Lügen für die VorratsdatenspeicherungDas BKA präsentiert neue Propaganda. Wir kontern.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht eine Sammlung an Einzelfällen, um für die Vorratsdatenspeicherung zu werben. Wir haben die Daten analysiert und jede Menge Fehler gefunden. Als Beweis taugen diese Fälle nicht, das haben Wissenschaftler schon vor Jahren belegt. Das eigentliche Problem wird ignoriert.

BKA-Präsident Holger Münch
Präsentiert alternative Fakten: BKA-Präsident Holger Münch. – Alle Rechte vorbehalten Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt kann es nicht lassen. Erst letzte Woche forderte BKA-Präsident Holger Münch die Vorratsdatenspeicherung, mit falschen Zahlen. Während die Kinderhilfe von ihr verbreitete falsche Zahlen nach unserem Hinweis still und heimlich korrigiert, legt das BKA nach und erneuert seine Forderung nach anlassloser Massendatenspeicherung auf seiner Startseite.

Von Kinderpornografie zum sexuellen Missbrauch

Wieder dient als Aufmacher die Kinderpornografie, der mit dem „sexuellen Missbrauch von Kindern“ verknüpft wird, samt verstörendem Symbolbild. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist zweifelsfrei eine der schlimmsten vorstellbaren Straftaten. Glücklicherweise ist die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten letztes Jahr um vier Prozent gesunken und die Aufklärungsquote hoch, fast 85 Prozent. Das sagt die BKA-eigene Kriminalstatistik.

Jeder Fall ist einer zu viel, doch das hat nur bedingt mit dem Internet zu tun. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weiß: Sexueller Missbrauch von Kindern „geschieht zumeist nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis“. Gegen diese Fälle hilft keine Internet-Überwachung, sondern Prävention. Die Vorbeugungsarbeit der Polizei empfiehlt „mutige, starke und selbstbewusste Kinder“ und hat eine Kampagne „Missbrauch verhindern“.

Doch das BKA ist sich nicht zu schade, das höchstrichterliche Verbot der anlasslosen Massenüberwachung dafür verantwortlich zu machen, dass „der mögliche andauernde Missbrauch von Kindern in diesen Fällen nicht gestoppt werden [konnte]“. Das ist perfide und instrumentalisiert Opfer erneut, diesmal für die politisch fragwürdigen Ziele der Polizei.

Verweise auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder

Leider ist diese Vorgehensweise altbekannt, schon 2011 beobachteten Forscher im Auftrag des Bundesamtes für Justiz:

Die Diskussion ist deshalb bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle und eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen, die in den unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder und in nachdrücklichen Hinweisen auf die außerordentliche Niedertracht einer gezielten Ausbeutung der Schwächen alter Menschen zum Ausdruck kommt.

Damals untersuchte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, ob durch das höchstrichterliche Ende zur Vorratsdatenspeicherung etwaige „Schutzlücken“ entstehen. Die klare Antwort: Nein, „der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung [lässt sich] nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote abbilden“.

Einzelfälle sind kein wissenschaftlicher Beleg

Diese wissenschaftliche Untersuchung kontern Überwachungs-Befürworter immer wieder mit Einzelfällen, mit denen die „Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung“ belegt werden soll, so auch das aktuelle BKA-Statement. Nicht nur das Max-Planck-Institut kritisiert, dass diese „auf Einzelfälle gegründete Argumentation“ nicht „empirisch belegt oder belegbar“ ist. Auch die EU-Kommission hat diesen Fehler gemacht und auf unsere Erwiderung zugegeben, dass ihre Sammlung von Einzelfällen die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht beweisen kann.

Das BKA macht auch noch weitere Fehler. Beim Fallbeispiel „Autobahnschütze“ schreiben sie: „Nach langwierigen Ermittlungen der Polizei konnte der Täter letztendlich gefasst werden. Nach seiner Identifizierung wurden die auf ihn registrierten Handynummern analysiert.“ Der Täter konnte gefasst werden. Zu einem Zeitpunkt, als es drei Jahre lang keine Vorratsdatenspeicherung mehr gab. Nach der Festnahme wurden seine Handydaten analysiert. Die trotz Ende der Vorratsdatenspeicherung vorlagen. Und als ob diese Logik nicht schon bestechend genug wäre, verschweigt das BKA, dass sie in diesem Fall fast 600.000 Mobilfunk-Verbindungsdaten abgefragt und 3.800.000 Auto-Kennzeichen fotografiert haben – ganz ohne Vorratsdatenspeicherung.

Niedrigste Kriminalitätsrate seit 25 Jahren

Auch Wohnungseinbrüche müssen für das BKA herhalten. Letztes Jahr ist die Anzahl der Fälle um fast ein Viertel zurückgegangen, ebenfalls ohne Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem hat die Polizei millionenfach Handydaten zur Verfügung, per Funkzellenabfrage. Das wurde letztes Jahr extra nochmal ausgeweitet auf Wohnungseinbrüche. Trotzdem fordert das BKA noch mehr.

Hier fällt auf, dass das BKA gar keine Zahlen nennt, wie oft ihre Ermittlungen wegen des Datenmangel gescheitert seien. Neben Wohnungseinbrüchen werden Terroranschläge, Amokläufe, Brandstiftung und Mord genannt, die angeblich ohne die anlasslose Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden können. Zum Glück ist die Realität eine andere: Deutschland ist so sicher wie seit 25 Jahren nicht.

Noch nie so viele Massendaten wie heute

Und Behörden hatten noch nie so viele Daten zur Verfügung wie heute. Per Funkzellenabfrage landen Handy-Daten aller Einwohner alle elf Tage bei der Polizei. Per Bestandsdatenauskunft fragen über 100 Behörden alle zweieinhalb Sekunden ab, wem eine Telefonnummer gehört. Auskünfte über IP-Adressen dürften ähnlich hoch sein, aber darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Diese Abfragen passieren, entgegen der Behauptung des BKA, ganz ohne Richterbeschluss.

