Informationsfreiheit: Das Bundeskriminalamt will ein Geheimdienst sein

Das BKA betreibt eine Datenbank mit Informationen aus Funkzellenabfragen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert das als unrechtmäßige Rasterfahndung. Wir wollten etwas Licht ins Dunkel bringen, aber die Behörde lehnte unseren Antrag mit einer überraschenden Begründung ab.

Im Dunkeln: Das BKA will keine Auskunft geben zu einer Datenbank. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Sergiu Nista

Die deutschen Sicherheitsbehörden bekommen immer mehr Befugnisse, wollen aber oft keine Auskunft über ihre Arbeit geben. Auf einen unserer Informationsfreiheits-Anträge reagiert das Bundeskriminalamt mit einer Ablehnung, die es in sich hat. Die Polizeibehörde beansprucht eine Ausnahmeregelung, die eigentlich nur für Geheimdienste gilt. Damit entzieht sich das BKA der öffentlichen Kontrolle, kritisiert der FDP-Politiker Jimmy Schulz.

Im konkreten Fall geht es um Daten aus Funkzellenabfragen beim Bundeskriminalamt, ein beliebtes Überwachungsinstrument: Im Jahr 2017 führte das BKA 525 Funkzellenabfragen durch. Dabei wird jedes Mal eine Liste aller Handys angefordert, die zu einer bestimmten Uhrzeit in der Umgebung eines Tatortes eingeschaltet waren, davon können Millionen Menschen betroffen sein. Das legen vergleichbare Zahlen aus Berlin nahe, wo die Polizei mit 474 Funkzellenabfragen 60 Millionen Handydaten erfasst hat.

Datenschutzbeauftragte kritisiert BKA-Datenbank

Doch es gibt Zweifel am rechtmäßigen Umgang mit den vom BKA erhobenen Daten. Seit mehreren Monaten versucht netzpolitik.org, an Informationen über eine beim BKA existierende Anordnung zu Daten aus Funkzellenabfragen zu gelangen. Bislang ist nur wenig über diese Datenbank bekannt. Aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten von 2017 wissen wir: Das BKA speichert eine unbekannte Anzahl von Daten aus Funkzellenabfragen in einer Datenbank und analysiert diese. Die Datensätze stammen aus einer „Vielzahl“ von Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Bundesländern, heißt es nebulös.

Bei den Daten handelt es sich um sogenannte Prüffälle, also Daten von Personen, von denen das BKA denkt, sie seien auffällig. Einen konkreten Verdacht einer Straftat hat die Behörde jedoch nicht. Die gespeicherten Personen haben „selbst keinen Anlass für eine Speicherung gegeben“, schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Die oberste Datenschützerin spricht von einer Rasterfahndung und bezweifelt, dass eine Rechtsgrundlage vorliegt. In ihrem Jahresbericht kündigte sie eine rechtliche Überprüfung der Datei an.

Diese Worte haben unser Interesse geweckt. Es kommt nicht jeden Tag vor, dass Deutschlands oberste Datenschützerin eine staatliche Datensammlung als unrechtmäßige Rasterfahndung bezeichnet. Für Amtsinhaberin Voßhoff ist das ungewöhnlich scharfe Kritik. Also fragten wir sie per IFG-Antrag nach dem Ergebnis der datenschutzrechtlichen Kontrolle. Der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Die Prüfung laufe noch. Außerdem seien wesentliche Bestandteile der Dokumente als geheim eingestuft.

Geheimdienstifizierung des BKA

Nächster Versuch: Wir fragen direkt beim BKA nach der Errichtungsanordnung der Datei. Das ist eine Verwaltungsvorschrift, die Sinn und Zweck einer Datenbank festlegt und Vorkehrungen zum Datenschutz regelt. Bisher waren viele IFG-Anträge nach Errichtungsanordnungen erfolgreich und die Daten wurden öffentlich.

Unseren Antrag hat das BKA jedoch abgelehnt, mit einer neuen Begründung: Da die Datenbank vorrangig der Terrorismusbekämpfung dient und eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt, greift eine Ausnahmeregelung für Geheimdienste. Die Geheimdienste BND, MAD und Verfassungsschutz sind von IFG-Anfragen grundsätzlich ausgenommen. Das gilt auch für andere Behörden, wenn sie Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Geheimdienste wahrnehmen. Juristen streiten sich, ob darunter auch Verwaltungsschriften wie eine Errichtungsanordnung fallen.

Die Geheimdienstifizierung birgt einen großen Vorteil für die Polizei: Kann das BKA möglichst viele Arbeitsbereiche als Geheimdienstsache deklarieren, muss es der Öffentlichkeit keine Auskunft mehr geben, auch nicht zum Datenschutz. Das könnte künftig größere Kreise ziehen: Offenbar argumentiert das BKA jetzt auch schon in anderen IFG-Ablehnungen mit der Ausnahme für Geheimdienste. Setzt sich das BKA damit durch, könnten bald auch andere Behörden dieser Argumentation folgen und Ausnahmen von der Auskunftspflicht in Anspruch nehmen.

