Lügen für die VorratsdatenspeicherungBKA-Chef Münch biegt sich Zahlen zu Kinderpornografie zurecht

Der Präsident des Bundeskriminalamts fordert die Vorratsdatenspeicherung und verdreht dabei Statistiken. Angeblich konnten letztes Jahr 8.400 Fälle von Kinderpornografie nicht aufgeklärt werden. Dabei gab es nur 6.512 Fälle – und die wurden zu 89,5 Prozent aufgeklärt. Ein Kommentar.

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Zahlen verdrehen mit Statistik. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Lukas Blazek

Heute Mittag hat der Verein Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit BKA-Präsident Holger Münch eine Pressekonferenz zum Thema „Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer“ veranstaltet. Der Oberpolizist nahm das ernste Thema zu Anlass, mal wieder die Vorratsdatenspeicherung zu fordern – mit falschen Zahlen. Das Argument: „im vorigen Jahr hätten bei 8.400 Hinweisen auf Kinderpornografie die Ermittlungen eingestellt werden müssen“.

Die Pressekonferenz hatte den Untertitel „Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017“. Diese Statistik wurde am 8. Mai veröffentlicht. In der Pressemitteilung wird die Zahl von 8.400 mutmaßlichen Fällen aus einem FAZ-Artikel vom 6. Februar zitiert, der sich wiederum auf ein Interview Münchs mit dem ARD-Morgenmagazin bezieht. Schon dort nannte er die Zahlen und forderte die Vorratsdatenspeicherung.

Erstaunlich hohe Aufklärungsquote

Ein Blick in die Kriminalstatistik des BKA zeigt: Letztes Jahr gab es 6.512 Fälle von so genannter Kinderpornografie („Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“). Davon wurden 5.825 Fälle aufgeklärt, das sind 89,5 Prozent. Damit hat sich die Aufklärung gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent verbessert.

Die Aufklärungsquote in diesem Bereich ist also im Verhältnis zu anderen Straftaten – glücklicherweise – ziemlich hoch. Zum Vergleich: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Allgemeinen werden zu 79 Prozent aufgeklärt. Die Aufklärungsquote für sämtliche Straftaten liegt bei nur 57 Prozent.

Hier wird also mal wieder mit falschen Zahlen Stimmungsmache betrieben. Wie so oft bei den Themen Vorratsdatenspeicherung, Netz-Sperren und Polizeiliche Kriminalstatistik. Das ist perfide und instrumentalisiert Opfer zum zweiten Mal. Vom BKA sind wir das leider gewohnt, aber NGOs und Medien sollten sich nicht vor diesen Karren spannen lassen.

Die anlasslose Massenüberwachung der digitalen Kommunikation ist und bleibt höchstrichterlich unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten.

Hinweis: Wir verwenden hier den Begriff „Kinderpornografie“, weil er in der aktuellen Berichterstattung die Debatte bestimmt. Der Begriff ist jedoch problematisch, siehe dazu das Kapitel zur Definition von Kinderpornografie in meiner Master-Arbeit.

Update: Das BKA hat per Pressemitteilung auf unseren Bericht geantwortet: Zah­len und Fak­ten zur Be­kämp­fung der Kinder­porno­grafie.

Im Jahr 2017 registrierte die deutsche Polizei 6.512 Fälle von Kinderpornografie. Die Aufklärungsquote betrug rund 90 Prozent. Diese Daten sind um etwa 8.400 weitere Fälle zu ergänzen, die von einer US-amerikanischen Organisation übermittelt wurden.

Diese neuen Zahlen verwirren, denn die Pressekonferenz stand explizit unter dem Titel „Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017“. Diese haben wir ausgewertet. Das BKA macht Stimmung mit Zahlen, die da gar nicht drin stehen und nicht unabhängig überprüfbar sind.

