Gericht urteilt: Durchsuchung bei Zwiebelfreunden war rechtswidrig [Update]

Das Landgericht München hat nach einer umstrittenen Razzia bei den Zwiebelfreunden den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Die Behörden müssen alle beschlagnahmten Gegenstände zurückgeben.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Eberhard Grossgasteiger

Nach einer umstrittenen Hausdurchsuchung beim netzaktivistischen Verein Zwiebelfreunde hat nun das Landgericht München entschieden, dass die Aktion rechtswidrig war. Die Behörden müssen alle beschlagnahmten Gegenstände und Akten wieder herausgeben. Einen entsprechenden Bericht der Zwiebelfreunde auf ihrem Blog bestätigte Freitagmorgen ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gegenüber netzpolitik.org.

Ende Juni durchsuchte die Polizei das Vereinslokal der Zwiebelfreunde in Dresden sowie Wohnungen von Mitgliedern an anderen Orten. Auch der Augsburger Ableger des Chaos Computer Club wurde durchsucht. Die Begründung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft für die Aktion ist haarsträubend: Eine anonyme Webseite rief zu Protesten gegen den AfD-Parteitag in Augsburg auf, und weil die Betreiber eine E-Mail-Adresse des Betreibers Riseup verwendeten, für den die Zwiebelfreunde Spenden sammelten, war das aus Behördensicht schon Grund genug für eine Razzia. Die Aktion sorgte für Empörung und breite Berichterstattung, unter anderem solidarisierte sich Reporter ohne Grenzen mit den Zwiebelfreunden.

Juristische Ohrfeige für Staatsanwälte

Das Gericht in München erteilt der Oberstaatsanwaltschaft nun juristische Ohrfeigen für ihre Vorgehen. In der Entscheidung der Richter heißt es:

Es besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung “Riseup Networks” auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören. Es ist zudem auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass sich bei ihnen Informationen zum Täterumfeld oder zu den Tätern finden lassen.

Nach Angaben der Zwiebelfreunde beschlagnahmte die Polizei bei der Razzia Laptops, PCs, Festplatten und Smartcards sowie Unterlagen zu Projekten und Spendern. Bisherige Spender und Aktivisten müssen nach Angaben auf dem Blog damit rechnen, dass ihre Identität der Polizei bekannt wurde. Die Torserver-Infrastruktur des Vereins bleibt allerdings intakt und in Betrieb. Auch sammelt der Verein weiterhin Spenden für Riseup.

Zwiebelfreunde-Vorstandsmitglied Jens Kubieziel freut sich über die Gerichtsentscheidung. Auf Anfrage von netzpolitik.org schrieb er:

Letztlich bestätigte es das, was wir längst vermuteten. Nämlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Ich hoffe nun, dass wir unsere Geräte
schnell wieder zurück bekommen. Ich wünsche mir, dass das Urteil dafür sorgt, dass bei künftigen ähnlichen Maßnahmen stärker über den Grundrechtseingriff nachgedacht wird und gegebenenfalls andere Mittel eingesetzt werden.

 

Update: Die Stellungnahme von Jens Kubieziel wurde nach Erscheinen des Artikels eingefügt.

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36 Ergänzungen

  1. „Beschlagnahmte Gegenstände und Akten herausgeben“ … und was ist mit den inzwischen gezogenen Kopien?
    In einer Behörde wird grundsätzlich alles schnellstmöglich mindestens doppelt kopiert.

  2. Was ich jetzt vom Verfassungsschutz unserer Republik erwarte?
    Das es einen „Terroranschlag“ gibt oder einer verhindert wird, der auf einen oder Mehrere Mitglieder der „Zwiebelfreunde“ passend gemacht wurde!

    1. Zuvor muss aber beständig die Trommel gegen Zwiebeln geschlagen werden. Diese elenden kleinen Dinger haben doch bestimmt was zu verstecken in ihren sieben Schichten! [auf den Tisch hau]

  3. Tja, sie haben, was sie wollten. Sie wollten einfach nur die Strukturen der unliebsamen Aktivist_Innnen und ihrer Unterstützer haben. Den Behörden war von Anfang an klar, dass dies Durchsuchung vor Gericht niemals standhält. Aber die Gerichte arbeiten langsam, brauchen Monate für eine Entscheidung, wärend die Polizei/Justitz/Geheimdienste Fakten schaffen können. Wenn ich auf deren Liste stehen würde, würde ich meine Computer regelmäßig auf Staatstrojaner etc. prüfen und besonders sichern, evtl. die komplette Technik erneuern. Weiß der Teufel, das Stasi2.0 da drauf hinterlassen hat.

