Innere Sicherheit im Koalitionsvertrag: Mehr Polizei, mehr Überwachung, mehr Datenaustausch

Wenn Union und SPD Innenpolitik machen, dann ächzt es erfahrungsgemäß im Gebälk des Grundgesetzes. Wir haben uns den Koalitionsvertrag angesehen im Hinblick auf Polizeien, Geheimdienste und Überwachung.

Aktivisten protestieren mit einer Performance am Überwachungsbahnhof Südkreuz in Berlin. CC-BY-SA 4.0 Endstation.jetzt

Das Wort „Bürgerrechte“ kommt im Koalitionsvertrag von Union und SPD immerhin vor. Einmal. „Sicherheit“ in all ihren Facetten und Teilwörtern wird dafür ganze 159 Mal genannt. Das passt, denn das ausgerechnet um das Thema „Heimat“ erweiterte Innenministerium kommt in die Hand der CSU. Und so verspricht der Koalitionsvertrag denn auch einen massiven finanziellen und personellen Ausbau von Geheimdiensten und Polizeien sowie eine Erweiterung der Befugnisse bei gleichzeitiger Erleichterung des Datenaustausches zwischen den Behörden.

Konkret sollen 7500 Stellen im Bund bei den Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Welche Behörden damit genau gemeint sind, nennt das Dokument nicht. Überhaupt bleiben viele Formulierungen im Teil zur Inneren Sicherheit vage und lassen noch keinen Schluss zu, was am Ende damit wirklich gemeint ist. Ein Beispiel: Der Polizei will die Koalition „alle notwendigen Ermittlungsinstrumente“ zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen zur Verfügung stellen. Dahinter könnte sich polizeiliche Voraussagesoftware verstecken, gleichzeitig lässt die Formulierung in ihrer Offenheit auch ein Eingehen auf ein polizeiliches Wunschkonzert zu.

Viel mehr Daten tauschen

Das Dokument ist stark geprägt vom Willen, Daten zwischen den Behörden leichter austauschen zu können: Zwischen Bund und Ländern, zwischen Polizeien und Geheimdiensten und mit europäischen Ermittlungsbehörden. Welche Befugnisse und Pflichten mit dem erleichterten Austausch verbunden sind, welche Datenbanken das sein sollen, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.

Dafür will die große Koalition das Bundeskriminalamt (BKA) zum „zentralen Datenhaus“ machen. Gemeint ist damit eine Vereinheitlichung von IT-Infrastruktur und Standards aller Polizeien unter der Ägide des BKA. Für diesen Systemwechsel ist bislang ein dreistelliger Millionenbetrag vorgesehen.

Aus Perspektive der Bürgerrechte bedenklich ist die im Koalitionsvertrag genannte Ausweitung des Datenaustausches bei sogenannten „Gefährdern“. Bei diesen handelt es sich um Personen, die keine Straftaten begangen haben oder nicht einmal offiziell Verdächtige sind, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen müssen. Der Begriff des Gefährders ist gesetzlich nicht verankert und momentan noch eng verbunden mit möglichen islamistischen Terroristen. Letztlich schränkt eine Ausdehnung von (repressiven) Maßnahmen gegen Gefährder die Freiheitsrechte aller Bürger ein, weil auch Unschuldige in den Fokus geraten können. Die Ansicht, was ein Gefährder ist, kann sich zudem fortlaufend ändern.

Ausweitung der Gen-Analyse und der Videoüberwachung

Konkreter wird es beispielsweise bei der Ausweitung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Hier sollen in Zukunft auch äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) und das Alter erfasst werden. Der Einsatz dieser Technologie ist in verschiedener Hinsicht problematisch: Erstens ist die Bestimmungsmethode noch sehr ungenau und die Fehlerquote hoch. Verlassen sich Strafverfolger auf die Ergebnisse, können sie schnell in die falsche Richtung ermitteln und falsche Personen verdächtigen. Zweitens ist das Instrument dazu geeignet, dass Minderheiten deutlich stärker in den Fokus von Strafverfolgung geraten. Denn eine Einschränkung der Tatverdächtigten kann nur sinnvoll erfolgen, wenn eines der phänotypischen Merkmale nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entspricht. Die Auswertung könnte so ein Racial Profiling begünstigen.

Auch klar ist, dass die Große Koalition trotz des Ausbaus in der letzten Legislaturperiode die Videoüberwachung noch weiter verschärfen will. Auch wird explizit der Einsatz der Kameras als automatisierter Identifizierungs- und Verhaltensscanner („intelligente Videoüberwachung“) als Kann-Option beschrieben. Hier sollen die Ergebnisse des Südkreuz-Experiments abgewartet werden. Da das Pilotprojekt so aufgestellt ist, dass es nur ein Erfolg werden kann und grundrechtliche Aspekte in der Bewertung keine Rolle spielen, ist das keine wirkliche Schranke, sondern vielmehr ein Freifahrtschein. Die Technologie ist ein Gamechanger, deren Folge ist, dass jeder Mensch ein Nummernschild in seinem Gesicht trägt und zu jeder Zeit und an jedem Ort identifizierbar ist.

Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co

Umgefallen ist im Verhandlungsprozess die SPD: So fand sich in einem früheren Verhandlungsstand eine Position der Sozialdemokraten, die auf ein faktisches Verbot des im letzten Sommer überfallsartig ausgebauten Staatstrojaners hinausgelaufen wäre. Diese ist nun spurlos verschwunden.

Auch bei den Geheimdiensten sind Erweiterungen der Befugnisse zu erwarten. So soll das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum gestärkt werden und das Bundesamt für Verfassungsschutz „bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen“. Zudem plant die Große Koalition das Bundesverfassungschutzgesetz zu novellieren, um bei Datenerhebung und Datenspeicherung eine Vereinheitlichung zu erreichen. Letztlich ist die Novelle als mögliches Einfallstor für Kompetenzerweiterungen des Inlandsgeheimdienstes zu sehen.

Ferner lässt die Formulierung zur Telekommunikationsüberwachung Spielräume zur Interpretation: Es dürfe für die „Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis [..] keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen.“ Hinter dieser Formulierung steckt die Forderung, dass Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Signal in Zukunft als Telekommunikationsdienste und nicht mehr als Telemediendienste behandelt werden. Sie müssten dann Bestandsdaten vorhalten und wären zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.

21 Ergänzungen

  1. Die Überwachungsapologeten und die Verteter des Security Industrial Complex lassen heute die Sektkorken knallen. Es dient ja alles unserer vermeintlichen Sicherheit. Dass exzessive Überwachung weder Kriminalität noch Terrorismus verhindern, zeigen die behördlichen „Pannen“ im Kontext von 9/11 genauso wie die skandalösen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Attentat vom Breitscheidplatz. Attentäter, die im Visier von diversen Geheimdiensten standen, deren Kommunikation überwacht wurde, deren radikale Haltungen und Mordpläne bekannt waren dienen nun als Vorwand um noch mehr Massenüberwachung zu installieren:

    https://machtelite.wordpress.com/2015/07/24/911-das-maerchen-von-der-unentdeckten-hamburger-terrorzelle/

    Nun wird also zukünftig nicht mehr Thomas de Maizière die Bevölkerung verunsichern, sondern sein CSU Counterpart Seehofer, ein Rechtspopulist, der NPD Slogans kopierte und den ungarischen Antidemokraten Orban hofiert. Gute Nacht, Bürgerrechte.

    „Die Sicherheitslage in Europa und auch in Deutschland bleibt ernst. (…) Sie müssen sich das nicht so vorstellen, dass es, äh, konkrete Menschen sicher gibt die einen Anschlag geplant haben, sondern es gibt dann Hinweise. Manchmal mit Personenbezug oder in diesem Fall mit Personenbezug. Das heißt Hinweise auf Namen, die natürlich alle sofort überprüft worden sind. Ob das reale Namen sind, ob das Namen sind, die, um uns zu verunsichern, äh, vom Hinweisgeber einfach nur gemacht worden sind, dass ist alles weiter Gegenstand von,äh, Ermittlungen. Ähm, und es kann sein, dass so etwas im Nachhinein nicht aufgeklärt wird. (…) Aber die aktuelle Gefährdungslage so wie sie die Hinweislage gestern, ähm, geboten sch.., also wie sie, äh, geboten war, die gibt es so jetzt nicht mehr.“ (Thomas de Maizière 2016)

  2. Die Kombination Horst Seehofer rund Heiko Maas bedeutet eine absolute Katastrophe für Bürgerrechte. Liebe SPD-Basis, bitte rettet uns.

    1. Was für „Bürgerrechte“?
      Der Bürger ist es doch, der mit seinen Rechten die aktuelle Politik terrorisiert!
      Der Bürger ist ein absolut unkontrollierbares Element, das unter Kontrolle gebracht werden muss, in dem die Rechte des Bürgers auf das notwendige Maß eliminiert werden!

  3. /*Letztlich schränkt eine Ausdehnung von (repressiven) Maßnahmen gegen Gefährder die Freiheitsrechte aller Bürger ein, weil auch Unschuldige in den Fokus geraten können.*/

    Gefährder sind doch grundsätzlich als unschuldig zu betrachten. Das gebietet doch, eigentlich, die begriffsinterne Logik.

    Das stinkt nach Geheimgefängnissen, Geheimverfahren, Geheimpolizeien und nach Missbrauch durch Denuziation und als Erpressungsmaßnahme in staatlichen Repressionsverfahren.

    /*Konkreter wird es beispielsweise bei der Ausweitung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Hier sollen in Zukunft auch äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) und das Alter erfasst werden.*/

    Widerspricht eine Diskriminierung nach Hautfarbe nicht der europ. Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta, dem Grundgesetz (dort nicht explizit)?