Das BKA bestätigt außerdem, dass es auch ohne Vorratsdatenspeicherung eine sehr hohe Aufklärungsquote gibt, was laut BKA, „die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung“ zeigt:

Die Zahl der Fälle, die Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fanden, blieb jedoch annähernd gleich, im Vorjahr lag sie bei 6.512 Fällen und einer Aufklärungsquote von knapp 90 Prozent, ein auf den ersten Blick sehr guter Erfolg. Dieser war insbesondere möglich, weil bei einer Vielzahl der aufgeklärten Fälle die Inhaber der ermittelten IP-Adresse noch festgestellt werden konnten. So erklärt sich die hohe Aufklärungsquote der in der PKS registrierten Fälle und zeigt die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Diese Realitätsverzerrung zeigt erneut, dass es dem BKA vor allem um Stimmungsmache geht. Das ist nicht neu, schon bei der Debatte um Internet-Sperren war das BKA politischer Akteur in eigener Sache, ebenfalls mit verdrehten Zahlen und Statistiken.

31 Ergänzungen

  1. Wieso übernehmen das Öffentlich rechtliche und andere Medien die Zahlen so einfach. Beim ZDF wurde anscheinend keine Prüfung der Zahlen durchgeführt. Die Zahlen wurden in den Nachrichten von heute einfach so weitergegeben. Auch hier schien es mir so als wollte man wieder die Vorratsdatenspeicherung propagieren.

    Die Zahlen aus der Statistik sind meiner Meinung nach gut. Es fällt mir zwar schwer so was bei so einem Verbrechen zu schreiben, wenn man weiß was dahinter steht, aber eine Aufklärungsquote von 90% ist gut. Dies entspricht nicht der Aussage von heute, dass zu viele damit davon kommen würden. Bei einer Aufklärungsquote von fast 90% ist die Wahrscheinlichkeit hoch erwischt zu werden und somit ist es kein Grund für die Vorratsdatenspeicherung.

    1. ZDF und Co. plappern ja auch die „Arbeitslosenzahlen“ nach., angebliche „2,5Mio“ statt der realen 3,5Mio. Dazu bis evtl. 8… Mio noch Aufstocker die auch H4 erhalten…

  2. Wenn man den 184b (unter 14jährige) und 184c (14 bis 18jährige) aus der Statistik zusammennimmt scheint demnach die Auflärungsquote bei 91,4% zu liegen.

    Aber auch wenn die Quote nicht diesen Wert aufweisen würde. Es kann kein Verhältnis geben, das die präventive Inkriminierung einer Gesellschaft durch den Staat und die daraus resultierenden antidemokratischen Folgen relativieren kann.
    Schon überhaupt nicht in einer Zeit in der diese demokratische Gesellschaft schon wieder durch Rassisten und rechte Populisten in den bürgerlichen Parteien und Medien angegriffen wird.

    1. Demokratische Gesellschaft???

      Soll ich lachen oser weinen, weil Sie offenkundig nicht verstanden haben, dass das setzen eines Kreuzes alle vier Jahre keineswegs demokratisch ist? Die Vögel im Bundestag, die sich über viele Jahre hinweg die Posten zuschieben; Minister die sich als Universalgenies gerieren und dabei ohne Ende lügen ohne rot zu werden. Und währenddessen produziert das Staatsfernsehen nur noch geistigen Dünnschiss. Für 9 Milliarden im Jahr. Das soll Demokratie sein, wenn die Meininungsbildung staatlich kontrolliert wird und das Dummvolk bestenfalls noch auf Google News und Fratzenbuch sich informiert?!? Nö.

      Die Schweiz ist eine Demokratie.

  3. Die Gesetze zur VDS waren bisher immer so gestrickt, dass viele Interessenten am besten alles abrufen möchten. Vom Verkehrspolizisten bis zum Abmahner.
    Dabei wäre etwas GG konformes und sinnvolles womöglich seiner Zeit schon mit Frau Schnarrenberger machbar gewesen.
    Also sollten die Versager, die bisher diese Gesetze gemacht haben darüber nachdenken wie viele Opfer hätten vermieden werden können.

  4. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass die 8400 erfolglosen Fällen von Vornherein gar nicht in der Statistik erfasst werden und somit zu den 6500 hinzugerechnet werden müssten?