    1. In einem Rechtsstaat müsste der Richter ins Gefängnis (Rechtsbeugung). In Deutschland wird den Beteiligten nichts passieren.

        1. Es mag keine Rechtsbeugung gewesen sein. Es ist aber trotzdem ein NoGo das so etwas sensibles wie eine Hausdurchsuchung einfach ohne genaue Prüfung durchgewunken werden darf. Dann noch mit der Begründung die Gerichte seien ja überlastet. Das darf einfach nicht passieren!
          Mich stört es auch das ein Richter und die anderen staatlichen beteiligten in einem solchen Fall nicht belangt werden. Wozu wurde das Grundgesetz denn geschaffen wenn es dann doch wissentlich und ohne rechtliche Folgen immer wieder mit Füßen getreten wird?

  4. Ist es Tollheit, so hat das es doch Methode – frei nach der Literatur. Ja eben, Sie haben nun, was Sie suchten, Kontaktadressen und Strukturen.
    Das alles passt in die Polizei-/Ermittlungsstrategie in unserem Lande. Die Polizei hat eh schon das Gewaltmonopol, aber eben nicht das Rechtbeugemonopol- nur, das Recht wird überstraüaziert und im Nachhinein wird bestätigt, dass das Unrecht war- Toll und was ist mit den Opfern? Und leider häufen sich diese Rechtsbeugungen. In diesem Zusammenhang stehen auch die noNPOG- Dinge. Da werden die Grenzen noch weiter in Richtung der Unfreiheit geschoben.
    Deswegen kommt am 8.9.2018 nach Hannover, #noNPOG, die nächste Gelegenheit, nicht nur im Netz zu demonstrieren!

    1. Es gibt in Deutschland kaum die Chance auf Entschädigung.
      Ich würde jedem dieser Justizopfer sofort eine Millionen Euro Schadensersatz zugestehen, als Minimalleistung. Darüber hinaus können höhere Summen geltend gemacht werden, falls diese nachgewiesen werden können (z. B. permanenter Jobverlust, Verlust von Freundschaften, Zerstörung des sozialen Gefüges, Ersatz für Hardware, Softwareinstallationen, Verlust von persönlichen Dingen wie Fotos, Briefen etc.).

      Warum eine Millionen Euro pro Person?
      Das schafft Sicherheit, und falls die Personen den Eindruck gewonnen haben, dass Deutschland für sie kein sicherer und lebenswerter Ort mehr ist, haben sie mit dieser finanziellen Sicherheit die Möglichkeit, Deutschland dauerhaft zu verlassen.

      Die Haftung von beteiligten Richtern oder Staatsanwälten ist schwierig umzusetzen, denn dann wird eben künftig dafür gesorgt, dass das Beschwerdesystem so gestaltet wird, dass keine Beschwerden mehr durchkommen. Der Gesetzgeber würde da schon Mittel und Wege finden…

      Personelle Konsequenzen sollte es dennoch nach sich ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ohnehin zu wenige Richter oder Staatsanwälte gibt. Aber schwarze Schafe müssen konsequent aus dem System gefiltert werden, die sollten künftig bestenfalls noch die Post in der Poststelle annehmen und sortieren dürfen.

      Die Teilnahme an Demonstrationen muss jeder für sich selbst entscheiden. Da die Polizei dort hemmungslos filmt und Personen identifiziert, weiß man nie, was später einmal passieren könnte. Wichtiger wäre, jedes einzelne dieser Gesetze vor den EuGH zu bringen – oder Politiker dazu zu bewegen, endlich den Verstand einzuschalten, so dass diese erkennen, wohin uns die Gesetzgebung der letzten Jahre führt oder bereits geführt hat.
      Nicht jede Einzeltat braucht hysterische Gesetzesverschärfungen und -erfindungen.

  5. Werden der verantwortliche, rechtsbeugende „Richter“ und der „Staatsanwalt“ jetzt vor ein Strafgericht gestellt oder muss sich das Volk um diese „Leute“ persönlich kümmern?

