ja, schaun wir mal wie es wird, wenn das Wort „Schnitzel“ oder „Schweinebraten“ die Gemüter in ausreichendem Maße erregt. Der „Veggie Day“ sorgte jedenfalls für mehr Unmut in der Bevölkerung. Meinungsfreiheit scheint nicht so wichtig zu sein, in diesem Land. Die Freiheit ums Essen scheint einen höheren Stellenwert zu haben.

    Es ist nicht nur der Herr Maas für dieses Gesetz verantwortlich. Diese Abgeordneten haben darüber abgestimmt. https://pbs.twimg.com/media/DDjduLVW0AExWb8.jpg Erstaunlich finde ich, dass diese paar Abgeordneten ein so tiefgreifendes Gesetz verabschieden können.

    Ich wünsche der Redaktion noch ein spannendes Jahr 2018. (Natürlich auch viel Gesundheit und viel Erfolg.)

    Nette Grüße
    Jonas

  9. Das Gesetz ist Gülle.
    Warum so es ein Problem sein, das im virtuellen Raum rumgepöppelt wird?
    So ein Verhalten ist nicht schön aber es gibt zumindest Anhaltspunkte wie ein Teil der Bevölkerung tickt.
    Erstmal schadet es doch keinem wenn Die Leute sich extrem unqualifiziert volllöffeln.
    Üble Nachrede und rufschädigende Falschaussagen mal ausgenommen. Das war allerdings schon immer belangbar.
    Unqualifiziert vorgetragene Meinungen fallen über kurz oder lang auf die zurück welche diese äußern. Die welche nun extreme Meinungen, zum Beispiel recht- und linkssextrem, Umweltschutz, Religion oder bei dem aktuell so aufgebauschten Genderthema (alle Seiten) vertreten, sind im Regelfall Adepten und werden sich so oder so in den seltensten Fällen von ihrer Meinung abbringen lassen.
    Genau genommen, sind das doch wenige Personen die öffentlich ihre Privatfehden austragen und denken, das sie eine wie auch immer geartete Deutungshoheit erlangen können.
    Ein bisschen ist das Ganze wie das Stoppschild. Nichts sehen, nichts hören und deshalb Handlungsbedarf leugnen (gut leben in Deutschland und so, allen geht es prächtig, sie haben gefälligst das Maul zu halten und die segensreiche Politik unserer Führung zu ertragen). So sehe ich dieses unsinnige Gesetz.
    etwas OT zu Einordnung meines Beitrages
    Grundsätzlich ist es nur richtig, auch die Ängste und Sorgen von Spinnern ernst zu nehmen, wenn es nur genug sind und eventuell diese Gruppen durch ihre Menge zu einer relevanten Größe werden.
    Nur durch die Versäumnisse der politisch Verantwortlichen der letzten Jahrzehnte, ist es zu dieser Situation permanenter und in großen Teilen berechtigten Frustration gekommen. Oft ist diese allerdings fehlgeleitet. Ein Asylbewerber kann ursächlich nichts dafür, das das deutsche Rentensystem so gestrickt ist, das die Masse der Beschäftigten gekniffen ist.
    Nun ist die Suche nach einfachen Lösungen und einfachen Strategien zur Frustbewältigung leider allzu menschlich.
    Eine kleine Betrachtung zum aktuell besonders beliebten Aufreger.
    Eventuell hätten wir auch nicht soviel Zulauf bekommen, wenn in den Heimatländern der Leute nicht ständig auch von unserem westlichen Wertebündnis gezündelt würde oder wir unsere Überschüsse in der Landwirtschaft, welche mit Artensterben und Zerstörung von Grundwasser und Boden erkauft wurden nach Afrika und Co exportiert werden, so das die Leute dort nicht mehr über die Runden kommen.
    Und grundsätzlich, denke ich das es auf lange Sicht nur gut sein kann die Bevölkerungszunahme (welche leider für ein ständiges Wachstum im Sinne des aktuellen wirtschaftlichen Systems unabdingbar ist) zu stoppen. Das Bitte aber ohne Krieg und Zerstörung.