Als ob die unseriöse Propaganda in eigener Sache nicht schon schlimm genug wäre, verkennt das BKA das Hauptproblem. Die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland ist keine „gewisse Aufweichung beim Datenschutz“, sondern ein schwerer Eingriff in Grundrechte und laut Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof verfassungswidrig.

Ich habe mal gelernt, dass die Polizei das Gesetz schützen und durchsetzen soll. Das Ändern und Biegen gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Update 15. Juni: Jetzt hat das BKA auf unsere Presseanfrage von Dienstag geantwortet, die vollständigen Fragen und Antworten sind hier.

36 Ergänzungen

  1. Musste zu Ende denken. Das ist schwach, BKA.

    Eine zeitnahe Identifikation von Personen, die nach den gerade gültigen Gesetzen als straffällig oder ordnungswidrig benannt werden, die lässt sich, ohne eine eindeutige ID-Kennzeichnung und revisionssicherer Speicherung aller erzeugten Verbindungs- und Inhaltsdaten, nicht annähernd zu hundert Prozent umsetzen. Eine Vorratsspeicherung wird ihnen nicht reichen. Das wissen die Verantwortlichen beim BKA selbst.

    Die VS ist ein kein ermittlungstechnisches sondern ein sozial-psychologisches Druck-Mittel.
    Nur funktioniert das nicht bei den auf der Seite des BKA benannten Straftaten. Die Erfolgs-Statistik wird mit VS nicht besser aussehen. Sozialpolitisch fuktioniert das schon.

    In der eigenen Argumentation gefangen wird das BKA selbst dann weitermachen, wenn sie die VS bekommen könnten.
    Das BKA sollte sich dem Engländer anschließen und gleich zu der konsequenten Forderung nach ein-eindeutigen IDs übergehen.

  2. „Ich habe mal gelernt, dass die Polizei das Gesetz schützen und durchsetzen soll. Das Ändern und Biegen gehört nicht zu ihren Aufgaben.“

    Die Zeiten ändern sich, unsere Politiker, auch der BKA Präsident ist ein Politiker, müssen sich gegen die inneren Feinde der parlamentarisch geregelten Grundordnung wehren, die geregelte Grundordnung des Parlaments wird durch die Feinde der Grundordnung, den Falschwählern, empfindlich gestört.
    Der Falschwähler ist eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist!

    In Bayern hat die CSU in ihrem neuen PAG, die Polizei ermächtigt, Beweismittel (z.B. Texte) im strafrechtlichen Sinne so zu Ändern, das eine Bestrafung aufgrund der dann vorliegenden amtlich korrigierten Nach-/Beweise erfolgen kann bzw. darf!
    Leider sieht es so aus, das eine andere Partei als die CSU, Nutznießer dieser neuen Gesetze wird.

    Hätten die Falschwähler in der Vergangenheit nicht das Chaos in den Landtagen und im Bundestag angerichtet, wären uns gaaaanz sicher diese neuen Gesetze erspart geblieben!

    Also liebe Bayern, wählt die CSU, dann fühlt sie sich nicht mehr bedroht und ändert das PAG wieder ab, nach einer Probezeit so von 3-8 Wahlzyklen, falls die Falschwähler der richtigen Partei huldigen und ihren Fehler einsehen, ab dann wird sich auch die Große Politik gnädig erweisen und dem treuen Wähler seine Privatsphäre wieder überantworten!

  3. Der Link zu dem „Engländer“ fehlte noch.
    independent.co.uk/news/uk/politics/online-digital-identification-mob-rule-online-security-minister-ben-wallace-a8390841.html

  4. Von den o.g. angeführten Argumenten würde ich keins gelten lassen. Die Vorratsdatenspeicherung lässt sich recht leicht umgehen. So erwischt man damit leider nur Kleinkriminelle, die zudem dumm sind. Der vielleicht mögliche Nutzen aus der Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt nicht den Aufwand. Das haben die Franzosen und andere längst am praktischen Beispiel bewiesen.

  5. Wenn sie wüßten, was sie eigentlich wollten, müssten sie gar keine Daten sammeln – sondern nur die richtigen Fragen stellen können. *Wer, wie,was – Wer nicht frag bleibt dumm!* (Sesamstraße)

    Effektive Kombination von wesentlichen Informationen macht Wissen aus – Riesige Datenbanken allein bringen da gar nichts. Einsicht in die ignorante, sich selbstverherrlichenden und kurzfristige Zerstörung der Natur durch menschliche, marktgetriebene Gesellschaften reicht da aus. Die Natur und die Kultur sind nicht erst seit dem Internet vernetzt. Die Vernetzung unserer Galaxie geht gar zurück auf den Ur-Knall.

    Man stelle heutzutage vielleicht nur ein paar Fragen, und es wird offensichtlich, wie unterschiedliche Datenbanken (teilweise auch „Hirn“ genannt), z.b. basierend auf Daten der 70er oder der 90er Jahre, zu diametral unterschiedlichen Antworten kommen:

    1. Was sind Flops?
    2. Was ist der Index?

    Und dann meinen sie auch noch lügen zu können. xD

    Blockchain‘ it!^^

  6. Das BKA hat bestimmt vergessen, die Automobil-Mafia-Konzernbosse zu erwähnen. Die wurden auch Ding festgemacht durch die Mobilfunkdaten. Der Betrug an der Software wäre sonst nie aufgeflogen. Auch werden die Autos mitgetrackt, die jetzt wegen nicht erneuerter Software stillgelegt werden…Und sicherlich wurde auch der Angestellte aus dem Onkel-Erwin-Laden. Dem konnte mittels Funkzellenabfrage nachgewiesen werden , dass 10 Cent aus der Kasse geklaut wurden.
    Und auch den Priestern aus den 70ger Jahren wurde nachgewiesen, dass Sie das Zölibat dann doch nicht eingehalten haben- ach ne, das ziehen wir zurück, solange (bis in die 1970er Jahre) reichen die Datensammlungen dann doch nicht zurück…,ach, gab es da schon mobile Datenschleudern? Egal?
    Daten anlasslos auf Vorrat zu sammeln macht es einfacher und sicherer, wie absurd!

