Kommentar: Das Recht auf den Tweet

Das neue Jahr hat kaum begonnen, da ist bereits klar: Das nun in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz trägt wenig dazu bei, rechtspopulistische Hetze zu begrenzen. Vielmehr bietet es Raum für neue Spiele mit der digitalen Öffentlichkeit. Akt 1.

Joker: Das Recht auf den Tweet (Symbolbild) | Original: Poker hand CC-BY-NC 2.0 Ivan Čentéš

Das neue Jahr begann provokant. Die Kölner Polizei versandte von ihrem Twitter-Account @polizei_nrw_k am 31.12.17 Neujahrsgrüße und zwar in mehreren Sprachen. Die arabische Übersetzung gefiel allerdings nicht jedem. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch reagierte mit einem Tweet über „muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“ (was für eine Phantasie die Dame hat!). Dieser führte zu einer Strafanzeige der Kölner Polizei und anderer Parteien und zwar wegen vermeintlicher Volksverhetzung (§ 130 StGB). So weit, so schlecht.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft: Erste Reaktionen

Allerdings reagierte nicht nur die deutsche Polizei, sondern auch die sozialen Netzwerke: Twitter sperrte vorübergehend den Account von Beatrix von Storch. Dieser ist zwar mittlerweile wieder online, allerdings ohne den entsprechenden Tweet. Außerdem veröffentlichte Beatrix von Storch einen Screenshot des gelöschten Tweets auf Facebook – und kassierte dort ebenfalls eine Sperrung. Diese betraf jedoch nur den Post, nicht den Account.

In der Folge begann ein Social-Media-Spektakel, was seines Gleichen sucht: Beatrix von Storch inszenierte sich mit Hilfe ihrer Parteikollegen als Zensuropfer des politischen Establishments, dass das seit 01.01.18 in vollem Umfang geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet hat. Dieses sieht vor, dass Plattformbetreiber wie Twitter und Facebook Inhalte löschen müssen, die Ihnen von den Nutzern als strafbar gemeldet wurden und sich in der hauseigenen Prüfung als strafbar erwiesen haben. Anderenfalls drohen hohe Bußgelder. Kritiker betonten die privatisierte Rechtsdurchsetzung und die Gefahr des übermäßigen Löschens als Risiken für die Presse- und Informationsfreiheit

Allerdings ist das Ganze gar nicht so einfach, wie eine weitere Verwicklung der Geschichte zeigt: Das Satiremagazin Titanic nämlich konterte den Tweet von Beatrix von Storch am 02.01.18 mit einer Parodie, die ebenfalls zur Sperrung des Accounts führte. Im Gegensatz zu Frau von Storch weigerte sich die Titanic-Redaktion, den betreffenden Tweet zu löschen – und brachte das Thema vermeintlich willkürlicher Account-Sperren weiter in die politische Debatte.

Der Poker um die digitale Öffentlichkeit braucht schon ein bißchen Glanz und Glamour (Symbolbild) | Original: Pfau I - Alle Rechte vorbehalten camera-art

Seither debattiert die Medien-Öffentlichkeit aufgeregt, ob es sich bei der Angelegenheit um eine Folge des von vielen Seiten kritisierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz handelt. Twitter sagt quasi nichts. Das Unternehmen begründet die Account-Sperrungen mit eigenen Regeln, die Volksverhetzung im Sinne von Hate Speech ebenfalls ausschließen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bezieht sich grundsätzlich auf Inhalte, nicht auf Accounts. Damit findet es hier keine Anwendung – Volksverhetzung, Parodie hin oder her. Eine adäquate Prüfung der Angelegenheit bleibt aus. Zurück bleibt ein Trauerspiel rechtspopulistischer Medienprovokation, an denen auch das Gesellenstück von Heiko Maas trotz bester Intentionen nicht zu rütteln vermag?

Natürlich ist das Ganze eine Folge unausgegorener Gesetzgebung. Diese zwingt einerseits die Plattformen dazu, gemeldete Inhalte im Zweifel zu löschen – auf welcher Grundlage auch immer. Ansonsten drohen Bußgelder. Andererseits ist eine adäquate Prüfung gemeldeter Inhalte durch ausgebildete Experten gerade bei dem kleineren Netzwerk Twitter eine Illusion.

