„Korrekturbitten“: Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat sich bei diesen sieben Redaktionen beschwert

Das Innenministerium beantwortet Fragen nach den schriftlichen „Korrekturbitten“ unter Hans-Georg Maaßen. Der seit August 2012 amtierende Präsident des Verfassungsschutzes hatte eine neue Art der Kommunikation mit Redaktionen eingeleitet: anwaltliche Schreiben mit Änderungswünschen. Eine ministerielle Zustimmung hat es dafür nicht gegeben.

Journalisten bei der Arbeit. CC-BY-SA 2.0 IAEA Imagebank

Die Regierungskoalition hätte sich wegen ihm beinahe zerlegt: Der Streit um den Noch-Geheimdienstchef Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, war am Wochenende dadurch beigelegt worden, dass der Beamte nun doch nicht Staatssekretär im Bundesinnenministerium wird. Stattdessen soll er im Ministerium als Sonderberater wirken. Allerdings sind des Geheimdienstchefs Allüren noch nicht alle zur Gänze aufgeklärt: Neben seinen Äußerungen zum „Hase“-Video und seinem Gerede über Hetzjagden in Chemnitz, die ihn sein Amt kosteten, blieben noch Fragen offen zu einem Verhältnis zur Pressefreiheit.

Der Inlandsgeheimdienstchef hatte anwaltliche Schreiben an mehrere Redaktionen richten lassen. Über diese „Korrekturschreiben“ von Maaßen war bereits berichtet worden. Eine Antwort eines Staatssekretärs des Innenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Konstantin von Notz konkretisiert nun die Anzahl und die Gründe für die schriftlichen Interventionen des Inlandsgeheimdienstes bei Zeitungsredaktionen oder direkt bei Journalisten. Wir veröffentlichen die Antwort des Innenministeriums.

Eine Frage zu geheimdienstlichen Schreiben wird in allen Redaktionen vermutlich schnell aufkommen, die Post vom Anwalt des Verfassungsschutzes bekommen: Wie kann man die Behauptungen des Verfassungsschutzes über unwahre Tatsachenbehauptungen in den Schreiben prüfen?

Anwaltspost erst nach dem Zeitraum von 2000 bis 2015

Der grüne Abgeordnete von Notz wollte wissen, was die Gründe gewesen seien, falls „Nachrichtendienste des Bundes seit dem Jahr 2000“ per anwaltlichem Schreiben um eine „Nicht- oder Anders-Berichterstattung“ gebeten hätten. Die Antwort des Innenministeriums gibt für Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst an, dass es solche Schreiben gar nicht gegeben hätte. Außerdem wird auch für das Bundeskriminalamt erklärt, dass seit Oktober 2011 keine Anwaltspost an Redaktionen verschickt wurde, für den Zeitraum davor gäbe es keine Aufzeichnungen. Nun wird das BKA landläufig nicht als Geheimdienst angesehen, obgleich einige Befugnisse des BKA-Gesetzes in die Richtung weisen. Welche Gründe das Ministerium hatte, auf die Frage des Parlamentariers nach „Nachrichtendiensten des Bundes“ auch das BKA einzubeziehen, bleibt offen.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gab es demnach keine solche Schreiben von 2000 bis 2015. Danach jedoch ändert sich das Verhalten des Amtes gegenüber der Presse. Hans-Georg Maaßen ist seit August 2012 der Präsident des BfV und scheint diese Art der Kommunikation mit Redaktionen zu befürworten: Im Jahr 2016 wird das erste juristische Schreiben an den NDR versendet und eine angebliche unwahre Tatsachenbehauptung eines Beitrags in der Tagesschau vom 16. Oktober 2016 bemängelt.

