Gesetzentwurf: Innenministerium will Fingerabdrücke von 6-Jährigen

Kommen minderjährige Geflüchtete nach Deutschland, sollen nach dem Willen des Innenministeriums schon 6-Jährige ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Die Jugendämter sollen zu Erfüllungsgehilfen gemacht werden. Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf für das zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz.

Kinderhände mit bunten Fingerfarben
Schon 6-Jährige sollen ihre Fingerabdrücke abgeben. Doch können sie überhaupt verstehen, warum? CC-BY-ND 2.0 DCvision2006

Ein geflüchtetes Kind kommt nach Deutschland. Seine Eltern sind nicht dabei. Es spricht die Sprache nicht, hat Angst, das Jugendamt kümmert sich erstmal. Das erste, das dann passiert: Das Kind wird zur Polizei gebracht und muss Fingerabdrücke abgeben. Warum, wird es kaum verstehen, denn es ist erst sechs Jahre alt. Das könnte bald zur Norm werden, denn derzeit arbeitet das Bundesinnenministerium an einem Gesetzentwurf zum „Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz“.

Wir veröffentlichen die aktuelle Fassung dieses Referentenentwurfs. Demnach soll das Alter, ab dem ein geflüchtetes Kind Fingerabdrücke abgeben muss, von 14 auf sechs Jahre gesenkt werden. Bisher lag das Mindestalter für die Registrierung der Fingerabdrücke von geflüchteten Kindern bei 14 Jahren. Das Ministerium begründet diese Senkung mit dem Kindeswohl, um die Kinder „beispielsweise in einem Vermisstenfall eindeutig zuordnen zu können“.

Jugendämter werden zu Erfüllungsgehilfen der Polizei

Anders sieht das Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken. Sie wirft der Bundesregierung vor, damit „massiv in die Persönlichkeitsrechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen einzugreifen“. Gegenüber netzpolitik.org sagt sie:

Wenn Sechsjährige gezwungen werden, ihre Fingerabdrücke abzugeben, wird das Kindeswohl mit Füßen getreten.

Dass die Heranwachsenden zu dieser erkennungsdienstlichen Behandlung erscheinen, sollen die Jugendämter garantieren. Sie sollen verpflichtet werden, die Minderjährigen zur erkennungsdienstlichen Behandlung zu bringen, etwa zur Polizei oder den Ausländerbehörden.

Ein ähnlicher Gesetzentwurf scheiterte bereits unter de Maizière

Der Vorschlag des Innenministeriums ist nicht neu: Schon in der letzten Legislaturperiode gab es einen Entwurf für ein Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz, das jedoch scheiterte.

Damals schrieb der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der sich für die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher einsetzt, in einer Stellungnahme: Die Altersgrenze von 14 Jahren sei nicht willkürlich, sondern richte sich nach Verfahrensfähigkeit der Kinder. Das sei die Voraussetzung, „dass Minderjährige zustimmen können, beziehungsweise sich über eine Maßnahme entsprechend beschweren können.“ Erst dann könnten sie die Situation überhaupt verstehen und einordnen.

Nun versucht das Seehofer-geführte Innenministerium erneut, das vormals gescheiterte Gesetz in ähnlicher Form einzubringen. Der aktuelle Entwurf enthält teilweise wortgleiche Passagen wie der Versuch aus dem Jahr 2017. Da es sich bei dem aktuellen Text um einen Referentenentwurf handelt, ist diese Fassung aber noch nicht der Vorschlag der gesamten Bundesregierung.

Eine Altersabsenkung für Fingerabdruck-Registrierung enthält auch die geplante EURODAC-Reform, die derzeit in der EU diskutiert wird. Das Fingerabdruck-Identifizierungssystem EURODAC ist unter anderem dafür da, Doppelregistrierungen von Asylsuchenden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erkennen zu können. Auch im Rahmen dieser Reform ist eine Herabsenkung des Mindestalters für Fingerabdruckerfassung auf sechs Jahre geplant.

Kommunen sollen Ausländerzentralregister mit eigenen Daten „anreichern“

Schon der Name des Gesetzentwurfs mit dem sperrigen Titel Datenaustauschverbesserungsgesetz legt nahe, dass es noch um weitere Daten als die Fingerabdrücke von Kindern geht.

Zum einen sollen mehr Personen Zugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR) bekommen. Das AZR wurde bereits im Februar 2016 deutlich erweitert. Neben beispielsweise dem Wohnort im Herkunftsland enthielt das AZR von da an auch Gesundheitsdaten oder Informationen zu Bildungsabschlüssen.

Zum anderen soll der Datenpool im AZR weiter wachsen. Laut Innenministerium seien die Grunddaten „für die Aufgabenerfüllung der anfragenden Behörden nicht ausreichend“. Länder- und kommunale Behörden sollen das AZR daher um eigene Daten „anreichern“ und diese anderen öffentlichen Stellen weitergeben dürfen. Um welche Daten es sich hierbei handeln könnte, offenbart der Entwurf nicht.

