Jetzt amtlich: Löschregeln von Facebook und Twitter respektieren Nutzerrechte nicht ausreichend

Die EU-Kommission hat eine Übersicht über Fortschritte und Mängel bei den AGB von Social-Media-Plattformen veröffentlicht. Darin wird deutlich, was viele schon lange anprangern: Wenn es um die Löschung von Konten und Nutzerinhalten geht, haben Nutzer nicht genügend Informations- und Widerspruchsrechte.

CC-BY-SA 2.0 Mike Towber

Twitter, Facebook und Google+ müssen mehr tun, um sich an europäisches Verbraucherrecht zu halten. Das fordert in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung EU-Justizkommisarin Vera Jourová. Im Rahmen einer Initiative mit dem Namen „New Deal for Consumers“ hat die Kommission eine Analyse der AGB und Nutzungsbedingungen der Plattformen veröffentlicht. Eine Baustelle dabei sind die Informationspflichten und Widerspruchsmechanismen gegen die Löschung von Konten und Beiträgen.

In einigen Punkten stellte Jourová begrüßenswerte Fortschritte bei der Beachtung des EU-Verbraucherrechts fest. So hätten die drei untersuchten Firmen inzwischen Passagen aus ihren AGB entfernt, nach denen Nutzer auf ihre EU-Verbraucherrechte oder Beschwerden bei europäischen Behörden verzichten. Der Untersuchung zufolge haben die Plattformen inzwischen auch zugesagt, Werbung als solche kenntlich zu machen und die Vertragsbedingungen nicht ohne Information der Nutzer zu ändern.

Das große Löschen

In der Pressemitteilung betonte die EU-Kommissarin, dass es weitere Anstrengungen der Unternehmen bei der Löschung illegaler Inhalten geben muss. Das Verfahren, mit dem Verbraucherschutzbehörden illegale Inhalte melden und ihre Entfernung beantragen können, müsse beispielsweise verbessert werden. So weit, so bekannt: Seit etwa zwei Jahren übt die EU-Kommission erheblichen Druck auf Social-Media-Firmen aus, mehr Inhalte schneller zu löschen. Im Rahmen der Urheberrechtsreform will sie sogar einen Uploadfilter durchsetzen, der automatisch verhindert, dass bestimmte Inhalte überhaupt erst hochgeladen werden.

Die heute veröffentlichte Analyse belegt nun ein Problem, auf das die digitale Zivilgesellschaft seit langem hinweist: Mit dem Löschdruck geht auch eine Gefahr des Overblockings einher. Dabei geht es darum, dass Plattformen die Rechte der von Löschungen betroffenen Nutzer nicht garantieren. Nach Gutsherrenart moderieren und löschen die Plattformen Beiträge, ohne Betroffenen zuverlässige Beschwerdemechanismen zur Verfügung zu stellen oder sie auch nur zu informieren.

Zu wenig Widerspruchsmöglichkeiten und Informationen

Konkret bemängelt der Bericht, dass sowohl Facebook als auch Twitter Nutzer, deren Inhalte entfernt wurden, besser darüber informieren müssen. Bei Facebook kommt hinzu, dass das Unternehmen zwar zugesagt hat, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, auf welcher Grundlage Inhalte entfernt werden, aber nach wie vor nicht klar genug macht, wie Nutzer Widerspruch dagegen einlegen könnten. Twitter hat dem Bericht zufolge versprochen, einen Widerspruchsmechanismus einzurichten, behält sich in den AGB aber immer noch das Recht vor, nutzergenerierte Inhalte ohne Einschränkung zu löschen.

In Bezug auf das „einseitige Beenden des Vertragsverhältnisses“ – also das Konten-Löschungen – stellt die AGB-Untersuchung vor allem Twitter ein schlechtes Zeugnis aus. Das Unternehmen habe zwar zugesagt, die Grundlagen für Account-Löschungen und den Beschwerdeprozess klarer zu gestalten. Entsprechende Änderungen würden voraussichtlich im März in Kraft treten, so der Report. Demnach fehlt bei Twitter jedoch immer noch ein klares Bekenntnis dazu, Nutzer vor einer Löschung zu informieren.

Facebook kann hier laut der Analyse auf Fortschritte verweisen. Im Bericht der Kommission heißt es unter anderem, das Unternehmen habe zugestimmt, die Grundlagen klarer zu gestalten, auf denen die Löschung von Accounts beruht. Außerdem habe das Unternehmen seine Pflicht anerkannt, betroffene Nutzer über Löschungen zu informieren und ihnen einen Widerspruchsmechanismus anzubieten. Diese Anpassungen würden seit dem 31. Januar gelten.

Für Konsequenzen sind nationale Behörden gefragt

In Sachen Verbraucherrecht hat die EU wenig eigene Kompetenzen. Auf Nachfrage bei der Kommission, wie sie damit umgehen wolle, wenn die geforderten Maßnahmen nicht wie gewünscht umgesetzt würden, verwies eine Sprecherin auf die Mitgliedstaaten. Der Diskussionsprozess sei nun abgeschlossen. Damit wäre es jetzt an den nationalen Behörden, die Plattformen zu sanktionieren. Die heute veröffentlichte Analyse könne dafür eine Grundlage darstellen.

Auf eine Anfrage von Netzpolitik.org wollte Twitter sich nur mit einem allgemeinen Statement zur guten Zusammenarbeit mit der EU-Kommission äußern. Auch ein Facebook-Sprecher betonte, dass das Unternehmen mit der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden zusammenarbeite, um die Transparenz der Nutzungsbedingungen zu erhöhen. Zudem sei eine erneute Anpassung der Nutzungsbedingungen geplant: „Wir haben schon lange Werkzeuge im Einsatz, mit denen Nutzer über die Entfernung von Inhalten informiert werden, und wollen diese später im Jahr ausweiten.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

Eine Ergänzung

  1. Ich würde auch bei Facebook gelöscht. Ich dachte, mein Konto wurde gehackt. Da melde ich bei FB wieder an. Konsequenz Konto gesperrt ohne Vorwarnung, ohne Mitteilung, still und heimlich. Es hiess, ich haette mehr als 1 Konto. Das verstößt gegen die Regeln. Ich wollte den Paragraphen, da halten sich bedeckt. Meine ganzen Kontakte waren weg und auch sämtliche Gruppen. Und schreibt Facebook in jeder Zeitung wie gut es doch ist. Wir werden zu einem besseren Facebook. Ich weiss wie die sind und denke meinen Teil.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.