Wenn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz doch nur die technologische Entwicklung berücksichtigt hätte

Selbst wenn Twitter aktuell keine Stellungnahme abgibt: Um dem Problem der Hassrede und anderen Phänomenen digitaler Menschenfeindlichkeit beizukommen, experimentierte das soziale Netzwerk seit der Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit automatisierten Methoden der Inhalte-Regulierung. Was vorab verschwindet, kann nicht gemeldet werden. Deren Entwicklung lies sich in Bezug auf Tweets auch beobachten: Dem aufmerksamen Beobachter dürften die als „potentiell sensibel“ gesperrten Tweets aufgefallen sein, die allerdings nach Zugangsdevice und Zeitverlauf variierten. Der Screenshort vom 02.09.2017 zeigt: Am gleichen Tag, zur gleichen Urzeit, konnte die Besitzerin des rechten Handies auf verschiedenste Inhalte desselben Accounts nicht zugreifen. Ihr daneben stehender Kumpel (linkes Handy) schon. Erklärung: Keine. Transparenz: Keine. Widerspruchsmöglichkeiten: Keine, denn: die Einschränkung galt ja nicht einmal für alle, der Betroffene wusste von nichts.

Potentiell sensible Inhalte bei Twitter 02.09.2017 - Alle Rechte vorbehalten Julia Krüger

Zu vermuten war, dass dieser Fall Algorithmen gegen Bots aktivierte – denn das betraf auch vergleichbare Fälle privater Nutzer, die viel twitterten. Untersuchungen sind angebracht.

Zur Debatte gestellt: Die algorithmische Regulierung digitaler Diskurse

Die Frage, die sich mit Blick auf das oben ausgeführte Neujahrsspektakel stellt: Könnte eine ähnliche automatisierte Identifikation auch für Accounts ausgehen, von denen vermeintlich Hass ausgeht? Patrick Beuth hat anschaulich beschrieben, wie man das Meldeverfahren publikumswirksam dazu einsetzt, eine Löschung von Tweets zu riskieren, die zur Politisierung einer Angelegenheit eingesetzt werden können. Allerdings geht er immer noch von Menschen aus, die gemeldete Inhalte prüfen.

Was aber wäre, wenn da gar keine Menschen zum Einsatz kommen, sondern Algorithmen auf die Menge von Meldungen und Stichworte reagieren? Oder Algorithmen zumindest den Community-Teams Empfehlungen geben, welche Accounts Gefahr für Hass und Hetze bergen? Twitter hatte im vergangenen Dezember angekündigt, interne Tools zu entwickeln, welche die in Kombination mit Nutzermeldung die Identifikation von Accounts unterstützen sollen, welche die AGBs verletzen. Eine Unterstützung durch Software wäre natürlich nicht nur aufgrund von Sprachbarrieren sinnvoll. Doch Algorithmen kennen keinen Unterschied zwischen Ernst und Satire, eine Reaktion auf die Titanic-Parodie wäre daher folgerichtig.

Das Ganze ist natürlich ein Gedankenspiel. Es braucht eine Stellungnahme von Twitter, welche die Angelegenheit aufklärt. Dennoch: Die Begründung der Sperrung mit eigenen Verhaltensregeln entbindet von ordentlicher Prüfung und Berichtspflicht wie das Netzwerksdurchsetzungsgesetz sie vorsehen. Und die Sperrung eines Accounts anstelle von Tweets bietet tendenziell zwei Vorteile: 1) Es ist wesentlich effektiver, einen Account zu sperren als alle Inhalte zu prüfen. Die Sachlage, das Einschränken von Informations- und Meinungsfreiheit, bleibt die Gleiche. 2) Einen Account zu sperren hat eine eindeutig abschreckende Wirkung. Was wäre, wenn Nutzer darüber angeregt werden sollten, sich selbst stärker zu disziplinieren? Die Bedingung, zweifelhafte Tweets zu löschen, um einen Account zu reaktivieren, unterstützt diese Vermutung.

Insgesamt ist festzuhalten: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat offenbar dazu geführt, dass die Plattformen nach Gutdünken legale Inhalte sperren und niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Problem der algorithmischen Steuerung digitaler Öffentlichkeiten wurde komplett ignoriert. Die AfD lacht sich ins Fäustchen und ein schmunzelnder Donald Trump entsteht vor meinem inneren Auge. Prost Neujahr!