Das erste dieser insgesamt sieben Anwaltsschreiben betrifft eine politisch hochbrisante Angelegenheit: Es geht um den Suizid eines Verdächtigen, des Syrers Dschaber Al-Bakr, der tot in staatlicher Obhut in einer Gefängniszelle in Leipzig gefunden worden war. Die Antwort des Ministeriums gibt allerdings keine Auskunft darüber, was in dem Schreiben des Anwalt des Verfassungsschutzes stand. Aber der damalige Beitrag kann heute „aus rechtlichen Gründen“ nicht mehr angesehen werden, wie auf tagesschau.de vermerkt ist.

Im Jahr 2017 kamen weitere vier anwaltliche Schreiben dazu: Zwei davon hingen mit der Landesverratsaffäre zusammen, in die Maaßen verstrickt war. Wir bei netzpolitik.org waren mittelbar Adressaten: Zu einem Gastbeitrag des Buchautors Holger Schmidt ließ Maaßen durch ein anwaltliches Schreiben Korrekturen anmahnen. In Schmidts Stück ging es um ebenjene Landesverrat-Affäre, in der nicht etwa der Verursacher Maaßen, sondern Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Die zweite betroffene Redaktion war der Tagesspiegel: Ein Artikel von Ende Dezember 2016 wurde beim Verfassungsschutz offenbar auch nicht goutiert und mit einem Anwaltsschreiben quittiert.

Die beiden anderen anwaltlichen Briefe des Jahres 2017 betrafen den Fall Anis Amri. Einer ging an den Bayerischen Rundfunk, der für einen ARD-Brennpunkt am Tag vor Heiligabend verantwortlich war. Darin wurde über die Flucht des Verdächtigen Amri nach Mailand und seinen Tod durch Polizeischusswaffen berichtet. Offenbar nahm der Verfassungsschutz daran Anstoß, ebenso wie an einer Berichterstattung zum selbem Thema bei der Website „Epoch Times Europe“ wenige Tage später.

Das Jahr 2018 brachte bisher zwei weitere Fälle, in denen anwaltlich um eine Änderung angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen gebeten wurde. Der erste der beiden im Januar betrifft ebenfalls den Amri-Fall, über den die „Welt am Sonntag“ Ende des Jahres 2017 berichtete. Der Artikel dreht sich darum, dass Polizeien, aber auch Geheimdienste Amri viel früher und intensiver überwacht hätten, als es bis zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Der Artikel regte offenbar den brieflichen Protest des Verfassungsschutzes an.

Der vorerst letzte Brief des Verfassungsschutzanwaltes ging im Sommer 2018 an die Redaktion des Focus. Das Heft hatte einen Bericht über den Verfassungsschutz gebracht, der vor „immensen Gefahren“ durch Linksextreme warnte. Das anwaltliche Schreiben des Geheimdienstes behauptete wiederum eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Verfassungsschutz „in eigener Verantwortung“

Der Verfassungsschutz sei als „betroffene Stelle“ allein verantwortlich für die „Korrekturschreiben“, schreibt das Innenministerium an von Notz: Das Amt hätte „in eigener Verantwortung über das Versenden von anwaltlichen Korrekturbitten“ entschieden, es sei „keine ministerielle Zustimmung zum jeweiligen Einzelfall“ erforderlich.

Das Ministerium sieht den Versand der Anwaltsschreiben gar als „unmittelbare Aufgabe des BfV“, so als sei irgendwo festgeschrieben, dass der Inlandsgeheimdienst Journalisten schriftlich zu belehren oder zu korrigieren habe. Aus der Vorbemerkung zu der schriftlichen Antwort an von Notz lässt sich herleiten, wie sich solch eine Auffassung begründen könnte. Denn darin wird auf die Sorgfaltspflicht der Presse verwiesen, die schließlich prüfen müsse, ob eine Nachricht wahr und inhaltlich korrekt sei. Zugleich könnten aber auch „Behörden“ den Wahrheitsgehalt einer Nachricht überprüfen, um die Presse „gegebenenfalls durch entsprechende Hinweise zu unterstützen“.

Man kann also mutmaßen, dass im Ministerium ein anwaltliches Schreiben des Verfassungsschutzes an eine Redaktion als „Unterstützung“ gesehen wird. Das dürften wohl nicht alle betroffenen Journalisten so sehen.