  10. Ich mache das was ich immer gemacht habe und weiche aufs Ausland aus. Eine faschistische Drecksdiktatur ist und bleibt halt eine faschistische Drecksdiktatur. ;-)

  11. Das gilt selbstverständlich auch fürs Real Life vielleicht sehen wir uns ja. Es macht bereitet mir nämlich viel Freude faschistische Verbrecher auch im persönlichen Umgang wie faschistische Verbrecher behandeln (Arbeitskollegen, Nachbarn, Arbeitgeber…)

  12. Ich mag im übrigen nicht den Begriff „verbale Gewalt“ nicht, ich nenne es „sozioökonomische Gewalt“ konsequent umgesetzt hinterläßt so etwas eine Spur der Verwüstung, besonders in einem Land wir der BRD…b.z.w. einer Gesellschaft die auf Leistung aufbaut. ;-)

  13. Wenn alle einer Meinung sind ist es langweilig, daher hier mal eine andere:

    Das NetzDG bietet erstmals die Möglichkeit, dass eine Aufsichtsbehörde bei systematisch zu Unrecht gesperrten Beiträgen ein Bußgeld verhängen kann. Denn sanktioniert wird mit dem NetzDG nicht der einzelne nicht gelöschte Beitrag (das war strafrechtlich schon bisher möglich), sondern systematisches Versagen bei der Handhabung von Beschwerden. Und das gilt natürlich in beide Richtungen: ein Beschwerdeverfahren, dass systematisch zu viel löscht, ist untauglich.

    Bisher war es so, dass eben keine Aufsichtsbehörde tätig werden konnte, wenn Facebook, Twitter oder Google/Youtube nach Gutdünken irgendwelche Inhalte zu Unrecht gelöscht hat. Das war deren Sache. Nun ist es aber ein Zeichen für ein offensichtlich nicht funktionierendes Beschwerdeverfahren, wenn massenweise offensichtlich legale Inhalte gelöscht werden – und damit ist es auch möglich, ein Bußgeld zu verhängen. Ich hätte mir hier im Gesetz viel deutlichere Passagen und strengere Auflagen gewünscht (wie beispielsweise mehr Transparenz inkl. veröffentlichung der Kriterien der Plattformen, Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene, klarer formulierte Sanktionierung bei falscher Löschung usw), um tatsächlich die Meinungsfreheit zu stärken. Aber nun ist es halt erst mal so da und wir müssen abwarten, was die Aufsichtsbehörde macht.

    Ohne NetzDG hätte sich Twitter überhaupt nicht für den Storch-Tweet interessiert. Es wäre schlicht nichts passiert. Ebenso wie in vielen anderen Fällen. Das NetzDG sorgt hier – auch wenn es alles andere als optimal ist – nur für die praktische Anwendung des bestehenden Rechts. Man kann natürlich der Meinung sein, dass Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung und so weiter sowieso abgeschafft gehören und die Meinungsfreiheit nach US-Vorstellung viel besser sei. Dann bitte da ansetzen und darüber diskutieren!

    Und leider übersehen viele die wichtigen Details im NetzDG. Beispielsweise ist ein Bußgeld, dass sich auf Nichtlöschung von rechtswidrigen Inhalten stützt, nur dann möglich, wenn zuvor die Rechtswidrigkeit der betreffenden Inhalte gerichtlich festgestellt wurde. Und auch dann geht es um systematische Fehler, nicht einzelne Fehlentscheidungen.

    Und man kann es nicht oft genug sagen: das NetzDG gilt nicht für dieses Forum hier, nicht für das Heise-Forum und auch nicht für das Forum, dass vielleicht der eine oder andere Leser betreibt. Außer er betreibt ein soziales Netzwerk mit über 2 Millionen registrierten Nutzern aus Deutschland.

    1. Äh, nur zum verständnis: Du meinst, der private Plattformbetreiber muss nicht nur rechtswidrige Inhalte löschen, sondern darf zusätzlich nicht rechtswidrige Inhalte auch _nicht_ (systematisch) löschen? Wo nimmst du das her? Ich sehe im NetzDG eigentlich nichts in dieser Richtung.