Netzpolitische Wünsche für das neue Jahr

Was tun? Ein demokratisches Gemeinwohl braucht Informations- und Meinungsfreiheit. Wir brauchen ein Recht auf Veröffentlichung legaler Inhalte. Jegliche Einschränkung braucht neben konkreten und spezifischen Normen eine adäquate Regelung der Verantwortlichkeiten, der Verfahren und mögliche Widerspruchsoptionen. Wenn private Konzerne die öffentlichen Räume zur Verfügung stellen, in denen die grundsätzlichen gesellschaftlichen Debatten geführt werden, brauchen wir eine Ausdehnung der Grundrechte gegenüber Unternehmen (sie galten bislang vor allem als Abwehrrechte gegenüber dem Staat).

Um das Problem von Hass und Hetze in den Griff zu bekommen, braucht es eine demokratische Kontrolle digitaler Diskursräume. Dazu gehören: 1) Übersicht und Kontrolle über die algorithmische Steuerung digitaler Debatten, 2) Begrenzung der finanziellen Mittel, die der Verbreitung von Hass und Hetze häufig zugrunde liegen und 3) eine adäquate Implementierung der Datenschutz-Grundreform, die das Targeting von Zielgruppen für Hass und Hetze begrenzt.

Es ist 2018 – für die Bundesregierung an der Zeit, dem Neuland und dem digitalen Babel endlich zu entwachsen!

When I grow up (Symbolbild) - CC-BY-ND 2.0 Hldrmn

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

43 Ergänzungen

  1. Wieso soll eine Nazi Tante oder ein Gestapo Richter das Recht haben, jede Hetzte posten zu dürfen ? Twitter , FB oder sonstwer sollten gefälligst Ihre unversteuerten Mrd. dazu nutzen 500.000 Mitarbeiter einzustellen und qualifiziert zu schulen. Wenn mit einen Staubsauger kaufe, erwarte ich auch, dass die Qualitätssicherung darauf achtet und dafür Haftung ist, dass ich beim Nutzen keinen Stromschlag bekommen. Ganz selbstverständlich werden dafür Millionen von Arbeitnehmern in der Industrie eingestellt. Diese Firmen haben nur einen Bruchteil der Rentabilität der Digital Oligarchen, die über jeden Cent jammern, die Ihre abstrus- obszöne Umsatzrentabilität, wg. nahezu keiner Verantwortung oder Mitarbeiter, für Ihr Produkt mindern könnte.

  2. Zu den ausgeblendeten Inhalten: Der linke User hatte die Twitter Option „Sensible Inhalte anzeigen“ an, der rechte User aus.

    1. Lieber Daniel,

      hab vielen Dank für den Hinweis. Leider änderten die Einstellungen nichts, wenn man sich durchklickte. Ich habe viel probiert und den Hinweis vielfach erhalten. Manchmal ging es auf dem Rechner oder ließ sich dort umgehen. Aber nicht immer. Screenshots über Screenshots sammeln sich in meinen Speichern.

      Naja, die ganzen Safety-Filter die in den letzten Monaten auf den großen Plattformen wie Google und Twitter, aber etwa auch flickr installiert wurden, wären noch einmal ein schönes Thema für sich. Denn: Sie betreffen immer den weniger versierten Nutzer, der in der Bahn Nachrichten checkt. Wonach filtern sie? Können sie ganz aus gestellt werden?

      Aber gut, das Jahr ist noch jung, die Debatte ganz frisch. Die Welt schaut zu und ich hoffe, dass mehr aufmerksame Leser und User wie Du ganz genau hinsehen, was sie sehen können und was nicht – und Auffälligkeiten melden!

      Viele Grüße
      Julia

  3. Es ist echt schön zu sehen, dass trotz Einhaltung der Netiquette, Kommentare aufgrund abweichender politischer Anschauungen gelöscht werden – nicht. Damit seid ihr auch die besser als die Zensoren, die ihr allzu gerne an den Pranger stellt. Meine Dauerauftrag ist damit gecancelt.

    1. @Anonym: Die Frage, ob es eine angemessene Realitätsbeschreibung darstellt, von „muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ zu sprechen, prüfen bekanntermaßen gerade Gerichte. Sie gehen allerdings von Volksverhetzung aus, die hier nicht wiederholt sein soll.