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19 Ergänzungen

  1. Sind denn die ‚unwahren Tatsachenbehauptungen‘ jemals objektiv bzw. durch Dritte überprüft worden?

  2. Herr Maaßen gehört in den Knast, was der und sein Mithras-Gespann schon alles auf dem Kerbholz haben – das geht bereits in Richtung Terrorismus, und dies von Staatsseite aus –

  3. So sehr ich die im letzten Absatz beschriebene Situation auch für bedenklich halte, fehlen mir irgendwie die Beispiele.

    In welchen Fällen wurden denn diese Korrekturschreiben versandt?

    Generell finde ich zwar bedenklich wenn ein Geheimdienst Einfluss auf Journalisten und deren Arbeit nehmen will, falsche Informationen aufzudecken finde ich aber an sich richtig. Und ein Recht auf Gegendarstellung sollte ja eigentlich jeder haben solange er auch betroffener ist.

    1. … aber ist dazu ein Schreiben vom Anwalt erforderlich?
      Es geht ja wohl in erster Linie um die Einschüchterung von kritischer Berichterstattung.
      Für mich ist Maßen ein Rechter/Krimineller, welcher unsere Demokratie nachhaltig beschädigt.

      1. Auch Kriminelle können richtig liegen mit anderen Dingen (außer mit den kriminellen Handlungen; mal abgesehen von Extrembeispielen wie der Majestätsbeleidigung durch Schmähgedichte).

        Auch ich wollte Maaßen seit Jahren abgesetzt sehen. (Das es passiert ist richtig, leider jetzt erst und noch dazu aus den mMn. falschen Gründen.)

        Die eine Seite nenne es Einschüchterung nach kritischer Berichterstattung, die andere bezeichne es als falsche Berichterstattung und Verleumdung. Das muss bei fehlender Einigung am Ende ein Gericht entscheiden.

        Ja, ein Anwaltschreiben ist sinnvoll. Er wird dafür bezahlt, trägt Verantwortung und Expertise mit sich. Wieviel würde ein Gegner auf einen netten persönlichen Brief geben? :)

    2. Die Fälle sind oben konkret benannt und verlinkt, den Inhalt der Schreiben können wir (außer in unserem eigenen Fall, auch verlinkt) nicht kennen.

      Eine Gegendarstellung hat der Geheimdienst in keinem einzigen Fall verlangt.

  4. „Das erste dieser insgesamt sieben Anwaltsschreiben betrifft eine politisch hochbrisante Angelegenheit: Es geht um den Suizid eines Verdächtigen, des Syrers Dschaber Al-Bakr, der tot in staatlicher Obhut in einer Gefängniszelle in Leipzig gefunden worden war. Die Antwort des Ministeriums gibt allerdings keine Auskunft darüber, was in dem Schreiben des Anwalt des Verfassungsschutzes stand.“

    Dem sächsischen Justizskandal ging eine peinliche Pannenserie der Sicherheitsbehörden voraus. Albakr konnte während eines offensichtlich schlecht organisierten und chaotisch durchgeführten Zugriffs in Chemnitz zu Fuß entkommen. Auch hier flüchteten sich Verantwortliche des Freistaats Sachsen anschließend in Ausreden und Beschönigungen. Die Schutzausrüstung der Beamten war zu schwer um den Tatverdächtigen zu verfolgen. Weitestgehend unbeachtet blieb die Frage, ob nach dem Versagen von Justiz und Polizei zumindest die Arbeit der Geheimdienste lege artis vonstatten ging. Entgegen der landläufig verbreiteten Meinung, sind berechtigte Zweifel an der von den Medien kolportierten Erfolgsstory der Nachrichtendienste angebracht. Welche Rolle spielte das BfV und ihr Chef Hans-Georg Maaßen in der Causa Albakr? Eine Zusammenfassung:

    https://machtelite.wordpress.com/2016/10/14/der-fall-albakr-ein-grossartiger-erfolg-der-deutschen-sicherheitsbehoerden/

  5. Ich fände ja mal eine konkrete Gegenüberstellung hilfreich. Was stand/wurde berichtet. Was wurde im Anwaltschreiben konkret angemängelt. Fände ich für die Meinungsbildung wichtig.