  7. Um mal eine kleine Form der Gegenrede zu versuchen:

    1. Die Kinderpornografie-Delikte, die aufgrund mangelnder VS nicht ermittelt werden können, finden in aller Regel keinen Eingang in die PKS, da hierzu kein Strafverfahren eingeleitet wird, weil es keine Ermittlungsansätze gibt (Bestandsdaten zu IP-Adresen liegen nunmal nicht vor). D.h. in Wirklichkeit ist die Zahl der Kindesmissbrauchsdelike höher und die Aufklärungsquote niedriger als in der PKS angegeben (Stichwort hohes Dunkelfeld).

    2. Zum Punkt „Missbrauch findet meist innerhalb der Familie statt“: Korrekt – aber die Erstellung und Verbreitung von Filmen davon geschiet über das Internet. Dies ignoriert der Autor, bewusst oder unbewusst. Ich weiß noch nicht, was ich naiver fände.

    3. Opfer werden instrumentalisiert, um eine höchstrichterliche Entscheidung anzuzweifeln: Dass das BVG die VS schon gekippt hat, ist korrekt. Allerdings wurde nicht die VS an >sich< gekippt, sondern das konkrete Verfahren, dass im letzten Gesetz zur VS eingesetzt wurde. Das BVG hat explizit in seiner Urteilsbegründung gesagt, dass die VS generell möglich sei, wenn sie gut umgesetzt wird. Daher der neuer Anlauf der letzte Regierung, eine VS umzusetzen – die momentan auch geltendes Recht ist, aufgrund des offenen Rechtsstreits aber ausgesetzt ist.

    4. "Einzelfällie sind kein empirischer Beleg": Die Aussage an sich ist richtig. Aber: Wenn von vornherein klar ist, dass ein Ermittlungsschritt nicht zum Erfolg führt, wird dieser Ermittlungsschritt i.d.R. nicht getätigt. Die Polizei hat sich damit abgefunden, dass IP-Adressen, deren Zeitstempel älter als eine Woche ist, nichts wert sind und gehen diesen Spuren nicht mehr nach. Daher fehlt es an "empirischer Grundlage", denn nur in besonders krassen Einzelfällen wird (erfolglos) versucht, z.B. über Bestandsdaten zu IP-Adressen an die Täter/Bezieher von Kinderpornografie zu gelangen. Die Diskussion in der Öffentlichkeit, wenn die Polizei Steuergelder und Arbeitszeit darauf verschwendet, sinnlose Nachforschungen anzustellen, kann man sich vorstellen.

    5. "Beim Autobahnschützen wurden auch so viele Daten gespeichert": Ja, weil dafür ein richterlicher Beschluss herangezogen wurde! Die Daten lagen z.B. auch bei TollCollect vor, durften aber nicht verwendet werden – das BKA hat die beschriebene Anzahl an Fotos und Kennzeichen als selbst erstellt, um eine Datengrundlage zu schaffen (auf deren Basis schlußendlich der Täter gefasst werden konnte). Die VS würde diese Art der Bilder/Daten allerdings gar nicht erfassen, also ist der ganze Absatz eigentlich unsachlich und hat nichts mit der Diskussion zu tun – und WENN, zeigt er doch eher, dass viele Daten (wenn sinnvoll ausgewertet) eben doch zum Erfolg führen können.

    6. "Nach der Festnahme wurden seine Handydaten analysiert. Die trotz Ende der Vorratsdatenspeicherung vorlagen"… Entschuldigen Sie den Anfall von Polemik, aber: No Shit, Sherlock? Wenn man ein Handy von einer Person beschlagnahmt und analysiert, erhält man seine Handydaten. Wenn der Autor mein Handy untersuchen würde, würde er dort sämtliche Nachrichten über alle Kanäle der letzten 4 Jahre feststellen (Diese Daten liegen übrigens auch bei Apple/Google/Facebook). Aber ich kann verstehen, dass diese irreführende Beschreibung im Sinne des Autors gewesen sein muss.

    7. Thema Wohnungseinbrüche: Die Verbindungsdaten (was übrigens nicht dasselbe wie Kommunikationsdaten sind – Verbindungsdaten sind nur die Meta-Daten einer Kommunikation, Kommunikationsdaten enthalten auch deren Inhalt) einer Bande von Wohnungseinbrechern lässt sehr viele Rückschlüsse über die Organisation der Bande zu. Ermittlungen zu den Hintermännern sind ohne VS sehr schwierig bis unmöglich – Außer es ist möglich, Handydaten auszuwerten – nach einer erfolgreichen Festnahme… was sind eigentlich noch mal die Aufklärungsquoten für Wohnungseinbrüche? Knapp 18%. Funzellendaten hin oder her, hier ist noch Luft nach oben.

    8. Auskünfte zu IP-Adressen ohne Richterbeschluss: Internetprovider sind im deutschen Recht gem. §113 TKG verpflichtet, Bestandsdaten auf Anfrage der Polizei heraus zu geben. Die fehlende VS bewirkt hierbei, dass IP-Adressen, die älter als 7 Tage sind, in aller Regel nicht beauskunftet werden können, da die Verbidnungsdaten, die für die Zuordnung der IP-Adresse zum Bestandsdatum notwendig ist, gelöscht werden. Eine Beauskunftung nach richterlicher Zustimmung (die in der Regel mind. 4-5 Tage dauert) würde das Zeitfenster für "gültige" IP-Adressen faktisch auf null reduzieren (wenn man das Wochenende berücksichtigt).

