Kurdischer Knoten: Wer Nachrichten teilt, muss mit dem Staatsschutz rechnen

Der Staatsschutz hat den Münchner Johannes König vorgeladen, weil er auf Facebook einen Nachrichtenbeitrag teilte. Er soll mit dem Verbreiten der Flagge einer kurdischen Miliz gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben. Aus dem gleichen Grund sind noch Dutzende andere ins Visier der Polizei geraten.

Wer Bilder der Fahne der kurdischen Miliz YPG verbreitet, muss mit Ermittlungen rechnen. CC-BY 2.0 Kurdishstruggle

Auch in Deutschland kann man einer Straftat verdächtig werden, wenn man einen Nachrichtenbeitrag teilt. So geschah es dem Münchner Johannes König, der einen Beitrag des Bayrischen Rundfunks auf Facebook verbreitet hat. Das war für die Münchner Staatsanwaltschaft ausreichend, nun gegen den Cellisten der Münchner Philharmoniker zu ermitteln. Grund ist das Agenturbild des Beitrags, das die Fahne der kurdischen YPG-Miliz zeigt. Seit Beginn 2018 sind Dutzende Personen aufgrund des Teilens eines solchen Nachrichtenbeitrags in das Visier der Polizei geraten.

Reporter ohne Grenzen kritisiert das Vorgehen der Polizei. Deutschland-Chef Christian Mihr kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Wenn man in Deutschland dafür belangt wird, den Artikel eines angesehenen Mediums zu teilen, ist das ein Problem für die Pressefreiheit.“

Königs Anwalt, Hartmut Wächtler, meint:

Wir haben hier den klassischen Fall einer obrigkeitlichen Auffassung der Münchner Polizei. Die sagt nämlich, dass der Bayerische Rundfunk als öffentlich-rechtliche Anstalt berichten darf und diese Art von Berichterstattung wird privilegiert. Wenn Herr Meier dasselbe sagt und dasselbe tut, um seine Freunde zu unterrichten, dann ist es strafbar. Das ist natürlich ein blanker Unsinn.

Polizei beruft sich auf Vereinsgesetz

Die Volksverteidigungseinheit YPG gilt als syrische Verbündete der kurdischen Arbeiterpartei PKK in der Türkei, die seit 1993 in Deutschland als Terrororganisation verboten ist. Die YPG kämpft gleichzeitig in einer internationalen Koalition mit den USA gegen den Islamischen Staat in Syrien. Der türkische Präsident Erdoğan will diese Zusammenarbeit beenden. Er führt gegen die Kurden und die YPG im syrischen Afrin seit Januar einen Angriffskrieg, der als völkerrechtswidrig kritisiert wird. Nach einer Einschätzung der Bundesregierung ist die YPG im Gegensatz zur PKK keine Terrororganisation.

Die Polizei München begründet ihr Vorgehen jedoch mit dem Vereinsgesetz, welches ein Verbot der Kennzeichen verbotener Vereine vorsieht. In einer Stellungnahme gegenüber dem BR meint die Polizei, das Verbreiten der YPG-Fahne sei nur den Medien erlaubt, nicht aber ihren Nutzern. Dies soll der Aufklärung und „Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ dienen. Das Teilen auf Facebook sei jedoch nach dem Vereinsgesetz eine Straftat.

Dem Cellisten droht eine Freiheitsstrafe

Laut Landgericht Aachen, das ein entsprechendes Urteil bestätigte, ist diese Rechtsauffassung falsch. Auch das Amtsgericht München hat nun den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Ein Richter bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass zur Verurteilung eine eindeutig mit der PKK in Verbindung zu bringende Kommentierung des Artikels fehlte. Die Gerichte beziehen sich damit auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke:

Die Fahnen der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ in Syrien sind nicht schlechthin verboten, sondern nur insoweit, als dass sich die PKK derer ersatzweise bedient.

