Ex-Justizministerin kritisiert „pauschale Kriminalisierung aller Autofahrer“

Die Bundesregierung will Autokennzeichen in Fahrverbotszonen automatisch erfassen lassen. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, kritisiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit netzpolitik.org. Das Vorhaben sei unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich, sagt die FDP-Politikerin und ehemalige Bundesjustizministerin.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 Bundesministerin der Justiz. – Alle Rechte vorbehalten Tobias Koch

Heute stimmt der Bundesrat über den Gesetzentwurf ab, der eine automatische Kennzeichenerfassung aller Autos zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten vorsieht. Wir haben die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu diesem umstrittenen Vorhaben der großen Koalition befragt.

„Beunruhigend, bedenklich und unverhältnismäßig“

netzpolitik.org: Werden Sie künftig mit einem anderen Gefühl Auto fahren, falls die Pläne der Bundesregierung zur Auto-Massenüberwachung realisiert werden?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich wird mich das beschäftigen. Dass meine Daten beim Autofahren unabhängig vom Autotyp erfasst und abgeglichen werden, ist beunruhigend und wieder ein Stück Preisgabe meines Verhaltens.

netzpolitik.org: Was halten Sie von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich halte von dem Überwachungsvorschlag gar nichts. Es ist eben zunächst eine pauschale Kriminalisierung aller Autofahrer und eine Inkaufnahme deren Massenüberwachung. Da ändern auch die Löschungsvorschriften nichts, denn Daten können bis zu sechs Monate gespeichert werden.

netzpolitik.org: Mit der Fahrzeugüberwachung sollen die Kommunen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge kontrollieren und durchsetzen. Als Strafe droht ein Bußgeld – je nach Kommune zwischen 25 und 80 Euro. Halten Sie in Anbetracht dessen das Vorhaben für verhältnismäßig?

Leutheusser-Schnarrenberger: Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Für die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten mit geringem Bußgeld einen solchen Aufwand zu betreiben, der datenschutzrechtlich höchst bedenklich ist, ist unverhältnismäßig.

netzpolitik.org: Kaum sind die Pläne zur Fahrzeugüberwachung bekannt geworden, gibt es bereits erste Rufe nach ihrer Ausweitung. Die erhobenen Daten sollen auch den Ermittlungen in Strafsachen dienen. Ist das der Einstieg in den Überwachungsstaat?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt schon so viele Überwachungsmöglichkeiten durch massenhafte anlasslose Datenspeicherungen, Gesichtserkennungen, Verwendung biometrischer Merkmale, Online-Durchsuchungen, dass von einem Einstieg nicht geredet werden kann. Es ist das altbekannte Muster: Erst werden Daten angeblich nur zu einem Zweck gespeichert und deren Verwendung etwas später immer weiter ausgedehnt. Nach dem Motto: Jetzt haben wir diesen Datenschatz, warum sollen wir ihn nicht auch nutzen.

„Schonendere Mittel werden gar nicht in Erwägung gezogen“

netzpolitik.org: Ob Vorratsdatenspeicherung oder Großer Lauschangriff: Die Richter in Karlsruhe kippten viele Überwachungsmaßnahmen oder schränkten sie ein. Könnte der Fahrzeug-Überwachung das gleiche Schicksal winken, Frau Leutheusser-Schnarrenberger?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundesverfassungsgericht ist wirklich der wichtigste Verteidiger der Grundrechte. Zur Kfz-Erfassung ist derzeit noch ein Verfahren anhängig, und es gibt bereits strenge Vorgaben durch eine Entscheidung aus 2008. Warum wartet man nicht diese Entscheidung ab? Warum begibt man sich sehenden Auges in ein verfassungsrechtlich zweifelhaftes Gesetzgebungsvorhaben, das in dieser Form nicht Bestand haben kann? Dass gegen ein so beschlossenes Gesetz geklagt werden wird, ist sicher.

netzpolitik.org: Kritiker des Gesetzentwurfs plädieren für datensparsame Kontrollmöglichkeiten wie die Blaue Plakette, Sichtkontrollen oder RFID-Funkchips. Könnten diese Vorschläge eine Alternative sein?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist genau die Verhältnismäßigkeitsabwägung, die bei diesem Vorhaben fehlt. Schonendere Mittel als die massenhafte Datenerfassung und der massenhafte Datenabgleich werden gar nicht in Erwägung gezogen. Die vom Verkehrsminister behauptete Alternativlosigkeit wird Karlsruhe nicht überzeugen. Natürlich ist jede datensparsame Maßnahme besser.

netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview!

Sabine Leutheusser Schnarrenberger war von 1992 bis 1996 und von 2009 bis 2013 Bundesjustizministerin. Aus Protest gegen den positiven Mitgliederentscheid der FDP zum Großen Lauschangriff trat die Rechtsanwältin 1995 von ihrem Amt zurück. Seit 2014 ist sie Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung. Im neuen Jahr tritt sie zudem das Amt der Antisemitismusbeauftragten von Nordrhein-Westfalen an.

Hinweis: Wir führten das Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag per E-Mail.

2 Ergänzungen

  1. Ich bin ja auch generell gegen Autokennzeichen.
    Argumentation siehe eindeutige Kennzeichnung von Polizisten. (In z.B. NRW wieder abgeschafft)

    *Dieser Beitrag enthält Spuren von Sarkasmus*

  2. Gesetz ist Gesetz. Die Gefahren müssen ja fürchterlich sein. Mögen die Städte mit Dieselverbotszonen komplett zu Fußgängerzonen mutieren. Die Waren können mit Fahrradkurieren angeliefert werden. Wer Spaß will, mietet sich eine Rikscha oder eine Pferdekutsche.

    Die Autofahrer sollten klar darüber abstimmen, ob sie sich den Terror der grün vorgetäuschten Aktivisten und Eurokraten länger gefallen lassen wollen. Solche Städte, in denen man mit NOx vergast werden soll, muss ein gesundheitsbewusster Bundesbürger einfach meiden.

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