    9. "Ich habe mal gelernt, dass die Polizei das Gesetz schützen und durchsetzen soll. Das Ändern und Biegen gehört nicht zu ihren Aufgaben." Und ich habe mal gelernt, dass Journalisten einer Sorgfaltspflicht unterliegen und ihre Artikel nicht einseitig recherchieren. Das aus-dem-Kontext-nehmen (Aufklärungsquote Kinderpornographie ohne Dunkelfeldberücksichtigung) und tendenziöses Wiedergeben von Tatsachen (Datensammlung beim Autobahnschütze) gehört nicht zu ihren Aufgaben. (Wieder sarkastisch, aber wie man in den Wald hinein ruft…)

    1. Und zusätzlich sollte vielleicht erwähnt werden, dass die Bestimmung des Besitzers und Standort von Telefonnummern auch durch die Leistellen der Rettungskräfte durchgenommen wird – nicht nur von Ermittlungsbehörden.

    2. Zum Punkt 3 der Gegenrede:
      Nach dem EuGH ist die anlasslose VDS ungültig. Eine gezielte aus gegebenen Anlass ist durchaus möglich. Aber keine pauschale anlasslose Datensammlung. Alles andere widerspricht der Unschuldsvermutung!
      Zum Punk10: siehe Punkt 3 von Ihnen und meine Ergänzungen dazu. Sie sollten Ihre eigenen Masstäbe dann auch umsetzen. Ansonsten heisst es: 6 setzen!

      1. Ich hab nicht gewusst dass der EUGH in Deutschland die höchstrichterliche Instanz ist – danke für die Klärung. Aber wenn Sie den Verweis auf die BVG Entscheidung nicht genügt, hier noch Mal der Wortlaut:

        „Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig“

        Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html

        Bevor Sie Noten wie in der Schule verteilen, sollten Sie ggf erstmal selbige besuchen.

    3. zu 1. VDS greift nicht, siehe zu 2.

      zu 2. Wir verschicken, wie früher auch schon, verschlüsselte Datenträger mit der Post.
      Das funktioniert recht zuverlässig, die Verluste sind gering.
      Warum? Nun, das Internet ist zu unsicher!

      zu 3. VDS ist erlaubt, sobald ein Anfangsverdacht gegenüber einer definierten Person besteht, hingegen ist die anlasslose Speicherung, also ohne Anfangsverdacht, von unverdächtigen Personen nicht zulässig, da hier eine Straftat bzw. vielmehr alle strafbaren Handlungen jedweder Form pauschal unterstellt wird.
      Also wäre jeder pauschal quasi (nach VDS) ein KiPo Händler/Konsument, Vergewaltiger und ganz klar bis zum Nachweis der Nicht-Täterschaft, ein Mörder.

      zu 4. siehe zu 2.

      zu 5. Diese Daten wurden zum Erhebungszeitpunkt anlassgemäß erhoben und gespeichert, Tollcollect sollte hingegen auf Daten Dritter pauschalen Zugriff gewähren, auch auf Daten außerhalb des benötigten Zeitraums.
      Zu dem kam auch die Begehrlichkeit auf, diesen Zugriff zu jedem Zeitpunkt und Anlasslos zur freien Verfügung haben zu wollen.

      zu 6. Man kann auch diese Daten regelmäßig löschen, für kriminelle Zwecke sollte man sowieso ein separates Handy/Smartphone nutzen, auf das man im Ernstfall verzichten kann!

      zu 7. siehe zu 6. und man schaltet Geräte ab, die einen Nachweis ermöglichen könnten, das macht auch jeder versierte Einbrecher!
      Man stelle sich vor, der Chef ruft an und die Bewohner wachen auf, wie peinlich!
      Ja, die meisten Einbrüche finden während der Arbeitszeit statt, da die meisten dann zur Arbeit sind, wie der Kriminelle auch und der Kriminelle ist sich der Tatsachen mit dem Funkmast durchaus bewusst, nicht?
      Auch werden die Handys innerhalb krimineller Organisationen in einem Turnus gewechselt, um auch hier wiederum der Erfassung zu entgehen.

      zu 8. nach aktueller DSGVO müssen diese Daten vom Provider gelöscht werden, sobald es keinen Anlass mehr für deren Speicherung mehr gibt.
      Ist bei den Behörden auch so, in den Fällen NSU und NSA, wurden „überlagerte“ Akten und Geräte (z.B. Handys) eiligst vernichtet, bevor diese in den Aufarbeitungen dieser Fälle für politische Unruhe hätten sorgen können!
      Wie du siehst, es hat schon seine Vorteile sich an anlassbezogene Löschfristen zu halten!

    4. Ich habe den Verdacht Sie sind da einem Mythos, der penetrant kommuniziert wird aufgesessen.
      Ich unterstelle Ihne davon ehrlich überzeugt zu sein, die VDS diene ausschließlich dem Zweck besserer Strafaufklärung ohne gleichzeitig die zivile demokratische Gesellschaft in ihren Grundsätzen anzugreifen.

