Kollateralschaden der Überwachungsgesetze: Der Informantenschutz

Pressefreiheit und Informantenschutz werden in der digitalen Welt ausgehebelt. Der Journalist darf vor Gericht seine Quelle verschweigen, aber seine Gespräche mit dem Informanten darf der Staatsanwalt abhören lassen. Es ist Zeit, die Pressefreiheit im Netz zu stärken, fordert Michael Rediske von Reporter ohne Grenzen.

CC-BY-NC-ND 2.0 Ali Wade

Die Presse ist die Stimme aller. Heute, in Zeiten des Internets, gilt das umso mehr. Das Internet ist die vielfältige Stimme aller. Um direkte Zensur durch den Staat geht es schon lange nicht mehr, sondern um Informantenschutz, den der Journalismus so notwendig braucht.

Dies ist eine Rede von Michael Rediske. Er ist ehrenamtlicher Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, die heute gemeinsam mit anderen Organisationen Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt haben. Rediske hat die (hier leicht gekürzte) Rede bei der „Festtafel der Freiheit“ im September 2017 gehalten. In der aktuellen FIfF-Kommunikation sind seine und alle anderen Reden der Festtafel erschienen.

Es geht um die Informanten

Der unfreiwillige Vater des Informantenschutzes heißt paradoxerweise Franz-Josef Strauß. Als Verteidigungsminister brachte Strauß die Spiegel-Affäre ins Rollen. Auf seine Initiative hin trugen 1962 Polizeibeamte kistenweise Recherche-Unterlagen aus der Hamburger „Spiegel“-Redaktion, und Rudolf Augstein saß wegen des Verdachts des Landesverrats 103 Tage im Gefängnis. Im Gegensatz zu damals geht es heute bei Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen selten darum, gegen die Journalisten vorzugehen. Es geht um die Informanten, denn die sind es ja, die sich mit der Weitergabe von Informationen und Dokumenten eventuell strafbar machen. Das ist ganz aktuell, denn trotz der Aufnahme in den Koalitionsvertrag hat die Große Koalition in den vergangenen Jahren kein Whistleblower-Schutzgesetz vorgelegt.

Ob das damalige Vorgehen in Hamburg legal war, hatte letztlich das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen. Was viele nicht wissen: Bis 1975 war der Gesetzgeber gar nicht bereit, Informantenschutzrechte bundesweit zu regeln. Und erst zehn Jahre vorher, in den Jahren 1964 bis 1966, waren Landespressegesetze entstanden, in denen das publizistische Zeugnisverweigerungsrecht umfassend geregelt worden war. Davor gab es gar keinen geregelten Informantenschutz in Deutschland. Der leitet sich nicht direkt aus der Pressefreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes ab, sondern muss extra geregelt werden, zum Beispiel in der Strafprozessordnung (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO).

Erst dann konnten Journalisten nicht mehr verpflichtet werden, vor Gericht etwa den Namen von Hinweisgebern offenlegen zu müssen. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht ist bis heute der Kern des Informantenschutzes in Deutschland. Der wird flankiert mit einem Durchsuchungsverbot von Redaktionen. Diese Rechte wurden seitdem immer wieder gestärkt, vor allem auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt 2015.

Allerdings, was auch viele nicht wissen: Trotz dieser Klarstellung wurde die Verfassungsbeschwerde damals bei Stimmengleichheit der Richter abgelehnt. Damit waren die Durchsuchungen beim Spiegel verfassungsgemäß.

Das lag an dem Vorwurf, dem die Journalisten damals ausgesetzt waren – und der uns auch kürzlich wieder bei netzpolitik.org begegnet ist: Landesverrat. Ganz klar ist nämlich, dass Journalisten nicht sakrosankt sind und auch die Pressefreiheit nicht schrankenlos gelten kann. Es gibt ein paar Dinge, da darf zum Beispiel die Redaktion durchsucht werden – der Landesverrat ist einer dieser Vorwürfe.

Aber, und hier wird es nun wichtig, wenn wir ans Digitale denken: Selbst wenn der Informant wegen Landesverrats verdächtigt wird und Journalisten zum Beispiel vor Gericht aussagen müssen, dann können sie selbst da die Identität des Informanten verheimlichen. Sie müssen vielleicht über ihre Recherche reden, aber sie können nie gezwungen werden, zum Beispiel den Namen ihrer Quelle zu verraten. Man sagt daher, dass es ein absolutes Schutzrecht gibt.