  6. Mit einem lapidaren „Unwahre Tatsachenbehauptung“ kann ich jede Veröffentlichung diskreditieren. Hier wäre etwas mehr Substanz angebracht, es ist doch meistens so, dass sich solche Medienbeiträge nicht aus den Fingern gesogen werden, sondern auf konkrete Infomationen aus dem Dunstkreis der Geheimdienste beziehen. FRONTAL21 hat gerade vorgestern einen sehr interessanten Bericht über den V-Mann im Fall Anis Amri gebracht. Da bleibt einem glatt die Spucke weg.

    1. Es mag mitunter sogar sein, dass in einem journalistischen Beitrag nicht /alles/ korrekt dargestellt ist/wurde und man das als Geheimdienst gerne korrigiert hätte. Allerdings darf sich der betroffene Geheimdienst über „falsche“ Berichterstattung nicht wundern, gibt man selbst die Informationen nicht heraus (und nicht nur den selektiven Teil, der einem gerade passt).

  7. EIn Gedankenspiel: Söder bleibt Ministerpräsident in Bayern- in Koalition mit der AFD. Danach stürtzt die Kanzlerin- Neuwahlen- und zack sind Seehofer und Maaßen am Ziel- beide sind dann Kanzler in der Doppelspitze; auch mit den Stimmen der rechten Neugruppierung (AltnazisFürDeutschland=AFD) auf Bundesebene- AFD unc CSU werden dann zu einer Partei.
    Die Gesetze brauchen dann nicht mehr so verschärft zu werden (haben Sie ja eh zur Überwachung ausgebaut), Polizei wurde ja schon aufgerüstet, Militär und Frontex auch, und immer sagen noch die MitbürgerInnen: Ich habe doch nichts zu verbergen!
    Dann haben wir eine neue Achse, Berlin-Wien-Ungarn – vorbereitet und getroffen hat sich der Seehofer ja schon mit denen…,das wird alles bitter

    1. Aufgrund illegaler Wahlkampf-Spenden in Form von Zeitungen und Plakaten im Millionenhöhe wird die AFD zur Wahl in Bayern gar nicht erst zu gelassen.
      Die CDU löst, aufgrund der WhatsApp-Gruppe zwischen CSU und AFD, die Fraktion auf und tritt schon bei der Bayernwahl als eigenständige Partei an und schließt dort eine Schwarz/Rot/Grüne-Regierung ab.
      Die nächste Innenministerin entlässt dreiviertel der Führungskräfte des BMI, dazu auch Maaßen.
      Oberbayern wählt daraufhin Wien als Hauptstadt und will sich von D’land abspalten um eine Mauer bis nach Ungarn zu ziehen.
      Daraufhin werden die Alpen von Schweizern und Chinesen komplett untertunnelt – Züge, Autobahnen und kleine Städte, alles unterirdisch. Irgendwann stürzt dann da alles ein, doch daß wäre wohl auch sonst geschehen.

  8. Hallo Constanze,
    Off topic: Habe gerade Euren Vorabdruck aus FAS gelesen, und bin begeistert. Danke dafür, und meine Empfehlung, Euer Buch auf die Wishlist zu setzten.
    Matthias

      1. Sorry, für die Tippfehler, ich meinte damit den weihnachtlichen Wunschzettel… Ich freue mich darauf, Euer Buch beim lokalen Händler zu erwerben. Heute früh war ich von einer Klarheit, die ich zum Beispiel an Helmut Schmidt sehr geschätzt habe, und dem gefühlten aus der Seele sprechen zu geflasht, um das einfach auszudrücken. Ein schönes Wochenende und ich freu mich, wie auf den nächsten Stephenson….

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