NetzDG: Ein Instrument der Rechten?

Das NetzDG richtet sich gegen Hassinhalte, führt aber oft zu Sperrungen von antirassistischen Accounts. – Alle Rechte vorbehalten Jordan Andrews

Das mit Jahresanfang wirksame Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet größere Plattformen, „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Eine angemessene juristische Prüfung, ob eine Äußerung nun von der Meinungsfreiheit geschützt oder doch als Verletzung von Persönlichkeitsrechten zensiert werden sollte, ist unter diesem Zeitdruck nicht möglich. Ist dies ohnehin schon ein „Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, gilt bei den Internetkonzernen im Umgang mit Beschwerden nun: Quantität geht vor Qualität. Dies wissen gut organisierte Gruppen auszunutzen: Rechtsradikale Troll-Armeen rufen dazu auf, Postings unliebsamer Personen zu melden und deren Accounts somit aus den Onlinediskursen zu verbannen.

So ist es @zugezogenovic ergangen, die über ihre Flucht nach Deutschland und ihr Leben in patriarchalen Gesellschaftsstrukturen twittert. Auch @apolitAsh, die sich selbst als „Kanakin & intersectional feminist“ beschreibt, ist ins Visier geraten und wurde dauerhaft gesperrt. In der letzten Ausgabe von „analyse&kritik“ berichten die beiden Autorinnen vom ihrem kontroversem Kampf gegen Rassismus und Sexismus und die Folgen des NetzDG. Der Diskussionsbeitrag übt harte Kritik an der aktuellen Rechtslage in Almanya:

Die Tools, die von den Privatunternehmen, aber auch dem Staat entwickelt wurden, sind eigentlich nur Symbolpolitik. NetzDG und »Hate Speech« helfen nicht nur nicht gegen Rassismus und Sexismus, sondern stellen sich für antirassistische und feministische Nutzer_innen sogar als kontraproduktiv heraus. Anders als auf anderen Kanälen und in konventionellen Medien haben diese Menschen auf Twitter einen Ort gefunden, um sich und ihre Lebensrealitäten mitzuteilen und auch Gehör zu finden. Für viele ist Twitter die einzige Möglichkeit, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen. Doch dank NetzDG ist es nun noch einfacher geworden, die Stimmen von marginalisierten Menschen unsichtbar zu machen.

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6 Ergänzungen

  1. Wenn man den Diskussionsbeitrag anschaut sieht es eher so aus, als ob beide Twitternutzer Hass anders auslegen als das NetzDG. Das NetzDG unterscheidet nicht ob etwas gegen Rechte, Linke, Liberale oder sonst wen geht. Eine Aussage wie die folgende hört sich für mich so an, als ob die Twitternutze in der eigenen Blase leben:

    „Nutzer_innen prahlen damit, uns endlich losgeworden zu sein, da wir Hass gegen Männer und Rassismus gegen Deutsche verbreiten würden. Dass »Hetze« gegen »Almans« als Hass bewertet wird, zeigt, dass beim NetzDG Machtstrukturen nicht mitgedacht werden – Diskriminierung gegen weiße Männer wird unabhängig von strukturellen Machtverhältnissen betrachtet. Das bedeutet, dass die Diskriminierten ihre Emotionen gefälligst nicht auf Kosten der Privilegierten, von denen sie diskriminiert werden, zu verarbeiten haben. Antirassismus soll für Weiße so gefällig und angenehm wie möglich sein – auch auf Twitter. Dass Almans oft Abfall sind, ist den meisten Nicht-Almans eigentlich schon lange bekannt und bestätigt sich nochmal durch ihr Verhalten im Netz.“
    Es scheint für die Nutzer okay zu sein Hetze bzw. hetzähnliche Beiträge zu verwenden solange es gegen Weiße geht bzw. die aus ihrer Sicht privilegierten weißen Männer. So kann man zu mindestens die obige Aussage interpretieren

    Ein Ursprung für die Sperrung war wohl ein Tweet wie der folgende:
    “ »Almans sind für mich Abfall«“ von @zgzgnfmnn

    Solche Aussagen empfinde ich nicht mehr nur grenzwertig. Bitte mal Almans durch einen beliebigen Begriff (Amerikaner, Afrikaner, Asiaten, Italiener, Araber usw.) ersetzen und schauen ob man so eine Aussage noch als harmlos empfindet.
    So etwas ist meiner Meinung nach auch keine Satire mehr. Wenn so etwas überhaupt satirisch gemeint ist sollte man den gesamten Kontext mit posten. Aber selbst als Satire sind solche Aussagen beleidigend.

    Ich finde nicht das man solche Aussagen verteidigen sollte und die erste Aussage zeigt ja, dass man sich bei der Aussage >>Almans sind für mich Abfall<< keiner Schuld bewusst ist.

    Die Frage ist zu aller erst ob solche Aussagen strafrechtlich relevant sind oder nicht. Wenn ja, dann kann ich zu mindestens die Sperrung solcher Aussagen verstehen. Wenn die Sperrung bei Twitter allerdings nur auf der Anzahl der Verstoßmeldungen beruht und nicht auf den einzelnen Aussagen, dann wäre das höchst bedenklich. Auch die fehlende Rückmeldung warum ein Account gesperrt wird ist sehr bedenklich.

    1. @p
      Danke für ihren Hinweis.Da sieht die Sache doch schon ganz anders aus…

      Wie verrückt diese „Linken“ sind sieht man auch in den USA,dort jubelten sie einer „Black Power Feministin“ zu die einen Schwulen gefoltert und ermordet hatte…der Polizei sagte sie damals:War doch nur ein Sch…

    2. Es mag ein schlechtes Beispiel sein, das der Autor gewaehlt hat, die beschriebene Problematik ist aber gueltig -> Beim leisesten Verdacht wird gegen den ‚Angeklagten‘ entschieden und zensiert.