Ulla Jelpke: „Schutzsuchende werden zur Datenmasse degradiert“

Bereits mit dem ersten Datenaustauschverbesserungsgesetz sank die Schwelle für den Zugriff aufs Ausländerzentralregister: Behörden wie das Gesundheitsamt mussten nicht mehr nach einzelnen Daten fragen, sie hatten eigene Zugänge zum AZR und durften die für sie relevant befundenen Informationen abrufen. Dieser Zugriff soll nochmals erweitert werden: Nicht nur Einzelpersonen in einer Behörde oder öffentlichen Stelle sollen für einen Datenzugriff autorisiert sein, sondern pauschal ganze „Organisationseinheiten“.

Mehr Daten sollen in Zukunft auch für Sicherheitsabgleiche herangezogen werden. Bislang werden die Daten von Geflüchteten aus vielen Herkunftsländern an das BKA, das Zollkriminalamt und die Bundesgeheimdienste weitergegeben. Sie melden dann, ob es zu einer Person Sicherheitsbedenken oder andere Gründe gibt, einen Asylantrag abzulehnen. Zukünftig soll die Bundespolizei ebenfalls Teil dieses angefragten Behördenpools werden.

Jelpke sagt, mit dem Gesetzentwurf werde das „Projekt ‚Gläserner Flüchtling'“ weiter vorangetrieben: „Schutzsuchende werden gar nicht mehr als Menschen mit berechtigten Interessen wahrgenommen, sondern zur Datenmasse degradiert.“

Innenministerium schiebt durch einen Trick die Evaluierung des Datenaustauschs weiter in die Zukunft

Neben den inhaltlichen Erweiterungen durch das geplante Gesetz enthält der Entwurf einen Trick: Das erste Datenaustauschverbesserungsgesetz sollte eigentlich bis Ende 2019 evaluiert werden. Das heißt: Es sollte geprüft werden, ob die erweiterten Befugnisse und Maßnahmen überhaupt wirken. Diese Frist will der Entwurf nach hinten verschieben – auf das Ende des Jahres 2021. Dadurch steht die Erweiterung eines Gesetzes vor der Möglichkeit, die Wirksamkeit einer bereits erfolgten Ausweitung überhaupt einschätzen zu können.

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5 Ergänzungen

  1. Na wie gut, dass uns das Grundgesetz vor solchen Überschreitungen nach Rechtsaußen schützt. Leider ist das für Politiker, die versuchen, das Gesetz zu übertreten, nciht mit Konsequenzen verbunden. Bleibt Handarbeit.

    1. Genau so ist es. Sie halten sich nicht an geltendes Recht und kommen dank der häufigen Übertretungen ständig damit davon.

      Es ist eine Schweinerei, dass Bürger ehrenamtlich tätig werden müssen, um solche Missstände aufzudecken. Um zu klagen braucht es wiederum viel Geld, das man sinnigerweise anders investieren könnte (z.B. Bildung, Zukunft unserer Kinder usw.).

      Wer 1 mal auf so eine Art versucht hat mutwillig gegen geltendes Recht zu verstoßen, sollte seines Amts enthoben werden. Solche Personen verdienen unsere Steuergelder nicht um ihren Lebensabend zu genießen, sondern Gefängnis – sie sind eine Bedrohung für die Demokratie und freiheitliebende Menschen.

  2. Von mir bekam der Staat Geburtsdatum, Uhrzeit, Ort, Name, Familienzugehörigkeit, später dann auch GEZ, Kreditauskunft, Zivildienstakte, Finanzauskunft (Steuererklärung), Schul- und Uniabschlüsse, Adresse(n). Das sehe ich als teils(!) sinnvolle Pflichten an, um die Privilegien unserer Gesellschaft (nicht aus-)nutzen zu können.

    Wenn man das von jemandem NICHT hat, dann könnte eine Alternative herzunehmen sinnvoll sein, damit man Leute identifizieren kann.

  3. Die Autorin muss jetzt ganz stark sein, aber mit 6-jaehrigen passiert ziemlich viel, was sie selber erstmal nicht verstehen koennen. Und die Abnahme von Fingerabdruecken duerfte in geeignetem Rahmen das geringste, oder vermutlich schlicht gar kein Problem eines solchen Fluechtlingskindes sein. Das duerfte eher noch viel weniger verstehen, was diverse Sozialromantiker darin als Angriff auf das Kindeswohl zu erkennen meinen.

    In solchen Faellen werden uebrigens immer Entscheidungen ueber das Kind gefaellt, zB bei Erkrankung und notwendiger Behandlung.

    1. Z.B. die Entscheidung zur Genitalverstümmelung bei (minderjährigen, also nicht selbst entscheidenen) Jungen, die bei uns ohne medizinische Notwendigkeit ausdrücklich erlaubt ist, wenn sich die Eltern auf Religion oder Kultur berufen. Als Erwachsener sollte man(n) frei über den eigenen Körper entscheiden können, genau wie frau.

      Für Mädchen haben wir das doch auch hinbekommen.

      Vielleicht mal dort ansetzen, wo man etwas nicht einfach abwaschen kann, wenn man(n) es als Erwachsener nicht mehr will, anstatt bei Fingerabdrücken.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.