      1. @martin: genau.
        Das NetzDG sieht insbesondere vor, dass der Betreiber „ein wirksames und transparentes Verfahren […] für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten“ muss (§3 Abs 1). „Rechtswidrige Inhalte“ nach dem NetzDG sind in § 1 Abs 3 definiert: „Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ […] des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.“

        Ein „wirksames und transparentes Verfahren“ erfüllt diese Bedingungen nicht, wenn einfach alles was gemeldet wird entfernt wird. Ich hätte mir wie gesagt da noch ein paar deutlichere Sachen gewünscht, aber einfach Löschen geht eben auch nicht. Es steht ja auch explizit drin, dass der Straftatbestand erfüllt und der Inhalt „nicht gerechtfertigt“ sein muss. Systematisches Löschen von allem was gemeldet wird oder vielleicht rechtswidrig sein könnte, das geht auf jeden Fall nicht.

        Außerdem muss der Umgang mit den Beschwerden überwacht werden, § 3 Abs. 4:
        „Der Umgang mit Beschwerden muss von der Leitung des sozialen Netzwerks durch monatliche Kontrollen überwacht werden. Organisatorische Unzulänglichkeiten im Umgang mit eingegangenen Beschwerden müssen unverzüglich beseitigt werden. Den mit der Bearbeitung von Beschwerden beauftragten Personen müssen von der Leitung des sozialen Netzwerks regelmäßig, mindestens aber halbjährlich deutschsprachige Schulungs- und Betreuungsangebote gemacht werden.“

        Organisatorische Unzulänglichkeiten sind natürlich auch, wenn einfach so gelöscht wird. Und auch ein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 ist bußgeldbewehrt.

        1. In einem Rechtsstaat gibt es nur eine zulässige Stelle, die beurteilt, ob etwas rechtswidrig oder rechtskonform ist: Die Gerichte. In keinem Fall private Unternehmen. Dieses Gesetz widerspricht sämtlichen Grundsätzen des Rechtsstaates und m.M.n. auch gegen das Grundgesetz.

          1. Nach dieser Logik würde auch das TMG und die EU-Ecommerce-Richlinie den Grundsätzen des Rechtsstaates und dem Grundgesetz widersprechen.

  14. Es widerspricht jeder rechtsstaatlichen Systematik, dass Betreiber technischer Vorrichtungen für Inhalte verantwortlich sein sollen.
    Andererseits können private Unternehmen im Prinzip sowieso selbst entscheiden, wie sie mit Beiträgen von Nutzern umgehen und entsprechende AGBs verfassen.
    Der Staat hat hier keine Aufgabe, er darf keine haben, weil es sonst Zensur ist. Rechtlich verantworlich ist immer der Autor.
    Was allerdings fehlt in der heutigen Zeit sind nicht zugespitzte Meinungsäußerungen, sondern qualitativ hochwertige Nachrichten und Leute, die diese liefern können und wollen und entsprechende Analysen. Das ist sehr selten im Netz und nicht dort zu finden, wo das DingsGesetz greift. (Das Niveau der Hochleistungspresse ist einfach bodenlos.)

    1. Nach dem NetzDG sind die Betreiber nicht verantwortlich für die Inhalte. Nach dem TMG und der EU-Ecommerce-Richtlinie sind sie es ab Kenntnis.

  15. Ich finde das schon klasse, IHR müßt Euch über Zensur aufregen und löscht einen Beitrag von mir hier, der völlig sachlich war. Aber vielleicht ist es ja nach Lesart von Netzpolitik.org schon anstößig, rassistisch, volksverhetzend, rechts, nazi oder was-weiß-ich, der Autorin vorzuwerfen, sie würde mutwillig die von-Storch-Äußerung mißinterpretieren, und auch noch darzulegen, warum.

    Hypokritischer und lächerlicher geht’s wohl kaum. Wer soll Euch noch ernst nehmen? Hier für’s Protokoll ein bißchen Staub aufwirbeln, aber am Ende die Hände in die Tasche stecken. Oder habe ich bloß nicht mitbekommen, daß sich Netzpolitik.org um eine (Beteiligung an einer) Klage bemüht? Wahrscheinlich findet Ihr das NetzDG tatsächlich prima, wollt es aber bloß nicht zugeben.