    1. Bingo!! So ist es nämlich. Es kommen tatsächlich sogar noch weit mehr als 8400 Fälle zusammen, die statistisch nicht erfasst werden (können). Die Recherchearbeit des Verfassers ist äußerst fragwürdig, ganz zu schweigen von der Menschlichkeit. Der Text strotzt gerade zu von Vorurteilen gegenüber der Polizei bzw. des BKA. Woher kommen die Zweifel, Herr Meister?
      Fakt ist und bleibt, durch eine fehlende Vorratsdatenspeicherung gehen der Polizei massenweise Straftäter (und bei diesem Deliktsbereichen reden wir sicherlich nicht von kleinen Fischen) durch die Lappen! Wieso möchte man das?

      1. Die Vorurteile kommen daher, dass die Polizei bzw. das BKA in der Vergangenheit viel gefordert hat, teilweise wohl auch mit falschen Argumenten.
        Der Autor möchte auch ganz sicher nicht, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden — dennoch ist die Wahl der Mittel evtl. fragwürdig. Sicherlich würde durch die VDS – wie auch die massenweise Videoüberwachung – die Aufklärungsrate steigen, doch zum Preis der Privatsphäre unschuldiger. Daher muss abgewägt werden, der Autor kommt entsprechend zum Schluss das die VDS nicht das Mittel der Wahl wäre (Privatsphäreverletzung Unschuldiger, einfache Umgehbarkeit durch Kriminelle, allgemeine Ungenauigkeit -> es werden nur IP-Adressen gespeichert, die nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die besuchten Webseiten ermöglichen).

      2. @Anonym
        Ich werde mal etwas Waser in Ihren Wein schütten,bezüglich Polizeiarbeit und heroische Absichten der Polizei.
        Wenn konsequente Strafverfolgung das Hauptanliegen wäre, warum hat man den pädophilen BKA Beamten, Karl Heinz D. ,einen leitenden Kriminaldirektor, der in den Ermittlungen um den Fall Edathy verwickelt war und der im Gegenteil zu Herrn Edathy jede Menge belastendes Kinderpornomaterial der härtesten Stufe konsumiert hat ,nur sanft entsorgt.
        „Sanft entsorgt“
        „Quelle FAZ vom 30.03.2014“

        Der Delinquent bekommt sogar vorzeitige Pensionsansprüche
        Aufklärungswillen sieht anders aus.
        Wer Interesse hat,der kann den Fall gerne noch einmal auffrischen.

    2. Wenn in den 8400 durch Polizei ermittelt worden wäre, würden sie auch eigentlich in der Statistik auftreten. Wenn gar nicht erst ermittelt wurde, diese Zahlen aber dennoch bekannt waren, fände ich das irgendwie merkwürdig, obwohl das natürlich schwer überprüfbare Zahlen aus der Dunkelfeldforschung seien könnten (wobei dann diese Zahl relativ genau ist). Schlussendlich ist nicht ganz klar woher diese Zahl eigentlich kommt.

      1. Mal wieder nichts verstanden. Die Statistik verlangt auch die Erfassung eines Tatortes, Tatzeit, Anzahl Opfer/Täter. Bei Internetstraftaten ist dies schwierig bis unmöglich. Oder wie soll man anonym ins Netz gestellte Bilder erfassen?
        Sie sollten lieber mit der Polizei reden, statt über sie „Blödsinn“ schreiben.

    3. Sie müssen vom Fach sein. Für alle anderen:

      Beim nächsten Youporn-Besuch einmal unglücklich Klicken, schon hat man sich ein Popup inklusive 50 Thumbnails mit pornografischen Darstellungen „im Grenzbereich“ eingefangen.
      Das sind zur Zeit die „sicherlich nicht kleinen Fische“, die durch die „Lappen“ gehen.