    1. das mit dem „Volk persönlich kümmern“ wird schwer zu organisieren, denn 1. ist linksunten.indymedia.org ja verboten worden und 2. sind die meisten „radikalen / militanten Linken“ mehr Stubentiger als wirklich gefährliche Raubkatzen

  6. Der Vorgang zeigt, das leider nur technische Lösungen halbwegs schützen.
    Deshalb, verschlüsseln verschlüsseln verschlüsseln und das jeden Scheiß.

  7. Glückwunsch!
    Doch leider wurde das Ziel der Polizei (Einschüchterung, Sammeln von Daten) erreicht, auch wenn im Nachhinein die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Es sind hohe Kosten entstanden und ggf. auch psychische Schäden, die nun mehrere Menschen viele Jahre lang begleiten werden.
    Die Rechtswidrigkeit hätte aufgrund der Massivität des Eingriffs bereits vorher festgestellt werden müssen. Auch hier hat das Rechtssystem in Deutschland erneut versagt.

    Vermutlich musste sich das Gericht dann doch letztlich dem Druck der Öffentlichkeit beugen, zumindest wurde über den Fall ausgiebig berichtet. Andere Menschen, über die nicht berichtet wird, haben da meist weniger Glück.

    Ich persönlich habe jedenfalls (und das ist meine Meinung) die Hoffnung in den funktionierenden Rechtsstaat vor Jahren schon beerdigt, als ich selbst Opfer des Systems wurde (und jetzt, wenn auch auf anderer Ebene, immer noch bin). Die Langsamkeit der Gerichte spielt der Polizei zudem in die Hände. Die Exekutive weiß, dass die Judikative so viel Zeit verstreichen lassen muss, dass sie in der Zeit praktisch all das in Erfahrung bringen können, was sie dauerhaft speichern wollen.

    Rechtswidrig hin oder her, Konsequenzen hat es ohnehin keine.

    Ich würde in Zeiten von Bundestrojanern & Co. der Hardware jedenfalls nicht mehr vertrauen. Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden, auch im Hinblick darauf, ob man sich neue Hardware finanziell leisten kann.

    1. Bei Polizei, Behörden und Gerichten arbeiten überwiegend rechtschaffende Menschen.

      Ein Problem für den Rechtsstaat stellen die x-Prozent an Psychopathen, Opportunisten und ideologischen Hardlinern dar, welche immer häufiger in Führungspositionen aufsteigen.
      Gleiches Spiel in Wirtschaft und Politik.

      Es wäre schon viel erreicht, wenn die Verantwortlichen – sofern überhaupt aufspürbar – für ihr schuldhaftes Handeln angemessen sanktioniert würden. Stattdessen ist zu beobachten, wie Regierungen und Parteigenossen ihre schützende Hand über besagten Personenkreis halten. Siehe G20, siehe NSU, siehe Anschlag Breitscheidplatz.

      1. Die Alternative ist drakonische Entschädigung.
        – Alles was mitgenommen wurde muss als Material ersetzt werden (Neupreise ~ äquivalent / oder Alt falls von Opfern gefordert), auch wenn (Not-/Übergangs-) Ersatz in der Zwischenzeit beschafft wurde.
        – Wiederherstellungskosten (k.a. vlt. Minimum 250 Euro / h) für Systeme u.a.
        – Gegendarstellungsveröffentlichungsverpflichtung, so von Opfern gewünscht. Am Besten eine staatliche Internetseite nur für solche Gegendarstellungen.
        – Schmerzensgeld auch wegen Motivationsschaden und Vertrauensverlust in den/einen Staat.
        – Entgangene Gewinne usw.
        – Übernahme aller hierdurch entstandenen Kosten allgemein (Anwälte, Hotel, Übergangs-/Nothardware die aber nach adäquatem Ersatz wieder wegkommt, z.B. Not-Telefone, Laptops, Server, Autos :p).
        – Rentenzuschuss um (idk ~) 200 Euro.

  8. Na die Zwiebelfreunde scheinen ja lupenreine Demokraten zu sein. Und ihr Aktionismus sicherlich nur ein Beitrag zur freiheitlich demokratischenen Grundordnung. Sie sollten sich als gemeinnütziger Verein eintragen und von der Steuer befreien lassen, damit sie noch mehr erreichen können.

