Koalitionsvertrag deutet Datenschutz zur „Dateninnovation“ um und drängt auf EU-Leistungsschutzrecht

Die neue Bundesregierung will die ab Mai geltenden Datenschutzregeln der EU „innovationsfreundlich“ umsetzen und sägt offenbar an der ePrivacy-Reform. Im Urheberrecht stellen sich die Verhandler gegen Upload-Filter, aber beharren auf Verlegerinteressen. Vorhaben zu eGovernment und Open Data sind indes vage formuliert. Die Große Koalition bleibt in ihrer politischen Komfortzone.

Das Sprichwort sagt: Alle mögen Wurst, aber keiner will wissen, wie sie gemacht wird. Ähnliches gilt für Koalitionsverträge CC-BY 2.0 Gunnar Grimnes

Die Neuauflage der Großen Koalition schreckt bei großen Themen wie Transparenz und eGovernment vor weitreichenden Versprechungen zurück. Auch in Fragen des Datenschutzes und beim Urheberrecht bleibt der vorliegende Entwurf des Koalitionsvertrags in der eigenen politischen Komfortzone stecken.

Hier ein erster, notwendigerweise unvollständiger Überblick über die im Koalitionsvertrag (Entwurf, PDF) festgehaltenen Absichten:

Regierung will Datenzugang gewähren, aber sich nicht verpflichten

In Europa erkennen immer mehr Regierungen, dass es nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen von Vorteil ist, wenn die öffentliche Verwaltung verpflichtet ist, ihre Datenschätze mit einer breiteren Öffentlichkeit zu teilen. Im Koalitionsvertrag wird der „Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürger anerkannt“ und die Bundesregierung setzt sich das Ziel, mit einem neuen Open-Data-Gesetz „internationaler Vorreiter“ auf dem Gebiet zu werden. Immerhin bekennt sich die Regierung zum Prinzip „Open by Default“ bei Verwaltungsdaten.

Ambitioniertere Ziele bei der Transparenz blieben bei den Verhandlungen jedoch offenkundig auf der Strecke. Die von der SPD geforderte Zusammenführung von bestehenden Gesetzen zur Informationsfreiheit – dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz – zu einem echten Transparenzgesetz wurde aus dem letzten Entwurf des Koalitionsvertrages gestrichen.

 eGovernment bleibt eine Baustelle, De-Mail ist raus

Bei der Abwicklung von Amtswegen über das Internet füllt die Koalition hauptsächlich und im großen Stil alten Wein in neue GroKo-Schläuche um. Bereits im Koalitionsvertrag der letzten Koalition wurde etwa gelobt, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Dieses nicht eingelöste Versprechen erfährt nun eine Neuauflage. Auch verspricht der Vertrag, das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu ergänzen, der die „Verteilung der notwendigen Investitionskosten“ regelt. So weit, so vage. Wenig spezifisch ist auch das Bekenntnis, die Weitergabe von Daten zwischen den Behörden zu erleichtern und gleichzeitig „das hohe deutsche Datenschutzniveau“ zu erhalten. Das Fehlen jeglichen Hinweises im Koalitionsvertrag auf die lange erfolglos vorangetriebene De-Mail zur Kommunikation mit Behörden dürfte wohl deren Ende besiegeln. Stattdessen will die Regierung offenbar auf die deutlich weiter verbreitenen Verschlüsselungsstandards PGP beziehungsweise S/MIME setzen, die sie ausdrücklich nennt.

Möglich machen soll die digitalen Behördengänge der elektronische Personalausweis, der zum „universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium“ geraten werde. Ähnliche Ideen gab es auch schon in früheren Regierungspapieren, etwa dem „Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020“ aus 2014. In vorherigen Verhandlungspapieren der GroKo war noch die Rede davon, den elektronischen Personalausweis nicht nur mit eigenen Lesegeräten nutzen zu können, sondern auch mit „NFC-fähigen Smartphones und weiteren Identifizierungslösungen“. Vor den Sicherheitsbedenken, die dieser Vorschlag wohl provozieren würde, schreckten die Verhandler aber offenbar doch zurück und strichen den Verweis. Im Vertrag wird betont, es werde beim elektronischen Ausweis eine „Opt-in-Lösung“ geben, die das Zustimmungsrecht der Bürger festschreibe.