      1. Weiterführende Informationen:

        https://de.wikipedia.org/wiki/Taharrusch_dschama'i
        https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Gewalt_in_%C3%84gypten#Fallbeispiele

        Insofern halte ich es für gewagt, von „nicht ganz unrecht“ zu sprechen.
        So, wie ich das verstehe, handelt es sich dabei um ein (widerliches) Repressionsmittel und eine Verallgemeinerung ist in keinster Weise berechtigt. Silvestervorkommnisse damit gleichzusetzen würde mir eher nicht einfallen.

        Letztes Silvester wurde ich auch belästigt. Ich allein und männlich – die Belästigenden zu acht, männlich, deutsch und besoffen.
        Das dürfte in D keine Ausnahmesituation sein.

        1. dann weise ich dich auf ein überflüssiges „r“ in „Das nun in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz trägt wenig dazu bei, rechtspopulistischer Hetze zu begrenzen.“ hin. ;-)

          Außerdem halte ich es für unsinnig, derartig zu agieren. Die erhoffte „Begrenzung“ kann nur Symptome verbergen. In Bezug auf Ursachen ist es absolut wirkungslos. Eher im Gegenteil, weil es die Taktik der hetzenden Schreihälse doch unterstützt, indem sie sich als arme unterdrückte gerieren können und über die folgenden Diskussionen die Reichweite noch wesentlich vergrößert wird.

          In meine Filterblase würde jedenfalls ohne das mediale Echo nicht ein so widerlicher Tweet eindringen.
          Stell dir vor es ist Storch und keiner hört hin!

          1. rechtspopulistische(r)
            Da haste bestimmt mal umformuliert und dann „begrenzen“ anstelle „begegnen“ geschrieben oder so ähnlich.
            So mach ich auch am liebsten Fehler. :-)

            Außerdem seh ich gewöhnlich über sowas hinweg, aber ich musste ja unwiderlegbar am Thema bleiben. ;-)

            Danke für deine Arbeit!

          2. HI,
            ich hätte Dir die hier vorliegenden Entscheidungen jetzt gern begründet – aber Deine E-Mail-Adresse funzt nicht.
            Beim nächsten Mal …
            Viele Grüße
            Julia

          3. Na so ein Pech!
            Früher schrieb ich hier mit realer Adresse. Das hat niemand genutzt.
            Und jetzt möchtest Du mir schreiben…

            Jetzt bin ich erst mal bockig. Kleine Jungs sind die besseren Mädchen! :-))

            Mal sehen, vielleicht schreib ich dir morgen. Jetzt mach ich Abendbrot.

          4. Komisch, nun hatte ich wieder Bildungsfernsehen gemacht aber trotz realer email nur stummes Löschen.
            Ist schon seltsam, daß hier Bildungsangebote nicht gern gesehen sind. Intellektuell zu überfrachtet war das eigentlich auch nicht.

          5. Nö, liebe Julia,

            die von dir gelöschten Beiträge können zeigen, wie man alternativ zum Löschen mit einem nicht so genehmen Äußerungen umgehen kann.

            Der Fachbegriff dafür ist wohl „argumentieren“. Das ist eine, im Gegensatz zur Löscherei, relativ erwachsene Art des Umgangs miteinander und nicht so ausschlie0lich kontraproduktiv, wie das infantile Löschen.

            Wir sind hier ganz genau am Thema!
            Sieh dir doch einfach die Folgen der vermeintlichen Löscherei durch NetzDG an. Der gelöschte Unflat ist nicht weg, sondern wird unendlich oft zitiert. Was aber fehlt ist die sachliche Entgegnung.

            Und mal so unter uns: Ansich ist es doch nicht wirklich schwer, dem Gehetze Argumente entgegenzusetzen. Anstrengend kanns sein. Das gebe ich zu.
            Aber einen anderen Weg sehe ich nicht.

          6. Wir löschen hier weiterhin alle Kommentare, die nichts mit dem Thema zu tun haben. Diskussionsbeiträge über vermeintliche kulturelle Unterschiede von Gruppenvergewaltigungen gehören selbstverständlich dazu. Immer.

          7. Hallo,
            ich differenziere jetzt mal die Antwort:

            a) mit Blick auf die Hausregeln von netzpolitik.org: Die gelöschten Kommentare bezogen sich auf die Frage sexueller Übergriffe durch Migrantinnen und Migranten, die Berichterstattung darüber in den Medien und die Frage, wie diese einzuordnen sind.