  5. „Vom BKA erwarten wir gar nichts mehr, aber NGOs und Medien sollten sich nicht vor diesen Karren spannen lassen.“
    Bei diesem Satz musste Ich wirklich herzhaft lachen!
    Der Autor zeigt hier wohl eines der ärgerlichen Symptome auf, generell hat er aber scheinbar überhaupt nichts kapiert.
    Der glaubt wohl auch noch, die NGOs tingeln zum Wohle der Menschheit in den Krisenherden herum und die Medien erzählen nichts als die Wahrheit….

  6. „Woher kommen die Zweifel, Herr Meister?“ wurde gefragt.
    Antwort recht einfach: Diese Berufsgruppe wurde wachen Sinnes bei ihrer segensreichen Tätigkeit beobachtet. Vielleicht in der Rigaer Straße.

  7. Die Zahl lief auf allen Nachrichtensendern einen ganzen Tag hoch und runter. Eine Richtigstellung wird deshalb nicht zu erwarten sein.
    Außerdem wurde der Interviewte mit den Worten „unabhänigiger Sachverständiger“ untertitelt.

    „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung“

    Diesen Vorwurf könnte man auch der Rüstungsindustrie in Bezug auf Waffen machen, dank der weltweit sicherlich mehr Menschen wegen der Profitgier Einiger leiden.
    Das Unerträgliche an der Berichterstattung war vielmehr die Gleichsetzung mit Kindesmißbrauch, der in über 8000 Fällen nicht hätte aufgeklärt werden können – so der Tenor.

    Die Strategie ist raffiniert. Ängste untergraben unser psychisches Immunsystem: Flüchtlinge, Terroranschläge, jetzt seien wieder die eigenen Kinder bedroht, wenn andere Argumente für VDS nicht wirken. Sicherheitsbehörden und Politik versuchen schon eine ganze Weile, die Bevölkerung für den Ausbau des Überwachungsstaats ins Boot zu holen.

  8. Was sagt denn das BKA zu dieser Thematik? Ich fände es ganz interessant, da mal bei der Pressestelle nachzuhaken…

  9. Lieber Herr Meister,

    wenn Sie schon einen Master haben, dann haben Sie (Vermutlich) auch den Unterschied zwischen objektiver und sachlicher Berichterstattung und persönlichen Befidnlichkeiten ebenfalls verinnerlicht, und in Ihren Vorleseungen das Zuhören und verstehen einfacher Zusammenhänge gelernt.

    Wenn nicht, ich kläre Sie und alle möchtergern Verfechter ihrer Freiheiten gerne auf (tatsächlich verstehen Sie gar nicht, wovon Sie da reden):
    Was glauben Sie wohl, wie die Polizei von Fällen des Kindesmissbrauchs erfährt? Insbesondere vom Handel mit entsprechenden Fotos im Internet. Oder haben Sie schon mal diesbezüglich persönlich eine Anzeige erstattet und kannten dabei den Namen des Täters?
    Die Polizei bekommt Hinweise aus unterschiedlichen Quellen (auch von NGOs), die besagen, dass solche Fotos von unbekannten Personen über Messenger, Foren pp. ANONYM geteilt, verkauft werden/wurden. Die Täter sind immer unbekannt, die Opfer auch.

    Im Jahr 2017 sind der Polizei/BKA somit INSGESAMT 8400+6512=14912

    bekannt geworden. Hinter dieser Zahl könnten tatsächlich 14912!!!! verletzte, missbrauchte, vergewaltigte Kinder stecken. Bei diesen Hinweisen sind zu fast 100% außer der Bilder/Videos nur die IP Adresse des vermeintlichen Käufers/Verkäufers/Bereitstellers bekannt. Für alle, die gern Tatort gucken: das nennt man auch Spur einer Tat. Was denken Sie, warum ausgerechnet die deutsche Polizei diese Hinweise bekommt und nicht etwa die USA, England oder Holland? Richtig! Die IP Adressen zeigen auf Deutschland!!! Das heißt 14000 potenzielle Täter, die in Deutschland sitzen und sich an den Bildern veletzter und geschundener Kinder ergötzen.