Längst nicht nur Telekommunikationsüberwachung

Im Digitalen ist das anders. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt: Es gibt kein absolutes Schutzrecht mehr, sondern nur noch ein relatives. Was heißt das? Es kommt auf die Abwägung im Einzelfall an. Wenn also ein Staatsanwalt beantragt, das Telefon eines Journalisten abzuhören, dann entscheidet immer ein Richter im Einzelfall: Wäre so eine Überwachung noch verhältnismäßig oder überwiegt der Schutz der Pressefreiheit? Das führt zu der paradoxen Situation, dass ein Journalist bei der Zeugen-Befragung den Namen seines Informanten verschweigen darf, der Staatsanwalt aber Gespräche zwischen beiden abhören kann.

Oder ein anderes Beispiel: Wir haben bei Reporter ohne Grenzen einen Referenten für Internetfreiheit, Daniel Moßbrucker, der sich einmal selbst überwacht hat, als er noch bei der ARD war. Er hat alle Kommunikationsdaten erhoben, die er bei einer Recherche gesammelt hat, und anschließend geschaut, was sie über seine Quellen aussagen. Und es kam heraus, dass allein die Metadaten einer Vorratsdatenspeicherung die Recherche minutiös nachzeichnen und einen Informanten mit hoher Wahrscheinlichkeit enttarnen würden.

Diese Regelung zum lediglich relativen Schutz ist auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Auch wenn wir es bis heute sehr kritisch sehen, müssen wir sagen: Dieser Kampf ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verloren, wir müssen damit umgehen. Und natürlich ist es erfreulicherweise weiterhin so, dass nur sehr selten Journalisten abgehört werden in Deutschland. Problematisch ist aber, und damit sind wir nun wieder im Hier und Heute, wenn die Behörden innerhalb dieser Regelung immer neue Befugnisse erhalten.

Es bleibt ja längst nicht bei der Telekommunikationsüberwachung. Mit der Vorratsdatenspeicherung schlagen wir uns schon zehn Jahre lang herum, nun gibt es auch den Staatstrojaner. Auch hier wird immer diese Regelung des relativen Schutzes eingebaut. Natürlich besinnen wir Journalisten uns auf das Analoge zurück; wenn es wirklich brisant wird, war das persönliche Gespräch mit dem Informanten im Wald schon immer am besten. Aber das entbindet die Politiker nicht davon, sich für eine Stärkung der Pressefreiheit auch im Digitalen einzusetzen. In einer durchdigitalisierten Welt, in der Ermittler zunehmend zu Überwachung greifen, anstatt zur offenen Zeugenbefragung, haben wir den Informantenschutz aus der analogen Zeit schlichtweg verloren.

Auch hier gilt: Natürlich jagen in Deutschland nicht reihenweise Staatsanwälte unsere Journalisten. Im Gegenteil: Wenn das passiert, ist es zum Glück regelmäßig Gegenstand von Medienberichten. Viel gefährlicher ist das Signal, das all diese Gesetze aussenden, und ja auch aussenden sollen: Dass kein Winkel des Internets mehr sicher sein darf, dass jeder überall auffliegen kann. Es soll abschrecken – aber es schreckt eben auch die ab, die eigentlich Gutes tun wollen. Das Grundvertrauen von Informanten und Whistleblowern leidet – und im schlimmsten Fall unterbleibt ein Hinweis an Medien, der Skandal bleibt unentdeckt.

Das sind Dinge, die wir im Klein-Klein der Alltagspolitik übersehen, wenn wir Gesetzesentwürfe studieren und um Textänderungen feilschen. Es ist letztlich ein Kollateralschaden der Überwachungsgesetzgebung. Umso wichtiger ist es, dranzubleiben, und bei allem Neuen, was mit Sicherheit auch in der neuen Legislaturperiode wieder auf uns zukommen wird, auf unsere Freiheitsrechte zu beharren.