      zu 1. Wenn es keine Grundlage für einen begründeten Verdacht gibt, dann wird auch nicht ermittelt. Das ist korrekt. Wenn alles Dunkelfeld ist, wo nicht überwacht wird, dann haben sie da einen Punkt. Das hieße im Umkehrschluss aber auch: Echtzeit-Quellen-Vollüberwachung im analogen und digitalen Bereich. Könnte ja sein, man übersieht was.
      zu 2. Das ist eine Behauptung die durch nichts belegt ist. Aber selbst falls sie zutreffend wäre und die VDS in diesen Fällen eine Bedrohung der Straftäter darstellen könnte (für die Vermutung des Gegenteils gibt es zumindest eine Grundlage) würden dann Straftäter nicht auf andere Verteilermethoden ausweichen?
      zu 3. Den Punkt, eingeleitet mit „Opfer werden instrumentallisert“ fortgeleitet mit ~“Dass die VS gekippt (..)“~ verstehe ich nicht. Die VDS ist in der derzeitigen Fassung, als Vorratsdatenspeicherung, nicht zulässig.
      zu 4. Das Anführen von Einzelfällen zur impliziten Darstellung einer verlässlichen empirischen Grundlage, weil man keine wissenschaftlich tragfähige Grundlage hat, nennt man Irreführung.
      Wenn Beamte nicht ermitteln können weil Beweise zeitlich verfallen, so betrifft dies analoge Beweise im Gleichen und ist kein positives Merkmal dass sich zur Rechtfertigung einer VDS heranführen lässt. Es gäbe andere Methoden Verbindungsdaten zu freezen, die außerhalb die völlig maßstabslosen totalen Überwachung der gesamten Bevölkerung ständen.
      zu 5. Der Anlass der Benennung ist hier das BKA. Das trifft also nicht.
      zu 6. Sie haben den Artikel in diesem Teil missverstanden. Er stellt dar, dass in diesem Fall, wie in vielen anderen, die Kommunikations- und Verbindungsdaten auch -gerade- ohne VDS ermittelt werden konnten. In Gegenrede zu der Darstellung des BKA.
      zu 7. Das Einbrüche nicht ausreichend aufgeklärt werden können, ist nicht auf die Verortung der Straftaten und Täterstruktur, bzw. auf ein eher nachgeordnetes Interesse in den Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen? Die Benennung von Einbrüchen als relevantes Kriterium hat, mit seiner im Einzelfall zwar, gesellschaftlich aber weniger, strengen Einwirkung, populistischen Charakter. Und dient der Argumentation sicher nicht im bestätigenden Sinn.
      zu 8. Das ist absurd. Genauso gut ließe sich sagen, wenn Polizei erst nach zwanzig Minuten an einem Tatort erscheint, dann ist der Täter schon weg … aus Folge daraus muss jeder verpflichtet werden, der einen Ort verlässt, seine Kontaktdaten zu hinterlassen … demokratische Grundrechte zu zermatschen, weil die Polizei zu langsam ist, was ist das denn?
      zu 9. Polemik ist ja in Ordnung. Aber das überzieht es. Nur weil die Analyse und Wertung des Artikels ihnen nicht passt, ist er dennoch gut recherchiert, fundiert und gut belegt. Er beleuchtet die von Ihnen benannte Seite sehr wohl – ist doch grade diese Anlass für den Text.

    5. Danke für den Mut, auf einem Forum wie diesem eine solche Gegenrede zu veröffentlichen! Die Reaktionen darauf sind wie erwartet – man darf hier ja durchaus eine eigene Meinung haben, es muss aber unbedingt die richtige sein.

    6. @ Bullenschwein:

      zu 2:
      Hier greift mal wieder die Gleichmacherei bei diesen Vergehen, die allgmein unter Kindesmissbrauch zusammengefasst werden. Es wird nicht unterschieden zwischen einer Vergewaltigung eines Kindes und dem Besitz und Austausch von irgendwelchen Nacktbildchen.
      Das eine passiert im häuslichen Umfeld, das andere über das Internet. Mit der VS kann man also nur das zweite aufklären, nicht aber den eigentlichen Missbrauch der Kinder.
      Das erinnert an die Drogendelikte – die Kartelle kann man nicht angreifen, also bestraft man die Konsumenten.

      Leider unterscheidet der Original-Artikel hier auch nicht, sondern verwendet die Begriffe synonym.

      zu 3:
      Das BVerfG musste das Gesetz zur VS komplett aufheben, weil es offensichtlich verfassungswidrig war. Sie haben auch klargestellt, dass eine anlasslose Speicherung aller Daten nicht zulässig ist, sondern dass nur im Verdachtsfall gespeichert werden darf. Das neue Gesetz berücksichtigt diese Tatsache auch wieder nicht, so dass ich davon ausgehe, dass auch dieses wieder gekippt wird.
      Nichtsdestotrotz heisst es nicht, wenn ein Gesetz vom Verfassungsgericht nicht verworfen wird, dass es sinnvoll ist. Das BVerfG befasst sich weder mit der Frage, ob ein Gesetz zielführend und nützlich ist, noch ob es ein angemessenes Instrument zur Verbrechensbekämpfung darstellt. Wenn ein Gesetz vom BVerfG akzeptiert wird, kann es also trotzdem wirkungslos sein und auch noch unangenehme Nebenwirkungen haben.
      Ausserdem ist es ja nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, dass möglichst nah an der Verfassungsfeindlichkeit vorbei definiert wird. Es sollte eigentlich eher eine Warnung sein, sich zu überlegen, dass man mit seinen Bestrebungen vielleicht über das Ziel hinaus schiesst.

  8. Vorratsdatenspeicherung bedeutet nicht Auswertung auf Vorrat! Wer will hier welche Interessen schützen? Vielleicht geht es hier mehr um die Angst, für illgale Up- und Downloads, Verbreitung von Hetzparolen und illegale Geschäfte sowie Steuerhinterziehung ins Visier zu geraten.

    Aber wer auch das Darknet samt Waffenhandel schützen möchte, wird hier wohl Gehör finden. Bis beispielsweise die Waffen eingesetzt werden, sind schon alle Spuren, die ohnehin schon schwer nachverfolgbar sind, verwischt (gelöscht).

    Und dass die Provider sich wehren, hat letztendlich nur mit der Kostenfrage zu tun. Solche Kosten werden letztendlich auf den Verbraucher umgelegt. Aber die paar Cent sind volkswirtschaftlich sinnvoller als die Regelung von Schadensfällen, die wir letztendlich – wenn nicht direkt als persönliches Pech – dann über Versicherungsprämien auch tragen (müssen).

    1. Ihre Antwort geht wieder in die Richtung, wer nichts zu verbergen hat.
      Sorry, sie haben nichts begriffen.
      Googlen sie mal nach ‚Volkszählung Amsterdam‘ und ‚Rosa Listen‘, dann denken sie noch mal nach, ob ihre Antwort immer noch so stehenbleiben kann.