            Das führt am Thema des Artikels vorbei. Im Übrigen ist Content-Moderation eine Angelegenheit des Vereins, ich agiere hier in Abstimmung und Respekt der Hausordnung: https://netzpolitik.org/kommentare/ Darüber hinaus gibt es einen Unterschied zwischen Plattformen, in der jeder Themen nach Belieben aufmachen kann, und diesem Kommentarbereich, der in erster Linie Raum für Austausch und Ergänzungen zu den konkreten Artikeln bieten soll.

            b) Persönlich sehe ich weder in Migrantinnen und Migranten noch in Hass und Hetze die Hauptherausforderung unserer Generation. Sondern: Im digitalen Wandel, der mit dem aktuellen Schub aus Bewegungs- und Sensordaten, Technologien künstlicher Intelligenz und massiv erweiterten Rechner- und Datenanalysekapazitäten gesellschaftliche Kontrolle arg heraus fordert – für alle politischen Seiten. Hier nicht nur gute Argumente zu entwickeln, sondern politisch-institutionelle Lösungsansätze, ist mein Schwerpunkt.

            Von daher: Danke für Deine Anmerkungen! Ich bedauere, Sie hier nicht in Deinem Sinne beantworten zu können. Und hoffe, dass ich die Hintergründe für den Umgang mit Kommentaren trotzdem etwas differenzieren konnte und dass Du uns weiter liest.

            Viele Grüße
            Julia

          8. Guten Tag Ihr Zwei!

            Vielleicht darf ich euch einige Fragen zum Thema stellen?!

            Wo würdet Ihr den Ort für die hier nicht geduldeten Diskussionen sehen?
            Es geht mir dabei nicht um die Hausrechtfrage (die stellt sich nicht!) Wo sollte man dem also begegnen, wenn nicht dort, wo sie aufkommt? Wie das Problem der Filterblasen angehen?

            Habt Ihr Einblicke in die Mechanismen solcher Gesetzesfindungen? Wer denkt sich sowas aus? Wer begleitet sowas fachlich und wie wird mit den doch schon vorher sichtbaren Problemen umgegangen? Wie kann es also dazu kommen, daß solch unausgegorenen Gesetze überhaupt rechtskräftig werden?
            Aktionismus würde ich nicht gelten lassen wollen, weil das eher einer Affekthandlung gleichkäme. Dafür ist aber jeweils genug Zeit und genügend Mahner gibts auch.

            Wie seht Ihr Veränderungsbedarf und -möglichkeiten beim NetzDG? Wären Änderungen gegenüber dem völligen Einstampfen sinnvoll? Ist es überhaupt denkbar, daß der Wille zu sinnvoller Veränderung vorhanden, die Größe zum Eingestehen von Fehlern vorhanden ist?

            Die Hoffnung in technische Lösungen kann ich nicht teilen. Sprache ist zu komplex und ich kann mir nicht vorstellen, daß Programme je in der Lage sein werden z.B. Ironie zu erkennen. KI halte ich für Bullshit. Ein Haus, welches Anwesenheit, Zeit, Klima… detektieren und verarbeiten kann ist nicht intelligent. Es hat nur andere und relativ simpel verknüpfte Schalter. Was sollte bei detektierten Worten anders sein? Wie mit sprachlicher Feinheit oder einfachen oder gewollten Tippfehlern umgehen?

          9. Hi! Das sind gute, aber auch viele Fragen (zumindest was das NetzDG angeht). Ich werde schauen, dass sie in meinen nächsten Artikeln einen Platz bekommen. War ja erst Akt 1. Dabei werde ich auch die Frage von Max nochmal aufgreifen.
            Viele Grüße
            Julia

          10. Hallo Julia,

            heute hab ich mal etwas nachgelesen, was so alles unter KI läuft. Da es hier naheliegend ist und für mich doch erfassbar scheint, hab ich mich auf Sprache beschränkt.
            Dabei kam ich auf als KI bezeichnete Übersetzungssoftware, die wohl derzeit als Stand der Technik angesehen wird. Deepl.com
            Ich fütterte das Ding mit dem Satz: „Nehmen sie es zum Anlass, den Anlasser anlasslos anzulassen.“
            Das Ergebnis erinnert sehr an die allgemein bekannten Manuals. Noch lustiger wird es, wenn man das Ergebnis zurückübersetzen lässt.
            Spätestens an der Stelle hätte eine „Intelligenz“ „gelernt“ haben können. Hatse aber nicht.
            Diese „Lernen“ könnte evtl. mit Aufwand sogar nach meiner Vorstellung noch implementiert werden, indem sich das Ding seinen eigenen Unflat merkt. Das könnte zumindest die Intelligenzsimulation etwas verbessern. Wirklich dem eigentlichen Zweck des besseren Übersetzens würde es nichts bringen, denn sobald man dem Satz noch hinzufügt, daß man dabei bitte die Hose anlassen möge, ists wieder vorbei.
            Tippfehler, Dep penlehrzeichen, Groß- Kleinschreibung, Satzbau, Sprachmix…

