Nach zehn Wochen: Regierungspolitiker denken laut über NetzDG-Reform nach

Die Kritik gegen überzogenes Löschen von Beiträgen in sozialen Medien kommt langsam bei Union und SPD an. An der Problematik von privaten Unternehmen als Foren öffentlicher Meinung ändern jetzt gemachte Vorschläge allerdings wenig.

Kritiker beklagen eine Löschorgie legaler Inhalte durch das NetzDG. (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 Eric Constantineau

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht möglicherweise bereits knapp drei Monate nach Wirksamwerden seiner Strafbestimmungen schon wieder vor dem Umbau. Politiker aus Union und SPD wollen in der geplanten Neuauflage der Großen Koalition Teile des Gesetzes reformieren, wie in den vergangenen Tagen verlautete. Die Vorschläge sollen dabei helfen, das ungerechtfertigte Löschen von Beiträgen zu vermeiden.

Das NetzDG richtet sich gegen Hassbotschaften im Internet und zwingt Plattformen wie Youtube, Facebook und Twitter dazu, alle „offenkundig rechtswidrigen“ Posts binnen 24 Stunden zu löschen. Andernfalls drohen seit Jahresbeginn hohe Geldstrafen. Lange angemahnte Kritik gegen mögliches Overblocking – das Löschen auch von legitimer Meinungsäußerung in Bausch und Bogen – bestätigte sich nach dem Wirksamwerden des Gesetzes. Bereits in den ersten Tagen wurde etwa das Satiremagazin Titanic Opfer seiner Bestimmungen. Die künftige Digitalministerin Dorothee Bär (CSU) sagte schon im Januar, dass das Gesetz über das Ziel hinausschieße und schloss eine komplette Neufassung nicht aus.

Kaum jemand beschwert sich, dass zu wenig gelöscht wird

SPD-Justizsprecher Johannes Fercher sprach sich nun in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters dafür aus, einen Wiederherstellungsanspruch für ungerechtfertigt gelöschte Posts im Gesetz zu verankern – allerdings ohne genauer darzulegen, wie das System funktionieren soll. Am grundlegenden System der Löschung durch die Plattformen möchte er hingegen nicht rütteln, wie er wenige Tage zuvor klarstellte.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, drängt indes darauf, dass die Plattformen ihre Löschentscheidungen zumindest transparenter machen. „So bin ich der Ansicht, dass die Netzwerkanbieter verpflichtend mit einer freiwilligen Selbstkontrolle zusammenarbeiten sollen“, sagte Schön dem Handelsblatt. Bereits bisher räumt das NetzDG den Plattformen die Möglichkeit ein, heikle Löschentscheidungen an unabhängige Institutionen abzugeben, die vom Bundesamt für Justiz anerkannt sind. Das soll nach dem Vorschlag Schöns verpflichtend werden.

Den Handlungsbedarf machen auch erste offizielle Zahlen zum NetzDG deutlich: Zuletzt hatte das Bundesamt für Justiz gegenüber dem Spiegel verlautet, es seien in den ersten Wochen des Gesetzes statt der erwarteten 25.000 nur 205 Beschwerden wegen ausbleibender Löschung eingegangen – ein Zeichen dafür, dass die Plattformen mit voller Kraft Beiträge von Nutzern löschen oder aber der Bedarf massiv überschätzt wurde. Zur Zahl der Beschwerden über Overblocking machte das Amt hingegen keine Angaben.

Plattformen müssen Nutzerrechte stärker garantieren

Die Regierungsparteien reagieren mit ihren Reformvorschlägen auf Vorwürfe, wie sie etwa der Jurist Mathias Hong formulierte: Das NetzDG schreibe die Löschung von rechtswidrigen Inhalten vor, setze aber keine Sanktionen bei der Zuviel-Löschung und sei damit einseitig. Die Änderungen könnten dabei helfen, die Wirkung des NetzDG als Zensurmotor zu mildern.

Problematisch bleibt allerdings, dass die Plattformen als wichtige Foren öffentlicher Meinung fungieren. Sie bleiben dabei aber weiterhin private, profitorientierte Unternehmen, die mit Nutzerdaten Geld verdienen und für den öffentlichen Diskurs zentrale Entscheidungen mit Rücksichtnahme nur auf ihr eigenes Geschäftsmodell treffen. Bei einer Reform des NetzDG sollte der Gesetzgeber daher wohl darüber nachdenken, inwiefern Plattformen eine Form des öffentlichen Raumes darstellen, und wie sich die Rechte von Nutzern in diesen sicherstellen lassen. Andernfalls müssen wir weiterhin dabei zusehen, dass für unseren demokratischen Diskurs zunehmend wichtige Foren der Meinungsäußerung sich einer echten Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen.

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5 Ergänzungen

    1. „Zuletzt hatte das Bundesamt für Justiz gegenüber dem Spiegel verlautet, es seien in den ersten Wochen des Gesetzes statt der erwarteten 25.000 nur 205 Beschwerden wegen ausbleibender Löschung eingegangen“

      1. Für die Zwischenüberschrit bin ich verantwortlich und ich habe sie tatsächlich mit Bezug auf die ausbleibenden offiziellen Beschwerden über nicht erfolgte Löschungen geschrieben (25.000 Beschwerden wurden erwartet, 200 sind eingegangen). Es stimmt aber natürlich, dass es mehr ausbleibende Löschungen als offizelle Beschwerden gibt.

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