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9 Ergänzungen

  1. Da viele Journalisten inzwischen zu einer vierten Gewalt ohne Kontrollorgan geworden sind, hält sich mein Bedauern in Grenzen. Und wer ständig Einsicht in staatliche Informantenakten fordert, unterstellt seinen Quellen den gleichen Bedingungen.

  2. Ist die Selbstmarginalisierung, wenn die privilegierten Gruppen von Ärzten, Anwälten und Journalisten jeweils einzeln ihr Protestchen anstimmen, eigentlich Absicht?

    Und: Stößt es nur mir sauer auf, daß sich der Gedanke aufdrängt, daß man mit dem flächendeckenden und anlasslosen Gespitzel gegen den nichtprivilegierten Plebs ganz gut leben kann?

    1. Sieh es doch mal so, der „nichtprivilegierte Plebs“ wird überwacht, dann erlangt der Plebs an eine Information und Telefoniert mit einem privilegierten Journalisten, in diesem Moment werden keinerlei Metadaten von eben diesen Plebs registriert.

      Wenn ich jetzt als Staatsanwalt raten müsste, würde ich mir die kleine Anzahl Plebse „zur Brust“ nehmen, bei denen Metadaten nicht vorhanden sind bzw. fehlen!

      Wie heißt es doch so schön?

      „Sie haben nichts zu befürchten, wenn Sie nichts zu verbergen haben.“

      1. „in diesem Moment werden keinerlei Metadaten von eben diesen Plebs registriert“
        Es ist wohl genau umgekehrt und da sehen die Privilegierten ihre Privilegien gefährdet. Beifang eben.

        Technisch ist das wohl auch nicht anders beherrschbar. Ähnliche „Probleme“ gibts wohl auch bei den Selektoren oder der Behauptung, „nur“ Ausländer zu bespitzeln.

  3. „Die Presse ist die Stimme aller.“ Das war vielleicht mal so, bis sie gleichgeschaltet wurde. Somit könnte man gerade bei Journalisten in westlichen Breiten jeden besonderen Schutz weglassen. Die Nachrichten stammen im Prinzip alle aus einer einzigen Quelle, made in USA. Man kann es auf news google mit allen Ländern probieren, alles dasselbe. Unabhängig vom Land. Deshalb sind viele Journalisten ihren Preis nicht mehr wert. Das ist der Grund für den anhaltenden Niedergang vieler Medien. Deshalb schreien sie fake news, obwohl sie es selbst mit der Wahrheit bisweilen nicht so genau nehmen. In dem Punkt ist sogar Trump’s Wüten nachvollziehbar.

    In Diktaturen wissen Journalisten, dass es kein guter Gedanke ist mit irgendwelchen Quellen, seien das nun „Whistleblower“ oder irgendwelche fremde Geheimdienste über offene Kanäle in Verbindung zu treten. Das wäre bisweilen lebensgefährlich. Da gibt man sich mehr Mühe, als nach dem Gesetzgeber zu krähen, in der Hoffnung, dass zwar alles abgehört wurde, aber nicht vor Gericht verwendet werden darf. Denn, dass alles und jeder abgehört wird, sogar Frau Kanzlerin herself, ist Fakt.

      1. Wenn Ihr beiden weniger verallgemeinert…

        Dann, liebe Constanze, musste dich auch in kein Jäckchen quälen, welches dir nun wirklich nicht passt. :-)

  4. Im übrigen war das Ganze politisch so gewollt, kein Kollateralschaden!
    Der Kollateralschaden ist der Daseinszweck dieses Gesetzes und hieran sieht man doch, wie bei unseren von uns gewählten Parteien die Paranoia grassiert, das der böse Wähler sie von ihren schlecht geführten Ämtern jagen will!

    Die neuerlichen Koalitionsverhandlungen zwischen der Sozialen Union zeigen es doch auf, statt ordentliche ARBEIT in der Opposition einer Minderheitsregierung zu Leisten und somit Deutschland zu dienen, sucht sich die SPD wieder den kuscheligen Rockzipfel bei Mutti aus, sehr sehr weit unten hängt und man dadurch leicht von den Schuhen Muttis getroffen wird!
    „Der Bequeme Weg“, könnte auch das folgende Buch eines Herrn M. Schulz lauten und warum er es bedauerte ihn gegangen zu sein!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.