  9. Da kann man dem Gericht zustimmen. Der erste Schritt zum Einsacken der Extremisten hätte laut IP nach Frankreich führen müssen. Die Aktion der Behörden den Zwiebelfreunden auf den Pelz zu rücken war einfach dumm. Von dem Hoster in Frankreich (das war, wenn ich mich recht entsinne kein Torserver) müßte man die Server einen nach dem anderen aufrollen. Es wäre kein Ding der Unmöglichkeit diese Bruderschaft auszuheben und polizeilich zu befragen, statt willkürlich auf zum Beweis des Gegenteils Unschuldigen auf den Pelz zu rücken.

    Der Torbrowser ist ein ausgezeichneter Schutz gegen private Schnüfflerfirmen. Die sähe ich auch als Hauptgefahr für das „Internet“. Wer glaubt damit unter dem Radar von Behörden zu fliegen irrt. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass NSA & co. alles, was Tor heisst, ganz gut überwachen können. Auch die Seite von Netzpolitik im Darknet. Lasst euch den Zahn ziehen, dass es Anonymität in öffentlichen Netzen geben könnte.

  10. Unbedingt nach Rückgabe der Geräte diese zum Ausschlachten veräußern und neue besorgen, sowie alle enthaltenden Dateien auf Manipulation prüfen!

    1. Die armen Leute welche die kontaminierte Hardware dann nutzten …

      ( stimmt aber leider : gerade Lötstellen an USB-Ports sind es wert überprüft zu werden
      – hier wird einiges verbaut ).

      Verfolgt man div. Operationen gerade dieser Behörden aus unseren „neuen Bundesländern“,
      darf man leider von einem gezielten „Anlocken, Abschöpfen und Ruhigstellen“ sprechen.

      Hier kann einem auch schon mal ein Verkäufer ( z.B. bei Amazon ) taktisch untergejubelt
      wedern, welcher aus den neuen Bundesländern kommt. Dies alleine reicht dann aus und
      man findet sich in deren Zuständigkeitsbereich „Ost“ wieder.

      Auch scheinen die dort ansässigen Gerichte viel schneller und auch ganz unproblematisch
      mit div. schwerwiegenden Entscheidungen umzugehen.

      Woher dieses Verhalten nur kommt ?

      1. Ich geh am Stock. Die Wende ist bald dreißig Jahre her, aber die Anführungsstriche dürfen nicht fehlen, ja? Wer heute in den erwähnten Gerichten arbeitet und unter vierzig ist, hat von der DDR so gut wie nichts mehr mitbekommen (falls man nicht ohnehin zugezogen ist). Woher bitte kommt denn „dieses Verhalten“?

        Und wo wir bei diesem „diesem Verhalten“ sind: Wo gibt es eigentlich einen Beleg dafür, dass die Gerichte „viel schneller und ganz unproblematisch“ mit diversen „schwerwiegenden Entscheidungen“ umgehen würden? Wtf?

        Nur um die ganze Wirrheit des Arguments darzulegen: Der Gerichtsbeschluss kam aus Bayern.

  11. Für jeden Pups werden vor Gericht Gutachten eingefordert, aber hier hat sich ein Richter ohne eine Spur von IT-Sachverstand wie selbstverständlich die allumfassende Sachkompetenz angemaßt. Wie zu sehen war: völlig zu Unrecht & es ist komplett nach hinten losgegangen. Und selbst solche mindestens grob fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Verfahrenspraxis bleibt -wie immer- ungeahndet.
    Ich bin dagegen, Richter für später aufgehobene Urteile grundsätzlich haftbar zu machen, doch wenn es derart eklatante Schlampereien gibt, dann muss das Konsequenzen haben.
    Unbenommen davon bleiben behördliche Rechtsverstöße wie immer absolut konsequenzenlos. Es bleibt lediglich der kaum erbauliche Wunsch von Jens Kubieziel, die Behörden mögen doch irgendwie die gerichtlichen Verhaltens-Änderungsempfehlung zumindest zur Kenntnis nehmen und womöglich – man darf ja noch träumen – ansatzweise aufgreifen.
    Nach der nächsten Revolution muss dieser Designfehler in unserem Rechtsstaat dringend ausgebessert werden.

  12. Folgen für die Täter: wie immer keine.

    Hitler hat damals den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs abgeschafft. Später sah leider niemand mehr die Notwendigkeit, die Arbeit unserer Beamten einer rechtsstaatlich wirksamen Kontrolle zu unterwerfen.