    Wer schreit als erster Polizie! Mach was!!! Genau, Sie, Herr Meister und Ihres gleiche.
    Und warum konnte die Polizei den 8400 Hinweisen (das heißt IP Adressen) nicht nachgehen? Auch richtig! Weil deutsche Provider sich weigern die Info zu speichern, wer hat wann welche IP Adresse benutzt. Nicht WAS er besucht hat. Und ja, nicht immer führt eine IP Adresse direkt zu dem Täter, aber wenn sie die einzige Spur ist, dann muss man ihr nachgehen und ermitteln.
    Ach, und bei den 6512 Spuren = (auch IP Adresen darunter), denen die Polizei nachgehen konnte, gab es fast 90% Aufklärung? Wie das denn? also könnte es vielleicht doch was bringen, wenn die Provider die IP Adressen speichen, die wie eine Telefonnummer zu einem Anschluss führen könnten?

    Sie, Herr Meister, werfen dem BKA vor, Angst zu streuen. Gewiss, wir sollten unseren Verstand nicht ausschalten und wie eine Herde in die gezeigte Richtung laufen. Gerade in der heutigen Zeit muss jeder von uns die Lage beobachten und die Informationen kritisch bewerten und hiterfragen, um danach seine eigene Meinung zu bilden. Und wenn Sie sich schon als Ziel gesetzt haben, die Menschen zu informieren, dann machen Sie sich wenigstens die Mühe sachlich objektiv zu denken, bevor Sie schreiben. Sie sind derjenige, der Angst vor einem „Überwachungsstaat“ verbreitet, weil Sie, wie hier, falsche Informationen verbreiten, Lügen erzählen und Stimmung machen.
    Wir müssen abwägen, was wirklich wichtig ist.

    Und mal ehrlich Herr Meister, Sie als Betreiber mehrerer Internetseiten und Server, na? welche Daten Ihrer Besuchen loggen Sie und was machen Sie damit? Scher werden Sie gleich nachsehen, mit welcher IP Adresse ich komme? Als CCC Mitglied werden Sie Ihre Daten niemals der Polzei übergeben und schon gar nicht zugeben, was Sie alles von Ihren Besuchern loggen, nämlich IP Adresse, Zeit und Dauer des Besuchs, Mac Adresse, Browser Version, Betriebssystem, Tastatur und vieles mehr. Natürlich nur für Ihre eigene Statistik, klar. Schließlich müssen Sie ja Fehler dokumentieren und beheben und dazu brauchen Sie natürlich fremde Daten. Nicht wahr?
    Ich habe seit Jahren keinen sachlichen Beitrag oder Kommentar vom CCC gelesen, falls überhaupt. Alles nur Stimmungsmacher, Hauptsache „ich bin dagegen und lauter als die anderen“, ob es Sinn und Verstand hat interessiert keinen.

    Ihr Beitrag ist somit schlecht recherchiert, nichts verstanden und nur gebrüllt.
    Oder wollen Sie etwa sagen, dass Sie genau wissen, um welche Daten es bei der Vorratsdatenspeicherung geht? Übrigens ist dieser Begriff totatl falsch und irreführend.
    Und noch eine Frage an Sie: erinnern Sie sich noch an die Zeiten vor 2005 etwa? als wir alle noch mit Festnetz und schlichten Mobiltelefonen telefoniert haben und Flatrates noch unbekannt waren? Was glauben Sie, was die Telekom, D1 und D2 alles gespeichert haben und wie lange? Nein? Ich schon. Damals war das sebstverständlich. Heute postet jeder bei Facebook seine Unterhosengröße möchte aber nicht, dass seine IP Adresse festgehaten wird.
    Mensch. Leute, wacht auf. Wir als Gesellschaft sollten die Lage kontrollieren und (mit)entschieden, aber bitte mit Verstand.