Das Teilen von YPG-Symbolen etwa als Solidaritätsbekundung mit den Kurden in Afrin kann deshalb kein ausreichender Grund für Ermittlungen sein. In Berlin soll selbst die Verwendung der YPG-Flagge auf Demos nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Innensenator Andreas Geisel (SPD) will künftig nur noch „Symbole verfolgen, die tatsächlich strafrechtlich relevant sind“. Johannes König droht jedoch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Damit ist der Münchner schon lange nicht mehr allein: Die Geschichte des BR wurde auf Facebook nach unseren Recherchen 114 Mal, auf Twitter über 50 Mal geteilt. Die Facebook-Seite Soziales Zentrum Kassel rief vor kurzem explizit dazu auf. Bei der kurdischen Gemeinde Deutschland meldeten sich Dutzende Betroffene unter anderem aus Frankfurt am Main und Stuttgart.

„Kotau vor dem türkischen Regime“

In den Medien war das Thema bereits letztes Jahr: Der Wissenschaftler und prokurdische Aktivist Kerem Schamberger teilte Fotos von YPG-Symbolen auf seiner Facebook-Seite. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht und Laptop, Handy und zwei USB-Sticks beschlagnahmt. Erst nach sechs Monaten erhielt er sie zurück. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn und etwa 190 andere Facebook-Nutzer, die die Fahne weiter geteilt haben, läuft noch.

Johannes König teilte den Nachrichtenbeitrag kommentarlos, äußerte sich später jedoch auch politisch:

Die Kriminalisierung der Symbole der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland ist an sich ein unerträglicher Kotau vor dem türkischen Regime. Gerade hinsichtlich des aktuell stattfindenden Angriffskriegs auf Afrin verdienen die Kurden nichts als unsere Solidarität.

Ermittlungen ohne eindeutigen Tatverdacht könnten sich mit der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes in Bayern in Zukunft häufen. Ab Sommer diesen Jahres soll die Polizei dann sogar ohne irgendeinen Tatverdacht Chatnachrichten lesen und verändern dürfen, Post und Hardware beschlagnahmen. Königs Anwalt Hartmut Wächtler, der als Strafrechtler zum neuen Gesetz konsultiert wurde, sieht das Modell deutschlandweit kommen. Die Akte zum Fall seines Mandanten hat er indes noch nicht erhalten.

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6 Ergänzungen

  1. Bei Bayern hätte man eigentlich auch schon wieder Schluss machen können. Was will man aus diesem Bundesland auch anderes erwarten.

    Beim jetzigen Bundesinnenminister wird mir Angst und Bange.

  2. Nur nebenbei: Die YPG ist wie die PKK eine linksextremistische Terrororganisation. Das ändert sich nicht, nur weil sie gegen Erdogan kämpft.

    1. @Troll / Brannon: nice try ;)
      …aber hier geht es um die Wiedergabe eines Artikels/Berichtes des bayr. Rundfunks durch eine Privatperson (bayr_pol)
      …und ag_mue schliesst sich ag_aa an – steht alles im np artikel, den du nicht gelesen, aber kommentiert hast :-)

      so fuck the fuck u fuckin‘ talkin‘ of, u fuckin brannon troll!

  3. Die Frage ist doch, was sind Nachrichten, wer und wie werden diese Bewertet?
    Sind diese Nachrichten Daten, die man Kausal auswerten kann?
    Wer ist Nutznießer dieser Auswertung Daten, wer verdient massiv Geld daran und ist interessiert daran, das Attentate eben nicht verhindert werden?

    Diese Sendung könnte Denkanstöße geben, die mich auf die schwarze Liste setzt:
    https://www.rbb-online.de/fernsehen/programm/08_04_2018/594559426.html da ich Nachrichten teile, die nicht den Profitinteressen unserer (Lobby-) Politiker entsprechen

    1. Die alte Weisheit „Folge dem Geld!“.
      Die Sendung war interessant, die Erkenntnisse sind da, die Privatsphäre wäre gesichert, bei einer minimalen Erhebung von Daten!
      Das Programm, was jetzt durch die Österreicher entwickelt wurde, hätte schon in den 90’er Jahren in Betrieb gehen können, statt dessen wurde es durch die Datensammelwut ersetzt, die wiederum eine Ermittlung mehr erschwert, als ihr nützt.
      @Wisper, du hättest die Links posten können
      mediathek.rbb-online.de/tv/Dokumentation-und-Reportage/Terrorjagd-im-Netz/rbb-Fernsehen/Video?bcastId=3822114&documentId=51479502
      https://www.youtube.com/watch?v=tSAQi1ePxVA

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