Datenschutz wird zur „Dateninnovation“ uminterpretiert

Wie sich schon in einem Zwischenstand der Koalitionsverhandlungen vor einigen Tagen abzeichnete, konnte sich die Union mit ihrer Vorstellung von „Daten als Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ und dem Wunsch nach einer Stärkung der Datenökonomie durchsetzen. Der Koalitionsvertrag leistet zwar ein Lippenbekenntnis zum „hohen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands“. Zugleich wird aber – mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen EU-Regeln am 25. Mai – davon gesprochen, dass die Bundesregierung sich für eine „innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung“ einsetzen werde. Für Gelöbnisse zur Stärkung der Nutzerrechte durch die Prinzipien „Privacy by default“ und „Privacy by design“ heißt es im Koalitionsvertrag, dass man sich dafür einsetzen „wolle“. Die stärkere Verbform „werde“ haben die Verhandler vermieden.

Eine Positionierung für „Innovation“ setzt die neue Bundesregierung auch, wenn es um die geplante ePrivacy-Reform auf europäischer Ebene geht. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten.“ Der beinahe fertige Verordnungsentwurf aus Brüssel sieht vor, dass Kommunikationsdaten nur dann kommerziell verwertet werden dürfen, wenn Betroffene zugestimmt haben. Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt nun, wie schon vor einigen Tagen hier festgehalten, die Befürchtung aufkommen, dass die Bundesregierung bei den abschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene ihr Gewicht gegen diese weitreichenden Datenschutzbestimmungen einsetzen könnte.

Algorithmen auf dem Prüfstand

Im Verbraucherschutz will die Koalition sich künftig stärker für die Kontrolle von automatisierter Entscheidungsfindung einsetzen. Im Vertrag heißt es, man wolle „Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbesondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien“. Damit schließt die Koalition an Bestrebungen an, die es etwa in New York gibt. Die dortige Stadtregierung hat eine Kommission eingesetzt, die die zunehmend weitreichenden Entscheidungen prüfen soll, die computergestützt in allen Lebensbereichen passieren. Im Koalitionspapier heißt es noch etwas vage, man werde „Mechanismen entwickeln, um bei bedenklichen Entwicklungen tätig werden zu können“.

Die Koalition betont im Vertragsentwurf zudem die bereits seit längerem geäußerte Absicht, eine Musterfestellungsklage einzuführen. Damit öffnet sich potenziell der Weg zu kollektiven Verbraucherklagen wegen Datenschutzbedenken gegen Firmen wie Facebook. Allerdings wird von Juristen, die sich gegen den Internetgroßkonzern engagieren, Skepsis geäußert, ob bei den bisherigen Vorschlägen aus dem Bundesjustizministerium nicht eher die Hand der Unternehmen gestärkt wird.

Gegen Upload-Filter, für das Leistungsschutzrecht

In der laufenden EU-Debatte um die Neuregelung des Urheberrechts positioniert sich die Koalition in ihrer Übereinkunft in entscheidenden Fragen. Die umstrittenen Upload-Filter, die Plattformen nach bisherigen Vorschlägen künftig verpflichtend einsetzen müssen, um von Nutzern hochgeladene Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, lehnen die GroKo-Verhandler als „unverhältnismäßig“ ab. Bereits Ende Januar hatte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der die Copyrightreform im EU-Parlament federführend mitverhandelt, die umstrittenen Filter als technisch schwierig und politisch schwer durchsetzbar bezeichnet. Damit wird den Filterwünschen der Urheberrechtslobby gewichtige Unterstützung entzogen.