    1. Sehr schön zu sehen, dass es doch noch Leute gibt, die es begreifen und sich nicht durch derartige Artikel täuschen lassen.
      Diese Ängste vor einem „Überwachungsstaat“. Solch ein Kopfkino kommt eben durch derartige Artikel, durch die der unwissende Bürger manipuliert wird. Die Polizei überwacht hier gar nichts! Ernsthaft, was ist denn das Problem, wenn Provider für einen bestimmten Zeitraum IP-Adressen speichern (wie es noch vor einigen Jahren war), damit die Polizei IM VERDACHTSFALL (insbes. bei Kinderpornografie und Terror) evtl. Daten erhalten, durch die sie den Täter überführen kann? Wo ist denn hier eine generelle Überwachung? Das ist reine Angstschürerei durch verdrehung der Tatsachen.

      1. Das „Problem“ hat das Bundesverfassungsgericht so beschrieben:

        Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

        1. Da haben wir es doch. Die Speicherung der Daten ist anlasslos, aber die Abfrage der Daten durch die Polizei (und darauf kommt es ja an) ist sehr wohl anlassbezogen! – nämlich wenn einer der erwähnten Verdachtsfälle vorliegt. Das „bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins“ ist genau das, was durch einen Artikel wie Ihrer, Herr Meister, hervorgerufen wird. Das müsste nicht sein, wenn man verstünde, wie die Polizei tatsächlich arbeitet, welchen Zweck die Vorratsdatenspeicherung genau hat und wie viel mehr Straftäter man dadurch identifizieren könnte.

          1. Die anlasslose Speicherung ist bereits das Problem, wie das oberste Gericht ausführt. (Nicht nur das Bundesverfassungsgericht, auch der Europäische Gerichtshof.)

            Die Abfrage, wem welche IP-Adresse gehört, geht übrigens nicht nur bei Straftaten, sondern für über 100 Behörden „zur Erfüllung ihrer Zwecke“ und ohne Richterbeschluss. Diese Bestandsdaten werden schon bei Telefonen alle zweieinhalb Sekunden abgefragt, bei IP-Adressen dürfte die Zahl noch höher sein.

            Da geht es eben bei weitem nicht nur um Kinderpornografie oder gar schwere Straftaten.

    2. @Wissender
      Fakt ist, Sie sind kein „Wissender“ in Punkto Grammatik und Rechtschreibung,eher ein empörter Wutbürger der nach Law and Order schreit,für den die Fakten die Herr Meister aufführt sekundär sind,weil es nicht in ihr Weltbild passt.

      1. Ähm, gnädigster H.C.Diogenes, ich sag es ja nicht gern, aber in einem einzigen Satz geschlagene acht Grammatik- und Rechtschreibfehler einzubauen, ist auch nicht allzu wissend.

  10. Dem geneigten Betrachter verwirrt schon sehr, dass es offenbar eine „offiziell-amtliche“ Schublade mit ~6.500 Fällen gibt, die zu 90% aufgeklärt werden können — und, dass es diese „inoffiziell-offlizielle-aber-amtlich-nur-mündlich-benannte“ Schublade mit ~8.400 Fällen geben soll, welche zu ! 0% (null) aufgeklärt werden kann.

    Und das BKA ist nicht in der Lage die Umstände, die dazu führen, auch nur ansatzweise nachvollziehbar zu erläutern?

    Aber natürlich wär es auch noch mal spannend zu erfahren, warum „die Inhaber der ermittelten IP-Adresse noch festgestellt werden konnten“, obgleich es keine Vorratsdatenspeicherung mehr gab.

    1. @wtf
      Nicht so laut,sonst kommt es noch heraus, das schon fleißig inoffiziell „Vorratsdatenspeicherung betrieben wird,nur im Falle von NSU und Co werden Daten geschreddert,zu wessen Schutz auch immer das geschehen war.

    1. was mich interessieren würde: soweit ich es verstehe, werden die zur ermittlung des standorts notwendigen daten derzeit 4 wochen gespeichert, oder?
      wenn das so ist, warum soll es dann nicht möglich sein die daten innerhalb von 4 wochen von nemec zum bka zu den landesstellen zu schicken und auszuwerten? kann mir das jemand erklären?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.