    2. @ Datenbänkler

      Im Darknet gibt es keine verwertbaren IPs!
      Schon mal TOR genutzt? Ich schon, und korrupte Polizisten mussten einsehen dass sie mich nicht identifizieren können. Liest man dann ja schon mal in Artikeln auf Webseiten bekannter Dt. Zeitung…

  9. Es ist schon auffällig, wie der Autor versucht Kindesmissbraucher und Verbreiter entsprechender Dateien zu schützen. Sehr bedenklich…

    1. Das ist widerlich, was Sie dem Autor hier unterstellen wollen. Sie sollten sich schämen.

      1. Eben, widerlich. Man versucht eben sich des Niveaus und der Unterstellungen des Autors anzupassen…

  10. Krlminalist
    Schon der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ ist ein künstlicher Begriff zur politischen Argumentation und Agitation. Sachlich geht es um Mindestspeicherfristen von Verbindundsdaten.
    Je schneller die Verbindungsdaten gelöscht werden, um so weniger Möglichkeiten haben Polizei und Justiz, organisierte bzw. Bankenkriminalität und terroristische Netzwerke zu erkennen und wirksam zu bekämpfen.

    1. @ Kayser

      Weil diese Leute ja alle zu d*mm sind, um nicht rückverfolgbar zu kommunizieren.
      Wenn Ich das kann, können die das auch…

    2. Und ich dachte, „Mindestspeicherfrist“ wäre ein von der Politik geprägter Euphemismus, weil der zuvor genutzte Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ mittlerweile negativ konnotiert war. :P

  11. Ein Überwachungsstaat könnte sicher auch schlimme Dinge, verhindern. Vor allem, wenn die Werkzeuge zur Manipulation und Repression und somit die Macht in wenigen Händen liegt, wird das sicher Willkür und Repressionen verhindern. Man muss nur Vertrauen haben;)

    Und wenn wir schon dabei sind: Die Todesstrafe für Ladendiebstahl würde sicher auch die Kriminalitätsrate senken;)

    1. Im Falle der NSA und in derem Schlepptau des BND haben Geheimdienste auf Teufel komm raus unrechtmäßige Überwachungen der Telekommunikation vorgenommen,die im Nachhinein legitimiert worden sind.Hinweise für deren Datenwut wurden im Vorfeld als Verschwörungstheorien abgetan.

      Analog zu dem o.g. Fall kann man davon ausgehen ,dass bei ähnlich gelagerter Allmachtsphantasie der Sicherheitsbehörden so einige Daten
      a)unrechtmäßig
      b) zu lange
      lagern und das Spielchen mit VDS und Mindestaufbewahrungsfristen nur für die Öffentlichkeit ,sprich Kasperltheater sind,wo sich einige Oppositionelle abarbeiten sollen und dürfen.
      Der Snowden des BKA, LKA hätte sicherlich einiges zu berichten,
      aber das ist ja auch nur Verschwörungstheorie . :-)

  12. Ich mache mir Sorgen, um das schleichende Erodieren der Freiheit. Die Behörden und auch die digitale Wirtschaft höhlen nach und nach die Freiheitsrechte aus. Und machen gezielt Stimmung gegen die Freiheitsrechte. Mit solchen Speicherfristen von Verbindungsdaten usw. wird dann eine Sicherheitsscheinwelt aufgebaut. Einige hier in den Kommentaren stören sich ja an solche Befugnisse immer noch nicht.
    Nur schauen wir doch mal in die Zukunft. Wenn jetzt schon nicht erkannt wird, dass es um den Grundsatz der Grundrechte wie Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit geht, nach dem Motto: So schlimm ist der Eingriff doch nicht, dann verschiebt sich das immer mehr hin zu einer Grundrechtsabschaffung. Nicht jetzt, aber in den nächsten Jahren. Die freie Gesellschaft gewöhnt sich dann an die Unfreiheit. Die Gefahr ist auf jeden Fall da- das können auch die Befürworter einer anlasslosen VDS eigentlich nicht übersehen?

  13. Es ist offensichtlich sinnlos zu versuchen auf solch einem Forum die Leute von ihrem Verfolgungswahn und Misstrauen der Polizei gegenüber zu befreien. Wie unkritisch eine VDS wäre und was sie für positive Auswirkungen für die Ermittlungen gegen widerliche Straftäter hätte, wurde klar dargelegt.
    Die VDS wird irgendwann kommen, früher oder später. Dann werden deutlich mehr Straftäter gefasst und Kinder geschützt. Ja, auch ihre, ob sie es wollen oder nicht.

    1. @Person: Sie denken also wirklich, dass Eintreten für Freiheit „Verfolgungswahn“ ist. Nun denn, schön, dass Freiheit immer da ist und nicht verteidigt zu werden braucht. Das ist schon ein sehr interessante Einstellung.
      Genau dieser Satz „Die VDS wird irgendwann kommen, früher oder später.“ ist die schleichende Erosion des Rechtsstaates: —> Der EuGH hat bescheinigt, anlasslos ist nicht drin, ob Sie wollen oder nicht!!
      Und eine Frage. Glauben Sie wirklich an diesen Satz: „Dann werden deutlich mehr Straftäter gefasst und Kinder geschützt. Ja, auch ihre, ob sie es wollen oder nicht.“ –> Wenn es wirklich um den Schutz der Kinder geht, dann sollten wir z.B. mehr SozialarbeiterInnen und LehrerInnen einstellen, damit die Kinder und auch die Eltern beim Kampf gegen Kindesmissbrauch im Vorfeld unterstützt werden. Denn was hat ein Kind davon, wenn die Straftäter gefasst werden? Ja, Gerechtigkeit, aber die Leiden hat das Kind dennoch schon gehabt. Also wirkliche Hilfe wäre im Vorfeld durch Aufklärung zu finden.

