Europäischer Gerichtshof verweigert Max Schrems die Sammelklage gegen Facebook

Das höchste EU-Gericht erlaubt dem Datenschützer die Fortsetzung seiner Einzelklage in Österreich gegen den Internetkonzern. Die Rechte anderer darf er dabei jedoch nicht vertreten.

Die europäische Konzernzentrale Facebooks liegt an den „Silicon Docks“ in Dublin CC-BY-SA 2.0 William Murphy

Der Datenschützer Max Schrems ist mit seinem Versuch einer Sammelklage in Österreich gegen Facebook am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied das Gericht, dass Schrems zwar sehr wohl als Verbraucher gegen Facebook klagen dürfe, auch wenn er als Aktivist tätig sei und zur Durchsetzung seiner Anliegen Bücher publiziere, Vorträge halte oder Spenden sammle. Facebook hatte argumentiert, dass er als Aktivist und nicht als Verbraucher zu betrachten sei und kein Recht auf eine Verbraucherklage hätte. Das höchste EU-Gericht urteilte allerdings auch, dass Schrems am Gericht in Wien nicht auch die Ansprüche anderer Verbraucher vertreten dürfe.

Schrems geht seit 2011 rechtlich gegen Facebook vor und erzielte damit wiederholt Erfolge für den Datenschutz. Seine Klage erwirkte 2015 etwa die Aufhebung der Safe-Harbor-Vereinbarung zum Datenaustausch zwischen EU-Staaten und den USA durch den EuGH. Seit Ende des Vorjahres sammelt der österreichische Jurist Spenden zur Gründung der Datenschutz-NGO Noyb. Schrems wirft Facebook die illegale Nutzung von Verbraucherdaten vor.

In einer ersten Reaktion zeigte sich der Datenschützer erfreut, dass er nun seinen Prozess vor dem Gericht in Wien fortsetzen kann. „Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen“, schrieb Schrems in einem Pressestatement. Zugleich zeigte er sich enttäuscht über die Verhinderung seiner Sammelklage. Der EuGH habe die Chance verpasst, kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.

Ein Verbündeter von Schrems, Arndt Eversberg von der Kölner Firma Roland ProzessFinanz forderte die künftige Bundesregierung in Deutschland auf, für einen stärkeren Verbraucherschutz tätig zu werden und die Möglichkeiten zu einer kollektiven Klage auszuweiten. Im Sondierungspapier zur Neuauflage der Großen Koalition bekannten sich SPD und CDU/CSU zwar grundsätzlich zur Einführung einer Musterfestellungsklage. Bisherige Vorschläge dazu stellen aus Sicht von Eversberg aber eher einen Schutz für Unternehmen dar denn ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

Facebook selbst zeigte sich mit dem Urteil des EuGH zufrieden. Die Entscheidung des Gerichts bedeute, dass Schrems sein Anliegen nicht als Sammelklage vor das österreichische Gerichte bringen könne. Man erwarte nun, die „Angelegenheit klären“ zu können, sagte ein Sprecher laut der Nachrichtenseite Fortune.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. „Ein Verbündeter von Schrems, … ProzessFinanz“ wurde das geprüft? Als heimlicher Verschwörungstheoretiker ruft es in mir: Sponsor.

  2. Darf er also kein Geld sammeln?
    Wenn andere ihm Geld spenden, und er so was Qualität und Durchhaltedauer der Anwälte angeht mit FB gleichziehen kann, wäre das ja eine art „Sammelklage hinnten rum“.
    Das kann man wohl kaum verhindern.

    Das Gericht kann maximal urteilen dass er nicht die Ansrpürche anderer Verbraucher vertreten KÖNNE.
    „Dürfen“ ist da eine Sache der persönlichen Einstellung. Man kann Ihn nicht bestrafen wenn er es weiter behauptet, und Anhänger dass mit Wissen um das Urteil genau so sehen.

    So wie das Urteil gegen Constantin entgegen den Behauptungen manacher Qualitätsmedien wie RTL ja kein Verbot für Bettwäsche etc. mit „Fak Ju Göthe“ drauf ist, sie haben nur nicht die alleinigen Namensrechte.
    Aber die Optik der Schrift ist wahrscheinlich doch geschützt.
    Also kann nicht einfach jemand in China hingehen und Bettwäsche etc. in Originaloptik herstellen. Und mit den Hauptdarstellern schon gar nicht…
    Ich an Stelle von Constantin würde jetzt die Produkte raus bringen…
    „Leck mich Schiller“ scheint übrigens durchgegangen zu sein.

    @ Ossi
    Sehr „heimlich“ ;-) ..
    Und, darf er keine „Sponsoren“ haben?

  3. Nur wieder ein Beweis, was Schäuble und Gysi so witzvoll angesprochen haben:
    Weder die EU noch die BRD sind unabhängig (souverän ) und gegen die USA
    und deren Megafirmen bleibt nur das Nachsehen / Nachgeben oder Konvertieren
    oder Auswandern.Sonst hast du eh verloren.

    Es ist nur noch ein Witz dieses Trauerspiel,was man sich täglich hier ansehen muss!

    Die Illuminati 666 haben die Oberhand in der EU.!

    Wehrt euch alle dagegen !

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.