  4. Radioeins hat für mich herausgesucht, ob denn etwas zu finden ist, was als Gegengift zum Überwachungsstaat gemeint wäre, gefunden hat men die beiden Sätze:
    „Eine freie Presse und freie Medien brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Berufsgeheimnis- und Informantenschutz.“ auf Seite 173
    und
    „Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerwei terungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamenta rischen Kontrolle erfordern.
    Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlagepflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen.“

    Vielleicht benötigen wir diese beiden Sätze noch in den nächsten 4 Jahren
    – sollte die SPD-Basis nicht den Wunsch von „Bernd“ oben erfüllen …

  5. Wenn das so kommt, kann die SPD tatsächlich weg.

    Deren Wähler haben da bestimmt nicht ihr Kreuz gemacht, um einen noch reaktionäreren Innenminister zu bekommen. Seehofer kann dann den ganzen Bayern-Quatsch auf die Bundesebene bringen. Vollkommen inakzeptabel. Das wird ganz übel.

    1. Wann hat die SPD denn das letzte Mal einen nicht-reaktionaeren Innenminister gestellt oder ermoeglicht?

        1. Genau: 1978-82 Gerhard Baum aus der damals noch liberalen FDP. Das war vor 36 Jahren, mehr als eine Generation her.

  6. Die Partei hat immer Recht! Jeden Tag 12 Stunden ackern, demnächst mit Halskette von FinFisher. Schwarz-rot-weiße Perlen stehen mir gut.

    Ersetzen sie bitte den Konjunktiv durch Futur oder Präsens. Es lebe die Tyrannei.

  7. Seit den Notstandsgesetzen immer die gleiche Richtung: unter dem Motto Sicherheit werden Grundrechte eingeschränkt, die staatlichen Möglichkeiten der Überwachung gestärkt. Strohdumme Demokraten bereiten dem nächsten Hilter den Weg; der braucht kein Ermächtigungsgesetz mehr.
    Wenn die SPD das mitmacht, ist sie für keinen wachen Bürger mehr wählbar. Leider werden die Mitglieder alles schlucken, was Schulz ihnen vorkaut. Ein Ersatz ist zwar in Sicht, gilt aber als unwählbar.
    Machen wir uns nichts vor: in Anbetracht der kommenden Finanzprobleme, der totalen Verschuldung auch Deutschlands, der Flüchtlingsproblematik, der Sozial- und Armutsproblematik und der Kriegstreiberei der westlichen Staaten sind der Koalitionsvertrag und die ihn stützende Personage eine Bankrottserklärung der BRD. So und weiter so ist keine Lösung, sondern nur ein weiteres Problem. Von dem, was man bis jetzt gehört hat, geht nichts die o.a. Probleme auch nur im Ansatz an.
    Das reicht nicht, Frau Merkel. Sie wurden vor 4 Monaten abgewählt; verstanden hat das Berlin bis heute nicht.

  8. Deutschland hat wieder eine Einheitspartei!

    Wird das nächste Wahlergebnis, wie das der letzten Einheitspartei der DDR, bei über 90% liegen?

    Es ist anzunehmen!

    1. Wir werden es beim Vorentscheid, der Abstimmung über den inakzeptablen Regierungskompromiss, erleben, wenn die SPD Basis den Koalitionsvertrag mit einer überwältigenden Mehrheit annimmt oder die SPD Führung den Willen der Basis mal eben ignoriert!

      1. Wie ist denn das gemeint?
        Wie der Unterschied zwischen einem Krokodil?
        Im Wasser schwimmt es und auf dem Land rennt es?

        1. Bei der letzten Wahl der DDR ist den Bürgern aufgefallen, das am Ergebnis der Wahl etwas nicht stimmen konnte!
          Nimmt die SPD Parteibasis den Koalitionsvertrag an, mit z.B. 80-90%, so muss man der Parteibasis die Frage nach dem „Warum?“ schon stellen und die Parteibasis müsste hinter dem Ergebnis stehen!
          Rumort es allerdings nach bekannt werden des Ergebnisses, so wie nach der DDR Wahl, stellt sich die Frage, wer das Ergebnis ausgezählt bzw. zu verantworten hat!
          Ich möchte das Wort Wahlmanipulation nicht gern in den Raum stellen, aber bei der Großen Koalition rechne ich mit allem!
          Wird hingegen der Koalitionsvertrag von der SPD Basis abgelehnt, so rechne ich fest damit, das die SPD Führung ihrer Parteibasis widerspricht, so wie die Grüne Parteiführung in Hessen!
          Es kann natürlich auch so sein, das sie die Landesverbände in Folge entscheiden lassen und auf diese weise ihre Basis „besch*schubsen“.

          Wir werden uns überraschen lassen, welches der Szenarien uns Bürger serviert wird!

    1. Mit „Digitalisierung“ ist sicherlich die ständige digitale Überwachung und Überprüfung gemeint!
      Das spart Arbeitskräfte bei H.G.W. (Horch und Guck Wiesbaden).

      1. „Mit „Digitalisierung“ ist sicherlich die ständige digitale Überwachung und Überprüfung gemeint!“

        Haha, der war gut.

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