    Vermutlich kommt auch gleich die Bestätigung, indem dieser Beitrag nach kurzer Zeit gelöscht wird oder erst gar nicht erscheint. Und ich Trottel hatte mal überlegt, Euch zu spenden. Da verbrenne ich doch noch lieber das Geld…

    1. Wisch mal den Schaum vom Mund und sag mal die ungefähre Uhrzeit des Kommentars und ob ein Link mit drin war.

    2. Weil ich es grad sehe: Dein Kommentar zur Verfassungsbeschwerde ist vom 3. Januar 2018 um 9:58 Uhr und für jeden sichtbar.

      1. ich glaube er meint den von „anon“ um 09:59 gestarteten Thread. Ich meine, ich habe da früher am Tag auch mehr Beiträge gesehen, als jetzt.

  16. Ich finde es lächerlich, wie Deutschland wegen scharf und polemisch formulierter Twitter-Nachrichten durchdreht. Sogar Satire wird gelöscht. Dabei glaube ich, dass die meisten Menschen tolerant, gelassen, demokratisch und reif genug für das freie Wort sind. Man muss sich in einer freien und toleranten Gesellschaft ehrlich ausdrücken dürfen, „so wie der Schnabel gewachsen ist“, ohne Angst. Ehrlichkeit ist auch Grundlage für Vertrauen.

    1. Satire wurde von den großen US-Plattformen auch schon früher gelöscht. Fa*ebo*k löschte sogar ein preisgekröntes historisches Pressephoto aus dem Vietnamkrieg, nur weil das abgebildete, voller Verbrennungen vor einer Napalmexplosion flüchtende Mädchen, nackt war.

    2. Natürlich wird auch Satire gelöscht wenn die Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind.
      Soll es denn Sonderregeln für Satiriker geben ?
      Was ist wenn sich ein rechter Troll zum selbsternannten Satiriker definiert, darf er dann jeden Schrott posten ohne Angst haben zu müssen das Facebook und Twitter ihn sperren ?

      Solange es keine staatlich lizensierten Satiriker gibt wären Sonderregeln für Satire gefährlich für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung !

  17. Danke für den Artikel. Bitte dringend korrigieren „Legitime Meinungsäußerung der SPD auf Twitter“ – das ist kein offizieller Account der SPD, sondern laut Webseite ein „dezentral organisierter, bundesweiter Zusammenschluss von Sozialdemokraten und an der Sozialdemokratie Interessierten“.

      1. Dieser Tweet bezieht sich wohl auf deren eigene Plattform. Anders kann ich mir das nicht erklären, denn alles andere wäre Unsinn. Und mit dem NetzDG hat das dann auch nichts zu tun, da dies für die ja gar nicht gilt und sie auf ihren eigenen Seiten das sowieso schon machen konnten wie sie woll(t)en.

      2. Dieser (etwas wirre) Tweet bezieht sich wohl auf deren eigene Plattform. Anders kann ich mir das nicht erklären, denn alles andere wäre Unsinn. Und mit dem NetzDG hat das dann auch nichts zu tun, da dies für die ja gar nicht gilt und sie auf ihren eigenen Seiten das sowieso schon machen konnten wie sie woll(t)en.

  18. Hehe, witzig. Ob das Verbrechersyndikat zu Berlin nun den Unmut des Pöbels wegretuschieren will oder nicht, die Grundeinstellung gegenüber den Zensurfreaks gegenüber wird sich mit diesen hirnverbrannten Aktionen ganz sicherlich nicht ins Positive verkehren lassen. Aber, Volltrottel, wie die deutsche Bundesregierung und ihre Berater es sind, werden solche einfachen Gesetzmäßigkeiten nie wirklich verstehen, dazu sind sie einfach zu GAGA

  19. Hehe, witzig. Ob das Verbrechersyndikat zu Berlin nun den Unmut des Pöbels wegretuschieren will oder nicht, die Grundeinstellung gegenüber den Zensurfreaks wird sich mit diesen hirnverbrannten Aktionen ganz sicherlich nicht ins Positive verkehren lassen. Aber, Volltrottel, wie die deutsche Bundesregierung und ihre Berater es sind, werden solche einfachen Gesetzmäßigkeiten nie wirklich verstehen, dazu sind sie einfach zu GAGA..

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