Anderswo macht sich das Koalitionspapier aber klar für die Urheberrechte von Verlegern stark. Während die GroKo sich gegen Upload-Filter stellt, tritt sie in der EU-Urheberrechtsdebatte weiterhin vehement für das Leistungsschutzrecht ein. Das Vertragspapier hält fest, dass die Bundesregierung „nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften“ unterstützt und die „Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition“ stärken werde. Das Leistungsschutzrecht soll Verleger an den Einnahmen von Suchmaschinen und Internetplattformen beteiligen, die Ausschnitte aus Verlegerinhalten etwa in ihren Suchergebnisse zeigen und dabei Werbung einblenden. Obwohl das deutsche Leistungsschutzrecht gescheitert ist, drängt die Regierung dennoch auf ein gesamteuropäisches Modell.

Zugunsten von Urheberrechtsinhabern will die Koalition außerdem einen Vorstoß zur Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie der EU prüfen. Die Richtlinie besagt, dass Betreiber von Internet-Plattformen nur unter bestimmten Umständen für illegale Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können, etwa wenn sie über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen in Kenntnis gesetzt wurden, diese aber nicht entfernt haben. Im Koalitionspapier heißt es nun, es solle eine „Weiterentwicklung der Hostproviderhaftung“ überlegt und das bisherige Verfahren zur Meldung von fragwürdigen Inhalten konkretisiert werden. Zugleich betonten die Verhandler aber: „Am Grundsatz der bewährten abgestuften Haftungsprivilegierung halten wir fest.“

Festhalten am NetzDG

Am zuletzt wegen Zensurvorwürfen viel unter Beschuss geratenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz hält der Koalitionsvertrag fest. Die Verhandler schreiben allerdings, dass sie die verpflichtenden Berichte der Plattformbetreiber sorgfältig auswerten wollen, um das NetzDG „insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln“. Wie eine Weiterentwicklung konkret aussehen könnte, bleibt allerdings offen.

 

Update vom 8. Februar 2018: Die letzte Passage des Textes, in der es – nicht faktengemäß – heißt, die Koalitionsvereinbarung sehe keine Stärkung der Nutzerrechte gegenüber Plattformen bei ungerechtfertigt gelöschten Inhalten vor, wurde ersatzlos gestrichen.

Update vom 9. März 2018: In der Passage zum Onlinezugangsgesetz wurde klargestellt, dass das bestehende Gesetz um einen Digitalisierungspakt ergänzt werden soll.

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5 Ergänzungen

  1. „Eine mögliche Stärkung der Rechte der Nutzer gegenüber den Plattformen im Fall von ungerechtfertigt gelöschten Inhalten enthält die Koalitionsvereinbarung jedoch nicht. Diese wäre jedoch nötig, um die Meinungsfreiheit zu stärken.“ ist nicht richtig.

    Auf Seite 131-132 heißt es:
    „Sozialen Netzwerken kommt eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft zu, sie behalten sich aber einseitig alle Rechte und Nutzungseinschränkungen vor. Wir wollen die vertraglichen Rechte der Nutzer stärken, z.B. gegen unberechtigte Löschungen und Sperrungen.“
    Unkonkret, aber es hat den Weg in den Koalitionsvertag gefunden.

    1. Hallo MV, danke für den Hinweis. Die Passage haben wir im Eifer des Gefechtes tatsächlich übersehen, hier wird es von uns noch eine bessere Aufarbeitung geben. Wir bleiben an dem Thema jedenfalls dran.

  2. Das Auslesen des Personalausweises mit einem NFC-fähigen Smartphone ist inzwischen möglich. Vermutlich wird es daher nicht mehr erwähnt

  3. „Auch verspricht der Vertrag ein Onlinezugangsgesetz“ ist nicht richtig, wäre auch Blödsinn, weil das Onlinezugangsgesetz in der vergangenen Legislatur bereits beschlossen wurde. Der Koalitionsvertrag „verspricht“ für die Umsetzung des OZG Mittel von einer halben Milliarde Euro. So weit, so konkret.

    1. Liebe Frau Esken, da ist mir tatsächlich eine Ungenauigkeit unterlaufen. Aber was eGovernment und Datenschutz angeht, sind die Ankündigungen des Koalitionsvertrages dennoch ein wenig vage bzw. alter Wein in neuen Schläuchen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.