      Btw, das Beispiel ‚Almans sind fuer mich Abfall‘ ist unverkennbar eine Meinungsaeusserung (da steht ‚Fuer mich‘!) und ganz klar politisch inkorrekt, aber Hetze ist es nicht. Es fehlt die Aufforderung zur strafbaren Handlung.

      Im Netz-Dialog generel auffaellig: A-typisch rechte Leute sind mehrheitlich angeblich so erpicht darauf, Free Speech zu schuetzen und gegen Political Correctness. Angeblich auch fuer alle, eine offensichtliche Luege, denn jeden Tag kann man vielerorts das genaue Gegenteil beobachten.

      Daher verstehe ich auch nicht, warum z.B. ‚Bomber Harris do it again‘ (ein offensichtlich symbolischer Ausdruck allergroesster Ohnmacht und grenzenlosen Entsetzens) von den selben Leuten aufs Schaerfste verurteilt wird, die unter dem Motto ‚Free Speech‘ ihre Holcaustrelativierungen bzw. -leugnungen zu rechtfertigen versuchen?

      Wie immer, Rechte kapern linke Prinzipien fuer ihre Zwecke: (Teil ihres Populismus)

      – Basis-Demokratie? Nur zur Durchsetzung eigener Ziele und nur solange, bis sie selber an der Macht sind und diktieren koennen!
      – Free Speech? Nur fuer rechte Meinungen!
      – Demonstrationen? Nur gegen Merkel, Altparteien, Open Borders etc.!

      Bestes Beispiel https://endofroad.blackblogs.org/2018/06/19/protest-gegen-afd-buero-in-bremen/ aktuell hier in Bremen : AfD-MdB Magnitz https://www.youtube.com/watch?v=vVJQmkovPl0 will sich beim bremer Senat beschweren, dass gegen ihn, seine Partei und sein Buero u.a. von Politikern des bremer Senats demonstiert wurde. Er unterstellt, das sei antidemokratisch. Soso, demonstrieren gegen Politiker/Parteien ist also antidemokratisch und sowas wuerde die AfD natuerlich nie tun, oder etwa doch? https://afdkompakt.de/tag/merkel-muss-weg-demo/

      Das ist faschistische Bigotterie vom allerfeinsten: Demokratie beanspruchen und sie im selben Zuge anderen verbieten wollen.

      Ich bin uebrigens fuer Free Speech, sogar sehr weitreichend (moeglichst ohne jedwede Restriktion), sehe aber grosse Probleme, da es kaum Mechanismen gibt, die wenig selbstbewusste Menschen sicher vor verbalen persoenlichen Angriffen (insbesondere im Web) schuetzen. Das von einem System (Kapitalismus++), welches auf Misstrauen, Egoismus, Antipathie und Konkurrenz aufgebaut ist zu erwarten, ist natuerlich illusorisch. Eh sich im Kern unserer Gesellschaft nichts aendert, hin zu Empathie und universellem Respekt (Miteinander statt Gegeneinander), muss der Staat zum Schutz der Schwachen leider harte Bandagen anlegen. Das NetzDG, so wie es aktuell ist, verdient allerdings Praedikate wie ‚probat‘ oder ‚brauchbar‘ nicht. Maas ist neben vielen vielen anderen meiner Ansicht nach ein Politclown und Berufspolitiker, der persoenliche Interessen vor die Interessen der Buerger, die er angeblich vertritt, stellt.

      Zur besseren Einordnung, dass es mir nicht explizit um IB, AfD, PEGIDA etc. geht, sondern um die Themen Meinungsfreiheit und Netzkultur, noch ein anderes Beispiel zur Sache:
      Angeblich linke ‚Extrem-Feministen‘ (vielleicht sind die im Beitrag genannten Protagonisten das sogar, ich kenne sie nicht naeher) verfahren oft leider auch sehr aehnlich bei ihren Bevormundungsbemuehungen, womit sie sich selbst im rechten Spektrum (nicht A-typisch) verorten. Sie haben inzwischen einen eigenen Chauvinismus entwickelt und versuchen diesen weiter zu etablieren. Schlimm, was da teilweise fuer Dinge passieren, auch wenn es bei Weitem nicht die Quantiaet und Qualitaet erreicht, die aus dem A-typischen rechten Spektrum hervorgeht.

      1. „‚Almans sind fuer mich Abfall‘ ist unverkennbar eine Meinungsaeusserung (da steht ‚Fuer mich‘!) und ganz klar politisch inkorrekt, aber Hetze ist es nicht.“

        Übersetz das mal nach antisemitisch, dann weisst Du, wo Du stehst! :D

    3. Kenne das Wort Alman nur von Juicy Gay: „Ich wollte nie ein Alman sein / Denn ich will kein Alman sein / Nicht in diesem Land / Nicht in diesem Land / Nicht in diesem / Ich will kein Alman sein … “ ♪ ♫, rappt Juicy Gay. Irgendwie hat er recht.

      Aber das NetzDG ist Müll, wie man es auch dreht und wendet.

  2. Lese ich den Tweet richtig?

    „Wir müssen unsere Kids so erziehen, dass sie die Alman Kinder in der Klasse schlagen und von mir aus auch die Lehrerin #unbanverraeterin“ 12:53 AM – 16 Juni 2018

    Also Netzpolitik.org einen solchen Text nicht anstößig fände, wäre das äußerst bedauerlich. Denn der Text entspricht eigentlich genau dem, was man sich landläufig und laienhaft unter Hassrede so vorstellt.

    Nur mal zur Erinnerung:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 130 Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1.
    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2.
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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