Nein, die EU hat Geoblocking nicht komplett abgeschafft

Ab heute gilt: Wer in Deutschland für ein Abo von Netflix und Co. zahlt, kann dieses auch im EU-Ausland nutzen. In anderen Fällen gilt aber weiterhin: „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Wir erklären, was die Änderungen bringen und an welchen Stellen es weiterhin Geoblocking gibt.

Film-Streaming bestimmter Angebote wird ab dem 1. April 2018 auch im EU-Ausland möglich sein. – CC0 Parker Byrd

Ab heute lässt sich in der Europäischen Union auch im Urlaub auf das gewohnte Angebot von Netflix, Spotify und Co. zugreifen. Das Ende von Geoblocking, wie in manchen Schlagzeilen vermeldet, ist das aber lange noch nicht. Denn es gibt Ausnahmen und weitere Regelungen, welche die regionale Sperrung von Internetinhalten ermöglichen.

Was sich ab dem 1. April ändert …

Wer in Deutschland für ein Abo eines Anbieters von Filmen, Serien, Musik oder Liveübertragungen zahlt, kann dieses jetzt auch im Ausland so nutzen, wie es am Wohnsitz der Fall ist. Das sieht die EU-Verordnung zur „Portabilität digitaler Inhalte“ [PDF-Factsheet] vor, die am 1. April in Kraft tritt. Im Urlaub muss man also nicht mehr auf die nächste Folge der Lieblingsserie auf Netflix verzichten. Für die Nutzung im EU-Ausland dürfen Anbieter zudem keine zusätzlichen Kosten erheben.

Es ist jedoch ungeklärt, wie lange der Aufenthalt im Ausland dauern darf. Gilt die Regelung nur für den zweiwöchigen Sommerurlaub auf Mallorca oder auch für das Auslandssemester in Warschau? „Dieser Begriff ist in der Verordnung […] nicht definiert“, räumt die EU-Kommission selbst ein. Dort findet sich lediglich die schwammige Formulierung, der Aufenthalt müsse „vorübergehend“ sein. Eine ausdrückliche zeitliche Beschränkung enthält die Verordnung andererseits nicht. Das soll laut Kommission sicherstellen, dass selbst Nutzer, die täglich in einen anderen Mitgliedstaat pendeln, auf die von ihnen bezahlten Online-Inhalte zugreifen können.

Konkreter sind die Regeln zu den Verifikationsmechanismen, mit denen die Anbieter „Missbrauch“ verhindern sollen. So können Anbieter von ihren Kunden einen Nachweis ihres Hauptwohnsitzes verlangen, indem sie beispielsweise Rechnungs- oder Postanschrift, Ausweise oder Bankangaben überprüfen.

… und wo es weiterhin Geoblocking gibt

Trotz der neuen Verordnung gibt es weiterhin Geoblocking in der EU. Erstes Beispiel: Die Vorschriften gelten nicht für Live-Streams oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Diese können ihre Inhalte für das EU-Ausland verfügbar machen, müssen das aber nicht. In anderen Worten: Netflix läuft auf Mallorca, der Tatort von der ARD aber nicht.

Davon ist auch die dänische Minderheit in Norddeutschland betroffen. Sie kann im Internet nur auf wenige Sendungen des dänischen Rundfunks zugreifen, weil viele von ihnen in Deutschland gesperrt sind. Ein klarer Fall von Geoblocking. Abhilfe könnte durch die derzeit verhandelten Reformen der „Kabel- und Satellitenverordnung“ und der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ kommen.

Zweites Beispiel: Es ist weiterhin nicht möglich, ein Abo bei einem Anbieter von Filmen, Musik oder E-Books abzuschließen, der nicht im eigenen Heimatland operiert. So können etwa Personen in Deutschland keine Filme beim französischen Filmanbieter MyTF1 mieten oder ein Abo beim griechischen Netflix-Ableger abschließen. Auch hier bleibt es beim Geoblocking: EU-Bürger bekommen weiterhin ein je nach Land unterschiedliches Angebot an Medieninhalten – zur Freude von illegalen Streamingseiten.

Schritt in die richtige Richtung

Zumindest bei Online-Einkäufen ist es bald mit dem Geoblocking vorbei. Ab Ende 2018 dürfen Online-Händler ihren Kunden nicht mehr verwehren, bei eigenen Angeboten in günstigeren Nachbarstaaten zu shoppen. Auch Dienste wie Webseiten-Hosting müssen für alle EU-Kunden gleichermaßen geöffnet werden. Das sieht die Geoblocking-Verordnung vor, die aber nicht für Audio- und Videoinhalte gilt.

Die Meldung „Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar“ wird also europäischen Nutzern wohl vertraut bleiben. Folglich beschreibt Piratenpolitikerin Julia Reda die jetzt in Kraft getretenen Änderungen als „Minischritt in die richtige Richtung“. Reda versucht seit Jahren, die europäischen Gremien von einer Abschaffung von Geoblocking zu überzeugen.

Bei der Kommission läuft sie dabei offene Türen ein, immerhin zählte dieses Vorhaben zu einem der zentralen Punkte ihrer Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt. Scharfer Gegenwind bläst ihr dabei jedoch aus den Reihen der Mitgliedsländer und der Medienindustrie entgegen, die am lukrativen Geschäft mit exklusiven Länderlizenzen verbissen festhält.