  14. „gelernt, dass die Polizei das Gesetz schützen […] Ändern und Biegen gehört nicht zu ihren Aufgaben.“

    Wow, lach, echt?
    Wenn die Polizei demokratisch bei ihren Kernaufgaben bleiben würde, schön. Ein kurzer Blick in andere Länder, die Geschichte, reicht, um zu verstehen, dass Polizei grundsätzlich zu allem fähig ist…… .
    Speicherung aller Kommunikations(-Meta-)daten? Ehrensache…. .
    Ginge es der Polizei um echte Sicherheit, um das Wohlergehen schutzbedürftiger Bürger, könnte sie sich ja darum kümmern, dass zum Beispiel armen Alleinerziehenden das Kindergeld vom Jobcenter nicht einkassiert wird. Heftige Pervertierung der Sozialgesetzgebung ist wie Verkrümmung des Grundgesetzes leider kein Straftatsbestand.

    1. @fiveeyer:
      Die Polizei ist das ausführende Organ. Die Beamten müssen den „Vorgaben“ der Gesetze folgeleisten. Deine Ansicht zu den Kernaufgaben der Polizei sind schon bemerkenwert. Seit Jahren wird der notwendige Personalbedarf nicht aufgestockt. Alle schieben Sonderschichten & Überstunden. Da steht uns eine Burnoutwelle bevor, welche nicht einzuschätzen ist. Hier die Beamten zum Sündenbock für fehlgeleitete Politik zu machen, finde ich persönlich unangemesssn.

  15. @Udo: Polizisten „müssen“ als Exekutive keineswegs um jeden Preis (!) Gesetze anwenden, sondern haben sogar die hochheilige PFLICHT, sich z. B. der Ausführung/Anwendung offensichtlich verfassungswidriger Gesetze (oder etwa solcher, die sie selber zu Straftätern werden ließen) zu VERWEIGERN – und dies fängt mit der sog. Remonstrationspflicht, der jeder Beamte unterliegt, erst an, und geht mit der Möglichkeit und deshalb oft gebotenen PFLICHT, zum „Whistleblower“ zu werden, um polizeiinterne Schweinereien öffentlich zu machen, munter weiter !!

    Denn – auch, wenn´s für viele „Reeducation-Formal-Demokraturisten“ hierzulande offenkundig [bereits wieder – oder noch immer…….?!? :-o( ] ‚kaum vorstellbar‘ ist: Ein JEDER Mensch – auch ein Polizeibeamter ! – bleibt in letzter Instanz ALLEIN seinem Gewissen (!) verantwortlich, d. h. kann sich NICHT und keinesfalls vor sich selber, Anderen und „Gott und der Welt“ darauf „hinausreden“, dass er überhaupt irgendetwas „MUSS(TE)“: Man/frau MUSS, egal wie, wo & wann, zu allererst und vor allem in letzter Konsequenz (!) vor allem (!!) MENSCH sein – und dies in der besten Bedeutung des Wortes – , und kein hirnlos & bedingungslos willig ‚ausführendes‘ Charakterschwein !

    Deine Schilderung der (vorsätzlich !) herbeigeführten, unverantwortlichen personellen Ausdünnung (auch) der Polizei ist allerdings zweifellos nur zu wahr.

  16. Das BKA hat heute 15:08 auf unsere Presseanfrage von Dienstag 11:31 geantwortet. Hier die vollständigen Fragen und Antworten:

    netzpolitik.org: Sie schreiben: „Allein im Jahr 2017 konnten über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden, da die IP-Adresse nicht mehr gespeichert war.“ Diese 8.000 Hinweise tauchen aber nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf. Sie schreiben ebenfalls: „Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche“. Erfüllen diese „über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie“ die Definition „der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche“?

    BKA: In den besagten Fällen lag Anfangsverdacht einer Straftat vor. Die US-amerikanischen Internet Service Provider, die im Rahmen der Selbstverpflichtung ihre Daten nach möglichen Missbrauchsdateien durchsuchen, melden Verdachtsfälle (inkl. Beweismaterial, Upload-IP) an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Das NCMEC leitet diese Hinweise an die polizeilichen Zentralstellen der Staaten weiter, aus denen der Upload (auf Basis der IP-Adresse) erfolgt ist.

    Die an Deutschland adressierten Daten werden zunächst durch das Bundeskriminalamt (BKA) auf ihre strafrechtliche Relevanz nach dem deutschen Strafrecht geprüft. Liegt aufgrund des übermittelten Materials der Anfangsverdacht einer Straftat vor, fragt das BKA die übermittelte IP-Adresse unverzüglich beim Provider ab, um deren Inhaber und damit einen möglichen Tatort im Bundesgebiet zu bestimmen. Sind zu der jeweiligen IP-Adresse Daten beim Provider gespeichert, die eine Feststellung des jeweiligen Inhabers ermöglichen, wird der Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben.

    Da die Anschlussinhaberfeststellung bei den Providern wegen fehlender Vorratsdaten zu den vom NCMEC übermittelten IP-Adressen nicht möglich war, konnte nicht weiter ermittelt werden. Wir weisen darauf hin, dass kinderpornografisches Material die bildhafte Darstellung von mitunter schweren und zum Teil noch andauernden Missbrauchsfällen darstellt.

    netzpolitik.org: Warum tauchen die über 8000 Hinweise nicht in der PKS auf?

    BKA: Gemäß den Richtlinien zur Führung der PKS sind aktuell folgende Voraussetzungen für die Erfassung erforderlich:

    5.2.1 Zählung (Auswertung) der bekannt gewordenen Fälle
    Jede bekannt gewordene Straftat ist in der für den Tatort zu erstellenden Bereichsstatistik (Gebiet, über das die Tabellenerstellung läuft, z. B. Kreis, Land) als ein bekannt gewordener Fall zu zählen.“

    Das BKA sammelt die statistischen Meldungen aus den einzelnen Bundesländern und erstellt daraus die Gesamtstatistik für den Bund. Fälle, in denen ein Tatort im Bundesgebiet nicht bestimmt werden kann, können derzeit in der PKS nicht abgebildet werden. Das gilt auch für die von Ihnen genannten Hinweise. In Ermangelung gespeicherter Daten bei den Providern ist eine Zuordnung der übermittelten IP-Adressen zu den jeweiligen Anschlussinhabern, und damit zu einem Tatort, nicht möglich.

    netzpolitik.org: Wie viele der über 8000 Hinweise enthielten deutsche IP-Adressen?