            Wenn mich nicht alles täuscht, habt Ihr her auch nen Grobfilter für „böse Worte“. Daher dürften euch die Probleme nicht fremd sein.

            Kleines Rätsel:

            Flüsse sind eisfrei
            Im Frühjahr ein strahlender und belebender Look,
            Das Tal ist voller Hoffnung;
            Der alte Winter, in seiner Schwäche,
            Ruhestand in den rauen Bergen.

            Welches Gedicht (dessen Anfang) war das, bevor ich es nach Französisch und wieder zurück „übersetzen“ ließ?
            Das zu erfassen verlangt Intelligenz, die dem Menschen leicht fällt, für Maschinen aber unmöglich ist, wenn ihm keiner gesagt hat, daß er auf die passende Datenbank zugreifen müsste. Greift er auf alle verfügbaren Datenbanken zurück, wird er wohl zu lange brauchen.

  4. Öhm, Modus Operandi, wieso dein Kommentar vom 7. Januar 2018 um 21:30 Uhr?
    Wieso, warum, weshalb könntest du das näher erläutern?

    1. Nun, ich hatte auf einen Kommentar von Anonym geantwortet.
      Dieser wurde in der Zwischenzeit gelöscht, da mein Kommentar nun quasi „ohne Kontext“ allein stand, wurde dieser ebenfalls gelöscht.
      Da mein Kommentar ja eine Antwort auf einen Kommentar war, der nicht mehr da war, fehlte also eine Kausalkette zum Arbeitstitel (Kommentar: Das Recht auf den Tweet), aber so ist das mit Antwortketten, nimmt man ein Glied raus, wird der Sinn entstellt!

  5. Mich würde es nicht stören, wenn alle Beiträges von Nazis, Rechten, Sozis, Bürgerrechtlern und sonstwelchen extremistischen und politischen Kräften aus allen sozialen Medien gelöscht würden.

    1. Ja, Adamas, und wenn Dich einer der „Entscheider“ für einen Extremisten und/oder Menschenverächter hält, dann wirst Du natürlich auch ganz brav dabei zusehen, wie deine Posts gelöscht, deine Accounts gesperrt und dir – früher oder später – ein Brief einer Staatsanwaltschaft ins Haus flattert. Denn einfältige Duckmäuser wähnen sich IMMER auf der „richtigen“ Seite. Bis sie auch mal an der Reihe sind.

  6. Die Defizite dieses Maulkorb-Gesetzes sind schon lange vorher offensichtlich gewesen. Generell sollte eine seriöse Presse in diesem Kontext komplett aufhören der Politik dbzgl. „Naivität“ oder „Unwissenheit“ zu unterstellen. Diese Damen und Herren haben genügend Ratgeber in ihrem Umfeld – und Juristen sitzen schliesslich auch ausreichend in den Parlamenten.

    Nein, die Defizite sind keine „Bugs“ sondern „Features“ und EXAKT das, was seitens der Politik gewünscht war. Inkl. der abzusehenden Prozesse bis hin zum BVerfG, die sich – wieder einmal – über Jahre hinziehen werden. Und vermutlich wieder nur mit dem „ja, aber“ der schwarzen Roben aus Karlsruhe enden werden. Was natürlich auch gewollt ist.

    1. Wer unterstellt denn hier Naivität und Unwissenheit? Und die Roben in Karlsruhe sind übrigens rot.

      1. Man kann natürlich auch demonstrativ nicht verstehen wollen und sich dann auf einen unwichtigen Nebenaspekt einlassen, wenn einem eine Antwort nicht passt, Constanze.

  7. Die Debatte mutet von aussen her skurril an. Denn die Kartellparteien haben seit mehr als einem Jahrzehnt bis zum Erbrechen bewiesen, dass sie
    a) in dieser und allen anderen Hinsichten lösungsunfähig sind;
    b) die Tuchfühlung sowohl zum Volk, als auch zur Realität vollständig verloren haben;
    c) sich einen Dreck sowohl um die Interessen, als auch den Willen des Volkes scheren
    (Versagensliste verlängerbar).