FDP: „Polizei entzieht sich Kontrolle“

Jimmy Schulz, FDP-Abgeordneter im Bundestag, kritisiert die Ablehnung der IFG-Anfragen. Der Politiker beobachtet die Informationspolitik von Polizei und Innenministerium seit Längerem. Die Behörden lehnen Anfragen nach Auskünften von Journalisten und Parlamentariern immer öfter ab, kommentiert Schulz gegenüber netzpolitik.org:

Auch das Innenministerium verweigert zunehmend die Herausgabe von Auskünften zur Arbeit der Polizeibehörden. Damit wird eine normale parlamentarische Kontrolle – bspw. über Kleine Anfragen – der Polizeiarbeit stark behindert. Unser parlamentarisches System basiert allerdings auf gegenseitiger Kontrolle.

Für die Nachrichtendienste gibt es im Parlament deswegen das parlamentarische Kontrollgremium, die Polizei allerdings entzieht sich völlig einer Kontrolle, wenn weder das Parlament noch die Öffentlichkeit Auskünfte über zentrale Elemente der Polizeiarbeit erhalten.

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7 Ergänzungen

  1. Gibt es nicht eigentlich ein Kooperationsverbot zwischen den Diensten und der Polizei? Die datenbank kann unmöglich legal sein, wenn sie geheim ist, und unmöglich geheim, wenn sie legal ist.

    1. Die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, auch Trennungsgebot, ist ein Grundsatz des bundesdeutschen Rechts, nach dem Aufgaben der allgemeinen Polizei und der Aufklärung extremistischer Bestrebungen durch verschiedene, voneinander organisatorisch getrennte Behörden wahrgenommen werden sollen. Darüber hinaus stehen grundsätzlich der Polizei die Befugnisse der Nachrichtendienste nicht zu und umgekehrt.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei

    2. Wir sehen hier auf die „politische“ Komponente der Polizei.
      Ein Kooperation zwischen BKA und „unseren“ oder vielmehr „hiesigen“ Diensten (wem auch immer diese „Dienste“ Dienen mögen) gab es schon immer und ist aus meiner Sicht wenig problematisch.
      Vorweg, problematisch wird es erst, wenn die Funktionen beider zusammengelegt werden und sich dadurch eine „neue“ Dienststelle bildet oder die beiden bestehenden schlicht ablöst!
      Im Moment sieht die Situation so aus, hier ein aaaaaaaabsolut fiktives Beispiel:

      Ein Dienst gibt dem BKA einen „Tip“/Hinweis, das BKA „sieht“ in dieser Ecke nach und findet -> nichts!
      Der Dienst bekommt aufgrund einer „neuen“ Brisanz, Terrorismus/Nationalismus, was gerade passt!
      Der Dienst sieht nun in der selben „Ecke“ nach, wie vorher das BKA und findet ein Füllhorn an Informationen!

      Klar war zu dem Zeitpunkt als das BKA in der ominösen „Ecke“ nachschaute, das blanke nichts!
      Warum? Es war schlicht nichts da!

      Nun behaupten die politischen Strukturen innerhalb des BKA, das ihnen die notwendigen Rechte fehlen würden, um die „Ecke“ entsprechend gründlicher durchsuchen zu dürfen, hätten sie die nun von ihnen begehrten Rechte gehabt, dann hätten sie (wohlgemerkt in der leeren Ecke!!) das selbige finden können, wie der Dienst!
      Wenn jetzt ein Terrorist eben wegen dieser „fehlenden“ Rechte davon gekommen ist oder sogar ein Anschlag geschah, ist das politische „Geschrei“ aus den Reihen des BKA nach diesen Rechten entsprechend groß!

      Die großkopferten aus Berlin und München nehmen dieses Geschrei wohlwollend wahr, um ihren Günstlingen in den Ministerien (z.B. Innenministerium) die entsprechenden Kontrollbefugnisse zuzuschanzen oder gar neue „Sonderabteilungen“ bilden und diesen entsprechende gesetzlichen Sonderrechte zubilligen, die sich aus den Diensten (VS, BND, MAD) und dem BKA zusammen setzen.

      Kommt einem bekannt vor, nicht?

  2. Ich möchte in dieser Sache EINMAL die Datenschutzbeauftragte und die Opposition (hier Jimmy Schulz, FDP ) GEWINNEN sehen.
    Es ist ja die gute Nachricht, dass beide in der Sache prüfen, aufzeigen, zu korrigieren versuchen.

    Wie viel „mehr Rechte, mehr Geheimhaltung für Sicherheitsbehörden“ hatten wir jetzt seit Snowden,
    und wo bleibt die „bessere Kontrolle der Sicherheitsbehörden“ für die Balance?

    Frankreich und die Niederlande haben offenbar direkte Einsichtnahme-Befugnisse ohne wenn und aber für ihre Kontrollierenden – leider kann ich das hier nur so andeuten, wie ich es gestern bei der GFF/ROG Veranstaltung gehört habe von Joseph Cannataci, UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz. Um die Details, wie NL und FR das organisiert haben, muss ich mich erst noch erforschend verdient machen. Ich will so etwas auch hier: Unabhängige Kontrollierende, die einfach direkt lesend zugreifen können auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden – nix „Third-Party-Rule“ / „Geheimdienstausnahme“, sondern Rechte für Kontrollierende, den Machtmissbrauch bei Sicherheitsbehörden direkt zu stoppen:
    Geheimhaltung nur, wenn ein unabhängiger Prüfer das Recht zum Stop hat,
    bzw. ohne Stop: das Recht zur Offenlegung.

  3. Änderungsvorschlag zur Überschrift: BKA will neue Stasi sein. Ist doch alles nur zu unser aller Sicherheit!

    Warnung vor Zynismus in diesem Kommentar!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.