    BKA: Alle Hinweise, die vom NCMEC an das BKA übersandt werden, enthalten deutsche IP-Adressen.

    netzpolitik.org: Wie alt waren die IP-Adressen?

    BKA: Das Alter der IP-Adressen ist abhängig von dem Meldeverhalten der amerikanischen Provider. Fast 50 % aller Hinweise erreichen das BKA so rechtzeitig, dass eine Abfrage der IP-Adresse unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch möglich ist. Alle anderen Hinweise sind älter als eine Woche bis hin zu mehreren Monaten.

    netzpolitik.org: Wie viele dieser IP-Adressen waren älter als zehn Wochen? Wie viele waren älter als sechs Monate?

    Wie viele dieser IP-Adressen führten zu Anonymisierungsdiensten?

    Wie viele dieser IP-Adressen führten zu Mobilfunkanbietern mit Carrier-Grade-NAT?

    BKA: Hierzu liegen dem BKA keine statistischen Daten vor, da die Sammlung dieser statistischen Informationen mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr erfolgte. Zukünftig sind derartige differenzierte Erhebungen wieder vorgesehen.

    netzpolitik.org: Wie viele Fälle von bandenmäßigem Wohnungseinbruchdiebstahl konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Standortdaten von Mobilfunkgeräten nicht für vier Wochen gespeichert wurden?

    Wie viele Fälle von bandenmäßigem Wohnungseinbruchdiebstahl konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Zuordnung von IP-Adressen nicht für zehn Wochen gespeichert wurde?

    Wie viele Fälle von Terroranschlägen konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Standortdaten von Mobilfunkgeräten nicht für vier Wochen gespeichert wurden?

    Wie viele Fälle von Terroranschlägen konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Zuordnung von IP-Adressen nicht für zehn Wochen gespeichert wurde?

    Wie viele Fälle von Amokankündigung im Internet konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Standortdaten von Mobilfunkgeräten nicht für vier Wochen gespeichert wurden?

    Wie viele Fälle von Amokankündigung im Internet konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Zuordnung von IP-Adressen nicht für zehn Wochen gespeichert wurde?

    Wie viele Fälle von Brandstiftung konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Standortdaten von Mobilfunkgeräten nicht für vier Wochen gespeichert wurden?

    Wie viele Fälle von Brandstiftung konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Zuordnung von IP-Adressen nicht für zehn Wochen gespeichert wurde?

    Wie viele Fälle von Mord konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Standortdaten von Mobilfunkgeräten nicht für vier Wochen gespeichert wurden?

    Wie viele Fälle von Mord konnten letztes Jahr nicht aufgeklärt werden, weil die Zuordnung von IP-Adressen nicht für zehn Wochen gespeichert wurde?

    BKA: Entsprechende Statistiken werden hier nicht geführt.

    netzpolitik.org: Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstellte 2011 die Studie „Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“. Darin schreiben die Forscher im Auftrag des Bundesamtes für Justiz:

    Die Diskussion ist deshalb bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle und eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen, die in den unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder und in nachdrücklichen Hinweisen auf die außerordentliche Niedertracht einer gezielten Ausbeutung der Schwächen alter Menschen zum Ausdruck kommt. Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als „typisch“ aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre. (Seite 220)

    Wie entgegnen sie dieser methodischen Kritik, dass eine „auf Einzelfälle gegründete Argumentation“ nicht „empirisch belegt oder belegbar“ ist?

    BKA: In der 2011 erstellten Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht ist keineswegs die Aussage zu finden, dass eine „auf Einzelfälle gegründete Argumentation“ nicht „empirisch belegt oder belegbar“ sei. Vielmehr wird in der Fraglichen Passage auf S.219 der Studie konstatiert, dass die Diskussion durch den Verweis auf Einzelfälle bestimmt sei, und dann kritisiert, dass diese Einzelfälle als „typisch“ bezeichnet werden, ohne dass dies „empirisch belegt oder belegbar“ sei. Fest steht: Polizeiliche Experten konstatieren aufgrund langjähriger Praxiserfahrung, dass die angeführten Fälle sehr wohl beispielhaft, also keinesfalls Einzelfälle sind. Auch deshalb haben wir am Beispiel des Deliktsfeldes Kinderpornografie mit den nun vorgelegten Mengengerüsten aufgezeigt, dass es sich eben nicht nur um Einzelfälle, sondern um typische Ermittlungshemmnisse aufgrund der fehlenden Vorratsdaten handelt.

  17. Fakten interessieren in diesen Fällen nicht besonders. Als besonders dreist fand ich mal, dass der leitende Ermittler im Fall Mirco in der FAZ (und in dem damit beworbenen Buch) ohne Nachfrage behaupten konnte, der Fall Mirco könnte aktuell nicht mehr aufgeklärt werden, da die VDS vom BVerfG aufgehoben war. Der Fall Mirco lag aber ein halbes Jahr nach dieser Entscheidung.

    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/fall-mirco-geheimnisse-im-handy-11955717.html

    Mir ist bis heute nicht verständlich, wie er dann aufgeklärt werden konnte, da dies ohne VDS nicht gegangen wäre, die VDS da aber schon ein halbes Jahr abgeschafft war.

  18. Ich finde es gut, dass ein ehemaliger Richter für die Piraten im Europaparlament sitzt und sehr vehement auf die Freiheits- einschränkenden Massnahmen der VDS hinweist.
    Wie würde unsere freiheitliche Demokratie eingeschränkt werden, wenn das nicht so wäre (?). Danke.

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