    Solange es diesem Volk nicht gelingt, endlich wieder eine brauchbare und kraftvolle Opposition zu installieren, ist das alles nur leeres Geschwätz, in welchem viele Deutsche sich jedoch fürs Leben gern suhlen.

  8. Es ist ein bisschen merkwürdig. Facebook, Twitter & Co sollen jetzt nicht mehr – sondern eher noch weniger als das leisten was von jedem deutschen Forenbetreiber seit Jahren verlangt wird und längst Alltag ist und plötzlich ist das Geschrei groß.
    Der Einwand dass z.B. Facebook größere Nutzerzahlen und eine höhere Zahl an Beiträgen haben, lasse ich nicht gelten denn im Gegenzug haben sie auch höhere Einnahmen.
    Im übrigen weiß jeder Forenmoderator und Blogbetreiber dass mit Moderation irgendwann auch eine Mäßigung einsetzt und die Beleidigungen usw. abnehmen.
    Wenn ich hier einen Kommentar schreibe, dann weiß ich ja auch das ich mich sachlich äußern muss und nicht Leute wüst beleidigen darf nur weil sie eine andere Meinung haben.

  9. Keiner der an der Diskussion beteiligten Politiker und Experten sieht den eigentlichen Grund für die „handwerklichen“ Mängel des NetzDG: Es liegt am grundlegend falschen Ansatz der „Löschpflicht“, der folglich auch ein falscher Maßstab (nämlich ein strafrechtlicher) zugrunde liegt. Dabei könne es ganz klar, einfach und dabei verfassungs- und europakonform geregelt werden. „Die Begründung der Sperrung mit eigenen Verhaltensregeln entbindet von ordentlicher Prüfung und Berichtspflicht wie das Netzwerksdurchsetzungsgesetz sie vorsehen“ geht in die richtige Richtung.

  10. Die Frage die ich mir immer wieder stelle, wenn ich mal einen Blick in Twitter werfe, wer kommt den auf die Idee, dass Twitter so etwas wie „die Öffentlicheit“ darstellt?
    Es ist eine winzige Filterblase in der sich alle immer wieder mit sich selbst unterhalten. Wenn diese dämlichen Journalisten ständig so tun würden, als ob dort die grossen Neigikeiten passieren würden, wäre das alles nicht notwendig.

    Michael Kreil hat das auf dem letzten CCC Kongress ja schön dargestellt, wie sich die Journalisten selbst ihre Hysterie erzeugen.

    Würde keine Zeitung über diesen Tweet von frau Storch berichten, dann hätten den nur Afd anhänger gelesen – und dann?
    Wen interessiert das? Warum?

    Alle denken sie wären wichtig und Twitter ist das grosse Tor zur Welt. Aber die Wirklichkeit werdet ihr nur von Leuten gelesen, die genau die gleiche Meinung haben wie ihr. Das ist ok, aber gönnt das auch denen, die nicht die gleichen Ansichten haben wie ihr und schon leben wir in einer friedlichen Welt. Auch mit einer Beatrix Storch.

    Was viel mehr nervt ist, dass durch solche Debatten nicht mehr über Inhalte gesprochen wird. Wir werden in kürze das Internet wie wir es kennen verlieren.
    https://juliareda.eu/2017/12/lobbyisten-plaudern-intention-lsr-aus/

    Das merkt aber keiner mehr, weil sich alle über Äußerungen irgendwelcher Randpolitiker aufregen.

  11. Was haltet ihr von meiner Fantasie, dass auch strafrechtlich relevante Inhalte (zumindest in Schriftform) nicht gelöscht werden, sondern stehen bleiben und einen sehr gut sichtbaren (und damit meine ich „nicht zu übersehen“) Hinweis erhalten, dass der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt und die entsprechende Person deswegen nun strafrechtlich belangt wird? Natürlich inklusive einer tatsächlich geschehenen, wirksamen Strafverfolgung und einer effektiv durchgesetzten Mitwirkungspflicht der Plattformbetreiber ab Kenntniserlangung.
    Fantasie deswegen, weil ich dabei alle personellen und sonstige Hürden außen vor lasse – rein vom Grundsatz her.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.