      1. Neh, Tim hat hier einen Prä-Hitler-Vergleich gemacht, Godwin schrieb ja von einem Hitler-Vergleich.
        Du kannst aber gerne ein Kurzsches Gesetz entwerfen, welches sagt „mit der Länge einer Diskussion geht die Wahrscheinlichkeit für ein >früher war irgendwas besser< gegen 1".

        Dann hättest du auch schreiben können "Oh danke, dass du mein Gesetz untermauerst" oder so XD

        1. Hm, das stimmt wohl. Aber sollte das neue Gesetz dann nicht besser so sein: Mit der Länge einer Diskussion geht die Wahrscheinlichkeit für irgendwie Hitler einbauen gegen eins, oder so?

          1. Wie das Kurzsche Gesetz lautet darf sich Frau Kurz selbst ausdenken eh?

            Aber „geht die Wahrscheinlichkeit für irgendwie Hitler einbauen gegen eins“ ist ja eher das „modifizierte Godwinsche Gesetz“ oder das „Kurz/Godwin-Gesetz“ oder so. ;D

            Aber was hätte der arme Tim denn schreiben sollen, wenn er diesen Punkt aus fefes Blog https://blog.fefe.de/?ts=a57adffa hier einbringen will? Hätte er schreiben sollen „Gesetze gegen Amtsmissbrauch gab es auch früher schonmal, sie wurden abgeschafft in einer Zeit über die ich nicht reden sollte, aber es gab ein Gesetz gegen Amtsmissbrauch in der Weimarer Republik.“
            Is‘ doch auch irgendwie albern xD

  13. (…) “Juristische Ohrfeige für die Staatsanwälte“ (…) “Letztlich bestätigte es das, was wir längst vermuteten. Nämlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme.“ (…)

    Hieraus ergibt sich noch eine andere Fragestellung: Hat der zuständige Richter, welcher den Durchsuchungsbeschluss gegen die Augsburger Zwiebelfrunde genehmigte, einfach nur “schlampig“ gearbeitet oder hat der Beschlussantrag der Ermittlungsbehörden falsche bzw. wahrheitswidrige Vorwürfe gegen die Zwiebelfreunde enthalten auf deren Grundlage dieser Richter den Durchsuchungsbeschluss ausstellte?
    Hieran zeigt sich deutlich, dass gerade die Grundrechte (z.B. Unverletzbarkeit d. Wohnung) im Bundesland Bayern nicht mehr viel Wert sind.

    1. Ja, das würde mich auch interessieren, das ist nämlich schlicht die Schuldfrage.

      Entweder die ermittelnden Behörden haben dem/der RichterIn was „untergeschoben“ aufgrund dessen ersie nicht anders entscheiden konnte oder das Gericht hat schlicht falsch entschieden.

  14. „Ich hoffe nun, dass wir unsere Geräte schnell wieder zurück bekommen“

    Ist das alles, worauf wir hoffen können? Dass die Betroffenen ihre Geräte wieder zurück erhalten, ggf. mit Staatstrojanern infiziert?

    Ist das nicht ein bisschen wenig?

    Wie wäre es mit Schadensersatz?

    Wie wäre es mit Strafzahlungen?

    Wie wäre es mit juristischen Konsequenzen für die Verantwortlichen der illegalen Durchsuchungen?

    1. Das fehlen von Konsequenzen scheint doch gewollt zu sein. [Ironie on] Wo würden wir denn hinkommen wenn unsere armen Staatsdiener jetzt auch noch dafür haften müssen wenn sie das gemeine Volk mal wieder peinigen. Das wäre doch furchtbar! Warum sollte man denn die eh schon überlasteten Gerichte nun auch noch mit verfahren gegen ihre eigenen Helfer belasten?[Ironie off]

      Deutschlands Exekutive scheint doch zunehmend der Meinung zu sein das man besser um Entschuldigung bittet (wenn überhaupt) als um Erlaubnis zu fragen. Scheint für den Staat ja auch ganz gut zu funktionieren.

      Nicht falsch verstehen. Ich bin schon froh das es die Männer und Frauen von der Polizei und den Gerichten gibt. Allerdings scheint der Spruch „Macht korrumpiert“ auch heute noch in der Politik fast flächendeckend anwendbar zu sein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.