Fußball: Werder Bremen beobachtet Training in Hoffenheim mit Drohne

Ein Drohne steigt über einem Sportplatz auf. (Symbolbild) CC-BY 2.0 WendyARosier

In Sachen Gegnerbeobachtung setzt der Bundesligist Werder Bremen auf neue Technologien: Ein Scout des Vereins flog vor dem Spiel mit einer Drohne über das Trainingsgelände des TSG Hoffenheim. Laut Weser-Kurier sagte Werder-Geschäftsführer Baumann auf einer Pressekonferenz: „Wir waren mit einem unserer Scouts vor Ort. Wir haben versucht, einige hilfreiche Informationen zu bekommen. Dort kam auch kurzzeitig eine Drohne zum Einsatz.“

Spiegel Online berichtet zum Fall:

Die Polizei hat laut Hoffenheims Klubsprecher Holger Kliem Ermittlungen aufgenommen, da das Fliegen mit Drohnen über Menschenansammlungen verboten ist. Am Freitag betonte Baumann, „nichts Illegales“ getan zu haben. Die Drohne sei nicht über den Platz geflogen, auf dem trainiert wurde. Mit Hoffenheim sei alles geklärt.

Die Diskussion um die Regulierung von Drohnen dürfte durch solche Fälle und die Vorkommnisse auf dem Flughafen London Gatwick neuen Auftrieb bekommen.

 

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3 Ergänzungen

  1. 16 Personen (ein Kader) beim Training auf einem 100x50m großen Fußballplatz sind keine Menschenansammlung. Ob das Ausspähen des Gegners zulässig ist, ist eine andere Frage.

    Es gibt in Deutschland 1 Million Kopter, die jedes Jahr mindestens 10 oder 20 Millionen Flüge absolvieren dürften. Dabei kam es zu knapp 200 Vorfällen, welche die Flugsicherung verzeichnet hat. Das sind 0,001%. Es sind also sehr wenige Kopterpiloten, die sich nicht an die Regeln halten. So wie es auch Leute gibt, die mit Laserpointern auf Flusmgzeuge zielen. Das kann man mit keinem Gesetz verhindern. In keinem einzigen Fall geriet ein Flugszeug ernsthaft in Gefahr. Crashtests zeigen, dass ein Zusammenstoß mit einem handelsüblichen mittelgroßen Kopter etwa mit großen Wildgänsen zu vergleichen ist, die übrigens häufig in Triebwerke geraten. Eine echte zusätzliche Gefahr ist durch Kopter nicht erkennbar.

    An die Gefahren durch den Straßenverkehr (5000 Tote) haben wir uns längst gewöhnt. 30.000 Tote durch Krankenhauskeime werden schulterzuckend hingenommen. Sind ja unsichtbar. Aber wehe am Himmel taucht ein Kopter auf. Der muss reglementiert werden. Siehe Datenschutzgrundverordnung. Die Leittagenden sind kleine Betriebe, die sich durch die Bürokratie kämpfen müssen und demnächst wohl auch Kopterpiloten.

    Jedoch wird das schärfste Gesetz ein vorsätzliches Fliegen mit einer selbstgebauten Profidrohne am Flughafen wie in London nicht verhindern können.

    Registrierung und Reglementierung trifft nur gesetzestreue Bürger. Und wer selbst Drohne besitzt, den trifft die Regelungswut gewiss in anderen Lebensbereichen, die ohne Sinn und Verstand eingeschränkt werden.

  2. Als jemand, der beruflich in der Vermessung unterwegs ist und seit 3,5 Jahren im kommerziellen Stil die Drohne nutzt, kriege ich schiere Wut bei Aussagen wie denen von Herrn Baumann. Ich sehe das juristisch eindeutig so, dass Werder hier im Unrecht ist:

    1. Um einen Skooter zu starten, benötige ich das einverständnis des Grundstückseigentümers (Start-/Landeplatz). Bei öffentlichen Raum habe ich mir bei den Behörden die Genehmigung einzuholen, inklusive Sicherung des Startplatzes (Person und/oder Absperrmaßnahmen.
    2. Überfliegen kann ich erst einmal jedes Grundstück, allerdings innerhalb rechtlicher Bestimmungen (Menschenansammlungen, Infrastruktur etc.).
    3. Wo steht noch einmal, dass ich von alles und jeden Aufnahmen erstellen kann, ohne zu fragen, so lange ich mich nicht auf oder über seinem Grundstück aufhalte?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.