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13 Ergänzungen

  1. Hat den die EU auch die Urheberrechte und Lizenzen harmonisiert? Bevor ich Geoblocking auflösen kann, muss ich dies auch lizenztechnisch dürfen. Ich kann ja als Unternehmen nicht gegen geltendes Urheberrecht verstossen, nur weil jemand ein Gesetz erlässt!

  2. Mit „Dieser Inhalt ist in deinem Inhalt nicht verfügbar“ werd ich mich wohl erst mal vertraut machen müssen

  3. Danke für die Informationen. Gut zu wissen, dass man auch im Urlaub nicht auf lieb gewordene Gewohnheiten verzichten muß.

  4. Ich würde ja gerne HBO Nordic hier in DE nutzen. Aber dank Geoblocking geht das auch weiterhin nicht, oder?

      1. Genau so ist es nicht. Selbstverständlich kann man HBO Nordic jetzt in Deutschland nutzen. Man kann es aber von Deutschland aus nicht buchen.

  5. Die immer wieder ins Feld geführten „Öffentlich Rechtlichen“ könnten selbst einen großen Schritt bezgl. Europa Lizenz tun, indem Sie die Rechteinhaber zukünftig für die EU als Sendegebiet lizenzieren würden. Machen die aber nicht, stattdessen bauen die auf die üblichen Halbinformierten, die seit jeher als billige Armeen der Plattformen fundieren. Ohne dass die es schnallen,stets im Kampf der Umverteilung der Wertschöpfung weg von Millionen einzelner, hin zu wenigen Plattformen, Der ÖFR feuert dies an, ist es doch bequem, für das selbe Lizenz Geld anstatt 80 Mill. 600 Mill. erreichen zu können. Somit, soll doch der ÖFR den Rechteinhaber das 8 fache an Lizenz bezahlen, dann sparen sich die Rechteinahber die mühsame Verwertung je EU Land, und alle sind glücklich. Das bedeutet für Dich, das Dein Rundfunkbeitrag auf etwa € 60 erhöht wird. Da gehst Du bestimmt mit, oder ?

  6. Ach das mit den Mediatheken finde ich besonders bescheuert. Da zahlt man eine Zwangsabgabe und kann den Kram noch nichtmal easy im Urlaub anschauen, da Geogeblockt.. Dank VPN ja kein Problem, aber mal ehrlich, bei den ör bei Gebührenfinanziertem Content ist es besonders lächerlich!

    1. Lächerlich ist eher,das Dir 14,47 € “ Zwangsabgabe schon zuviel und Unrecht sind, Du aber willst, dass der ÖFR für Dich Rechte für ganz Europa anstatt nur Deutschland lizenzieren soll. Ein Tipp : Du kannst tolle Programme wie die „Lochis“ oder andere Qualitätsprogramme von YouTube Stars in ganz Europa ganz ohne Beschränkung nutzen, Daran können sich die Wichtigtuer des ÖFR mit Ihren Pseudoanspruch doch echt ein Beispiel nehmen,

    2. Der Bundesverfassungsgericht hat mehrmals entschieden das eine Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Medien technisch nicht möglich ist und gegen das Grundversorgungsgebot verstößt.
      Damit fällt ein Modell wie bei Netflix mit Konto/Passwort leider aus, und nur das Geoblocking kann verhindern das Schwarzseher aus dem Ausland Beitragsfinanziertes deutsches Fernsehen nutzen können.

      Ohne Geoblocking würden die Öffentlich-Rechtlichen den ausländischen Sendern Konkurrenz auf deren Heimatmarkt machen und damit eventuell gegen EU Recht verstoßen.

  7. Wo ist das Problem? Wenn ich den Tor-Browser nutze, kann ich über fast jede IP-Adresse eines anderen Landes gutenberg.org ohne Behinderung nutzen. Probiert´s aus, Leute.

  8. Hab heute feststellen müssen, das Filme auf https://www.n-tv.de (auch solche, die gar nicht von n-tv stammen, sondern irgendwo aus dem Netz) blockiert werden. Per VPN tu ich so als ob ich aus Dänemark zugreifen würde, und dann kommt das: „Leider ist dieses Video nicht verfügbar. Grund könnte Ihr aktueller Standort sein.
    Wir freuen uns aber, Sie als Leser informativ und kurzweilig auf dem Laufenden halten zu können.“ Mach ich mein VPN aus (oder stell es auf De um), dann läuft der Film völlig problemlos. Ich vermute mal, das Zugriffe aus dem Ausland für die Werbepartner nicht attraktiv sind und deshalb blockiert wird. Den Film mit dem Green Shirt Guy z.B. haben die bestimmt nicht selbst gedreht, der ist im Netz frei verfügbar, deshalb können da auch keine rechtlichen Argumente angeführt werden, die das Geo-Blocking rechtfertigen würden. Hab n-tv auch schon angeschrieben und gefragt was der Schwachsinn soll, eine Antwort steht noch aus. Wieder mal Deppen, die zwar eine Webseite betreiben aber offensichtlich das Internet nicht begriffen haben. Hallo n-tv, schon mal was von einem globalen Dorf gehört???

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.